1998-107 (1)
Landrat / Parlament || Bericht vom 11. Juni 1998 zur Vorlage 1998-107
Bericht der Erziehungs- und Kulturkommission an den Landrat
Vereinbarung über den beruflichen Unterricht im Ausbildungsgang Kleinkinderziehung auf der Sekundarstufe II an der Berufs- und Frauenfachschule Basel
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Bereinigter Landratsbeschluss
Vorgeschichte
1989 übertrug der Landrat die Ausbildung zur Kleinkinderziehung von Baselbieter InteressentInnen der Berufsschule des Schweizerischen Krippenverbandes in Zürich und übernahm 80% der Schulgelder. Inzwischen ist die Schule, welche sich vom Krippenverband getrennt hatte, nach Schlieren verlegt worden und die Kosten sind um 238% von Fr. 2'500 auf fast Fr. 6'000.- gestiegen. Deshalb empfahl die Kommission "Gemeinsame Planung Jugend- und Behindertenhilfe Basel-Stadt und Basel-Landschaft" den Regierungen dieser Kantone die Realisierung eines regionalen Ausbildungsganges.
Aus drei Offerten möglicher Anbieter schlägt die Regierung vor, die Ausbildung zur Kleinkinderziehung der Baselstädtischen Berufs- und Frauenfachschule (BFS) zu übertragen.
Kommissionsberatung
Die Erziehungs- und Kulturkommission wurde am 8. Juni 1998 von Regierungsrat Peter Schmid und der Leiterin der BFS, Frau Ruth Gilomen, orientiert. Gemäss der vorgeschlagenen Lösung kommt die Ausbildung zur Kleinkindererzieherin nun etwas günstiger als in Schlieren, auch die hohen Wegkosten fallen weg, da sich nun Wohnort, Arbeitsort und Schulort in der Region befinden. Sämtliche Kommissionsmitglieder sind von der Zweckmässigkeit dieser Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft und der Berufs- und Frauenfachschule überzeugt.
Da es sich um eine Ausbildung auf Sekundarstufe II handelt, kann sie nicht später an die geplante Pädagogische Fachhochschule delegiert werden, welche der Tertiärstufe zugeteilt sein wird.
Die AbsolventInnen (es sind auch 3 - 4 männliche Absolventen darunter) werden nach drei Jahren ein kantonales Diplom erhalten. Die Qualitätskriterien zur eidgenössischen Anerkennung sind bekannt und werden berücksichtigt. Hingegen wird die schweizerische
Anerkennung immer erst nach dem Abschluss des ersten Durchganges erteilt.
Zur Zeit besteht keine Möglichkeit, sich als Kleinkinderzieherin, Kleinkinderzieher über eine Berufsmatur weiterzubilden; zudem ist der Beruf nicht vom BIGA anerkannt.
Finanzen
Die Vereinbarung sieht ein jährliches, pauschaliertes Schulgeld von Fr. 5'800.- pro SchülerIn vor. Dies liegt Fr. 195.- unter dem in Schlieren verlangten Schulgeld. Da aber der Kanton neu die vollen Kosten übernimmt, wie dies für jede Berufsschule selbstverständlich ist, wird der Gesamtbeitrag an diese Ausbildung etwas höher liegen als die bisher bezahlten Ausbildungskosten für Kleinkinderziehung.
Die EKK konnte nicht klar nachvollziehen, weshalb vor 9 Jahren nur 80% der Berufsschulgelder übernommen worden sind. Sie ist der Ansicht, dass alle angehenden KleinkindererzieherInnen den übrigen BerufsschülerInnen gleichgestellt werden sollen, auch diejenigen, welche ihre Ausbildung bereits in Schlieren begonnen haben. Deshalb empfiehlt die Kommission dem Landrat einstimmig, auch die Schulgelder der sich bereits in Ausbildung Befindenden ab Sommer 1998 zu 100% zu übernehmen. Für diese 34 Schülerinnen, die nach wie vor noch für die Fahrt-Spesen aufkommen müssen, kostet dies den Kanton Fr. 40'460.- im kommenden Schuljahr und ca. die Hälfte im folgenden. Damit wird zudem die Aufwertung einer Ausbildung erreicht, welche keine Matur voraussetzt. Auch angesichts der Tatsache, dass KleinkinderzieherInnen nach Abschluss ihrer Ausbildung nicht mit Spitzenlöhnen rechnen können, ist die Übernahme der vollen Schulkosten aller SchülerInnen durch den Staat zu rechtfertigen.
Beschluss und Antrag
Die Kommission empfiehlt dem Landrat einstimmig (12 : 0 ohne Enthaltungen), dem beiliegenden, in Ziffer 3 leicht abgeänderten Landratsbeschluss zuzustimmen.
Für die Erziehungs- und Kulturkommission
Die Präsidentin: Andrea von Bidder
Binningen, 11. Juni 1998