Bericht an den Landrat
Landrat / Parlament || Zum Bericht vom 2. April 1998 zur Vorlage 1997-258
Bericht der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission an den Landrat
betreffend Vereinbarung über einen Investitionsbeitrag des Kantons Basel-Landschaft an die Messe Basel (Projekt Messe Basel Plus); Genehmigung
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Entwurf
Landratsbeschluss über die Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Kanton Basel-Landschaft über einen Investitionsbeitrag des Kantons Basel-Landschaft an die Kosten für den Ausbau der Messe Basel (Projekt Messe Basel Plus)
Vom
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Gestützt auf § 64 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung wird die Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Kanton Basel- Landschaft über einen Investitionsbeitrag des Kantons Basel-Landschaft an die Kosten für den Ausbau der Messe Basel (Projekt Messe Basel Plus) genehmigt.
2. Der Kredit von CHF 20'000'000.-- zuzüglich Zins zu 3.5% ab dem 1. Juli 1998 bis zur Auszahlung, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 1999 (Zinshöchstbetrag somit CHF 1'050'000.--) wird bewilligt zu Lasten Konto Nr. 2105 364.10 "Messe Basel" (finanziert aus Dotationskapital KB). Ueber den Zeitpunkt der Auszahlung entscheidet im Rahmen der Bestimmungen der Vereinbarung über einen Investitionsbeitrag und nach Massgabe der Erfüllung der Voraussetzungen der Regierungsrat.
3. Der Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn für die Arbeiten vor Ort im Kanton Basel-Stadt durch im Kanton Basel-Landschaft domilizierte Unternehmen die im Kanton Basel-Landschaft geltenden gesamtarbeitsvertraglichen Bedingungen als gleichwertig mit den baselstädtischen Gesamtarbeitsverträgen anerkannt werden.
4. Ziffer 2 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.
Liestal,
Im Namen des Landrates
Die Präsidentin:
Der Landschreiber: