1998-107
Landrat / Parlament || Vorlage 1998-107 vom 26. Mai 1998
Vereinbarung über den beruflichen Unterricht im Ausbildungsgang Kleinkindererziehung auf der Sekundarstufe II an der Berufs- und Frauenfachschule Basel
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
- Entwurf eines Landratsbeschlusses
- Entwurf einer Vereinbarung mit dem Kanton Basel-Stadt über den beruflichen Unterricht im Ausbildungsgang Kleinkinderziehung auf der Sekundarstufe II an der Berufs- und Frauenfachschule Basel
- Landratsbeschluss betreffend Schulgeldbeiträge an die Ausbildung von Kleinkindererzieherinnen vom 7. März 1989
Der berufliche Unterricht im Ausbildungsgang Kleinkinderziehung soll ab Schuljahr 1998/99 in der Region Basel besucht werden können. Zu diesem Zweck haben die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt eine Vereinbarung über die Durchführung dieses Unterrichts an der Berufs- und Frauenfachschule Basel abgeschlossen. Die Kantone übernehmen die pauschalierten Schulkosten nach dem Wohnortsprinzip. Die Vereinbarung erleichtert die Schaffung von Lehrstellen für Kleinkinderziehung in beiden Kantonen.
1. Berufsbild und Ausbildung
Kleinkinderzieherinnen und -erzieher arbeiten in Tagesheimen, Krippen und Kinderheimen. Sie betreuen Kinder, vorwiegend im Vorschulalter. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Sie besteht aus der praktischen Ausbildung in einem Lehrbetrieb und aus Berufsschulunterricht im Umfang von 1200 Lektionen. Pro Woche ist ein Schultag vorgesehen. Dazu kommen 20 Stunden Supervision und eine Intensivwoche pro Lehrjahr.
Zur Ausbildung zugelassen ist, wer 18 Jahre alt ist, neun Schuljahre abgeschlossen hat und ein mindestens sechsmonatiges Vorpraktikum und einen Erste Hilfe- beziehungsweise einen Nothelferkurs absolviert hat. Im Lehrplan sind die Ausbildungsfächer Allgemeinbildung, Pädagogik, Psychologie, Praxisfragen, Gesundheitslehre, gestalterische und musische Fächer.
2. Ausgangslage
Am 5. Juni 1989 beschloss der Landrat, dass 80 Prozent der Schulgelder der Berufsschule des Schweizerischen Krippenverbandes für Absolventinnen und Absolventen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft vom Kanton zu leisten seien. Seither besuchten rund 120, vorwiegend junge Frauen aus dem Kanton Basel-Landschaft die Berufsschule für Kleinkinderziehung, die sich inzwischen vom Krippenverband getrennt hatte und nach Schlieren umgezogen war. Das Schulgeld betrug 1989 Fr. 2500.- pro Jahr. Inzwischen sind es Fr. 5950.-. Das Schulgeld wurde in der Vergangenheit stetig erhöht, ohne dass der Kanton Basel-Landschaft auf die Kostenentwicklung einen Einfluss hatte.
Die Berufsschule in Schlieren wurde in den vergangenen Jahren immer wieder von Krisen erschüttert, womit die Ausbildung des Personals für die Krippen, Kinder- und Tagesheime der Region gefährdet wurde. Angesichts der jährlich rund vierzig Schülerinnen und Schüler, die den Berufsschulunterricht in einer Schule besuchen, auf deren Entwicklung die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft keinen unmittelbaren Einfluss haben, empfahl die Kommission «Gemeinsame Planung Jugend- und Behindertenhilfe Basel-Stadt und Basel-Landschaft» den Regierungen Basel-Stadt und Basel-Landschaft die Realisierung eines regionalen Ausbildungsganges.
Die Kommission lud drei verschiedene, mögliche Träger einer Ausbildung zur Offertenstellung ein. Aufgrund der eingegangenen Unterlagen entschieden sich die zuständigen Direktionen auf die Offerte der Berufs- und Frauenfachschule Basel (BFS) einzutreten und eine Vereinbarung zwischen den Kantonen mit einem Leistungsauftrag an die BFS auszuarbeiten.
3. Die Vereinbarung
Die Vereinbarung sieht vor, den beruflichen Unterricht für die Kleinkinderzieherinnen und -erzieher mit Lehrort in den Partnerkantonen an die dem Erziehungsdepartement Basel-Stadt unterstellte staatliche BFS zu delegieren. Das Ausbildungskonzept berücksichtigt die Richtlinien zur Anerkennung der Berufsausbildung zur Kleinkinderzieherin oder zum Kleinkinderzieher des Schweizerischen Krippenverbandes.
Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der BFS und Lehrbetrieben aus beiden Kantonen, hat das detaillierte Ausbildungskonzept erarbeitet. Voraussetzung zur Aufnahme in die Berufsschule ist das Vorliegen eines Lehrvertrages mit einem anerkannten Lehrbetrieb. Die Lehrabschlussprüfung wird nach drei Jahren abgelegt. Die Kleinkinderzieherinnen und -erzieher erhalten ein Diplom mit der Anerkennung der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Bestrebungen zu einer eidgenössischen Anerkennung von Ausbildungen im Sozialbereich auf der Sekundarstufe II sind im Gange. Die Aufsicht über den schulischen Ausbildungsgang hat die Schulkommission der BFS. Bei einer zukünftigen Vakanz soll nach Möglichkeit ein Mitglied aus einem Lehrbetrieb für Kleinkinderziehung berücksichtigt werden.
Die BFS strebt eine Klassengrösse von 15 bis 22 Schülerinnen und Schüler an. Sollten Schülerinnen oder Schüler aus den Vereinbarungskantonen aufgrund der Klassengrösse an der BFS nicht berücksichtigt werden können, vermittelt ihnen die BFS den beruflichen Unterricht an einer anderen Schule. Schülerinnen und Schüler mit Lehrort ausserhalb der Vereinbarungskantone werden nur aufgenommen, wenn freie Plätze vorhanden sind.
Eine Umfrage Ende Januar 1998 bei möglichen Lehrbetrieben hat ergeben, dass auf das Schuljahr 1998/99 37 Lehrstellen besetzt werden sollen, davon etwa 7 in Baselland. Aufgrund provisorischer Anmeldungen werden rund die Hälfte der Lehrstellen mit Schülerinnen oder Schüler aus dem Kanton Basel-Landschaft besetzt werden. Die BFS plant, zwei Klassen zu führen.
4. Die Kostenregelung und die finanziellen Konsequenzen für den Kanton
Die Vereinbarung sieht ein jährliches, pauschaliertes Schulgeld von Fr. 5800.- pro Schülerin oder Schüler vor (Indexstand 31.5.1997 = 103.8 Punkte). Das Schulgeld wird in Anlehnung an ähnliche Regelungen bei sozialen und medizinischen Berufen nach dem Wohnsitzprinzip erhoben. Für die Wohnsitzklausel wurde die Formulierung aus dem regionalen Schulabkommen übernommen, welche weitgehend der stipendienrechtlichen Regelung entspricht. Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz ausserhalb der Vereinbarungskantone müssen die vollen Schulkosten selber begleichen oder eine Kostengutsprache des Wohnsitzkantons beibringen.
Unter der Annahme, dass jährlich rund 20 Schülerinnen oder Schüler mit Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft eine Lehre in Kleinkinderziehung beginnen, ist bis in drei Jahren mit einem Schulgeldbeitrag von Fr. 348000.- zu rechnen.
Im Schuljahr 1997/98 bezahlte der Kanton Basel-Landschaft gemäss Landratsbeschluss von 1989 80 Prozent an die Schulkosten für den Besuch des Berufsschulunterrichtes an der Schule in Schlieren. Dies waren für 43 Schülerinnen Fr. 202440.- Der Schulgeldbeitrag an der Berufsschule in Schlieren beträgt seit letztem Schuljahr Fr. 5950.-, ist also etwas höher als das vereinbarte Schulgeld an der BFS. Für den Kanton resultieren mit der neuen Regelung trotzdem Mehrkosten, weil er darin die vollen Schulgelder übernimmt. Bisher wurde die Differenz entweder vom Lehrbetrieb oder von den Schülerinnen und Schülern übernommen. Dazu kamen die Reisekosten nach Schlieren. Die meisten Lehrbetriebe im Kanton sind entweder kommunale Einrichtungen oder werden von gemeinnützigen Trägerschaften geführt. Mit der Übernahme der vollen Schulgeldkosten durch den Kanton werden sie entlastet.
5. Übergangsregelung
Im kommenden Schuljahr können alle neu mit der Lehre in Kleinkinderziehung beginnenden Schülerinnen und Schüler an der BFS aufgenommen werden. Für die Schülerinnen und Schüler aus dem Kanton Basel-Landschaft, die sich im zweiten und dritten Lehrjahr befinden und die Berufsschule für Kleinkinderziehung in Schlieren besuchen, soll die alte Regelung laut Landratsbeschluss vom 5. Juni 1989 bis zum Abschluss ihrer Ausbildung weiter gelten. Das heisst, dass der Kanton Basel-Landschaft auch nach Abschluss der Vereinbarung für diese 34 Schülerinnen und Schüler 80 Prozent der Schulkosten dieser Schule übernimmt. Das Schulgeld beträgt Fr. 5950.- pro Jahr und Schülerin oder Schüler.
6. Bildungspolitische Einschätzung
Mit der vorliegenden Vereinbarung wird die Schaffung von Lehrstellen für Kleinkinderziehung erleichtert. Dies ermöglicht vor allem jungen Frauen den Einstieg in eine soziale Ausbildung auf der Sekundarstufe II. Die betroffenen Betriebe der Region, Krippen, Kinder- und Tagesheime sind auf ausgebildetes Personal angewiesen. Es ist erwünscht, dass der Berufsschulunterricht in enger Zusammenarbeit mit den Lehrbetrieben hier in der Region stattfinden kann.
Die vereinbarte Schulkostenregelung mit dem Wohnsitzprinzip berücksichtigt die Tatsache, dass die Lehrbetriebe Non-Profit-Einrichtungen sind und entspricht ähnlichen Regelungen bei anderen sozialen und medizinischen Berufen. Mit der Zahlung der vollen Schulgeldkosten durch den Kanton erfolgt eine Gleichstellung der Kleinkinderziehung mit anderen Berufen, bei denen die Ausbildungskosten vom Kanton übernommen werden. Die Ausbildung zur Kleinkinderzieherin und zum Kleinkinderzieher entspricht einer ganz normalen Berufslehre. Auch angesichts der Tatsache, dass Kleinkinderzieherinnen und -erzieher nach Abschluss ihrer Ausbildung nicht mit Spitzenlöhnen rechnen können, ist die Übernahme der Schulkosten durch den Staat zu rechtfertigen.
7. Antrag
Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf eines Landratsbeschlusses zu beschliessen.
Liestal, 26. Mai 1998
Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Schmid
der Landschreiber: Mundschin