v97/150; Verk?rzung der Schuldauer am Gymnasium; Teil 11
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| 7.3 Motion der Finanzkommission (94/155) Landrätin Ruth Heeb-Schlienger reichte als Präsidentin und im Namen der Finanzkommission am 23. Juni 1994 (94/155) eine Motion "zur Umsetzung des Massnahmenpaketes II im Zusammenhang mit der Sanierung der Staatsfinanzen" ein. Der Regierungsrat erklärte sich bereit, die Motion entgegenzunehmen. Am 12. September 1994 überwies der Landrat die Motion mit grossem Mehr gegen 5 Stimmen (LRB 2148). Sie lautet: "In den letzten Monaten hat eine interfraktionelle Arbeitsgruppe intensiv gearbeitet. Sie hat - festgestellt, dass ein Sanierungsbedarf vorhanden ist, - ein Bündel von Massnahmen vorgeschlagen, das politisch mehrheitsfähig ist, - einen entsprechenden Bericht verfasst. Im Massnahmenpaket II werden kurz-, mittel- und langfristige Massnahmen vorgeschlagen. Auch wenn es sich beim Bericht um ein Gesamtpaket handelt, müssen die einzelnen Massnahmen schrittweise umgesetzt werden. Die Finanzkommission begrüsst den Bericht. Sie ist sich aber bewusst, dass einige der Vorschläge noch der intensiven Prüfung durch Verwaltung und Regierung bedürfen. Zur Unterstützung reicht die Finanzkommission deshalb folgende Motion ein: Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Landrat so rasch als möglich Vorlagen zum Entscheid vorzulegen, damit die vorgeschlagenen Massnahmen umgesetzt werden können." Die Motion stützt sich ab auf den Bericht einer interfraktionellen Arbeitsgruppe zuhanden der Parteien, Fraktionen und Medien vom 25. Mai 1994. In diesem Bericht wird als eine der vorgeschlagenen Massnahmen zur Sanierung der Staatsfinanzen folgendes gefordert: "Der Maturitätsabschluss soll innerhalb von 12 Jahren ermöglicht werden. Bereits zwei überwiesene Motionen fordern eine Kürzung der Gymnasialdauer von heute 3 1/2 Jahren auf 3 Jahre. Im Zusammenhang mit dieser Massnahme ist jedoch noch völlig offen, auf welcher Schulstufe die entsprechende Kürzung von einem halben Jahr vorzunehmen ist." Der Regierungsrat fasst die vorliegende Vorlage nicht als Massnahme zur Sanierung der Staatsfinanzen, sondern zur Gewährleistung des direkten Anschlusses an die Studien der Universitäten und zur Verkürzung der Erstausbildungszeit auf. Als Folge der geplanten Massnahmen weist die Vorlage einen verkürzungsbedingten Minderaufwand in den Personalkosten der Gymnasien und bei den Investitionskosten für Schulraum aus. Der verkürzungsbedingte Minderaufwand beschränkt sich bei den Personalkosten auf 2,8 Millionen Franken, so dass ein finanzieller Spielraum für eine gute Umsetzung des neuen MAR besteht. Der Regierungsrat verfolgt zusammen mit dem Landrat das Ziel des möglichst wirkungsvollen Einsatzes der beschränkten staatlichen Mittel. Nach dem erheblichen Ausbau des Bildungswesens der letzten Jahrzehnte vor allem im Bereich der nachobligatorischen Schulen, aber auch in den nichtuniversitären und und universitären Ausbildungen, hat der Kanton Basel-Landschaft auch in jüngster Zeit massvoll und zielgerichtet Entwicklungen ermöglicht. So wurden innerhalb der Gymnasien die Wahlkursstufe mit jährlichen Mehrausgaben ab 1995 von 1,2 Millionen Franken und verbesserte Leitungsstrukturen mit zusätzlichen Kosten von Fr. 400'000.- pro Jahr eingeführt. Durch maturitätstypenübergreifend besser koordinierte Stundentafeln und der damit verbundenen verbesserten Kurs- und Klassenbildung konnte ein Teil der Mehraufwendungen kompensiert werden. Bereiche des höheren Bildungswesens, in welchem in jüngster Zeit ebenfalls zusätzliche Mittel haben bereitgestellt werden können, sind insbesondere die neu geschaffene Berufsmaturität, die Fachhochschule beider Basel, die trinationale Ingenieurschule, der Universitätsvertrag, die Hochschulvereinbarung oder das Gesetz über Ausbildungsbeiträge. Zu nennen sind auch die Einführung der Vorlehre Baselland und die Ermöglichung umfassender Blockzeiten an der Primarschule. Der Regierungsrat hält am hohen Stellenwert des Bildungswesens im Kanton Basel-Landschaft fest und möchte auch weiterhin - durch Umwidmung von Mitteln und nötigenfalls unter Kostenfolge - begründete Entwicklungen fördern. Mit dem Ziel des effizienten und effektiven Mitteleinsatzes können in einzelnen Bereichen des Bildungswesens Kürzungen und in anderen Bereichen Erweiterungen begründet sein. Der Regierungsrat beabsichtigt, die nach der Umsetzung des MAR resultierende Ausgabenminderung an den Gymnasien zugunsten des Bildungswesens einzusetzen. |
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