1997-258 (1)

Landrat / Parlament || Bericht vom 2. April 1998 zur Vorlage 1997-258


Bericht der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission an den Landrat


betreffend Vereinbarung über einen Investitionsbeitrag des Kantons Basel-Landschaft an die Messe Basel (Projekt Messe Basel Plus); Genehmigung


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





Landratsbeschluss




1. Einleitung

Die Messe Basel ist das führende Messe- und Kongresszentrum der Schweiz mit einer starken internationalen Ausstrahlung. Gesamthaft gesehen ist sie etwa so stark wie alle anderen Messen der Schweiz zusammen. Sie beschäftigt rund 300 Festangestellte, von denen etwa ein Drittel im Kanton Basel-Landschaft Wohnsitz haben. Im Geschäftsjahr 1996/97 wurde ein Umsatz (Bruttoertrag) von 135 Millionen Franken erwirtschaftet. Die Aktivitäten der Messe Basel lösen einen jährlichen volkswirtschaftlichen Nutzen von ca. 1 Milliarde Franken aus. Auf den Kanton Basel-Landschaft entfällt von diesem volkswirtschaftlichen Nutzen ein nicht unwesentlicher Teil , der ins Gast- und Hotelgewerbe, in den Detailhandel, ins Bau- und Baunebengewerbe, in die Bereiche Standbau, Dekoration und Reinigung, in die Werbe- und Druckbranche, in die Transport- und Speditionsbranche, in staatliche Institutionen sowie weitere Wirtschaftszweige fliesst. Die Zahl der Baselbieter Lieferanten beträgt etwa 500 und etwa 400 Baselbieter Firmen stellen in der Messe Basel aus.


Die Schweizer Mustermesse in Basel (Messe Basel) ist eine Genossenschaft des öffentlichen Rechts des Kantons Basel-Stadt. Mitglied der Genossenschaft können natürliche und juristische Personen sowie öffentliche-rechtliche Körperschaften und Anstalten aus dem In- und Ausland werden. Heute gehören der Genossenschaft rund 4'300 Mitglieder an. Das Genossenschaftskapital beträgt 35.7 Millionen Franken. Der Kanton Basel-Stadt ist daran mit 11.2 Millionen Franken beteiligt. Die Kompetenzen für die Messe Basel sind zwischen dem Verwaltungsrat der Messe Basel, dem Grossen Rat und dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt geteilt.


Nach jahrelangem Suchen nach einer zweckmässigen Verbesserung der Messeinfrastruktur hat sich Basel für das Konzept "Messe in der Stadt" entschieden. Um im nationalen und internationalen Wettbewerb bestehen zu können, steht nicht die Vergrösserung der Messe, sondern die Steigerung der Dienstleistungsqualität und der Effizienz im Vordergrund. Mit der Verwirklichung des "Projektes Messe Plus" werden folgende Schwerpunkte anvisiert:


- ein neuer Hallenkomplex anstelle der bestehenden Hallen im Gebäude 1 (Hauptgebäude) zwischen dem Kopfbau und der Halle 106,


- die Modernisierung des Gebäudes 3 (Rosentalgebäude),


- ein Service Center am Messeplatz möglicherweise in einem Messeturm mit Hotelbetrieb an Stelle des Hotels "Admiral",


- die Neugestaltung des Messeplatzes sowie verkehrstechnische und städtebauliche Massnahmen in der Umgebung,


- neue Warenumschlagplätze für die Gebäude 2 (Rundhof) und 3 (Rosentalgebäude) sowie in der Isteinerstrasse zwischen den Gebäuden 1 und 2,


- ein LKW-Checkpoint und zusätzliches Parkraumangebot auf dem benachbarten Areal der Deutschen Bahn (DB)


Die Investitionskosten werden mit 313 Millionen Franken veranschlagt. An diese Kosten sollen die Messe Basel 243 Millionen Franken und ein staatlicher Beitrag 70 Millionen Franken leisten. Zusätzlich soll der Kanton Basel-Stadt für Städtebau/Verkehr 30 Millionen Franken investieren, und private Investoren einen Beitrag von 50 bis 70 Millionen Franken an die allfällige Realisierung des Messeturmes leisten.


An den staatlichen Investitionsbeitrag von 70 Millionen Franken sollen der Kanton Basel-Stadt 50 Millionen Franken und der Kanton Basel-Landschaft 20 Millionen Franken beitragen. Der Beitrag des Kantons Basel-Landschaft geht zweckgebunden (für die Messe Basel) an den Kanton Basel-Stadt, entsprechend ist die Vereinbarung zwischen diesen beiden Kantonen festgehalten. Der Beitrag von 20 Millionen Franken für den Kanton Basel-Landschaft wird aus dem Nettoerlös aus dem Verkauf der Zertifikate der Basellandschaftlichen Kantonalbank gemäss Landratsbeschluss Nr. 97/152 vom 18. September 1997 entnommen.


Hauptpunkte der Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft sind:


- Fälligkeit des Beitrages von 20 Millionen Franken des Kantons Basel-Landschaft, Zinskosten bis zur Auszahlung des Beitrages (§ 1)


- Vertretung des Kantons Basel-Landschaft in den Leitungsgremien der Messe Basel (§ 2)


- Anhörung des Kantons Basel-Landschaft bei Geschäften, die die Messe Basel betreffen (§ 3)


- Finanzielle Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft am Genossenschaftskapital der Messe Basel (§§ 4 und 5)


- Anpassung der Mitspracherechte des Kantons Basel-Landschaft (§ 6)


- Angemessene Rückzahlung des Investitionsbeitrages an den Kanton Basel-Landschaft bei Nichteinhaltung der Vereinbarungen durch den Kanton Basel-Stadt (§ 7)




2. Kommissionsberatung


Am 11. Februar 1998 hat die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission ihre Sitzung in der Messe Basel abgehalten. Auf einem Rundgang wurden die wichtigsten vom Projekt Messe Plus betroffenen Stellen besichtigt und die geplanten Verbesserungen erklärt.


Die Messe Basel war durch folgende Herren vertreten:


Robert A. Jeker, Präsident Messe Basel; Peter Feiner, Generalsekretär; Jürg Böhni, Vorsitzender der Geschäftsleitung ad interim; Ueli Born, Technik; Peter Hollenstein, Unternehmensplanung und Christian Jecker, Kommunikation.


Die Beratung der Vorlage erfolgte an der Sitzung vom 11. März 1998, sie wurde begleitet von Regierungsrat Eduard Belser, Rosmarie Furrer, Direktionssekretär VSD und Suzanne Cueni, akademische Mitarbeiterin Hauptabteilung Volkswirtschaft.


Vorbemerkung


Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt hat im September 1997 an die Bewillligung des Investitionsbeitrages von 50 Millionen Franken die Bedingung geknüpft, dass für die Arbeiten vor Ort im Kanton Basel-Stadt die Anbietenden die in Basel-Stadt geltenden gesamtarbeitsvertraglichen Bedingungen einzuhalten haben. Die Vorlage über einen Investitionsbeitrag des Kantons Basel-Landschaft von 20 Millionen Franken hat deshalb schon vor Beginn der Beratungen in den Medien für Aufmerksamkeit gesorgt. Um zu signalisieren, dass die Kommission bei der Beratung des Geschäftes diesem Aspekt Rechnung tragen wird und in der Hoffnung, dass durch eine offene sachliche Information dieses Thema in den Medien weniger präsent sein wird, hat die Kommission nach ihrer ersten Sitzung eine Medienmitteilung verfasst. Aus ähnlichen Ueberlegungen wurde nach Abschluss der Beratung eine weitere Medienmitteilung abgegeben.


Eintreten


Die Vereinbarung mit dem Kanton Basel-Stadt und der finanzielle Beitrag von 20 Millionen Franken zugunsten der Messe Basel werden einhellig unterstützt. Von einer grossen Mehrheit der Kommission wird die Genehmigung aber von der Bedingung abhängig gemacht, dass für Anbietende aus dem Kanton Basel-Landschaft die baselbieter gesamtarbeitsvertraglichen Bedingungen als gleichwertig mit den baselstädtischen Gesamtarbeitsverträgen anerkannt werden.


Eintreten wird mit 12 zu 0 Stimmen beschlossen.


Die wichtigsten Punkte der Beratung sind nachfolgend zusammengefasst:


Vertretung in den Leitungsgremien (§ 2)


Die Formulierung "Leitungsgremien" ist so gewählt worden, damit der Kanton Basel-Landschaft auch bei Aenderungen in der Verwaltungsstruktur der Messe Basel immer im entscheidenden Gremium Einsitz hat. Seit Abschluss der Vereinbarung hat die Generalversammmlung der Mustermesse beschlossen den Verwaltungsrat auf 11 Sitze zu verkleinern und den Ausschuss aufzulösen. Wäre in der Vereinbarung explizit der Verwaltungsratausschuss erwähnt worden, hätte sie schon an die neue Situation angepasst werden müssen.


Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt (§§ 2 - 5)


In den §§ 2 und 3 geht es um Anliegen, die der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt direkt beeinflussen kann, darum die Formulierung "verpflichtet sich". Die Anliegen in den §§ 4 und 5 betreffen Entscheidungsbefugnisse der Genossenschaft, der Regierungsrat kann nur im Rahmen der starken Beteiligung des Kantons Basel-Stadt Einfluss nehmen, darum die Formulierung "setzt sich dafür ein".


Beteiligung Genossenschaftskapital (§ 4)


Die Beteiligung am Genossenschaftskapital ist nach oben begrenzt. Die Begrenzung gilt nicht für die Beteiligung des Kantons Basel-Stadt. Der Kanton Basel-Landschaft möchte sich ebenfalls höher als die allgemeine Begrenzung am Genossenschaftskapital beteiligen können. Ausgehend von den aktuellen Invetsitionsbeiträgen an die Messe Basel könnte die Beteiligung bei 3 bis 4 Millionen Franken liegen.


Mitspracherecht (§ 6)


Beteiligung und Mitsprache sollen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Sollte bei einer nächsten Investition der Kanton Basel-Landschaft sich in einem deutlich geringeren Verhältnis (als 20:50) zum Kanton Basel-Stadt beteiligen, so müsste der Umfang der Mitsprache neu diskutiert werden.


Nichterfüllung der Verpflichtungen (§ 7)


Neben der Nichterfüllung der Verpflichtungen durch den Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt können auch Beschlüsse des Grossen Rates, die dieser Vereinbarung offenkundig zuwiderlaufen, zur Teilrückzahlung des Investitionsbeitrages an den Kanton Basel-Landschaft führen.


Arbeiten vor Ort im Kanton Basel-Stadt


Der entsprechende Beschluss des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt hat bei der Beratung der Vorlage einen grösseren Teil der Zeit beansprucht. Eine grosse Mehrheit der Kommission vertritt die Ansicht, dass dieser Beschluss nicht konform mit dem Bundesgesetz über den Binnenmarkt ist. Zudem wird dadurch die Auftragsvergabe für die Messe Basel und der Zutritt für baselbieter Unternehmen beachtlich erschwert. Gerade in Anbetracht der sehr kurzen Zeitspanne, die der Messe Basel für die Realisierung des neuen Hallenkomplexes zur Verfügung steht, ist diese Erschwerung nicht angebracht.


Ein Kommissionsmitglied vertritt die Meinung, dass aus Sicht der Arbeitnehmer und der Sozialpartnerschaft, der Beschluss des Grossen Rates in Ordnung sei, und deshalb akzeptiert werden kann.


Der Landrat hat keine Möglichkeit diesen Sachverhalt grundsätzlich zu ändern. Die Kommissionsmehrheit schlägt deshalb - entgegen der eigentliche Ueberzeugung bezüglich des Binnenmarktgesetzes - vor, in einem Zusatz zu verlangen, dass für die Arbeiten vor Ort die baselbieter gesamtarbeitsvertraglichen Bedingungen als gleichwertig mit den baselstädtischen Gesamtarbeitsverträgen anerkannt werden. Dadurch können die Einschränkungen für die Messe Basel wenigstens teilweise aufgeweicht werden. Für die Aufnahme des Zusatzes wurden zwei Möglichkeiten diskutiert:


- Aufnahme als neue Ziffer 3 im Entwurf des Landratsbeschlusses


- Aufnahme im Kommissionsbericht. In Abhängigkeit der Signale aus Basel, Antrag erst anlässlich der Landratsdebatte stellen.


Ergebnisse der Abstimmungen:


für Aufnahme des Zusatzes: 11 zu 1 Stimmen


für Aufnahme im Entwurf Landratsbeschluss: 8 zu 4 Stimmen




3. Antrag


Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission beantragt dem Landrat mit 11 zu 0 Stimmen und 1 Enthaltung dem beiliegenden Entwurf eines Landratsbeschlusses zuzustimmen und den Investitionsbeitrag von 20'000'000'.-- Franken an den Kanton Basel-Stadt zugunsten des Ausbaus der Messe Basel zu bewilligen.




Laufen, den 2. April 1998


Im Namen der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission


der Präsident: Marcel Metzger



Back to Top