1998-106 (1)

Landrat / Parlament || Bericht vom 18. November 1998 zur Vorlage 1998-106


Bericht der Bau- und Planungskommission


nichtformulierte Volksinitiative "Für einen behinderten- und betagtengerechten öffentlichen Nah- und Regionalverkehr" vom 26. Mai 1998


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen




Landratsbeschluss (Entwurf)

Die Bau- und Planungskommission hat die Vorlage in Anwesenheit von Frau Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider-Kenel an der Sitzung vom 22. Oktober 1998 eingehend diskutiert und nach Anhörung von Vertretern der Behindertenorganisationen an der Sitzung vom 5. November 1998 verabschiedet.

Zu den Betrachtungen wurden weiter beigezogen:
- Dr. Hans-Christoph Bächtold, Leiter der Abteilung öffentlicher Verkehr


Die Behindertenorganisationen wurden an der Anhörungssitzung vertreten durch:
- Peter Schmidlin, Aesch
- Marie-Therese Schmidlin, Aesch
Rolf Mösch, Reinach


Es wurden folgende Themen behandelt:
1. Behindertengerecht oder behindertenfreundlich?
2. Technische Umsetzbarkeit der Initiative
3. Ergebnis der Anhörung
4. Neues Gesetz oder Revision des öV-Gesetzes?




1 Behindertengerecht oder behindertenfreundlich?


Die Volksinitiative verlangt in Punkt 1, dass neue Fahrzeuge selbständig von Behinderten und Betagten benutzt werden können." In Punkt 2 wird gefordert, dass Haltestellen "....für Behinderte und Betagte frei zugänglich und benutzbar...." zu erstellen sind. Unter "behindertengerechtem öffentlichen Verkehr" wird von den Behindertenorganisationen die selbständige Benützungsmöglichkeiten der öffentlichen Verkehrsmittel durch Behinderte verstanden. Können die öffentlichen Verkehrsmittel (z.B.) durch Rollstuhlfahrer/innen (inkl. Elektrorollstuhlfahrer/innen) nicht oder nur mit Hilfe einer weiteren Person benützt werden, so sprechen die Behindertenorganisationen von "behindertenfreundlich".


Die Kommission spricht sich für ein pragmatisches Vorgehen aus. Der vorgesehene, fast flächendeckende Einsatz von Tram- und Busfahrzeugen mit Niederflurtechnik auf dem öV-Netz der Nordwestschweiz, die auf einzelnen Linien versuchsweise eingeführten Rollstuhlrampen werden die selbständige Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel durch Behinderte und Betagte zweifellos erleichtern oder sogar neu erst ermöglichen. Andererseits wird es stets bestimmte Behindertengruppen geben, wie zum Beispiel Personen mit Orientierungsproblemen, verwirrte, schwer geistigbehinderte oder schwerstkörperbehinderte Personen, die auch in Zukunft auf ein ergänzendes Fahrangebot für Behinderte angewiesen sein werden. Für solche Behinderte wurden die Behindertentransporte durch "Vereinbarung über die Beitragsleistung des Kantons Basel-Stadt und des Kantons Basel-Landschaft an Fahrten von behinderten Erwachsenen" (Partnerschaftliches Geschäft) kürzlich neu geregelt und auf eine verbesserte finanzielle Basis gestellt. Der Behindertentransport nach neuer Regelung wird für rund 3'200 behinderte erwachsene Personen (BS + BL) eingerichtet.




2. Technische Umsetzbarkeit der Initiative


Das Behindertenproblem ist mit der Altersproblematik eng verknüpft, da der überwiegende Teil der Behinderten älter als 65-jährig ist. Mit zunehmender Überalterung wird sich das Mobilitätsproblem dieser Personengruppe noch verstärken. Heute wird damit gerechnet, dass jede fünfte Person mehr oder weniger behindert ist. Den meisten dieser Behinderten ist die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel aber ohne weiteres möglich, insbesondere bei einer optimalen Höhe der Haltestellenkante (15 - 18 cm) und beim Einsatz von Niederflurfahrzeugen (Einstiegshöhen ab Schiene/Strasse von 32 - 35 cm), sodass für den Einstieg ins Verkehrsmittel nur noch 14 - 20 cm zu überwinden sind. Eine selbständige Benutzung durch Rollstuhlfahrer/innen verlangt allerdings eine Einstiegshöhe von höchstens 5 - 6 cm. Es darf aber nicht übersehen werden, dass diese Behindertengruppe, die auf den Rollstuhl angewiesen ist, aufgrund neuer Zahlen nur etwa 1'500 Personen (BS + BL) umfasst. Um auch diesen Behinderten die Benutzung des öffentlichen Verkehrs zu ermöglichen, haben dennoch einige Unternehmen ihre Fahrzeuge teilweise mit Rampen ausgerüstet (z.B. Autobus AG Liestal) oder Lifte beschafft. (SBB: Mobilifte an den Bahnhöfen Basel, Laufen, Liestal, Sissach, Rheinfelden), oder sie stehen kurz vor der Beschaffung von solchermassen eingerichteten Fahrzeugen (BVB). Die BLT reduziert durch gezielte Aufteerungen ihrer Tramhaltestellen die Einstiegshöhe in die "Sänften"-Niederflurfahrzeuge. Die auf den einzelnen Linien und mit den verschiedenen Einrichtungen gesammelten Erfahrungen werden in die künftigen Baumassnahmen und Beschaffungen zur besseren Zugänglichkeit des öffentlichen Verkehrs einfliessen.


Die Kommission nimmt mit Befriedigung von den Pilotprojekten und bisherigen Vorkehren der öV-Unternehmen Kenntnis.




3. Ergebnis der Anhörung


Die Behindertenorganisationen haben die Forderungen der Initiative auf die Bedürfnisse der Geh-, Seh- und Hörbehinderten ausgerichtet. Es wird mit etwa 200'000 Fahrten von 10'000 Behinderten im TNW-Gebiet gerechnet. Behinderte reisen nach Möglichkeit ausserhalb der Stosszeiten. Deshalb sei auch nicht ein Verkehrszusammenbruch infolge Benutzung von Fahrzeugrampen zu befürchten. Im Ausland sei ein Trend zur Anhebung der Haltestellenhöhe festzustellen. Die Klapprampen seien aber eine gute Zwischenlösung. Die Vorkehren der vergangenen zwei Jahre für die Behinderten der öV-Unternehmen in der Region werden von den Vertretern der Behindertenorganisationen mit Befriedigung registriert.




4. Neues Gesetz oder Revision des öV-Gesetzes?


Die Bau- und Planungskommission ist sich einig, dass im öffentlichen Verkehr mehr für die berechtigten Anliegen der Behinderten getan werden muss. Die bisherigen Verbesserungen der Verkehrsunternehmen werden anerkannt. Für die Kommission stellt sich die Frage der Verhältnismässigkeit in zweifacher Hinsicht: Im TNW-Gebiet werden jährlich etwa 188 Mio Fahrten unternommen. Bei 200'000 Fahrten der Behinderten machen diese Fahrten 1 Promille aller Fahrten aus. Das setzt Grenzen für das finanzielle Engagement der öffentlichen Hand, das setzt aber auch Grenzen für den Einsatz von Fahrzeugrampen und die dadurch verursachten Fahrtverzögerungen (2 Minuten) der übrigen 99,9% der Fahrgäste. Die Kommission ist deshalb der Meinung, dass eine differenzierte Betrachtung notwendig ist, welche Lösung für welche Fahrzeuge und welches Einsatzgebiet realisiert werden soll. Die Kommission will keine Maximallösungen (z.B. lediglich Ausbau für Behinderte an ausgewählten Haltestellen). Aus diesem Grund wird auch lediglich eine kurze Gesetzesergänzung durch Revision des öV-Gesetzes erwartet. Die Detailbestimmungen sind möglichst auf gesamtschweizerische Lösungen abzustimmen und im bestehenden Angebotsdekret (evtl. in einem eigenen Dekret) zu regeln. Die Anliegen der Kommission für technische Lösungen, die sich nach national anerkannten Normen zu richten haben, und für Lösungen, die bezahlbar bleiben müssen, werden als Auftrag an den Regierungsrat in einem zusätzlichen Beschlusspunkt der Vorlage festgehalten.




5. Ergänzung des Beschlussesentwurfs


Im Sinne der notwendigen differenzierten Interpretationen der Volksinitiative beschliesst die Kommission als dritter Beschlusspunkt der Landratsvorlage was folgt:


"3. Der Regierungsrat wird beauftragt dahinzuwirken, dass gesamtschweizerische technische Lösungen für den Behindertentransport ausgearbeitet werden."




6. Antrag


Die Bau- und Planungskommission beantragt dem Landrat einstimmig, den ergänzten Beschlussesentwurf gemäss Anhang zu beschliessen.




Binningen, den 18. November 1998


NAMENS DER BAU- UND PLANUNGSKOMMISSION


Der Präsident: Rudolf Felber



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