1997-268 (1)

Landrat / Parlament || Bericht vom 9. Juni 1998 zur Vorlage 1997-268


Bericht der Bau- und Planungskommission an den Landrat


betreffend die Mutation des Koordinationsplanes Kanton Basel-Landschaft (Kantonaler Richtplan gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung); Teilweise Streichung des Strassenbauvorhabens "Neue Rheinbrücke Sternenfeld - Grenzacherstrasse Riehen / Basel" sowie Entlassung des Objektblattes V.1.7 aus dem Koordinationsplan


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen




Landratsbeschluss



1. Allgemeines

Die oben erwähnte Landratsvorlage 97/268 steht materiell in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Landratsvorlage 97/270 betreffend den Regionalen Detailplan "Rheinhäfen" sowie die Aenderung des Regionalen Strassennetzplanes "Rheintal". Im nordwestlichen Bereich des Hafenareals müsste für die Option "Neue Rheinbrücke Sternenfeld - Grenzacherstrasse Riehen / Basel" zusätzlich Land freigehalten werden, welches neu für industrielle bzw. gewerbliche Zwecke genutzt werden soll. Diese Absicht wird einerseits mit dem Erlass des neuen Regionalen Detailplans "Rheinhäfen" und andererseits mit der entsprechenden Mutation des Koordinationsplanes in gegenseitiger Uebereinstimmung rechtlich sichergestellt.


Weiter bedingt die Vorlage eine Koordination mit dem Kanton Basel-Stadt, indem auch auf baselstädtischer Seite der kantonale Richtplan Basel-Stadt entsprechend anzupassen ist. Gemäss dem Beschluss der regierungsrätlichen Delegation für Verkehrsplanung wurde das entsprechende Verfahren für die Streichung der Vorhaben 3.2.8 ("Verlegung der Grenzacherstrasse"), 3.2.9 ("Rheinübergang bei der Kraftwerksinsel") und 3.2.10 ("Hörnlistrasse") auch im Kanton Basel-Stadt in die Wege geleitet. Anlässlich der öffentlichen Auflage sind keine Einsprachen eingegangen, sodass der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt die Streichung der Vorhaben 3.2.8, 3.2.9 und 3.2.10 aus dem kantonalen Richtplan Basel-Stadt gemäss dem RPG mit Beschluss Nr. 57/42 vom 23. Dezember 1997 bereits beschliessen konnte. Dabei bleibt zu erwähnen, dass im Kanton Basel-Stadt für die Streichung der vorgenannten Massnahmen der Entscheid der Regierung massgebend ist.


Nach dem Beschluss der Landratsvorlage 97/268 durch den Landrat (teilweise Streichung des Strassenbauvorhabens "Neue Rheinbrücke Sternenfeld - Grenzacherstrasse Riehen / Basel" sowie Entlassung des Objektblattes V.1.7 aus dem Koordinationsplan) ist vorgesehen, beide miteinander korrespondierenden kantonalen Beschlüsse dem Bundesrat gemeinsam zur Genehmigung einzureichen.




2. Vorlage 97/268 und Erläuterungen


Im Rahmen der Ausarbeitung des Regionalen Detailplanes "Rheinhäfen" hat sich ergeben, dass aus heutiger Sicht die Aufrechterhaltung einer Option für den Bau einer neuen Rheinüberquerung im Bereich des Hafenareals der Gemeinde Birsfelden als nicht mehr notwendig erscheint. Die fraglichen Strassenbauvorhaben stammen aus den späten sechziger Jahren und werden seitens der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft inzwischen als unrealistische Bauvorhaben angesehen.


Die Gründe dafür sind einerseits in raumplanerischen Aspekten (schwierig zu realisierender Lärmschutz, bestehende Familiengartennutzung, Beeinträchtigung von Uferschutzgebieten und Naherholungsgebieten) zu finden. Andererseits werden heute durch die aus dem Koordinationsplan zu streichende Strassenverbindung "Neue Rheinbrücke Sternenfeld - Grenzacherstrasse Riehen / Basel" und die derzeitige Nutzungszone "Parkierung und Erschliessung" bauliche Nutzungs- und somit auch wirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeiten blockiert. Mit dem neuen Regionalen Detailplan "Rheinhäfen" soll letzteres - also die derzeit noch bestehende Nutzungseinschränkung - bereinigt werden.


Aus verkehrstechnischer Sicht gilt es zudem zu berücksichtigen, dass mittlerweilen die grossräumig wirkende Verkehrsspange zwischen Deutschland und der Schweiz - Anbindung der A 98 an das Schweizer Autobahnnetz (E 3) westlich von Rheinfelden - mit einer neuen Rheinüberquerung planerisch gesichert ist. Nach Bereinigung der Einsprachen darf davon ausgegangen werden, dass die neue Rheinüberquerung realisiert werden kann. Für die Ausführung fehlen derzeit jedoch noch die dafür erforderlichen Gelder.




3. Kommissionsinterne Beratung


In der kommissionsinternen Beratung wurde die Frage nach möglichen Alternativen betreffend die aus dem Koordinationsplan Basel-Landschaft zu streichende Rheinüberquerung "Neue Rheinbrücke Sternenfeld - Grenzacherstrasse Riehen / Basel" gestellt.


Dazu konnte nochmals auf die grossräumig wirkende Anbindung der A 98 an das Schweizer Autobahnnetz (E 3) westlich von Rheinfelden verwiesen werden, welche planerisch gesichert ist und nach der Einsprachenbereinigung grundsätzlich gebaut werden könnte. Im übrigen ist die Aufhebung der Strassenverbindung "Neue Rheinbrücke Sternenfeld - Grenzacherstrasse Riehen / Basel" zwingend notwendig, damit der Regionale Detailplan "Rheinhäfen" auch für das Areal der Firma JOWA in Rechtskraft treten kann.




4. Beschluss


Dem Landratsbeschluss betreffend die teilweise Streichung des Strassenbauvorhabens "Neue Rheinbrücke Sternenfeld - Grenzacherstrasse Riehen / Basel" sowie der Entlassung des Objektblattes V.1.7 aus dem Koordinationsplan Basel-Landschaft - wie er diesem Bericht beiliegt - wurde in der Schlussabstimmung mit 10 : 0 Stimmen in unveränderter Form zugestimmt.




Binningen, 9. Juni 1998


Landrätliche Bau- und Planungskommission
der Präsident: Rudolf Felber



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