Regionalen Detailplan Rheinhäfen
Landrat / Parlament - Vorlage (Fortsetzung)
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3. Vorgehen
Im Juni 1994 erteilte die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion der Sutter Ingenieur- und Planungsbüro AG in Arboldswil den Auftrag zur Erstellung des Regionalen Detailplanes Rheinhäfen.
Der Auftrag wurde ins Oberbaselbiet vergeben, um eine möglichst neutrale, ungebundene Bearbeitung zu gewährleisten.
Das Ingenieurunternehmen Sutter ist zudem spezialisiert auf Planungen im kantonalen wie auch kommunalen Bereich.
Um allen Betroffenen und Interessierten eine weitgehende Identifikation mit den Regelungen im Detailplan zu ermöglichen, wurde ein offener, transparenter Planungsablauf gewählt.
Gemeindebehörden, einschliesslich der deutschen Nachbarn, die Schweizerische Schiffahrtsvereinigung, kantonale Fachstellen, die SBB wie auch die Rheinschiffahrtsdirektion Basel wurden in den Ablauf integriert.
In einem ersten Schritt erhielten alle Gelegenheit, anlässlich einer gemeinsamen Sitzung ihre Vorstellungen betreffend die Ausgestaltung des Zonenreglementes einzubringen.
Der sich daraus erarbeitete, Kompromisse beinhaltende 1. Entwurf wurde den Planungsteilnehmern in der Folge zur Stellungnahme vorgelegt.
Das Ingenieurbüro versuchte in einem nächsten Schritt, Differenzen in den Stellungnahmen bilateral zu bereinigen.
Zwischenzeitlich wurde ersichtlich, dass zur Vervollständigung des Detailplanes eine Waldgrenzenkarte zu erstellen war. Das dafür erforderliche Waldfeststellungsverfahren wurde eingeleitet und abgeschlossen.
Als Divergenzen, die mit Entscheiden der Vorsteherin der Bau- und Umweltschutzdirektion und des Vorstehers der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion gelöst werden konnten, erwiesen sich einerseits die im Zonenplan der Gemeinde Birsfelden festgehaltenen Nutzungseinschränkungen eines Teils des Jowa-Areals am westlichen Ende des Birsfelderhafens und anderseits die Ansprüche des Natur- und Landschaftsschutzes.
Für das Jowa-Areal konnte gemeinsam mit den Gemeindebehörden von Birsfelden, der Geschäftsleitung der Jowa AG und den kantonalen Fachstellen eine einvernehmliche Lösung gefunden werden, die sowohl der Baurechtnehmerin ihre betriebliche Entwicklung ermöglicht, als auch die Interessen der Gemeinde Birsfelden berücksichtigt.
Den Anliegen des Natur- und Landschaftsschutzes wurde insofern entsprochen, als Flächen für die Biotop-Vernetzungen ausgeschieden wurden. Zudem stehen die Schotterflächen von 40 Kilometer Hafenbahn, die nur zu 5% einchaussiert ist, zur Verfügung.
Auf die zonenplanerische Ausscheidung einer Fläche von 15 - 20'000 m2, die für die Artenförderung und den Artenschutz erforderlich wäre, wurde verzichtet, da sich dies volkswirtschaftlich nicht verantworten lässt.
Zudem befinden sich die dafür in Frage kommenden Grundstücke im Besitz von Baurechtnehmern, die eine Nutzungseinschränkung durch die Unterschutzstellung zu Recht als materielle Enteignung werten würden.
Im Herbst 1997 entschied die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion, dem Landrat den Regionalen Detailplan Rheinhäfen in dieser Form vorzulegen.
Die heute geltenden Zonenpläne für die beiden Rheinhäfen Birsfelden und Au/Muttenz weisen das Hafengebiet mit Ausnahme eines Teils der Baurechtsparzelle der Jowa AG am westlichen Ende des Birsfelderhafens, der Industriezone zu.
Dieser Teil wurde 1987 von der Gemeinde Birsfelden mit einer Nutzungseinschränkung belegt und einer "Parkierungs- und Erschliessungszone Industrie", die keine Hochbauten zulässt, zugeordnet.
Differenziertere Zonen-Definitionen enthalten beide Zonenpläne nicht.
Im vorliegenden Regionalen Detailplan Rheinhäfen werden nun folgende Zonen ausgeschieden:
- Industrie- und Gewerbezone
- Industrie-Randzone
- Industrie- und Gewerbezone mit ökologischer Vernetzungsfunktion
- Wald
- Grünzone
- Naturnah gestaltete Grünzone mit Allee
- Rheinuferzone
- Bahnbordzone
Die Nutzungsmöglichkeiten dieser Zonen werden wie folgt umschrieben:
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