Aufträge, die nicht innert der gesetzlichen Frist seit der Überweisung erfüllt worden sind

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-072 vom 7. April 1998


Aufträge, die nicht innert der gesetzlichen Frist seit der Überweisung erfüllt worden sind


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





3.3 Bau- und Umweltschutzdirektion

3.3.1 Postulate


3.3.1.1 Postulat vom 21.11.1985 (2184): Entlastung des Birs-Unterlaufs von Abwasser. Klaus Hiltmann, 1.4.1985 (85/73).


Die konzeptionellen Überlegungen und die Grundlagenbearbeitung zu den regionalen Kläranlagen im Birstal inkl. der ARA Basel, haben soweit abgeschlossen werden können, dass programmgemäss gegen Ende 1997 mit den Machbarkeitsstudien begonnen werden konnte. Die Ergebnisse dieser Studien zur Abwassersanierung Birstal werden in eine Projektierungskreditvorlage einfliessen, welche in der 2. Hälfte 1998 dem Landrat vorgelegt werden kann. In dieser Vorlage wird auch das erwähnte Postulat behandelt.




3.3.1.2 Postulat vom 2.2.1987 (3243) bzw. 21.5.1984 (891): Weiterführung der BLT-Linie 70 Reigoldswil - Basel (Aeschenplatz) zum Bahnhof SBB Basel. CVP-Fraktion, 5.12.1983 (83/229).


Die Verlängerung der AAGL-Linie 70 vom Aeschenplatz zum Bahnhof SBB Basel kann erst nach Fertigstellung der Ausbauten für EuroVille im Jahre 2001 realisiert werden.




3.3.1.3 Postulat vom 18.6.1987 (3539): Realisierung des Konzeptes "Bahnhof plus". Spezialkommission Masterplan Bahnhof SBB Basel, 6.5.1987 (87/95).


Mit dem Regionalplan Siedlung werden die Gemeinden zu entsprechenden Anpassungen ihrer Ortsplanung aufgefordert. Das Postulat soll mit dem definitiven Landratsbeschluss über diesen Regionalplan abgeschrieben werden.




3.3.1.4 Postulat vom 17.5.1990 (1876): Einführung eines Halbstundentaktes auf den Linien der SBB (Olten Basel, Delemont Basel) und Gewährleistung der Anschlüsse an die weiteren öffentlichen Verkehrsmittel. Fraktion der Grünen, 1.7.1987 (87/151).


Auf der Strecke Basel - Liestal - Olten wird mit der Inbetriebnahme des Adlertunnels (voraussichtlich 2001) ein integraler Halbstundentakt im Regionalverkehr zwischen Basel und Liestal möglich. Aufgrund der hohen Streckenbelastung der SBB-Ergolztallinie ist eine Weiterführung des Halbstundentaktes über Liestal hinaus nach Sissach resp. Olten z.Zt. noch nicht absehbar; in Zusammenarbeit mit den SBB sind diesbezügliche Untersuchungen eingeleitet.


Auf der grossenteils einspurigen SBB-Strecke Basel - Laufen ist ein integraler Halbstundentakt im Regionalverkehr z. Zt. nicht möglich. Gegenwärtig wird geprüft, welche Massnahmen erforderlich sind (Doppelspurinseln, Kreuzungsstationen, neuartiges Rollmaterial u.ä.), um eine Taktverdichtung realisieren zu können.




3.3.1.5 Postulat vom 30.8.1990 (2034): Ausdehnung des Umweltschutzabonnementes auf die SBB Strecken Tecknau Olten und Läufelfingen Olten. Rudolf Keller, 7.9.1987 (87/170).


Der Tarifverbund Nordwestschweiz (TNW) suchte Verbundgrenzen überschreitende Abonnements-Lösungen; z.B. wurde eine diesbezügliche Vereinbarung 1992 mit dem Tarifverbund Aargau (TVAG) abgeschlossen. Die SBB betrachteten diese Vereinbarung ausdrücklich als Pilotprojekt, nach dessen Realisierung vorläufig auf weitere Verbundverknüpfungen verzichtet werden sollte. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) vertrat denselben Standpunkt. Der TNW ist bereit, Hand für eine Lösung mit dem TVO (Tarifverbund Olten) zu bieten. Dabei stellt sich u.a. das Problem, dass die SBB für einen eventuellen Einnahmenausfall entschädigt werden wollen.


Befristet auf die Versuchsphase vom 1. April 1997 bis Fahrplanwechsel 1998 ist auf der Strecke Sissach - Olten das TNW-Abonnement ("Umweltschutz-Abonnement") bis Wisen, Hauenstein und Ifenthal gültig. Andererseits bezieht das TVO-Abonnement die Busstrecke Olten - Läufelfingen während der Versuchsphase ein.




3.3.1.6 Postulat vom 30.8.1990 (2065): Ergänzung von § 12 der landrätlichen Vollzugsverordnung zum kantonalen Baugesetz zur nachträglichen Erstellung von Windfängen. Bruno Weishaupt, 22.1.1987 (87/25).


Gemäss § 54 Abs. 5 des Entwurfes der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) dürfen Windfänge bis 4 m 2 Grundfläche vor der Baulinie erteilt werden. Das Postulat kann nach Inkrafttreten der Verordnung abgeschrieben werden.




3.3.1.7 Postulat vom 18.3.1991 (2594): Strasse und Radweg Gelterkinden - Rickenbach. Dieter Spiess, 3.5.1990 (90/106).


Mit Beschluss vom 4. April 1995 hat der Regierungsrat dem Landrat die Vorlage 95/85 betreffend Bewilligung des Verpflichtungskredites und Erteilung des Enteignungsrechtes für den Ausbau der Radroute und die Korrektion der Kantonsstrasse Gelterkinden-Rickenbach im Abschnitt Sissacherstrasse in Gelterkinden bis Dorfeingang in Rickenbach unterbreitet. Die Vorlage wurde in der landrätlichen Bau- und Planungskommission behandelt und vorläufig sistiert.




3.3.1.8 Postulat vom 13.5.1991 (2711): Sanierung der Vorderen Frenke zwischen Bubendorf (Talhaus) und Hölstein. Ursula Bischof, 28.5.1990 (90/136).


Die Bachsohle befindet sich entgegen den Aussagen im Postulat auf der ganzen Länge in natürlichem Zustand. Lediglich die Ufer weisen teilweise harte Verbauungen auf. Eine bauliche Verbesserung kann erst in Angriff genommen werden, wenn der Kanton im Besitz des Uferlandes ist. Das Tiefbauamt und das Amt für Liegenschaftsverkehr werden versuchen, das erforderliche Areal kostenlos in den Besitz des Kantons zu überführen.




3.3.1.9 Postulat vom 20.11.1991 (303): Rasche etappenweise Realisierung der Regio-S-Bahn. FDP-Fraktion, 14.12.1989 (89/318).


Als erste Etappe der Regio-S-Bahn wurde 1997 die sogenannte "grüne Linie" Mulhouse - Basel - Frick/Laufenburg mit lediglich 8 durchgehenden Verbindungen Mulhouse - Frick/Laufenburg realisiert. Für den Fahrplanwechsel 1998 soll diese Anzahl verdoppelt werden, so dass täglich 8 grenzüberschreitende Kurspaare angeboten werden können. Neben diesen laufenden, etappenweisen Ausbauten ist als nächster grosser Schritt die Realisierung der sogenannten "roten Linie" vorgesehen, welche vom Wiesental via Badischen Bahnhof zumindest bis zum Bahnhof Basel SBB geführt werden soll. Eine Weiterführung dieser "roten Linie" ins Baselbiet nach Liestal und Olten wird gegenwärtig parallel zu einer Verbesserung der bestehenden Regionalzugverbindung Laufen - Basel und einer Taktverdichtung zwischen Basel und Olten geprüft, wobei vor allem die kapazitätsmässig extrem ausgelastete Ergolztalstrecke zwischen Liestal und Olten sehr enge Rahmenbedingungen setzt; in Zusammenarbeit mit den SBB sind Untersuchungen betreffend einer optimierten Nutzung der Streckenkapazität Liestal - Olten eingeleitet.




3.3.1.10 Postulat vom 2.12.1991 (358): Umweltfreundliches kantonales Wasserbaukonzept. Peter Brunner, 31.10.1988 (88/278).


Das Postulat ist dem Landrat mit der Sammelvorlage im Jahre 1995 zur Abschreibung empfohlen worden, da einerseits den Forderungen des Postulanten seit Jahren strikte nachgelebt wird und an sich ein klares Konzept für einen umweltfreundlichen und naturgerechten Wasserbau im Sinne des Postulanten vorhanden ist. Dieses besteht allerdings nicht aus viel Papier und Plänen, sondern aus klaren und einfachen internen Weisungen und Richtlinien. Der administrative Aufwand für ein auszuarbeitendes Konzept rechtfertigt sich nicht. Das Resultat bleibt dasselbe wie heute, denn eine wünschbare Uferrenaturierung oder Ausdolung ist primär vom Willen des Uferanstössers an einer Landabtretung an den Kanton abhängig. Die Geschäftsprüfungskommission hat dem Landrat empfohlen, das Postulat nicht abzuschreiben. Den Forderungen des Postulates werde nicht nachgelebt. Zudem verlange das Postulat 91/92 ein Konzept, welches bis heute nicht vorliege. Der Landrat ist an der Sitzung vom 21. September 1995 dem Antrag der Geschäftsprüfungskommission gefolgt.




3.3.1.11 Postulat vom 2.12.1991 (359): Naturgerechtes kantonales Wasserbaukonzept. SP-Fraktion, 22.4.1991 (91/92).


Das Postulat ist dem Landrat mit der Sammelvorlage im Jahre 1995 zur Abschreibung empfohlen worden, da einerseits den Forderungen der Postulanten seit Jahren strikte nachgelebt wird und an sich ein klares Konzept für einen umweltfreundlichen und naturgerechten Wasserbau im Sinne der Postulanten vorhanden ist. Dieses besteht allerdings nicht aus viel Papier und Plänen, sondern aus klaren und einfachen internen Weisungen und Richtlinien. Der administrative Aufwand für ein auszuarbeitendes Konzept rechtfertigt sich nicht. Das Resultat bleibt dasselbe wie heute, denn eine wünschbare Uferrenaturierung oder Ausdolung ist primär vom Willen des Uferanstössers an einer Landabtretung an den Kanton abhängig. Die Geschäftsprüfungskommission hat dem Landrat empfohlen, das Postulat nicht abzuschreiben. Den Forderungen des Postulates werde nicht nachgelebt. Zudem verlange es ein Konzept, welches bis heute nicht vorliege. Der Landrat ist an der Sitzung vom 21. September 1995 dem Antrag der Geschäftsprüfungskommission gefolgt.




3.3.1.12 Postulat (modifiziert) vom 1.2.1993 (1201): Neubau der Schule für Spitalberufe. Geschäftsprüfungskommission, 9.9.1991 (91/195).


Nach der Realisierung (2001) des Bauprojektes Sanierung und Erweiterung Kantonsspital Liestal können damit die freiwerdenden Räume des heutigen Martin Birmann-Spitals für eine Arrondierung oder Verlegung der Schule für Spitalberufe verwendet werden. Verbindliche Lösungsvorschläge sind nicht vor 1999 zu erwarten, jedoch steht eine Neubaulösung nicht im Vordergrund.




3.3.1.13 Postulat vom 13.5.1993 (1366): Erstellen von Lärmschutzwänden entlang der N2 in der Hagnau, Birsfelden. Klaus Hiltmann, 16.12.1992 (92/283).


Birsfelden wird als nächste Gemeinde an der A2/3 anschliessend an Zunzgen Lärmsanierungsbauten erhalten. Der Lärmschutz in Zunzgen wird 1998 fertiggestellt. Die Arbeiten am Lärmschutz Birsfelden lassen sich nicht beschleunigen. Dies hängt mit der Koordination von anderen Baustellen und Ausbau-Planungen an der A2/3 zusammen. Das Projekt Lärmschutz Freuler wurde Ende 1997 öffentlich aufgelegt. Falls das Einsprache- und Projektgenehmigungsverfahren 1998 erfolgreich abgeschlossen werden kann, wird - vorbehältlich Budgetkürzungen durch den Bund - 1999 der Lärmschutzes an der A2 in Birsfelden gebaut. Nach Bauabschluss kann das Postulat abgeschrieben werden.




3.3.1.14 Postulat vom 13.5.1993 (1371): Kantonsbibliothek: Nutzung des SBG-Gebäudes an der Bahnhofstrasse 5 in Liestal. Günther Schaub, 27.4.1992 (92/103).


Die Planung Kantonsbibliothek ist im Gang. Nachdem der Standort Amtshaus fallengelassen wurde, steht das Gebiet rund um den Bahnhof im Vordergrund der Planung. Neben anderen Liegenschaften wurde auch das SBG-Gebäude an der Bahnhofstrasse als möglicher Standort untersucht. Allerdings stellt das SBG-Gebäude nicht die optimale Lösung dar. Die zur Verfügung stehenden Flächen decken nicht den ganzen Bedarf der Kantonsbibliothek ab. Es müsste ein zweiter Standort geschaffen werden.


Im Hinblick auf einen allfälligen Erwerb des SBG-Gebäudes sind mit der Schweizerischen Bankgesellschaft (resp. UBS) die entsprechenden Kontakte geknüpft.




3.3.1.15 Postulat vom 23.9.1993 (1540): Änderung der Verordnung (RRV) über die Baupolizeivorschriften. Peter Minder, 24.5.1993 (93/131).


Das Postulat wird mit der Verordnung des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) erfüllt und kann nach Inkrafttreten der Verordnung als erfüllt abgeschrieben werden.




3.3.1.16 Postulat vom 10.1.1994 (1759): Änderung und Ergänzung des Entwurfs zum Regionalplan Siedlung. FDP-Fraktion, 18.10.1993 (93/221).


Das Postulat soll mit dem definitiven Landratsbeschluss über den Regionalplan Siedlung abgeschrieben werden.




3.3.1.17 Postulat vom 20.1.1994 (1767): Verbesserung der Mitteldorfkreuzung, Bottmingen. Verena Burki, 11.1.1993 (93/8).


Es ist vorgesehen, den Kreisel im Lauf der Jahre 1998/1999 zu bauen.




3.3.1.18 Postulat vom 31.1.1994 (1799): Sicherung des Fussgängerübergangs Hauptstrasse Langenbruck durch eine Lichtsignalanlage. Petitionskommission, 12.1.1994 (94/10).


Wiederholte detaillierte Abklärungen haben ergeben, dass die Errichtung einer Fussgänger-Lichtsignalanlage nicht notwendig ist. Auch der Gemeinderat Langenbruck hat sich deutlich gegen eine Anlage ausgesprochen. Andererseits ist vorgesehen, die Hauptstrasse in den nächsten Jahren umzugestalten, wobei auch die Fussgängerübergänge einbezogen werden. Postulat gem. Empfehlung GPK und LRB vom 1035 vom 18.09.97 stehenlassen.




3.3.1.19 Postulat vom 10.2.1994 (1855): Rollstuhlgängige, behindertengerechte Trams und Busse auf den Linien der BLT für Rollstuhlfahrerinnen / Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte, betagte Leute, Frauen und Männer mit Kinderwagen, etc. Peter Kuhn, 20.1.1994 (94/16).


Die Anliegen des Postulates werden im Rahmen der Volksinitiative "Für einen behinderten- und betagtengerechten öffentlichen Nah- und Regionalverkehr" vom 8. August 1996 behandelt werden. Eine zusammen mit Vertretern des Kantons Basel-Stadt eingesetzte Arbeitsgruppe erarbeitet gegenwärtig ein diesbezügliches Konzept.




3.3.1.20 Postulat vom 18.4.1994 (1957): Velostationen an Bahnhöfen. Alfred Zimmermann, 10.3.1994 (94/54).


Das Postulat verlangt die Prüfung der Einrichtung von Velostationen an den Busbahnhöfen Pratteln, Liestal, Sissach und Gelterkinden. Anlässlich der Überweisung vom 18. April 1994 und in der Fragestunde vom 20. Juni 1996 wurde die Schaffung einer staatlichen Aufgabe und die Konkurrenzierung des lokalen Gewerbes vom Regierungsrat deutlich abgelehnt. Die zweite Forderung des Postulats, eine Überprüfung der Veloabstellplätze an den Bahnhöfen vorzunehmen, ist noch nicht erfüllt. Sie wird im Verlauf dieses Jahres vorgenommen.




3.3.1.21 Postulat (modifiziert) vom 22.9.1994 (2173): Fernheizwerk Liestal, Mitverantwortung für Wärmebenützer. FDP-Fraktion, 22.6.1994 (94/150).


Am 30. Oktober 1997 hat der Landrat die Ausgliederung des Amtes für Industrielle Betriebe aus der kantonalen Verwaltung und die Überführung in eine Aktiengesellschaft Industrielle Betriebe Baselland AG, an welcher Kanton und Gemeinden je zur Hälfte beteiligt sein sollen, beschlossen. Gestützt auf diesen Beschluss wird zur Zeit die Detailvorlage "Überführung AIB in IBBL AG" ausgearbeitet. Im Zuge der Erarbeitung dieser Vorlage werden sämtliche Fragen bezüglich Organisation, Personal und Finanzen geklärt, die öffentlichrechtlichen Aspekte definiert und die privatrechtlichen Dokumente ausgearbeitet. Das Postulat kann dannzumal mit der erwähnten Detailvorlage als erledigt abgeschrieben werden.




3.3.1.22 Postulat vom 16.2.1995 (2431): Eggflue-Tunnel: Flankierende Massnahmen für die Ortsdurchfahrt Grellingen. Alfred Zimmermann, 10.11.1994 (94/248).


Der Abschnitt Delsbergerstrasse wurde bereits vom Kanton Bern zur Verbesserung der Verkehrssicherheit von Fussgängern und Radfahrern umgestaltet. Frühestens ab dem Jahr 2000 wird auch die Sanierung der Baselstrasse in Grellingen an die Hand genommen werden können. Dabei werden die berechtigten Sicherheitsansprüche der Fussgänger und Radfahrer besonders berücksichtigt. Eine wichtige Voraussetzung dieser Planung wird aber sein, dass die Ortsdurchfahrt Grellingen bei einer Sperrung des Tunnels vorübergehend den gesamten Verkehr aufnehmen und für diesen Fall genügend leistungsfähig bleiben muss. Nach erfolgter Sanierung der Baselstrasse in Grellingen kann das Postulat als erfüllt abgeschrieben werden.




3.3.1.23 Postulat vom 16.2.1995 (2433): Änderung des Umweltschutzgesetzes § 21 "Kostendeckung - Siedlungsabfälle". FDP-Fraktion, 21.11.1994 (94/258).


Trotz einer Verzögerung bei der Einführung vorgezogener Entsorgungsgebühren auf Papier und Glas haben sich die Kosten der Abfallentsorgung stabilisiert und können von den meisten Gemeinden mit vertretbaren "Sackgebühren" abgedeckt werden. Die Situation wird von der BUD weiter beobachtet.




3.3.1.24 Postulat vom 12.6.1995 (2638): Holzbrücken im Baselbiet. Alfred Zimmermann, 8.5.1995 (95/107).


Ein geeignetes Objekt, wie z.B. ein Fussgängersteg oder eine wenig befahrene Strassenbrücke, welche abgebrochen und oder neu gebaut werden muss, stand in der Berichtsperiode nicht zur Erneuerung an.




3.3.1.25 Postulat vom 9.11.1995 (112): Bedarfslichtsignalanlage an der Hauptstrasse in Aesch, Tempo 50 ab Kreuzung Arlesheimerstrasse. Esther Aeschlimann, 11. 9.1995 (95/163).


Der in absehbarer Zeit vorgesehene Ausbau der BLT-Linie 11 entlang der Hauptstrasse in Aesch ist auch mit verschiedenen Eingriffen an der Strasse verbunden in dem vom Postulat bezeichneten Abschnitt. In diesem Zusammenhang werden dann auch Massnahmen geprüft, die den Forderungen des Postulats entsprechen.




3.3.1.26 Postulat (1. Satz) vom 5.2.1996 (253): Überarbeitung der Projektierungsrichtlinien für die Gestaltung von Kantonsstrassen in Ortskernen. Danilo Assolari, 14.12.1995 (95/230).


Der erste Teil des Postulates wurde vom Landrat überwiesen. Die Überarbeitung der Gestaltungsrichtlinien von Kantonsstrassen in Ortskernen muss in Zusammenarbeit mit der ETH-Zürich (Institut für Verkehrsplanung und Transporttechnik IVT) erfolgen, da diese an der seinerzeitigen Ausarbeitung massgeblich beteiligt gewesen war. Das Ziel ist, in einer Nachfolgeschrift Erfahrungen und daraus gewonnene Erkenntnisse darzulegen und allfällige Anpassungen oder Ergänzungen zu den damals aufgestellten Projektierungsgrundsätzen zu formulieren. Als erster Schritt wird zu diesem Zweck eine Umfrage bei allen kantonalen Tiefbau- bzw. Strassenbauämter vorbereitet.




3.3.1.27 Postulat vom 18.4.1996 (361): Inkraftsetzung des § 28 des Umweltschutzgesetzes (Zuweisung der Abfälle zu den Abfallanlagen). SP-Fraktion und Fraktion der Grünen, 15.2.1996 (96/35).


Mit Novartis als Betreiberin der RSMVA konnte eine Lösung ausgearbeitet werden, welche in Zukunft eine bessere Auslastung der Anlage und eine deutlich geringere Belastung der Kantone durch Garantieleistungen erwarten lässt. Zudem sollen die vom BUWAL ausgearbeiteten Richtlinien für Abfallbrennstoffe in Zementwerken demnächst in Kraft treten. Kein dringender Handlungsbedarf, aber Postulat vorläufig stehen lassen.




3.3.1.28 Postulat vom 18.4.1996 (362): Kontrolle der Feuerungsanlagen durch spezialisierte Service-Firmen oder Gemeinden. Peter Degen, 15.2.1996 (96/41).


3.3.1.29 Postulat vom 20.5.1996 (426): Änderung der Verordnung 786.211 über die Oel- und Gasfeuerungskontrolle der Gemeinden. Ernst Thöni, 18.4.1996 (96/101).


Für den Kanton Basel-Landschaft wurde ein Vollzugsmodell, in dem die Gemeinden Messungen von Service-Firmen anerkennen können, erarbeitet. Das Modell wurde gemeinsam mit Vertretern des Gemeindepräsidenten-, des Feuerungskontrolleurenverbandes, der Gemeinden und der kantonalen Verwaltung erarbeitet. Die Arbeiten erfolgten in Koordination mit dem Projekt „Feuerungskontrolle 2000", das ähnliche Ziele, wie diejenigen des Postulates, auf nationaler Ebene verfolgt.


Nach einer Vernehmlassung in den Gemeinden, soll die Verordnungsänderung auf die nächste Kontrollperiode 1998/2000 in Kraft gesetzt werden. Mit dieser Lösung sind die Forderungen der beiden Postulaten erfüllt.


Die beiden Postulate können nach der Verordnungsänderung abgeschrieben werden.




3.3.2 Motionen


Keine.



Fortsetzung


Back to Top