v97/150; Verk?rzung der Schuldauer am Gymnasium; Teil 5
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| 3. Ergebnisse der Vernehmlassung; Bewertung durch den Erziehungsrat Die Ergebnisse der vom 10. September bis zum 2. Dezember 1996 durchgeführten Vernehmlassung über den Entwurf einer Vorlage an den Landrat vom 29. August 1996 betreffend "Änderung des Schulgesetzes zur Verkürzung der Schuldauer am Gymnasium bis zur Matur und zur kantonalen Umsetzung des neuen Maturitäts-Anerkennungsreglementes (MAR)" sind im Anhang zusammengefasst. Nach Abschluss der Vernehmlassung wurde der Erziehungsrat zu den Ergebnissen der Vernehmlassung angehört, und er gab zu einzelnen Bereichen Empfehlungen ab. Die Grundsatzfrage der Verkürzung (oder Verlängerung der Ausbildung) beurteilte der Erziehungsrat kontrovers: Befürwortung und Ablehnung der Verkürzung halten sich die Waage. Bei einer Verkürzung der Ausbildungszeit ist der Lehr- und Stoffplan des gesamten gymnasialen Bildungsganges (PA und Gymnasium) neu zu konzipieren. Die auf vermehrte Selbständigkeit und Zusammenarbeit angelegten Lernformen sollen bei einer Verkürzung nicht zugunsten der "Stoffbewältigung" zurückgenommen werden. Der Erziehungsrat empfiehlt, sowohl bei einer dreijährigen als auch bei einer vierjährigen Unterrichtsdauer den Abschluss der Maturitätsprüfungen nicht auf Mitte September, sondern auf Ende des Schuljahres zu legen. Der im Entwurf vorgeschlagene Einbezug von vier Wochen Unterrichtsferien für schulbezogene Aufgaben bzw. Zusatzaufgaben bei einer verkürzten Ausbildungszeit bis zur Matur wird unterschiedlich beurteilt. Die überarbeitete Vorlage korrigiert aufgrund der Ergebnisse der Vernehmlassung und der Empfehlungen des Erziehungsrates materiell vor allem den Maturitätstermin und verdeutlicht die bildungspolitischen Zielsetzungen und die Massnahmen. |
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