v97/150; Verk?rzung der Schuldauer am Gymnasium; Teil 2
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| A. Zusammenfassung Die gymnasiale Ausbildung bis zur Matur erfolgt im Kanton Basel-Landschaft gegenwärtig an der 4 Jahre dauernden Progymnasialen Abteilung der Sekundarschule (PA) und am 3 1/2 Jahre dauernden Gymnasium. Gemäss § 45 des Schulgesetzes vom 26. April 1979 1 bildet die PA mit dem Gymnasium zusammen einen einheitlichen Lehrgang mit aufeinander abzustimmenden Lehrplänen. Für den gymnasialen Bildungsgang stellen sich im Kanton Basel-Landschaft gegenwärtig zwei Herausforderungen: Zum einen befassen sich vier Vorstösse des Landrates und eine Volksinitiative mit der Neuregelung der Ausbildungsdauer bis zur Matur. Zum anderen hat die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) in Verbindung mit dem Bundesrat ein neues Maturitäts-Anerkennungsreglement (MAR) in Kraft gesetzt.Mit dieser Vorlage verfolgt der Regierungsrat folgende Zielsetzungen: - Die Ausbildungszeit für Jugendliche bei den höheren Bildungslehrgängen soll entsprechend den überwiesenen Landratsvorstössen verkürzt werden. Diese Verkürzung ist nicht nur bildungspolitisch gerechtfertigt, sondern auch durchführbar und entspricht dem Trend im In- und Ausland. Sie ist auch notwendig, weil die Jugendlichen auf diese Weise früher und besser auf das lebenslange Lernen vorbereitet werden, das die Folge des Wandels in der Lebens- und Arbeitswelt und der Wissensexplosion ist. Eine verkürzte Ausbildungszeit ist auch volkswirtschaftlich begründet, weil dadurch die Jugendlichen im Kanton im ähnlichen Alter in die Konkurrenz im Erwerbsleben eintreten wie im Ausland, besonders im wichtigen europäischen Umfeld. - Das neue Maturitäts-Anerkennungsreglement (MAR) soll umgesetzt werden. - Die erweiterten Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten sollen möglichst optimal von den Jugendlichen genutzt werden, indem die Berufsmatur und die Fachhochschule als attraktive Alternative zu Gymnasium und Universität entwickelt werden. Diese Zielsetzungen des Regierungsrates erfordern Gesetzesänderungen; es sind eine ganze Reihe von Massnahmen notwendig und vorgesehen, die aufeinander abgestimmt sind und als Ganzes die weiterführende Bildung und Ausbildung von Jugendlichen reformieren und modernisieren. Zusammengefasst sollen folgende Massnahmen geplant und eingeführt werden: - Die Ausbildungszeit bis zur Maturität soll verkürzt werden, indem sich an die progymnasiale Ausbildung ein dreijähriges Gymnasium anschliesst. Diese Verkürzung ist gemäss neuem MAR möglich und entspricht einem schweizerischen Trend im Bildungswesen. - Die Verkürzung der Ausbildungszeit bis zur Matur wird erreicht durch Abbau und weitere Konzentration des Lernstoffes, was bildungspolitisch gerechtfertigt ist. - Ein Teil der Schulferien soll am Gymnasium fest für unterrichtsergänzendes, vertiefendes Lernen reserviert werden. - Der Maturitätstermin wird in das letzte Ausbildungsjahr integriert. Damit wird es den Maturandinnen und Maturanden ermöglicht, nach der Matur entweder ein Hochschulstudium oder eine andere Ausbildung zu beginnen oder aber die Sommerrekrutenschule zu absolvieren. - Die Bestimmungen des neuen MAR sollen umgesetzt werden. Hierzu sollen unter anderem die Lehrpläne an die Bildungsziele des MAR und die interkantonalen Rahmenlehrpläne angepasst werden. Die bisherigen Maturitätstypen sollen innerhalb von "Maturitätsprofilen" durch individueller gestaltbare Kombinationen von Grund-, Schwerpunkt- und Ergänzungsfächern abgelöst werden. - Die Schülerinnen und Schüler sollen das bestehende Ausbildungsangebot ihren Begabungen und Interessen entsprechend besser nutzen können. Durch vermehrte Orientierung von Schülerinnen und Schülern und deren Eltern wie auch durch höhere Anforderungen an den Übertritt ans Gymnasium sollen die Möglichkeit der Berufsmatur und die Weiterbildung an einer Fachhochschule als attraktive Alternative zu Gymnasium und Universität profiliert werden. - Höhere Remotionsquoten sind trotz der kürzeren Ausbildungszeit nicht vorgesehen, denn sie bedeuten eine Verlängerung der Ausbildungszeit der Betroffenen. Hingegen soll entsprechend begabten, aber langsamer lernenden Jugendlichen sowohl an der PA wie am Gymnasium durch individuell gehandhabte Rückversetzung das Erreichen der Lernziele ermöglicht werden. - Mit einer Schlussprüfung im letzten Jahr der progymnasialen Ausbildung soll das Erreichen der Lernziele besser ausgewiesen werden und damit der Übertritt in weiterführende Ausbildungsgänge objektiviert werden; der Eintritt ins Gymnasium soll anhand von qualitativen Anforderungen geprüft und nicht mit einer bestimmten Quote festgelegt werden. Mit diesen Regelungen kann die Zahl der Übertritte ans Gymnasium auf differenzierte Weise stabilisiert werden; damit werden auch höhere Remotionsquoten vermieden. - Als Folge der geschilderten Neuregelungen ergeben sich leicht niedrigere Kosten für die gymnasiale Ausbildung im Kanton; auf Preisbasis 1996 bei den Personalkosten rund 2,8 Millionen Franken pro Jahr und bei den Investitionskosten maximal 25 Millionen Franken. Die freiwerdenden Mittel sollen für Entwicklungen in anderen Bereichen des Bildungswesens eingesetzt werden. - Nach Änderung des Schulgesetzes und Abschluss der Planung sollen die neuen Stundentafeln und Lehrpläne so eingeführt werden, dass Maturandinnen und Maturanden bis zum Jahre 2003 die Matur nach dem neuen Ausbildungskonzept erreichen.
Die Änderung des Schulgesetzes legt der Regierungsrat als Gegenvorschlag zur nichtformulierten Volksinitiative "für eine Maturität ohne Qualitätsabbau" vor. Die vorgesehenen Änderungen werden als Vorentscheide in die neue Bildungsgesetzgebung einbezogen.
Fussnoten:
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