v97/150; Verk?rzung der Schuldauer am Gymnasium; Teil 6
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| 4. Auswirkungen der Verkürzung der Unterrichtsdauer bis zur Matur 4.1 Auswirkungen auf den Pensen-, Raum- und Finanzbedarf
Die nachfolgende Prognose des Amtes für Orts- und Regionalplanung zeigt die Entwicklung der Klassen- und Schülerzahlen an der Matur- und Diplomabteilung der Gymnasien. Mit dem Wirksamwerden der Verkürzung ab 2003 werden 42 Klassen nach den Sommerferien wegfallen.
Als Folge der skizzierten Massnahmen zur optimalen Nutzung der erweiterten Ausbildungsmöglichkeiten auf der Sekundarstufe II rechnet der Regierungsrat, dass der Anteil der Übertritte ans Gymnasium nicht entsprechend den bisherigen Annahmen weiter steigt, sondern vermehrt auch andere Ausbildungen genutzt werden. Der zu erwartende Wegfall von ca. 40 Klassen für ein halbes pensenwirksames Jahr ab 2003 führt zu einem Bedarfsrückgang von ca. 28 Vollpensen, wobei ein Teil der reduzierten Lektionen während der verbleibenden drei Ausbildungsjahre für die Umsetzung des MAR eingesetzt werden muss. Die verkürzungsbedingten Minderaufwendungen für die Besoldungskosten können auf rund 2,8 Millionen Franken pro Jahr veranschlagt werden.
Die Verkürzung der Ausbildungszeit bringt eine Verbesserung der Raumnutzung. Gegenwärtig wird für das Herbstsemester zusätzlicher Raum benötigt, da in der Zeit von August bis Dezember neben den ersten, zweiten und dritten Klassen auch die vierten Klassen anwesend sind, die jeweils im Dezember ihre Maturprüfung ablegen. Mit dem Wirksamwerden der Verkürzung der Unterrichtsdauer bis zur Matur im Jahre 2003 wird die derzeitige Raumbelastungsspitze im Herbstsemester wegfallen. Ohne Umsetzung der vom Regierungsrat vorgeschlagenen Massnahmen müssten die heute praktizierte Nutzungsverdichtung weitergeführt und für die dauerhafte Bewältigung der Raumbelastungsspitze zusätzliche Investitionen für 5 Klassenzimmer und 5 Turnhallen in der Höhe von insgesamt ca. 25 Millionen Franken ausgelöst werden. Da die erheblichen Investitionen vor allem für die Schaffung von Turnhallenraum durch Ausschöpfung aller Ausweichsmöglichkeiten wenn immer nur möglich vermieden werden, ist der zusätzliche Investitionsbedarf von 25 Millionen Franken als maximaler Betrag zu betrachten.
4.2 Auswirkungen auf die Schulkoordination Das gymnasiale Bildungswesen des Kantons Basel-Landschaft ist eng verzahnt mit dem Bildungswesen der Nachbarkantone Aargau, Basel-Stadt und Solothurn: - Das Gymnasium Muttenz wird gegenwärtig, gestützt auf das Abkommen zwischen den Kantonen Aargau und Basel-Landschaft über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus dem Kanton Aargau in die Mittelschulen des Kantons Basel-Landschaft vom 22. Dezember 1993 / 19. Januar 1994, rund zur Hälfte von Schülerinnen und Schülern aus dem Kanton Aargau besucht, welche ihre Vorbildung an einer aargauischen Bezirksschule erwerben. Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat im Rahmen des "Leitbildes Schule Aargau" den Grundsatzbeschluss gefasst, dass die Schulzeit bis zur Maturität in der Regel 12 Jahre (davon 4 Jahre Gymnasium/Kantonsschule) dauern soll, so dass bei einer Umsetzung dieser Verkürzung der Übertritt nach dem 8. Schuljahr bzw. der 2. Klasse der Bezirksschule erfolgen dürfte. - Das Regionale Gymnasium Laufental-Thierstein wird heute von den beiden Kantonen Solothurn und Basel-Landschaft getragen und muss aufgrund seines überkantonalen Einzugsgebietes sowohl auf die besondere Schulsituation des Kantons Solothurn als auch auf diejenige des Kantons Basel-Landschaft Rücksicht nehmen. Der Vertrag über die Trägerschaft des Regionalen Gymnasiums Laufental-Thierstein vom Februar 1996 sieht vor, dass die progymnasiale Abteilung 4 Jahre dauert und die gymnasiale Ausbildung "mindestens 3 Jahre". 6 - Schülerinnen und Schüler aus den Gemeinden Allschwil und Schönenbuch setzen traditionell ihre gymnasiale Ausbildung im baselstädtischen Bildungswesen fort und benötigen wegen der Möglichkeit der Wiederholung des 9. Schuljahres in Basel-Stadt mehrheitlich insgesamt 13 Jahre bis zur Matur. Basel-Stadt führt derzeit mit der Schulreform das Ausbildungssystem 4 Jahre Primarschule, 3 Jahre Orientierungsschule und 5 Jahre Gymnasium ein, wobei mit einem zusätzlichen Schuljahr auch ein Übertritt von der Weiterbildungsschule ins Gymnasium möglich ist. Die ersten Klassen des 5jährigen Gymnasiums (8. Schuljahr) werden im Schuljahr 1997/98 gebildet. Bei einer Verkürzung der Ausbildungszeit bis zur Matur auf 12 Jahre muss die gymnasiale Ausbildung und die entsprechende Vorbildung wie folgt mit den Nachbarkantonen Aargau, Basel-Stadt und Solothurn abgestimmt werden: - Gewährleistung der gymnasialen Vorbildung gemäss MAR an den aargauischen Bezirksschulen im Einzugsgebiet des Gymnasiums Muttenz; - Genehmigung der neuen Stundentafel mit verkürzter gymnasialer Ausbildung bis zur Matur am Regionalen Gymnasium Laufental-Thierstein durch den Regierungsrat des Kantons Solothurn gemäss Staatsvertrag; - Abstimmung der PA Allschwil auf die 3. Klasse (10. Schuljahr) der neuen gymnasialen Ausbildung in Basel-Stadt ab Schuljahr 1999/2000.
Der Vollzug der Verkürzung der Unterrichtsdauer bis zur Matur und die Umsetzung des MAR werden in Zusammenarbeit mit den Partnerkantonen Aargau, Basel-Stadt und Solothurn zu erfolgen haben. Aufgrund der unterschiedlichen Schulstrukturen müssen nötigenfalls zweckmässige Kompromisse gefunden werden.
Fussnoten:
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