x (Landratsbeschluss)

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1997-197 vom 14. Oktober 1997


Landratsbeschluss (Entwurf)


betreffend Investitionsbeitrag an die Stiftung Wohn- und Beschäftigungsheim Bottmingen BL für den Neubau des Wohn- und Beschäftigungsheims Bottmingen


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. An die Kosten des Neubaus des Wohn- und Beschäftigungsheims Bottmingen wird der Stiftung Wohn- und Beschäftigungsheim Bottmingen BL ein einmaliger Investitionsbeitrag in Höhe von 4'000'000 Franken gewährt.


2. Der kantonale Beitrag muss vom Träger zurückerstattet werden im Fall des Verkaufs oder der Zweckentfremdung der Liegenschaft. Die Rückzahlungspflicht wird durch ein Grundpfandrecht auf der Liegenschaft Wohn- und Beschäftigungsheim Bottmingen sichergestellt.


3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.



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