Vereinbarung Ausbildungsgang Keinkinderziehung Sekundarstufe II (Landratsbeschluss)

Landrat / Parlament || Inhalt des Berichts 1998-107 vom 11. Juni 1998


Landratsbeschluss (Entwurf)


betreffend Vereinbarung über den beruflichen Unterricht im Ausbildungsgang Keinkinderziehung auf der Sekundarstufe II an der Berufs- und Frauenfachschule Basel


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





Vom


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


1. Der Vereinbarung über den beruflichen Unterricht im Ausbildungsgang Kleinkinderziehung auf der Sekundarstufe II an der Berufs- und Frauenfachschule Basel wird zugestimmt.


2. Der Kanton Basel-Landschaft übernimmt die Schulkosten für den beruflichen Unterricht in Kleinkinderziehung von Auszubildenden mit Wohnsitz im Kanton gemäss der Vereinbarung mit dem Kanton Basel-Stadt ab Schuljahr 1998/99.


3. In Abänderung des Landratsbeschlusses Nr. 2230 vom 5. Juni 1989 trägt der Kanton das Schulgeld jener Absolventinnen und Absolventen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft, die sich bereits in der Berufsschule für Kleinkinderziehung in Schlieren in Ausbildung befinden, bis zum Abschluss der laufenden Ausbildung, längstens bis zum Ende des Schuljahres 1999/2000.


4. Die Kompetenz zur Anpassung der Vereinbarung wird dem Regierungsrat übertragen.


5. Dieser Beschluss unterliegt gestützt auf § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 17. Mai 1984 (1) dem fakultativen Finanzreferendum.




Liestal,


Im Namen des Landrates
die Präsidentin:
der Landschreiber:



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Fussnoten:


1. SGS 100, GS 29.276