1998-131 (1)
Landrat / Parlament || Vorlage 1998-131 vom 18. August 1998
Beantwortung der Interpellation 98/131 von Herrn Dieter Schenk, betreffend
„Bahn 2000 - wie weiter nach dem Adlertunnel?"
Zur Interpellation von Dieter Schenk vom 25. Juni 1998
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Am 25. Juni 1998 reichte Landrat Dieter Schenk, FDP, die Interpellation 98/131 zum Thema „Bahn 2000 - wie weiter nach dem Adlertunnel?" mit folgendem Wortlaut ein:„Wenn die neue Bahnstrecke Muttenz - Liestal durch den Adlertunnel ihren Betrieb aufnimmt, wird die SBB zusätzliche IC- und Schnellzüge sowie Transitgüterzüge auf diese neue Linie umlagern. Auf der Strecke Liestal - Olten wird es dadurch kritisch für den Regionalverkehr im heutigen Umfang; erweiterte Angebote (Regio-S-Bahn) finden keinen Platz mehr. Abhilfe sollte ein neuer Juradurchstich bringen. Die Nordwestschweizer Kantone und die SBB favorisieren die Variante Wisenberg-Y, ein Tunnel von Liestal in den Raum Aarau mit einem Abzweiger nach Olten. Im Bericht über die Etappierung der Bahn 2000 vom 11. Mai 1994 schreibt der Bundesrat: Sowohl die Entwicklung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs als auch der in Basel die Grenze überschreitende Hochgeschwindigkeitsverkehr werden zwischen 2010 und 2020 die Inbetriebnahme eines neuen Juradurchstichs notwendig machen… Bis zum Jahre 1995 (!) sollen die Planungsarbeiten soweit abgeschlossen sein, dass die künftige Linienführung festliegt. In der Botschaft über Bau und Finanzierung des öffentlichen Verkehrs vom 26. Juni 1996 sieht der Bundesrat weiterhin den neuen Juradurchstich als ein Hauptelement der 2. Etappe Bahn 2000 und stellt den Variantenentscheid bis Ende dieses Jahrzehnts in Aussicht.
Im April dieses Jahres wird in der Presse auf eine Studie der ETH Lausanne hingewiesen, die zum Schluss kommt, dass bis auf weiteres ein neuer Juradurchstich nicht gebraucht würde. Begründet wird dies durch neue Technologien mit Strecken- und Zugsdaten auf Bildschirmen in den Lokomotiven anstelle der heutigen Streckensignale. Dadurch könnten die Sicherheitsabstände zwischen den Zügen verringert und die Kapazität der bestehenden Strecke erhöht werden. Die Entwicklung im Regionalverkehr habe die Studie nicht berücksichtigt, und ob die Regio-S-Bahn noch möglich sei, wurde nicht untersucht, weil von den Kantonen noch keine Bestellungen dafür vorlägen. Die Abteilung öffentlicher Verkehr der Baudirektion ist nicht im Besitze dieser Studie, sie werde von der SBB unter Verschluss gehalten, lautet die Auskunft ihres Leiters.
Die abwartende Haltung des Kantons bezüglich Weiterführung der neuen Doppelspur vom Adlertunnel ins Mittelland wird von den verantwortlichen Bundesstellen so ausgelegt, als bestünden für unsern Kanton keine weiteren Bedürfnisse an dieser Strecke. Wenn aber zwei Alpendurchstiche gebaut werden, welche die Strecke Basel - Olten als Hauptzubringer benötigen, ist es unverständlich, den Entscheid über einen neuen Juradurchstich immer weiter hinauszuschieben. Ohne Weiterführung der Neubaustrecke ab Liestal ist der Adlertunnel ein zu teures Objekt für einen Fahrzeitgewinn von 1-2 Minuten. Die SBB begründet heute den Bau des Adlertunnels damit, dass der Verkehr Richtung Hauenstein und Bözberg entflochten werden müsse. Diese Entflechtung findet aber seit Jahrzehnten kreuzungsfrei unterhalb Pratteln statt.
Die Aussichten für die Bevölkerung entlang der Bahnstrecke Liestal - Tecknau sind nicht erfreulich: dichterer Verkehr, keine Lärmschutzmassnahmen und Verschlechterung des Angebots im Regionalverkehr. Unter diesen Umständen ist die Bereitschaft gering, zur leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe als Finanzierungsquelle der Bahnprojekte und zur NEAT ja zu sagen. Nur eine entschlossene, aktive Haltung der Regierung zur Weiterführung der Neubaustrecke durch den Wisenbergtunnel kann die Situation verbessern. Ich bitte die Regierung deshalb, folgende Fragen bis Ende August 1998 (Abstimmung Schwerverkehrsabgabe am 27.9.98) schriftlich zu beantworten:
Fragen:
1. Teilt die Regierung die Auffassung, dass mit der Eröffnung des Adlertunnels der Regionalverkehr auf der Bahnlinie Liestal - Olten unter Druck gerät ?
2.Ist die Regierung bereit, für die Erhaltung des bisherigen Angebotes im Regionalverkehr auf der Strecke Basel - Olten zu kämpfen?
3. Wie weit sind die Vorbereitungen für die rote Linie der Regio-S-Bahn gediehen und wann wird der Kanton die entsprechenden Transportbegehren anmelden?
4. Teilt die Regierung die Auffassung, dass mit der Erstellung zweier Alpentunnels ein neuer Juradurchstich unerlässlich sei?
5. Ist die Regierung bereit, mit Nachdruck die Freigabe der ETH-Studie betreffend Juradurchstich zu fordern und diese in der Öffentlichkeit zur Diskussion zu stellen?
6. Ist die Regierung bereit, ihre abwartende Haltung aufzugeben und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln für einen Wisenbergtunnel als Bestandteil der 2. Etappe der Bahn 2000 zu kämpfen?
7. Ist die Regierung bereit, die Bundesbehörden an ihre Versprechen zu erinnern und den Entscheid über die generelle Linienführung des neuen Juradurchstiches bis Ende 1999 zu fordern?"
Die Fragen von Landrat Dieter Schenk lassen sich wie folgt beantworten:
Frage 1: Teilt die Regierung die Auffassung, dass mit der Eröffnung des Adlertunnels der Regionalverkehr auf der Bahnlinie Liestal - Olten unter Druck gerät ?
Antwort: Mit der Inbetriebnahme des Adlertunnels sind keine grundlegenden Angebotsverbesserungen zwischen Basel und Olten vorgesehen. Der nach den gültigen Bestimmungen (Eisenbahngesetz Absatz 3 der Übergangsbestimmungen) für die Linie Basel-Olten bestehende Anspruch auf stündlich verkehrende Regionalzüge und Verdichtungen in den Spitzenzeiten wird bis dato nicht in Frage gestellt.
Die per 1. Januar 1999 in Kraft tretende Bahnreform wird zu zahlreichen, gegenwärtig noch nicht gänzlich absehbaren Veränderungen führen. Ein Kernelement der Bahnreform stellt die Möglichkeit der Infrastrukturbenutzung durch Dritte, der sog. Netzzugang („open access") dar. Die diesbezüglichen Verordnungen befinden sich gegenwärtig in Vernehmlassung. Bei der Frage der Trassezuteilung dürfte dem vertakteten Systemverkehr (inkl. Regionalverkehr) eine Vorrangstellung eingeräumt werden. Der Bundesrat möchte sich jedoch die Möglichkeit offen halten, Ausnahmen zu gewähren, wenn dies die Transitpolitik erfordern würde. Infolgedessen ist es nicht auszuschliessen, dass das Regionalzugsangebot zugunsten von Transitgüterzügen ausgedünnt werden könnte.
Frage 2: Ist die Regierung bereit, für die Erhaltung des bisherigen Angebotes im Regionalverkehr auf der Strecke Basel - Olten zu kämpfen ?
Antwort: Ja. Die Strecke Basel - Olten ist die weitaus bedeutendste Bahnlinie im Kanton: Sie ist nicht nur Bestandteil der internationalen Nord-Süd-Magistrale Frankfurt - Mailand, sondern dient auch dem überregionalen Verkehr aus der Region Basel ins Mittelland sowie den Verkehrsbedürfnissen innerhalb der Region Basel und innerhalb des Ergolztales. Das heutige Regional- und Schnellzugsangebot auf der Ergolztallinie stellt für den Regierungsrat das absolute Minimum dar.
Frage 3: Wie weit sind die Vorbereitungen für die rote Linie der Regio-S-Bahn gediehen und wann wird der Kanton die entsprechenden Transportbegehren anmelden ?
Antwort: Die Planungen betreffend der Roten Linie werden gegenwärtig in zwei sich ergänzenden Fachgremien vorangetrieben: Einerseits befasst sich unter Federführung des Kantons Basel-Stadt eine internationale Arbeitsgruppe mit den Aspekten der Verknüpfung des deutschen mit dem schweizerischen Nahverkehrsnetz. Anderseits behandelt die auf Initiative des Kantons Basel-Landschaft zusammen mit den Nordwestschweizer Kantonen Aargau, Basel-Stadt, Jura, Solothurn und den SBB gegründete Projektgruppe „Angebotskoordination Schienenverkehr Nordwestschweiz" sämtliche, das künftige Bahnangebot betreffende Fragen. In dieser Projektgruppe wird auch die Machbarkeit eines integralen Halbstundentaktes im Regionalverkehr auf den Fahrplanwechsel 2001 hin detailliert untersucht.
Der Regierungsrat hofft, dem Landrat im Rahmen des 4. Generellen Leistungsauftrages die Bestellung eines derartigen Regio-S-Bahn-Angebotes auf der Ergolztallinie vorschlagen zu können.
Frage 4: Teilt die Regierung die Auffassung, dass mit der Erstellung zweier Alpentunnels ein neuer Juradurchstich unerlässlich sei?
Antwort: Ja. Die Linie Basel - Olten dient nicht nur als Zufahrtsstrecke zu den beiden Alpentransversalen am Lötschberg und am Gotthard, sondern auch dem Verkehr aus der Region Basel ins Mittelland sowie in einem entscheidenden Masse dem Regionalverkehr.
Im Gegensatz zu den bestehenden Alpentransversalen kann die Ergolztallinie bereits heute als nahezu ausgelastet bezeichnet werden. Der verkehrs- und umweltpolitisch notwendige Bau neuer, leistungsfähiger Basistunnels durch die Alpen macht deshalb einen neuen Juradurchstich zwingend erforderlich.
Frage 5: Ist die Regierung bereit, mit Nachdruck die Freigabe der ETH-Studie betreffend Juradurchstich zu fordern und diese in der Öffentlichkeit zur Diskussion zu stellen ?
Antwort: Auf Intervention der öV-Direktoren der Nordwestschweizer Kantone wurde die erwähnte Studie der EPFL unterdessen den zuständigen kantonalen Ämtern zugänglich gemacht. Anders als in den Medien dargestellt, widmet sich diese Studie nicht der Frage, ob resp. wann ein neuer Juradurchstich notwendig wäre bzw. ob und in welchem Umfang neuartige Signalsysteme leistungssteigernd wirken könnten. Vor dem Hintergrund der schweizerischen Transitpolitik beschäftigt sich die Untersuchung vielmehr mit der Frage, wieviel Transitgüterzüge auf der Strecke Basel - Olten - Thun verkehren können und an welchen Stellen entlang dieses Korridors Kapazitätsengpässe auftreten dürften.
Die Studie kommt u.a. zum Schluss, dass für das Angebot entlang des Korridors Basel - Thun die Knoten Bern/Zollikofen, Olten Nord sowie Liestal Nord leistungsbestimmend werden dürften.
Beim Knoten Liestal Nord werden negative Auswirkungen auf die Fahrplanstabilität befürchtet, weil die provisorische a Niveau-Verknüpfung der Neubaustrecke mit der Stammstrecke unmittelbar vor dem nur dreigleisigen Bahnhof die Leistungsfähigkeit des Knotens Liestal Nord auf die einer normalen doppelspurigen Bahnlinie sinken lässt; die dank dem Adlertunnel resultierenden Leistungssteigerungen im Knoten Pratteln (bessere Entflechtung der Verkehrsströme) dürften durch den a Niveau-Knoten Liestal per saldo nahezu aufgewogen werden.
Die Untersuchung der EPFL zeigt für den Regierungrat somit deutlich, dass die Kapazität der Strecke Basel - Olten nahezu ausgeschöpft ist und eine weitere Leistungssteigerung zwingend mit Ausbauten im Infrastrukturbereich verbunden ist.
Frage 6: Ist die Regierung bereit, ihre abwartende Haltung aufzugeben und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln für einen Wisenbergtunnel als Bestandteil der 2. Etappe der Bahn 2000 zu kämpfen ?
Antwort: Für den Regierungsrat ist der Wisenbergtunnel wichtigster Bestandteil des gesamten Konzeptes BAHN 2000. Der Regierungsrat setzte sich deshalb bereits in der Vergangenheit mit Nachdruck für eine zügige Realisierung des Wisenbergtunnels ein. Zusammen mit den Nordwestschweizer Kantonen Aargau, Basel-Stadt, Bern, Jura und Solothurn verabschiedete er am 9. Januar 1998 ein Schreiben an Bundesrat Leuenberger, welches die Realisierung des Wisenbergtunnels im Rahmen der 2. Etappe BAHN 2000 verlangt. (Die Medien berichteten Ende Januar darüber).
Frage 7: Ist die Regierung bereit, die Bundesbehörden an ihre Versprechen zu erinnern und den Entscheid über die generelle Linienführung des neuen Juradurchstiches bis Ende 1999 zu fordern ?
Antwort: Für die 2. Etappe BAHN 2000 ist gemäss Vorlage über „Bau und Finanzierung der Infrastruktur des öffentlicher Verkehrs" vom 26. Juni 1996 ein finanzieller Rahmen von gesamthaft 5.9 Mia. Fr. vorgesehen. Diese Mittel sollen den weiteren Ausbau des schweizerischen Schienennetzes für die kommenden 25 Jahre sicherstellen. Die geänderten finanziellen und politischen Rahmenbedinungen sowie die Einflüsse der Bahnreform legen die Überprüfung aller ursprünglich im Konzept BAHN 2000 vorgesehenen Ausbaumassnahmen nahe.
Gegenwärtig evaluieren die SBB zusammen mit dem BAV die für die 2. Etappe BAHN 2000 notwendigen Ausbaumassnahmen.
Der Regierungsrat wird das BAV auffordern, sich im Vorfeld der Ende November 1998 anstehenden Abstimmung über „Bau und Finanzierung der Infrastruktur des öffentlicher Verkehrs" bezüglich neuem Juradurchstich klar zu äussern. Gemeinsam mit dem Bund, den übrigen Nordwestschweizer Kantonen, den betroffenen Gemeinden und den SBB sollen unter Würdigung der verkehrlichen, wirtschaftlichen und umweltpolitischen Aspekte Lösungen für den etappenweisen Bau des Wisenbergtunnels definiert werden; die Behebung der Kapazitätskalamitäten im Knoten Liestal dürften dabei in einer ersten Phase im Vordergrund stehen.
Liestal, 18. August 1998
Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Schneider-Kenel
der Landschreiber: Mundschin