Einführung der einjährigen Steuerveranlagungsperiode (Teil 10)
Landrat / Parlament - Vorlage (Fortsetzung)
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V. Vernehmlassung
A. Ergebnisse
An der Vernehmlassung zu dieser Vorlage haben sich 51 Gemeinden, der Verband der Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten, der Verband der Gemeindeschreiber und -Verwalter, der Verband der Gemeindesteuerbeamten, die Liga der Baselbieter Steuerzahler, der Mieterinnen- und Mieterverband, der Verband Basellandschaftlicher Unternehmen, die Parteien CVP, FDP, SP, SVP und SD, die christkatholische und die evangelisch-reformierte Landeskirche, der Schweizerische Treuhänder-Verband, die Treuhand-Kammer, die Steuerrekurskommission sowie verschiedene Direktionen des Kantons beteiligt.
Die Ergebnisse der verschiedenen Vernehmlassungen zeigen einerseits zwar eine positive Grundhaltung gegenüber der als zeitgemässer empfundenen einjährigen Steuerveranlagung mit Gegenwartsbemessung, andererseits jedoch vor allem bei den Gemeinden eine mehrheitliche Ablehnung des vorliegenden Entwurfs, da damit ein erheblicher Mehraufwand bei den Veranlagungsarbeiten entstehen würde, welcher mit dem Wegfall der vielen Zwischenveranlagungen nicht kompensiert würde. Durchwegs skeptisch wurde auch das Übergangssystem der Differenzbesteuerung betrachtet. Wie zu erwarten war, wurde ebenfalls häufig der nicht systemgerechte Steuerbezug mit seinem problematischen Akontozahlungsverfahren deutlich gerügt. Vereinzelt wurde auch gewünscht, dass das bestehende System solange beibehalten werden sollte, bis sich eine gesamtschweizerisch vereinheitlichte Lösung durchgesetzt habe. Dabei sollte aber das aktuelle Veranlagungsverfahren derart vereinfacht werden, dass bei der Deklaration nur noch eine Spalte auszufüllen wäre. Dazu müsste vor allem bei den Abzügen eine vollständige Harmonisierung mit der direkten Bundessteuer angestrebt werden.
Die total 70 eingereichten Vernehmlassungen lassen sich der Meinung nach aufgegliedert wie folgt darstellen:
31 Ablehnungen des Entwurfs
- 28 Gemeinden Binningen, Böckten, Bubendorf, Buckten, Buus, Diegten, Frenkendorf, Füllinsdorf, Gelterkinden, Hemmiken, Laufen, Lausen, Liesberg, Liestal, Maisprach, Nenzlingen, Ormalingen, Pfeffingen, Reinach, Schönenbuch, Sissach, Tenniken, Therwil, Waldenburg, Wenslingen, Wintersingen, Wittinsburg, Zunzgen
- Verband der Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten
- CVP
- SD
33 Zustimmungen zum Entwurf
- 18 Gemeinden Arboldswil, Arisdorf, Arlesheim, Biel-Benken, Bottmingen, Brislach, Ettingen, Hölstein, Itingen, Münchenstein, Oberwil, Oltingen, Rickenbach, Seltisberg, Tecknau, Thürnen, Titterten, Zwingen
- Verband der Gemeindeschreiber und -Verwalter
- Verband der Gemeindesteuerbeamten
- Schweizerischer Treuhänder-Verband
- Treuhand-Kammer
- Liga der Baselbieter Steuerzahler
- Mieterinnen- und Mieterverband
- Verband Basellandschaftlicher Unternehmer
- FDP
- SP
- SVP
- Christkatholische Landeskirche
- Steuerrekurskommission
- verschiedene Direktionen des Kantons
6 beinhalten weder Zustimmung noch Ablehnung
- 5 Gemeinden Aesch, Allschwil, (Lupsingen), Muttenz, Reigoldswil
- Evangelisch-reformierte Landeskirche
Stichwortartig zusammengefasst liegen im einzelnen folgende Stellungnahmen vor:
1. Verbände und Gemeinden
Verband der Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten
Ablehnung : Nachteile überwiegen, erhebliche Mehrbelastung der veranlagenden Behörden zu einem falschen Zeitpunkt, fehlende gesamtschweizerische Harmonisierung des Systems als eigentliche Schwäche, ungeklärter Steuerbezug, Übergangsphase ist mit Problemen behaftet, erst bei gesamtschweizerisch einheitlicher Bemessungsordnung praktikabel und wahrscheinlich von der Volksmehrheit getragen.
Verband der Gemeindeschreiber und -Verwalter
Zustimmung : grundsätzlich positiv eingestellt, bessere Transparenz und Vereinfachung des Veranlagungsverfahrens wegen Wegfall der vielen Zwischenveranlagungen, Entschädigung für die veranlagenden Gemeinden muss aber erhöht werden, zusätzliche Vereinfachung der Veranlagung muss angestrebt werden, eigentlicher Schwachpunkt ist aber der Steuerbezug.
Verband der Gemeindesteuerbeamten
Zustimmung : grössere Transparenz, vereinfachte Kontrolle, Wegfall der komplizierten Zwischenveranlagungen, in jedem Fall aber wäre eine Anpassung der Abzüge an diejenigen der direkten Bundessteuer anzustreben.
Gemeinden
Aesch Enthaltung : gleichgültige bis ablehnende Haltung wegen zu vielen Unsicherheitsfaktoren, eher Beibehaltung des bisherigen Systems.
Allschwil Enthaltung : warten bis gesamtschweizerische Vereinheitlichung erfolgt ist, erheblicher administrativer und personeller Mehraufwand, Probleme der Zwischenveranlagung werden durch Probleme des Steuerbezugs abgelöst, Entschädigung an veranlagende Gemeinden müsste erhöht werden, bei einer Umstellung wird das Verfahren der doppelten Steuererhebung bevorzugt.
Arboldswil Zustimmung : aber einfachere Deklarationsformulare schaffen.
Arisdorf Zustimmung : Vorteile überwiegen, transparentes und verständliches Veranlagungssystem.
Arlesheim Zustimmung : wie Verband der Gemeindeschreiber und -Verwalter.
Biel-Benken Zustimmung : aber unbefriedigendes Bezugssystem, fehlende gesamtschweizerische Vereinheitlichung, kompliziertes Differenzsteuerverfahren, eher abwarten was die Zukunft bringt.
Binningen Ablehnung : zu viele Nachteile, zur Zeit nicht wünschenswert, Steuerharmonisierung abwarten, Bezugslösung neu überdenken.
Böckten Ablehnung : erheblicher Mehraufwand, fehlende Vereinheitlichung und Harmonisierung, Unsicherheiten in der Übergangsphase, Steuerbezug nicht geklärt.
Bottmingen Zustimmung : wie Verband der Gemeindeschreiber und -Verwalter.
Brislach Zustimmung : wie Verband der Gemeindeschreiber und -Verwalter, andere Lösung für den Steuerbezug muss gefunden werden.
Bubendorf Ablehnung : zuerst Vereinfachung bei der Veranlagung bewirken, vor allem bei den Abzügen.
Buckten Ablehnung : fehlende gesamtschweizerische Vereinheitlichung
Buus Ablehnung : fehlende Konstanz im Steuerrecht, Bürger findet sich im Steuerdschungel nicht mehr zurecht, erheblicher Mehraufwand zur Zeit nicht gerechtfertigt, besser Vereinfachung bei der Veranlagung bewirken.
Diegten Ablehnung : wie Verband der GemeindepräsidentInnen, zu grosser Mehraufwand.
Ettingen Zustimmung : wie Verband der Gemeindeschreiber und -Verwalter.
Frenkendorf Ablehnung : fehlende gesamtschweizerische Vereinheitlichung, problematischer Steuerbezug, Mehraufwand grösser als angenommen.
Füllinsdorf Ablehnung : wie Verband der GemeindepräsidentInnen.
Gelterkinden Ablehnung : erheblicher Mehraufwand, fehlende Harmonisierung, einjährige Veranlagung ist in der Minderheit, ungelöster Steuerbezug.
Hemmiken Ablehnung : Beibehaltung des gegenwärtigen Systems.
Hölstein Zustimmung : wie Verband der Gemeindeschreiber und -Verwalter, aber Übergangslösung ist zu kompliziert.
Itingen Zustimmung : aber anderer Steuerbezug wie Kanton Basel-Stadt.
Laufen Ablehnung : zu grosser Mehraufwand, Nachteile überwiegen.
Lausen Ablehnung : zu viele Nachteile, Harmonisierung abwarten.
Liesberg Ablehnung : Mehraufwand zu kostspielig, Schwächen des Akontozahlungsverfahrens wiegen zu stark.
Liestal Ablehnung : zu grosser finanzieller Aufwand.
Lupsingen Enthaltung : wie Verband der Gemeindeschreiber und -Verwalter und Verband der GemeindepräsidentInnen (was einen Widerspruch bedeutet).
v97-160_11.htm
Fortsetzung
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