1997-270 (1)
Landrat / Parlament || Bericht vom 9. Juni 1998 zur Vorlage 1997-270
Bericht der Bau- und Planungskommission an den Landrat
betreffend "Kantonaler Nutzungsplan der Rheinhäfen" (bisher: Regionaler Detailplan Rheinhäfen)
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
- Landratsbeschluss (Entwurf)
- Revidiertes Zonenreglement (Entwurf)
Einleitung
Die Kommission hat die die Vorlage an 4 Sitzungen beraten, am 26. Januar, 9. März, 15. April und 6. Mai.
Regierungsrat Eduard Belser, Hans Sutter, Vertreter des Planungsbüros und Karlheinz Baumgartner, Leiter der Rheinhäfen, erläuterten die Erarbeitung des Nutzungsplanes. Sie, oder ihre Vertreter standen der Kommission während der Beratungen zur Verfügung.
Im Verlauf der ersten Sitzung setzte sich die Kommission anlässlich einer Besichtigung eines Teiles des Birsfelderhafens vor Ort ins Bild.
Zur Sitzung vom 9. März wurden Vertreter der beiden Standortgemeinden Muttenz und Birsfelden, der "pro natura" und der Schweizerischen Vereinigung für Schiffahrt und Hafenwirtschaft zur Stellungnahme eingeladen und angehört.
Schwerpunkte
Folgende Schwerpunkte kristallisierten sich in der Diskussion heraus:
- die Regelung der Differenzen zwischen der Gemeinde und der Jowa AG am Westende des Birsfelderhafens
- die ökologische Vernetzung im Birsfelderhafen
- der Interessenskonflikt zwischen dem Umweltschutz (Förderung der umweltschonenden Binnenschiffahrt) und dem Naturschutz
- die Ausgestaltung der Rheinuferzone.
Diskussion
In der intensiv geführten Diskussion wurden die aufgeworfenen Fragen von den Fachleuten wie folgt beantwortet:
- Sind die Konflikte zwischen der Gemeinde Birsfelden und der Jowa AG bereinigt?
Ja! Es konnte eine Lösung gefunden werden, die eine Nutzung des Parkplatzareals der Jowa, allerdings höhenbeschränkt, zulässt.
Mit dem Wegfall des projektierten Rheinüberganges beim Kraftwerk Birsfelden und damit verbunden mit dem Zubringer über die Jowa-Parzelle, sind die Voraussetzungen für die verbesserte Nutzung gegeben.
- Wird die Funktion des ökologischen Vernetzungskorridors auf der wasserseitigen Parzelle der Birs Terminal AG durch den Bau eines Container-Terminals beeinträchtigt?
Ja! Durch das beidseitige Stapeln von Containern (4 Lagen) entsteht eine wenig besonnte Schlucht.
- Ist die Artenerhaltung und die Artenförderung gewährleistet?
Nein! Gemäss Aussagen der Fachleute wird dafür eine Fläche von 20'000 bis 25'000 m2 benötigt. Die nationale wirtschaftliche Bedeutung des Hafens lässt eine derart gravierende Nutzungseinschränkung nicht zu.
- Gibt es für die ökologische Vernetzungsfläche einen anderen Standort?
Ja! Durch den Abbruch des Tanklagers am südöstlichen Ende des Birsfelderhafens kann das Areal anderweitig genutzt werden.
Ein Teil dieser Fläche kann als ökologische Schutzzone ausgeschieden werden. Mit dem Transfer von kohlenstaubvermischter Erde auf dieses Gelände können ideale Bedingungen für die Entfaltung von Flora und Fauna geschaffen werden.
- Kann die Rheinuferzone in der heute bestehenden Gestaltung unbesehen vom Bau neuer Umschlagsanlagen belassen werden?
Nein! Der Bau neuer Umschlagseinrichtungen kann Eingriffe ins Rheinufer erforderlich machen.
Ergebnis der Beratungen
Nach eigehender Beratung und Anhörung der Interessenvertreter änderte die Bau- und Planungskommission die Planungsdokumente in 7 Punkten gemäss beiliegender Auflistung ab.
In dieser korrigierten Fassung verabschiedete die Bau- und Planungskommission am 6. Mai 1998 in der Schlussabstimmung den "Kantonalen Nutzungsplan Rheinhäfen" zu Handen des Landrates mit 9 Stimmen bei 1 Gegenstimme.
Antrag
Die Bau- und Planungskommission beantragt dem Landrat, dem beiliegenden Entwurf eines Landratsbeschlusses zuzustimmen.
Binningen, 8. Juni 1998
Im Namen der Bau- und Planungskommission
der Präsident: Rudolf Felber