Schulgeldbeiträge an die Ausbildung von Kleinkindererzieherinnen(Landratsbeschluss)
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-107 vom 26. Mai 1998
Landratsbeschluss
betreffend Schulgeldbeiträge an die Ausbildung von Kleinkindererzieherinnen
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
vom 7. März 1989
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf § 6 Absatz 2 des Schulgesetzes vom 26. April 1976 beschliesst:
1. Der Kanton Basel-Landschaft leistet für Absolventinnen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft einen Beitrag von 80 % an die Schulgelder der Berufsschule des Schweizerischen Krippenverbandes in Zürich.
2. Mit dem Vollzug dieses Beschlusses wird die Erziehungs- und Kulturdirektion beauftragt-
3. Dieser Beschluss tritt auf Beginn des Schuljahres 1989/90 in Kraft.