1997-247 (1)

Landrat / Parlament || Bericht vom 25. Februar 1998 zur Vorlage 1997-247


Bericht der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission an den Landrat
betreffend Investitionsbeitrag an den "Elternverein Sonnenhof", Arlesheim für den Neubau des Wohn- und Werkheimes Sonnmatt, Langenbruck


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen




Landratsbeschluss (Entwurf)

1. Einleitung

Seit 1966 führt der Elternverein Sonnenhof, Arlesheim das Werkheim Sonnmatt, Langenbruck, das 22 geistig Behinderten Wohn- und Beschäftigungsmöglichkeiten bietet. Die baulichen Voraussetzungen erfüllen die heutigen Betreuungsanforderungen der älter- und zunehmend pflegebedürftig werdenden Behinderten nicht mehr. Schon im Jahre 1991 hat deshalb der Elternverein Sonnenhof ein Um- und Ausbauprojekt erarbeiten lassen. Das Kosten-/ Nutzenverhältnis eines Umbaus, welcher den Richtlinien des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV) entspricht, wurde aber mit "schlecht" bewertet. Daraufhin wurde das Projekt abgebrochen und ein Neubauprojekt in Angriff genommen.

Der Standort des geplanten Neubaus Wohn- und Beschäftigungsheim ist in der Nähe des Dorfzentrums und in etwa 5 Gehminuten ist das öffentliche Verkehrsmittel zu erreichen. Ein neuer Fussweg soll einen gefahrlosen Zugang zum Dorfzentrum ermöglichen. Der neue Standort liegt etwa 300 Meter vom jetzigen Werkheim Sonnmatt entfernt.

Die Gebäudestruktur ist in Eingangsbereich, Gemeinschaftsbereich, Wohnbereich und Beschäftigungs- und Arbeitsbereich aufgeteilt. Im Wohnbereich werden drei Wohngruppen mit 22 Plätzen und ein individueller Wohnbereich mit 4 Plätzen für selbständige und temporäre Betreute gebildet. Das Angebot im Wohnbereich wird dadurch gegenüber dem aktuellen Heim um 4 Plätze erweitert.
Das Betreuungskonzept orientiert sich an dem Menschenbild der Antroposophie. Die Beschäftigung erfolgt in der Hauswirtschaft, in Küche und Garten und in der Werkstatt. Zusätzlich werden therapeutische Einzelmassnahmen angeboten.
Die Aufnahme des Wohnheimbetriebes soll im Frühjahr 2000 erfolgen.

Zur Finanzierung der Anlagekosten von 10'395'000 Franken trägt der Elternverein Sonnenhof 1'747'000 Franken bei und nimmt ein Bankdarlehen von 2'992'000 Franken auf. Vom Bundesamt für Sozialversicherung sind 3'613'000 Franken in Aussicht gestellt worden und der Beitrag des Kantons Basel-Landschaft wird vom Regierungsrat mit 2'043'000 Franken beantragt. Im Budget 1998 ist ein Teilbetrag von 1'800'000 Franken vorgesehen.

Gemäss der Budgetierung des Elternvereins Sonnenhof für die ersten zwei Betriebsjahre, ist die zusätzliche Ausrichtung von Restdefizitbeiträgen des Kantons nicht notwendig.

Die Bau- und Umweltschutzdirektion (Hochbauamt) hält fest, dass das Projekt den Vorschriften von Bund und Kanton entspricht und einfach und zweckdienlich ist. Der Kanton wird das Projekt bis zu seinem Abschluss mit einer Vertretung in der Baukommission begleiten.


2. Kommissionsberatung

Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission hat die Vorlage an der Sitzung vom 30. Januar 1998 beraten.Vom Elternverein Sonnenhof wurden Hans Peter Kohler, Präsident, Hanspeter Heckendorn, Aktuar und Hans-Jörg Krauter, Heimleiter angehört. Die Beratung wurde begleitet von Stefan Hütten, Ressortleiter "Behinderte Erwachsene" EKD und Hanspeter Schaffner, Hochbauamt BUD.

Zur Vorbereitung auf die Beratung wurde jeder Fraktion ein Exemplar der Projektbeschreibung "Neubau Wohn- und Werkheim Sonnmatt, Langenbruck" abgegeben.
Die Vertreter des Elternvereins Sonnenhof haben an einem mitgebrachten Modell das Projekt "Sonnmatt" vorgestellt und dabei auch die Geländesituation und die nähere Umgebung erläutert.

Eintreten

Eintreten wird mit 13 zu 0 Stimmen beschlossen.

Der Elternverein Sonnenhof hat eine über 30-jährige Erfahrung in der Führung eines Wohn- und Werkheimes. Durch den Neubau wird das Platzangebot nur um 4 Plätze auf 26 erhöht. In der Projektbeschreibung sind alle wichtigen Aspekte gut dokumentiert und die Erklärungen am Modell "Sonnmatt" haben einen realen Gesamtüberblick vermittelt. In der Kommission hat deshalb nur noch die Verwendung des "alten" Heimes zu einer Diskussion geführt.

Werkheim Sonnmatt
Das heutige Heim muss auf jeden Fall bis zur Fertigstellung des Neubaus weiterbetrieben werden. Darum ist noch keine Entscheid über Weiterverwendung oder Veräusserung gefällt worden.
Aus heutiger Sicht besteht kein Bedarf an einer Angebotserweiterung für Geistigbehinderte. Andererseits ist das Heim wenig geeignet um eine der bei der Planungsanalyse definierten Angebotslücken zu schliessen. Somit sprechen die Gründe eher für einen späteren Verkauf.
Der Erlös aus einem allfälligen Verkauf würde dem Trägerverein zufallen, und würde zum Abbau der Bankschulden verwendet.


3. Antrag

Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission beantragt dem Landrat mit 13 zu 0 Stimmen dem Entwurf eines Landratsbeschlusses zuzustimmen und einen Investitionsbeitrag von maximal 2'043'000 Franken an das Wohn- und Werkheim Sonnmatt, Langenbruck zu bewilligen.



Laufen, 25. Februar 1998

Im Namen der
Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission
der Präsident: Marcel Metzger


Entwurf

Landratsbeschluss
betreffend Investitionsbeitrag an den Elternverein Sonnenhof, Arlesheim, für den Neubau des Wohn- und Werkheimes Sonnmatt, Langenbruck

vom


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf §§ 1 und 2 des Spitalgesetzes vom 24. Juni 1976, beschliesst:


1. An die Kosten des Neubaus des Wohn- und Werkheimes Sonnmatt, Langenbruck, wird dem Elternverein Sonnenhof, Arlesheim, ein einmaliger Investitionsbeitrag in Höhe von maximal 2'043'000 Franken zu Lasten Konto Nr. 2552.565.40-3 gewährt.

2. Der kantonale Beitrag muss vom Trägerverein zurückerstattet werden im Fall des Verkaufs oder der Zweckentfremdung der Liegenschaft. Die Rückzahlungspflicht wird durch ein Grundpfandrecht auf der Liegenschaft "Neubau Wohn- und Werkheim Sonnmatt, Langenbruck" sichergestellt.

3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31, Absatz 1, Buchstabe b, der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.


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