Vereinbarung über den beruflichen Unterricht im Ausbildungsgang Kleinkinderziehung auf der Sekundarstufe II an der Berufs- und Frauenfachschule Basel (Landratsbeschluss; Entwurf)

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-107 vom 26. Mai 1998


Landratsbeschluss (Entwurf)


Vereinbarung über den beruflichen Unterricht im Ausbildungsgang Kleinkinderziehung auf der Sekundarstufe II an der Berufs- und Frauenfachschule Basel


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Der Vereinbarung über den beruflichen Unterricht im Ausbildungsgang Kleinkinderziehung auf der Sekundarstufe II an der Berufs- und Frauenfachschule Basel wird zugestimmt.


2. Der Kanton Basel-Landschaft übernimmt die Schulkosten für den beruflichen Unterricht in Kleinkinderziehung von Auszubildenden mit Wohnsitz im Kanton gemäss der Vereinbarung mit dem Kanton Basel-Stadt ab Schuljahr 1998/99.


3. An Auszubildende in Kleinkinderziehung, die sich bereits in Ausbildung befinden und die Berufsschule für Kleinkinderziehung in Schlieren besuchen, leistet der Kanton bis zum Abschluss der laufenden Ausbildung, längstens bis zum Ende des Schuljahres 1999/2000, einen Beitrag von 80 Prozent an das Schulgeld gemäss Landratsbeschluss Nr. 2230 vom 5. Juni 1989.


4. Die Kompetenz zur Anpassung der Vereinbarung wird dem Regierungsrat übertragen.


5. Dieser Beschluss unterliegt gestützt auf § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 17. Mai 1984 1) dem fakultativen Finanzreferendum.


Liestal,


Im Namen des Landrates
die Präsidentin:
der Landschreiber:



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Fussnoten:


1) SGS 100, GS 29.276