Einführung der einjährigen Steuerveranlagungsperiode (Teil 15)
Landrat / Parlament - Vorlage (Fortsetzung)
Zur Inhaltsübersicht dieser Vorlage 97/160; Einführung der einjährigen Steuerveranlagungsperiode
Zur Übersicht Geschäfte des Landrates
Zur Systematischen Gesetzessammlung (SGS)
Zu Hinweise und Erklärungen
Übersicht über die Vor- und Nachteile der beiden vorgeschlagenen Übergangs-Varianten
| Differenzsteuer | Doppelte Steuererhebung | |
| Vorteile | - keine Abweichung gegenüber der direkten Bundessteuer | - keine Bemessungslücke in der Übergangsphase |
| - keine Bemessungslücke | - Postnumerando-Bezug wie Basel-Stadt | |
| - Einmalerledigung während der Übergangsphase | - einfaches und verständliches Verfahren während der Übergangsphase | |
| - keine steuerlichen Ausfälle | ||
| Nachteile | - kompliziertes und aufwendiges Übergangsverfahren | - Abweichung zum Steuerbezug nahezu aller anderen umliegenden Kantone |
| - weiterhin Pränumerando-Bezug mit Akonto-Zahlungsverfahren | - Abweichung zur direkten Bundessteuer | |
| - fiskalistischer Anschein (höhere der beiden Steu- ern ist geschuldet) | - aufwendiges Anrechnungsverfahren der zuviel erhobenen Steuer bei Beendigung der Steuerpflicht (offene Fragen) | |
| - fiskalistischer Anschein durch doppelt erhobene Steuer, u.U. nahezu definitiv | ||
| - Bemessungslücke am Ende der Steuerpflicht infolge Verkürzung derselben (Anrechnungsverfahren der doppelt erhobenen Steuer) |
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