Vereinbarung Ausbildungsgang Keinkinderziehung Sekundarstufe II (Landratsbeschluss)
Landrat / Parlament || Inhalt des Berichts 1998-107 vom 11. Juni 1998
Landratsbeschluss (Entwurf)
betreffend Vereinbarung über den beruflichen Unterricht im Ausbildungsgang Keinkinderziehung auf der Sekundarstufe II an der Berufs- und Frauenfachschule Basel
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Vom
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Der Vereinbarung über den beruflichen Unterricht im Ausbildungsgang Kleinkinderziehung auf der Sekundarstufe II an der Berufs- und Frauenfachschule Basel wird zugestimmt.
2. Der Kanton Basel-Landschaft übernimmt die Schulkosten für den beruflichen Unterricht in Kleinkinderziehung von Auszubildenden mit Wohnsitz im Kanton gemäss der Vereinbarung mit dem Kanton Basel-Stadt ab Schuljahr 1998/99.
3. In Abänderung des Landratsbeschlusses Nr. 2230 vom 5. Juni 1989 trägt der Kanton das Schulgeld jener Absolventinnen und Absolventen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft, die sich bereits in der Berufsschule für Kleinkinderziehung in Schlieren in Ausbildung befinden, bis zum Abschluss der laufenden Ausbildung, längstens bis zum Ende des Schuljahres 1999/2000.
4. Die Kompetenz zur Anpassung der Vereinbarung wird dem Regierungsrat übertragen.
5. Dieser Beschluss unterliegt gestützt auf § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 17. Mai 1984 (1) dem fakultativen Finanzreferendum.
Liestal,
Im Namen des Landrates
die Präsidentin:
der Landschreiber:
Fussnoten: