v97/150; Verk?rzung der Schuldauer am Gymnasium; Teil 9
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| 7. Hängige Vorstösse im Landrat 7.1 Motion Fünfschilling-Gysin (91/61) Landrätin Barbara Fünfschilling-Gysin reichte am 18. März 1991 eine Motion "betreffend Schuldauer bis zur Matur" ein. Der Regierungsrat erklärte sich bereit, die Motion zu übernehmen. Am 27. April 1992 überwies der Landrat die Motion mit grosser Mehrheit (LRB 697). Sie lautet: "Es ist eigentlich natürlich, dass jede Schule sich so einrichtet, dass der Anschluss zu den weiterführenden Schulen gewährleistet ist. Dies sollte auch für den Übergang Gymnasium - Universität Geltung haben. Dem ist aber nicht so. Am 15. Dezember 1990 waren die Maturprüfungen im Gymnasium Oberwil beendet, nachdem die Schüler 2 Wochen frei bekommen hatten, um sich auf die mündlichen Prüfungen vorzubereiten. (Ein allzu grosszügiges Angebot für Maturanden, die sich längst vorher hätten vorbereiten können.) Am 29. Oktober 1990 hatte das Semester an der Uni Basel begonnen. Es war also den Maturanden vom Dezember nicht möglich, im Wintersemester mit ihrer Universitätsausbildung zu beginnen. Sie müssen warten bis auf das Wintersemester 1991, weil die meisten Studien im Winter anfangen. Ich bedauere es sehr, dass diesbezüglich keine Koordination zwischen Gymnasium und Universität besteht. Ich bin zudem der Ansicht, dass 12 Jahre qualifizierter Unterricht genügt, um die Zulassung zur Universität zu bekommen. (Wie dies im Kanton BS der Fall ist.) Zudem sehe ich es als Vorteil an, wenn die Studenten nicht allzu "alt" nach dem Studium ins Erwerbsleben treten und ihr Wissen im Sinne der ducation permanente auch später ergänzen können. Ich bitte deshalb den Regierungsrat sich einzusetzen: 1. dass die Maturprüfungen vorgezogen werden können, damit der Anschluss an die Universität gewährleistet ist. 2. dass die Gesamtschuldauer bis zur Maturität von 12 1/2 Jahren im Kanton BL auf 12 Jahre reduziert werden kann." Die vorgeschlagene Änderung des Schulgesetzes und des Dekretes zum Schulgesetz berücksichtigt das Anliegen des direkten Anschlusses an die Hochschulausbildung. Die Motion kann als erfüllt abgeschrieben werden. |
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