Einführung der einjährigen Steuerveranlagungsperiode (Teil 14)

Landrat / Parlament - Vorlage (Fortsetzung)


Zur Inhaltsübersicht dieser Vorlage 97/160; Einführung der einjährigen Steuerveranlagungsperiode



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Zu Hinweise und Erklärungen

Entwurf

Zeitlicher Ablauf des Übergangs zur einjährigen Steuerveranlagung bei den natürlichen Personen (Variante Differenzsteuer)


30.9.2000 Fälligkeit der Staatssteuer 2000 aufgrund Bemessung 1997/98


01.3.2001 Fälligkeit der Bundessteuer 2000


31.3.2001 Eingang Steuererklärung für das Jahr 2001 aufgrund alter Bemessungsordnung 1999/2000 (2001 I)


2001/2002 Veranlagung Steuererklärung 2001 I


30.9.2001 Fälligkeit der Staatssteuer 2001 aufgrund Bemessung 1999/2000


01.3.2002 Fälligkeit der Bundessteuer 2001


31.3.2002 Eingang Steuererklärung für das Jahr 2001 aufgrund neuer Bemessungsordnung 2001 (2001 II)


  .  .  2002 Differenzsteuerverfahren 2001; höherer Steuerbetrag wird erhoben


30.9.2002 Fälligkeit der Staatssteuer 2002 (Akontozahlung)


01.3.2003 Fälligkeit der Bundessteuer 2002


31.3.2003 Eingang Steuererklärung für das Jahr 2002 aufgrund Bemessung 2002


  .  .  2003 Schlussabrechnung (Vergütung oder Nachbezug) Steuer 2002


30.9.2003 Fälligkeit der Staatssteuer 2003 (Akontozahlung); Steuererklärung für die Steuer 2003 wird erst im März 2004 abgegeben. Damit ist von Jahr zu Jahr eine a-conto-Zahlung nötig (dauernder provisorischer Steuerbezug notwendig. Dies gilt auch für die Gemeindesteuer) .




Entwurf


Zeitlicher Ablauf des Übergangs zur einjährigen Steuerveranlagung bei den natürlichen Personen (Variante Doppelte Steuererhebung)


30.9.2000 Fälligkeit der Staatssteuer 2000 aufgrund Bemessung 1997/98


01.3.2001 Fälligkeit der Bundessteuer 2000


31.3.2001 Eingang Steuererklärung für das Jahr 2001 aufgrund alter Bemessungsordnung 1999/2000 (2001 I)


2001/2002 Veranlagung Steuererklärung 2001 I


30.9.2001 Fälligkeit der Staatssteuer 2001 aufgrund Bemessung 1999/2000


01.3.2002 Fälligkeit der Bundessteuer 2001


31.3.2002 Eingang Steuererklärung für das Jahr 2001 aufgrund neuer Bemessungsordnung 2001 (2001 II)


30.9.2002 Fälligkeit der Staatssteuer 2001 aufgrund Bemessung 2001


01.3.2003 Fälligkeit der Bundessteuer 2002


31.3.2003 Eingang Steuererklärung für das Jahr 2002 aufgrund Bemessung 2002


30.9.2003 Fälligkeit der Staatssteuer 2002


.. .. .... Bei Beendigung der Steuerpflicht erfolgt eine Verkürzung derselben, da ja die Steuer 2001 doppelt erhoben wurde.




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