97/225: Jahresprogramm des Regierungsrates für das Jahr 1998 (Teil 6)
Landrat / Parlament - Vorlage (Fortsetzung)
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7. ERZIEHUNGS- UND KULTURDIREKTION
7.1 Direktion
7.1.1 Neue Bildungsgesetzgebung
1998 wird die Erziehungs- und Kulturdirektion einen wesentlichen Teil ihrer Kräfte auf die Ausarbeitung der neuen Bildungsgesetzgebung konzentrieren. Durch die Volksentscheide vom 28. September 1997 zum Kindergarten, zur Trägerschaft der Sekundarstufe I und zum Eigentum der Schulbauten wurde ein bedeutendes Zwischenziel erreicht. 1998 erarbeitet die Direktion den Gesetzesentwurf und die wichtigsten Verordnungen und übergibt sie nach der Beratung in der Begleitgruppe zur Bildungsgesetzgebung dem Regierungsrat für eine erste Lesung. In dieser Phase geht es vor allem darum, für die Grundsatzentscheide des Volkes und des Landrates gute Lösungen zu finden und dabei die Gemeinden in allen sie betreffenden Belangen einzubeziehen. Die noch vorhandenen Probleme geht die Erziehungs- und Kulturdirektion unter folgenden Prämissen an:
- Die Gemeinden erhalten bei der organisatorischen Ausgestaltung des Kindergartens, der Primarschule und der Jugendmusikschule ein Gewicht, das einerseits ihrer Bedeutung als Schulträgerinnen entspricht und andererseits die Einheit des kantonalen Schulwesens wahrt.
- Die Schulen des Kantons und der Gemeinden entwickeln sich im Einvernehmen mit der Trägerschaft zu teilautonomen, geleiteten Organisationen, die ihre Schularbeit selber anleiten und gestalten, abgestützt auf die vom Kanton vorgegebenen Lehrpläne, auf ein von der Schulbehörde genehmigtes Schulprogramm und auf ein Gesamtbudget. Die Gleichwertigkeit des Bildungsangebots im Kanton wird seitens der Schulbehörden und der kantonalen Aufsicht nicht mehr durch Einzelentscheide, sondern durch eine gezielte und vergleichende Qualitätsprüfung sichergestellt.
- Die Entscheidungswege im Bildungswesen werden verkürzt und vereinfacht, indem die Schulleitungen die für die Umsetzung des Schulprogramms notwendigen Entscheide treffen und Massnahmen ergreifen. Die Schulbehörden konzentrieren sich auf ihre Steuerungsaufgabe in bezug auf die lokal angepasste und öffentliche Festlegung und Kontrolle der von der Schule zu erfüllenden Bildungs- und Erziehungsaufgaben.
- Die Reform der Sekundarstufe I wird - unter Berücksichtigung der regionalen und örtlichen Gegebenheiten - Schritt für Schritt konkretisiert und umgesetzt. Nach dem Volksentscheid, die Trägerschaft über alle Schulen der Sekundarstufe I dem Kanton zu übertragen, gilt es nun, ein gegenüber dem heutigen Zustand differenzierteres und besser aufeinander abgestimmtes Bildungsangebot für die Schülerinnen und Schüler dieser Schulstufe zu schaffen.
- Die Jugendmusikschulen sollen ein stabil verankerter, aber eigenständig wirkender Bestandteil im basellandschaftlichen Schulwesen werden. Unter dieser Voraussetzung können sie ihre lebendige Wirkung für die Schülerinnen und Schüler und zugunsten der Gemeinden am besten entfalten.
- Die Zuständigkeiten im Sonderschulbereich werden klarer geregelt und gleichzeitig die Rahmenbedingungen für die Integration der auf heilpädagogische Begleitung angewiesenen Kinder und Jugendlichen an der Regelschule verbessert.
- Der Finanzausgleich zwischen dem Kanton und den Gemeinden im Bildungsbereich wird zusammen mit der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion und im Einvernehmen mit den Gemeinden so gestaltet, dass insgesamt für keine Seite gravierende Vor- oder Nachteile erwachsen.
7.1.2 Reorganisation der Erziehungs- und Kulturdirektion
In Zusammenhang mit der Vorbereitung des Bildungsgesetzes wird die Organisation der Erziehungs- und Kulturdirektion umfassend neu gestaltet. Es geht vor allem um die Neuordnung des Direktionssekretariates, d.h. um die Regelung des Verhältnisses zwischen Stab und Linie sowie um die Beziehung zu den verschiedenen Dienststellen. Im Frühjahr 1998 ist der Schlussbericht über die im Herbst 1997 begonnene Organisationsentwicklung erstellt. Der Bericht wird die Massnahmen für die Umsetzung (mit Verantwortlichkeiten und Terminierung) enthalten. Die Reorganisation integriert die laufenden Projekte der Verwaltungsführung wie die Einführung von Leistungsaufträgen und des Neuen Rechnungswesens.
7.1.3 Umsetzung neues Personalgesetz im Schulbereich
Am 26. Juni 1998 endet die Amtsperiode für die Lehrerinnen und Lehrer. Die bisherigen Beamtungen sind in Anstellungen öffentlich-rechtlichen Charakters nach Massgabe des neuen Personalgesetzes überzuführen. Für die rund 4'000 Lehrpersonen an den Volksschulen, an den weiterführenden Schulen und an den berufsbildenden Schulen ist für die Anstellung eine möglichst einheitliche Vertragspraxis zu gewährleisten.
7.1.4 Besoldungsrevision und Funktionen Lehrpersonen
Sobald die Entscheide zur bevorstehenden Besoldungsrevision getroffen sind, muss die Regierungsratsverordnung über die Lehrerfunktionen erneuert werden.
7.1.5 Leistungsaufträge innerhalb der EKD
Ab 1998 erfüllen das Lehrerinnen- und Lehrerseminar, der Schulpsychologische Dienst und das Schulinspektorat ihre Aufgaben gemäss Leistungsauftrag. Im Herbst 1998 werden dem Regierungsrat und dem Landrat die Leistungsaufträge von 4 der fünf Gymnasien (ohne Laufen), der Schul- und Büromaterialverwaltung, der Lehrerinnen- und Lehrerfortbildung und des Amtes für Kultur vorgelegt.
7.1.6 Neues Rechnungswesen
Ab Januar 1998 arbeiten sämtliche Dienststellen und Schulen mit dem Finanzbuchhaltungsmodul CS/2. Im Rahmen des Projektes Leistungsaufträge wird schrittweise die Einführung der Betriebsbuchhaltung in Angriff genommen. Die Hauptabteilungen des Amtes für Kultur führen gleichzeitig die Finanzbuchhaltung und die Betriebsbuchhaltung ein.
7.1.7 Informatik
Überprüft wird, ob im gesamten administrativen Bereich die bisherigen Benutzerinnen und Benutzer mit Schnittstellen zu den übrigen Dienststellen und Direktionen von Macintosh-Geräten auf PCs umstellen sollen. Um den Informationsaustausch zu erleichtern, soll die Datenkonsistenz verbessert und ein zentraler Datenpool eingerichtet werden. Ebenso werden die lokalen Netzwerke in den Dienststellen ausgebaut und an das Kantonsnetz, an das Netzwerk des Bundes und an das Internet angeschlossen.
7.2 Bereich Bildung
7.2.1 Volksschule
- Stufenlehrpläne Kindergarten und Primarschule
Der Lehrplan für den Kindergarten wird eingeführt und der revidierte Primarschullehrplan umgesetzt.
- Stufenlehrplan Sekundarstufe I
Die neue Jahresstundentafel für die mindestens drei Anforderungsniveaus umfassende Sekundarstufe I wird erlassen und auf Schuljahresbeginn 1999/2000 in Kraft gesetzt. Aufgenommen werden die Arbeiten am neuen Stufenlehrplan Sekundarstufe I. Teile des Lehrplans sind nach Möglichkeit bereits auf Beginn des Schuljahres 1999/2000 (vor allem an den Schulen im Laufental) provisorisch einzuführen, die definitive Umsetzung an allen Schulen setzt ab Schuljahr 2000/01 ein.
- Schulkreiseinteilung Sekundarstufe I
Im Gefolge der neuen Trägerschaftsregelung für die Schulen der Sekundarstufe I sind umfassende Planungsarbeiten im Hinblick auf die Zusammenführung der Real- und Sekundarschulen durchzuführen: Zu bearbeiten sind organisatorische Fragen (Einteilung in Schulkreise/Einzugsgebiete, Schulgrösse/-einheiten, Schulleitung, kommunale Aufsicht etc.), räumliche Fragen (Schulverbund/zentraler Schulstandort, allmähliche räumliche Zusammenführung etc.) sowie finanzielle Fragen (Abgeltung der Gemeinden infolge des neuen Trägerschaftskonzepts, Einmietungen, Investitionen etc.).
- Übertritte an den Nahtstellen der Sekundarstufe I
Die Übertrittsverfahren von der Primarschule an die Sekundarstufe I und von der Sekundarstufe I an die weiterführenden allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen und Lehrgänge werden im Zusammenhang mit der vorgesehenen Verkürzung der Schuldauer bis zur Maturität und der Umsetzung des Maturitätsanerkennungsregelments sowie im Hinblick auf die neue Bildungsgesetzgebung und die Reform der Sekundarstufe I neu geregelt.
- 5-Tage-Woche
Für den Kindergarten und die Primarschule werden die organisatorischen Voraussetzungen für die Einführung des unterrichtsfreien Samstags in den neuen Stufenlehrplänen und ihren jeweiligen Jahresstundentafeln geschaffen. Die Rahmenbedingungen für den unterrichtsfreien Samstag an Real- und Sekundarschulen werden bei der Erarbeitung des neuen Stufenlehrplans für die Sekundarstufe I und der dazugehörigen Stundentafel geklärt.
- Pilotprojekte «Teilautonome, geleitete Primarschule»
Die Lehrerinnen- und Lehrerkollegien, Schulpflegen, Schulleitungen und Gemeinderäte von Reinach und Eptingen beabsichtigen, - im Rahmen eines vom Regierungsrat zu bewilligenden Schulversuchs - ein Pilotprojekt «Teilautonome, geleitete Primarschule» (in Eptingen auch für den Kindergarten) durchzuführen.
- Pilotprojekt «Interkulturelle Pädagogik»
An der Primarschule Fraumatt in Liestal mit mehrheitlich fremdsprachigen Schülerinnen und Schülern soll mit speziellen Förderangeboten im Bereich «Deutsch für Fremdsprachige» und im Lernbereich «Heimatliche Sprache und Kultur» ein interkulturelles Unterrichtskonzept entwickelt und umgesetzt werden.
7.2.2 Berufsbildung
- Lehrstellenmarkt
Das Angebot an Lehrstellen soll vergrössert werden, indem u.a. ein Lehrstellenmanager beauftragt wird, weitere Betriebe für die Schaffung von Lehrstellen zu gewinnen.
- Brückenangebote im nachobligatorischen Schulbereich
Jugendlichen, die nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit den Übertritt in einen Ausbildungsgang der Sekundarstufe II nicht schaffen, sollen im nachobligatorischen Schulbereich Brückenangebote besuchen können. Diese vermitteln eine nachholende oder eine weiterführende Qualifikation und helfen den Jugendlichen, einen ihnen entsprechenden Ausbildungsgang der Sekundarstufe II zu finden und erfolgreich abzuschliessen. Die Nutzung und Weiterentwicklung der vorhandenen Brückenangebote in Baselland und Basel-Stadt sollen ab Schuljahr 1998/99 auf der Grundlage einer interkantonalen Vereinbarung geplant und koordiniert werden.
- Berufsinformationszentren
Im Unter- und Oberbaselbiet wird je ein Berufsinformationszentrum eröffnet.
- Gewerblich-industrielle Berufsschulen
Der neue Lehrplan für Allgemeinbildung wird eingeführt. In Liestal liegt 1998 ein Schwerpunkt schulischer Entwicklung auf der Förderung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien, in Muttenz auf der Einführung eines Verfahrens für die schulinterne Qualitätssicherung.
- Grundschulen Metall
Infolge der Neuausrichtung der Berufe im Bereich des Arbeitgeberverbands Schweizerischer Maschinen- und Metallindustrieller (ASM) ist vorgesehen, die beiden Grundschulen Metall in Gelterkinden und Liestal zu reorganisieren und zusammenzulegen.
- Handelsschule KV Baselland
Am Schulort Liestal werden die Grundlagen für eine Vorlehre «Verkauf» erarbeitet; am Schulort Reinach wird der Neubau realisiert. In bezug auf die DMS 2 in Muttenz ist abzuklären, welchen Institutionen der Berufsbildung an einem qualifizierten interkantonalen DMS-2-Abschluss gelegen ist. Die Erziehungs- und Kulturdirektion erarbeitet mit der Handelsschule des KV Basel-Land zuhanden des Regierungsrates einen Leistungsauftrag (mit Globalbudget und Finanzpauschale) über die für den Kanton Basel-Landschaft zu erbringenden Ausbildungsleistungen.
- Ausbildung Kleinkindererziehung
Mit dem Kanton Basel-Stadt wird eine Vereinbarung über den beruflichen Unterricht an der Berufs- und Frauenfachschule Basel im Ausbildungsgang für Kleinkindererziehung abgeschlossen. Damit wird Kleinkindererzieherinnen und -erziehern in Ausbildung und mit Wohnort in Baselland der Schulbesuch in Basel-Stadt ermöglicht. Die Vereinbarung soll den diesbezüglichen Landratsbeschluss vom 5. Juni 1989 ersetzen.
7.2.3 Gymnasien und Diplommittelschulen (DMS 3)
- Umsetzung des Maturitätsanerkennungsreglements (MAR)
Für die Maturitätsabteilungen steht die Umsetzung des MAR im Vordergrund. Die ersten Maturitätsprüfungen nach neuem MAR sind im Jahr 2003 vorgesehen. Der Regierungsrat will das MAR bei 12 Schuljahren bis zur Maturität an einem dreijährigen Gymnasium mit gymnasialer Vorbildung an der Sekundarstufe I realisieren.
- DMS 3
Aufgrund der Evaluation der Reformen an der DMS 3 ist zu erwarten, dass dem Erziehungsrat auf Beginn des Schuljahres 1998/99 einige Anpassungen der Stundentafel beantragt werden.
- Raumbedarf Gymnasien
Aufgrund der Klassenprognosen bleibt die Raumsituation an den Gymnasien - trotz der in den letzten Jahren realisierten Neubauten und des Kaufs des ehemaligen Sandoz-Ausbildungszentrums - eng. An den Gymnasien Liestal und Oberwil mangelt es an Turnhallen. Zu prüfen ist, ob an den Gymnasien Münchenstein und Oberwil die Verpflegungsmöglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler über den Mittag ohne grosse Investitionen verbessert werden können.
- Gymnasium Muttenz
Angestrebt wird der Ausbau der Zusammenarbeit zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Aargau.
- Regionales Gymnasium Laufental-Thierstein
Die mit dem Kanton Solothurn vereinbarten Anpassungen des Gymnasiums Laufen an die Schulstrukturen des Kantons Basel-Landschaft werden fortgeführt. Mit Ablauf der Amtsperiode am 31. Juli 1998 enden die zeitlich befristet gewährten Besitzstandslöhne.
7.2.4 Jugendmusikschulen
Die laufende Überarbeitung des Primarschullehrplans sieht vor, dass der Grundkurs der JMS zum festen und für die Schulkinder bzw. deren Eltern unentgeltlichen Bestandteil des Bildungsangebots der Primarstufe wird. Zu klären ist, wie die Integration des musikalischen Grundkurses organisiert wird. Im weiteren sind die Kriterien zu überprüfen, nach denen gegenwärtig die Knabenkantorei Basel, die Neue Mädchenkantorei beider Basel, das Jugendsinfonieorchester der Regio, diverse Jugendorchester der Schweiz (u.a. Jeunesse Musicales Suisse), der Musikverband Baselland und der Kantonalgesangsverein Baselland Subventionen erhalten.
7.2.5 Hochschulen/Tertiärstufe
- Fachhochschule beider Basel (FHHB)
Das Anerkennungsverfahren der eidgenössischen Fachhochschulkommission kann aller Voraussicht nach zu Beginn des Jahres 1998 mit einem Bundesratsentscheid abgeschlossen werden. Danach werden Anschlussarbeiten für diejenigen Studiengänge an der FHBB zu leisten sein, die nicht oder nur mit Auflagen anerkannt worden sind. Insbesondere werden die regionalen Koordinationsbemühungen mit den Fachhochschulverantwortlichen der Kantone Solothurn und Aargau intensiviert werden müssen. Den beiden Parlamenten wird ausserdem erstmals das Globalbudget (mit angepasstem Leistungsauftrag) der FHBB für 1999 vorgelegt.
- Lehrerinnen- und Lehrerseminar Liestal
Die Beschlüsse des Regierungsrats und des Landrats zur Seminarreform werden nach Plan weiter umgesetzt. Ab Frühjahr 1998 setzt das Wahlpflichtstudium ein, und ab August 1998 wird die Weiterbildung in die Grundausbildung einbezogen. Die Planungsunterlagen für die zweite Etappe der Seminarreform, d. h. für die allfällige Schaffung einer Lehrerinnen- und Lehrerbildung beider Basel im Rahmen einer Pädagogischen Fachhochschule, liegen anfangs 1998 vor.
- Höhere Fachschule im Sozialbereich
Mit Hilfe der neu gegründeten Stiftung für eine Fachschule im Sozialbereich sind die Ausbildungsangebote der berufsbegleitenden Ausbildung für Sozialpädagogik BASBA und der Höheren Fachschule im Sozialbereich HFS Basel unter einem Dach vereinigt worden. 1998 sollen die Regierungen und Parlamente beider Basel mit der HFS beider Basel einen Leistungsauftrag abschliessen und diesen auf Januar 1999 in Kraft setzen.
- Musikakademie Basel
Die vom Landrat 1975 beschlossene Abgeltung des Kantons Basel-Landschaft an die Musikakademie Basel wird durch eine zeitgemässe Finanzierungsregelung abgelöst.
7.2.6 Lehrerinnen- und Lehrerfortbildung
- 1998 sind folgende Schwerpunkttätigkeiten vorgesehen:
- Bei der schulinternen Fortbildung wird vor allem das Bestreben der Schulen nach Teilautonomie und Führung unterstützt und die Leitbildentwicklung gefördert.
- In der Form von "Feierabendgesprächen" werden die Kontakte der Lehrpersonen mit Behördemitgliedern, Eltern und Personen aus anderen Berufen erweitert und vertieft.
- Die neu gewählte Kommission arbeitet an einem Erwachsenenbildungskonzept, das in der Bildungsgesetzgebung Aufnahme finden soll.
7.2.7 Internet ab Sekundarstufe I
Aufgrund der rasanten Entwicklung im Bereich der Lernsoftware und des Internets wird im Hinblick auf das Budget 1999 die hard- und softwaremässige Ausstattung der Schulen ab Sekundarstufe I überprüft.
7.2.8 Studien im Bildungsbereich
- Kantonale Auswertung der TIMSS-Studie
Geplant ist die vertiefte Diskussion der internationalen, nationalen und kantonalen Ergebnisse der «Third International Mathematics and Science Study» (TIMSS), an der sich der Kanton Basel-Landschaft mit einer erweiterten Stichprobe der Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I und der Abschlussklassen der Gymnasien beteiligt hat.
- Lehrplanentwicklung, -vermittlung und -umsetzung
1998 werden ebenfalls die Forschungsergebnisse über die Entwicklung, Vermittlung und Umsetzung von Lehrplänen beim Nationalen Forschungsprogramm 33 vorliegen.
- Frühlesen und Frührechnen
Fertiggestellt werden soll 1998 der Abschlussbericht über die frühlesenden und frührechnenden Primarschulkinder. Weiter soll ein Gutachten über geeignete Fördermassnahmen vorliegen. Anhand dieser beiden Unterlagen kann 1998 darüber entschieden werden, ob der Kanton einigen Volksschulen ab 1999 anbietet, sich im Rahmen einer Neugestaltung der Lernumgebung in besonderem Mass die Kompetenz zur Förderung überdurchschnittlich leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler anzueignen.
7.2.9 Bildungsstufenübergreifend nutzbares Unterrichtshilfsmittel
Die Stiftung Mensch - Gesellschaft - Umwelt an der Universität Basel und die Christoph Merian Stiftung stellen ein auf allen Bildungsstufen einsetzbares CD-Rom-Unterrichtshilfsmittel her, das von der «Natur und Landschaft in der Region Basel vom Mittelalter bis heute» handelt.
7.2.10 Interkantonale Zusammenarbeit im Bildungsbereich
- Interkantonales Schulgeldabkommen
Das Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt hat 1997 seine Mitgliedschaft im Regionalen Schulabkommen (RSA) der NW EDK gekündigt und die Vereinbarung neuer interkantonaler Schulgeldansätze gefordert. Wegen der gegenseitigen Verflechtung und Nutzung verschiedener Ausbildungsgänge ist der Kanton Basel-Landschaft an einer einvernehmlichen Lösung und am Fortbestand des RSA interessiert.
- Qualitätsentwicklung an der Sekundarstufe II
Die Gewerblich-Industrielle Berufsschule Muttenz und das Gymnasium Muttenz beteiligen sich am NW EDK-Projekt "Qualitätsentwicklung und -sicherung im Bereich der Berufsbildung und der gymnasialen Ausbildung".
- Ausbau der Zusammenarbeit mit Basel-Stadt auf der Sekundarstufe II
Im Vordergrund stehen Anstrengungen, in der Berufsbildung die Zusammenarbeit zwischen den beiden Basel zu erweitern und zu vertiefen. Mittelfristig könnten die Berufsschulen beider Basel - unter Einbezug der Bildungsgänge an den Schulen der Kaufmännischen Vereine BS und BL - koordiniert geführt werden und bei ihren Angeboten Schwerpunkte zugunsten der ganzen Region bilden.
- Präsidium NW EDK
Ab 1. Januar 1998 übernimmt der Vorsteher der Erziehungs- und Kulturdirektion des Kantons Basel-Landschaft für zwei Jahre das Präsidium und die Leitung der Nordwestschweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (NW EDK).
7.3 Besondere Dienste
7.3.1 Jugendsozialdienst
- Leistungsaufträge im IV-Sonderschulbereich
Mit verschiedenen Institutionen im IV-Sonderschulbereich sollen Leistungsaufträge ausgehandelt und abgeschlossen werden. Mit demselben Ziel werden auch Verhandlungen mit dem Verein für Sozialpsychiatrie Baselland über die Institutionen für psychisch Behinderte aufgenommen.
- Behindertenhilfe
Es wird eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die ein Leitbild für die Behindertenhilfe ausarbeitet. Darin soll schwerpunktmässig die ambulante und stationäre Hilfe für behinderte Erwachsene definiert werden. Bis Ende 1998 soll dazu ein Bericht vorliegen.
7.3.2 Schulpsycholgischer Dienst
Im Hinblick auf die Umsetzung des neuen Konzepts für die IV-Sonderschulung und ambulanten Angebote soll der Aufgabenbereich des Schulpsychologischen Dienstes (SPD) auf den Kindergarten erweitert werden. 1998 sind die entsprechenden Funktionen einzugrenzen, und es ist festzulegen, auf welche Weise der SPD diese Aufgabe erfüllen soll.
7.3.3 Verlag des Kantons Basel-Landschaft
Im Verlag des Kantons Basel-Landschaft werden 1998 voraussichtlich folgende Werke erscheinen:
- Herausgeberkommission "Quellen und Forschungen"
- Hildegard Gantner, Hieronymus Annoni
- Ruedi Epple, Basel-Landschaft in historischen Dokumenten, Band V
- René Salathé, Die Birs
- Herausgeberkommission "Recht und Politik"
- Lukas Ott, Staats- und Verwaltungsrecht des Kantons Basel-Landschaft
- Arbeitsgemeinschaft zur Herausgabe von Baselbieter Heimatkunden
- Heimatkunde Sissach
7.4 Bereich Kultur
7.4.1 Archäologie und Kantonsmuseum
- Der Entwurf eines Archäologiegesetzes geht in die externe Vernehmlassung und wird je nach Ergebnis bis zum Landrat vorstossen.
- Das neue Museumsleitbild wird innerhalb der Erziehungs- und Kulturdirektion beraten.
- Entscheid über die Zukunft der Ruinen der Römischen Villa Munzach bei Liestal.
- Eröffnung der Archäologieausstellung "Tatort Vergangenheit", inkl. Begleitband, am 13. März 1998.
7.4.2 Römerstadt Augusta Raurica
- Eröffnung der Ausstellung "Out of Rome" im März 1998.
- Vorbereitung einer neuen Dauerausstellung mit verbesserter Präsentation der Funde aus der Römerstadt.
- Abschluss der auf zwei Jahre festgelegten Freilegung und Dokumentation eines bisher noch nicht untersuchten römischen Stadtquartiers im Werkhofareal des Bauunternehmens Frey AG.
7.4.3 Kulturelles
Auf der Grundlage des vom Landrat verabschiedeten Berichts zur zeitgenössischen Kunst- und Kulturförderung 1995-2000 werden folgende Projekte und Aufgaben realisiert:
- Umsetzung des Kulturvertrags, rückwirkend auf den 1.1.1997. Zur Auszahlung resp. Anwendung kommt die erstmalige projektorientierte Verwendung aus Mitteln des Dispositionsfonds.
- Inkraftsetzung der Subventionsverhältnisse mit dem Kunstverein Baselland und der Kunsthalle Palazzo für die Jahre 1998-2001; dies unter der Voraussetzung der Genehmigung durch den Landrat.
- Vorbereitungen für ein umfassendes Betriebskonzept für die basellandschaftliche Kunstsammlung per 1.1.1999.
- Inkraftsetzung eines gemeinsamen Modells zur Förderung der Literatur in der Region. Vorbild sind die beiden Fördermodelle BS/BL in den Bereichen Film/ Video/ Foto und Theater & Tanz.
- Zusammen mit den Partnern Christoph Merian Stiftung (CMS), dem Erziehungsdepatement Basel-Stadt sowie weiteren Interessenten soll das Projekt «Internationale Austauschateliers der Region Basel» (IAAB) inhaltlich ausgebaut und von der Organisation her neu strukturiert werden.
- Abschluss der Bewerbungsphase für Kulturstadt Europa BASEL 2001.
- Planung der beiden Basler Kantone für die "expo 2001".
- Veranstaltungen und Projekte zu den Jubiläen von "150 Jahre Bundesverfassung", "200 Jahre Helvetik" und "150 Jahre Badener Revolution".
7.4.4 Kantonsbibliothek
- Angebot von Internetzugriffsmöglichkeiten im Lesesaal.
- Neuunterbringung gemäss der konzeptionellen Grundlagen und Entwicklungsperspektiven.
- Beratung des neuen Leitbilds für die Baselbieter Bibliotheken innerhalb der Erziehungs- und Kulturdirektion.
7.4.5 Forschungsstelle für Baselbieter Geschichte
- Gemäss Produktionsplan werden 1998 zwei Teil-Bände textlich abgeschlossen und einer davon definitiv redigiert und gestaltet.
- Die beiden letzten Forschungsaufträge werden im ersten Viertel des Jahres abgeschlossen.
7.5 Bereich Sport
- Netzwerk Sportförderung
Mit Hilfe von Sportdelegierten, die in Schulen und Gemeinden als Multiplikatoren wirken, soll ein Netzwerk der institutionellen Sportförderung auf kommunaler Ebene aufgebaut werden.
- Behindertensport
Der Behindertensport soll in Zusammenarbeit mit den Behindertensportverbänden und -institutionen unterstützt und gefördert werden. Geprüft werden u.a. die Durchführung von Sportlagern für Behinderte und die Einführung einer Behinderten-Kategorie am Baselbieter Orientierungslauf.
- Grundausbildung für Jugendsportleiter und-leiterinnen
Die Jugendsport-Grundausbildung für junge Leiterkandidatinnen und -kandidaten ist aufzubauen und eine Qualitätssteigerung in der Aus- und Fortbildung anzustreben.
- Sportanlagenkonzept
Eine Kommission wird den Sollbestand für überkommunale und regionale Sportanlagen erheben sowie die Ausbaufähigkeit, Sicherheit und Qualität der bestehenden Anlagen ermitteln.
Wir beantragen Ihnen, das Jahresprogramm des Regierungsrates für das Jahr 1998 zur Kenntnis zu nehmen.
Liestal, 4. November 1997
Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Schmid
der Landschreiber: Mundschin
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