v97/150; Verk?rzung der Schuldauer am Gymnasium; Teil 4
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| 2. Ziel der Änderung des Schulgesetzes Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass die bildungspolitische Zielsetzung, die Schuldauer bis zur Maturität grundsätzlich auf insgesamt 12 Jahre festzulegen, richtig ist. Er schlägt deshalb eine entsprechende Revision der gesetzlichen Bestimmung vor, so dass der Unterricht am Gymnasium von derzeit 3 1/2 auf 3 Jahre verkürzt wird. Die durch fehlende Koordination zwischen Maturitätsabschluss und Studienbeginn im Zusammenhang mit der Umstellung des Schuljahresbeginns entstandene Pause von 10 Monaten für studierwillige Maturandinnen und Maturanden soll beseitigt werden. Durch diese Verkürzung der Ausbildungszeit sollen im einzelnen folgende Ziele erreicht werden: - Verkürzung der Grundausbildung zugunsten des lebenslangen Lernens: Durch eine verkürzte Regelausbildungszeit bis zur Matur sollen die entsprechend interessierten Maturandinnen und Maturanden ihre Erstausbildung jünger abschliessen, früher ins Erwerbsleben eintreten und mit ihrer Fort- und Weiterbildung beginnen können. Die gymnasiale Grundausbildung soll in Übereinstimmung mit den Zielen des MAR vermehrt auf die Erfordernisse des lebenslangen Lernens vorbereiten und die Maturandinnen und Maturanden befähigen, sich neues Wissen und neue Fähigkeiten anzueignen. Der Unterricht soll entsprechend der Empfehlung des Erziehungsrates nicht auf die "Stoffvermittlung" verkürzt werden. Das breite Bildungsverständnis des MAR unter Einbezug des selbständigen und kooperativen Lernens kann mit Stoffabbau verwirklicht werden. - Umsetzung Bestimmungen MAR: Die zur Verkürzung der Ausbildungszeit bis zur Matur erforderliche Änderung des Schulgesetzes und des Dekretes soll dazu benutzt werden, auch die neuen Bestimmungen des MAR in die Gesetzgebung einzubringen. Die Bildungsziele des neuen MAR sollen innerhalb eines verkürzten gymnasialen Bildungsganges an der PA und am Gymnasium verwirklicht werden. - Optimale Nutzung der Ausbildungen der Sekundarstufe II: Mit der Umsetzung des neuen MAR und dem Aufbau der Berufsmaturität und den Fachhochschulen als attraktive Alternative ist es eine Zielsetzung des Regierungsrates, die Orientierung der Schülerinnen und Schüler und der Eltern der PA für die Wahl einer angemessenen weiterführenden Ausbildung (Berufslehre mit Berufsmaturität, Diplomschule oder Gymnasium) und durch Anhebung der Übertrittsanforderungen von der PA ans Gymnasium (Aufnahme von Schülerinnen und Schülern nur noch mit definitiver Promotion) und Einführung einer Schlussprüfung als Teil des neu zu konzipierenden Beurteilungs- und Übertrittsverfahrens zu verbessern. Als Folge dieser Massnahmen erwartet der Regierungsrat, dass die Schülerinnen und Schüler die ihren Begabungen und Neigungen entsprechenden Ausbildungen wählen und sich als Folge die Übertritte an das Gymnasium stabilisieren. Mit der Umsetzung des MAR an der PA und am Gymnasium wird für entsprechend begabte und interessierte Schülerinnen und Schüler eine anspruchsvolle, hochwertige und modernisierte gymnasiale Ausbildung angeboten. Im Zusammenhang mit der Verkürzung der Ausbildungszeit bis zur Matur berücksichtigt der Regierungsrat auch das Ziel des möglichst wirkungsvollen Einsatzes der beschränkt zur Verfügung stehenden Mittel der öffentlichen Hand. Die aus der Verkürzung resultierenden leichten Minderausgaben werden ausdrücklich als Folge und nicht als Ziel der Verkürzung der Ausbildungszeit bis zur Matur verstanden und sollen für Entwicklungen in anderen Bereichen des Bildungswesens verwendet werden. |
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