1998-74 (1)

Landrat / Parlament || Bericht vom 29. September 1998 zur Vorlage 1998-074


Bau- und Planungskommission


Regionale Radrouten im Kanton Basel-Landschaft


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen



Entwurf Landratsbeschluss
1. Allgemeines

Die Bau- und Planungskommission hat die Planungs- und Kreditvorlage 98/74 vom 7. April 1998 betreffend Regionalplan Radrouten im Kanton Basel-Landschaft, Bauprojekte, Bewilligung eines Rahmenkredites und Erteilung des Enteignungsrechtes für die regionalen Radrouten im Baselbiet an mehreren Sitzungen eingehend beraten. Vom Regierungsrat und der Verwaltung haben Frau Elsbeth Schneider-Kenel, Bau- und Umweltschutzdirektorin, die Herren Rolf Schneider, Direktionssekretär, Hans Rudolf Tschopp, Dienststellenleiter des Amtes für Liegenschaftsverkehr, Manfred Beck, Kantonsingenieur, Stephan Frey, Hauptabteilungsleiter des Tiefbauamtes und Christian Kropf, Abteilungsleiter des Tiefbauamtes teilgenommen und die Vorlage im Detail erläutert.


Am ersten Sitzungstag haben die Vertreter der Verwaltung die Planungs- und Kreditvorlage im Detail vorgestellt, verschiedene Fragen beantwortet und einige grundsätzliche Anregungen aus der BPK zur weiteren Abklärung entgegengenommen. Am zweiten Sitzungstag hat die BPK eine gemeinsame Besichtigung einzelner Radrouten im Ergolztal und im Laufental durchgeführt. In den folgenden Sitzungen sind Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden Rothenfluh, Ormalingen, Rickenbach, Zwingen und Brislach sowie der IG Velo beider Basel, des VCS beider Basel und einer Elterngruppe „Sicherer Schulweg" aus Lausen angehört worden. Weitere eingeladene Interessenvertreter haben auf eine Anhörung durch die BPK verzichtet, sodass die Planungs- und Kreditvorlage am 14. September 1998 zuhanden des Landrates verabschiedet werden konnte.


2. Planungs- und Kreditvorlage


Im Mai 1987 beschloss der Landrat den Regionalplan Radrouten im Kanton Basel-Landschaft. Gleichzeitig bewilligte er einen Rahmenkredit von 25 Millionen Franken für die Realisierung der ersten Etappe. Für den Ausbau der zweiten Etappe bewilligten der Landrat im September 1992 und die Stimmberechtigten im März 1993 einen weiteren Rahmenkredit von 30 Millionen Franken. Zudem wurde der Regierungsrat beauftragt, dem Landrat zum gegebenen Zeitpunkt eine Kreditvorlage für die Realisierung der restlichen Radrouten im Baselbiet zu unterbreiten.


Die bisherigen Erfahrungen beim Ausbau der regionalen Radrouten und der Übertritt des Laufentals zum Kanton Basel-Landschaft haben die nun vorliegende Revision und Ergänzung des Regionalplans Radrouten notwendig gemacht. Neu werden im Regionalplan - analog zum übrigen Strassennetz - nur noch die Veloverbindungen von regionaler Bedeutung aufgenommen. Lokale Verbindungen und Parallelstrecken sind im Regionalplan nicht mehr enthalten. Zur Orientierung wird dieses Konzept ergänzt mit den wichtigen touristischen Routen in der Nordwestschweiz. Die Gesamtlänge des Netzes beträgt künftig 297 km, die ursprünglich ermittelten Gesamtkosten von 65-80 Millionen Franken sind nach wie vor gültig. Für den Ausbau der Radrouten im Laufental sowie die Realisierung der restlichen Radrouten im alten Kantonsteil wird gemäss früherem Beschluss des Landrates jetzt ein weiterer Rahmenkredit von 23 Millionen Franken beantragt. Gleichzeitig werden zwei Bauprojekte zur Genehmigung als regionale Detailpläne unterbreitet. Der vorliegende Regionalplan Radrouten ist in der Vernehmlassung sehr gut aufgenommen worden und dementsprechend breit abgestützt.


Mit dem Ausbau der regionalen Radrouten im Baselbiet wird ein Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung in unserer Region geleistet: Ein sicheres und attraktives Radroutennetz für die Velofahrerinnen und Velofahrer, die Förderung des Zweiradverkehrs als Beitrag zum Umweltschutz und wirtschaftlich sinnvolle Investitionen zur Erhaltung von Arbeitsplätzen im Gewerbe und im Tourismus.


3. Detailberatung


Vorerst hat die BPK festgestellt, dass die seinerzeit ermittelten Kosten für das gesamte Radroutennetz bisher sehr gut eingehalten worden sind und demzufolge der durchschnittliche Preis von 265.- Fr./m als Berechnungsgrundlage für den Ausbau der Gesamtheit der restlichen Radrouten im Baselbiet angewendet werden kann. Unterstützt wurde auch die Straffung des Netzes auf die Routen von regionaler Bedeutung. Abgelehnt wurde hingegen der Wunsch der beiden angehörten Verkehrs- und Interessenverbände, die touristischen Routen nicht nur zur Orientierung sondern verbindlich in den Regionalplan aufzunehmen. Wie bis anhin soll das Netz primär auf den Alltagsverkehr (Schüler, Pendler) ausgerichtet werden; auf vielen Strecken profitiert davon auch der inzwischen bedeutende Freizeit- und Tourismusverkehr. Nicht speziell berücksichtigt werden dagegen die sogenannten „Gümmeler und Biker" bzw. die sportlichen Fahrerinnen und Fahrer. Einige Diskussionen gab es über die Linienführung und den Ausbaustandard einzelner Abschnitte:


- Im Rahmen der Anhörung bekräftigten die Gemeindevertreter von Rothenfluh und Ormalingen ihr Begehren nach einer Verlegung der Radroute auf einen neuen parallelen Radweg entlang der Kantonsstrasse. Begründet wurde das Anliegen im wesentlichen mit der Forderung einer Verbindung nach Asp, den möglichen Konflikten zwischen der Landwirtschaft, den Wanderern und dem Zweiradverkehr, den möglichen Gefahren abseits der Kantonsstrasse sowie mit dem ungenügenden Ausbaustandard der vorgesehenen Verbindung. Obwohl für die geforderte Route die Landbeanspruchung, die Eingriffe im Uferbereich der Ergolz und die Kosten wesentlich grösser sind, waren die Meinungen in der BPK anfänglich geteilt. Auf der im Regionalplan enthaltenen Route störte vor allem das kurze Steilstück im Bereich „Riedmatten". Mit der Verpflichtung, wonach im Bereich „Riedmatten" eine verbesserte Linienführung mit gleichmässiger Steigung sicherzustellen sei, stimmte die BPK der vom Regierungsrat vorgeschlagenen Linienführung schliesslich mit
9 : 2 Stimmen bei einer Enthaltung zu.


- Weitgehend unbestritten war nach der Besichtigung und der Anhörung der Elterngruppe „Sicherer Schulweg" die Radroute Lausen-Liestal. Die Linienführung durch den Altbrunnenweg und den Benzburweg mit einer Velo- und Fusswegunterführung unter der Kasernenstrasse ist bereits im rechtsgültigen Regionalplan Radrouten vom Mai 1987 enthalten. Leider wurde diese Rechtsgrundlage vom Verwaltungsgericht als ungenügend bezeichnet, weil die notwendige Ersatzerschliessung des Altbrunnenquartiers im Regionalplan nicht explizit enthalten war. Aus diesem Grund liegt nun das Bauprojekt inkl. Ersatzerschliessung zum Beschluss als regionaler Detailplan vor. Bei dieser Gelegenheit wurden nochmals verschiedene bereits früher vorgeschlagene Varianten diskutiert; die Vorschläge vermochten jedoch nicht zu überzeugen weil die örtlichen Gegebenheiten und Randbedingungen zuwenig berücksichtigt oder die Linienführung mit Umwegen und höheren Kosten verbunden gewesen waren. Eine Abklärung bei der Erziehungs- und Kulturdirektion hat zudem ergeben, dass mit der Übernahme der Realschule durch den Kanton die Schülerverschiebungen zwischen den Gemeinden Lausen und Liestal sicher nicht abnehmen werden und deshalb auf diese Verbindung nicht verzichtet werden kann. Demzufolge hat die BPK in einer Zwischenabstimmung dem Detailprojekt der Radroute Lausen-Liestal mit 8 : 0 Stimmen bei zwei Enthaltungen zugestimmt.


- Von der BPK behandelt wurde auch eine in letzter Minute eingetroffene Eingabe einer Ortspartei, worin der Ausbau des rechtsufrigen Spazier- und Wanderweges entlang der Vorderen Frenke zwischen Oberdorf und Niederdorf für den Zweiradverkehr gefordert wird. Dieses Begehren wurde gemäss Auskunft der Verwaltung bereits im Rahmen der Vernehmlassung geprüft und mit den betroffenen Gemeinden an einer gemeinsamen Begehung besprochen. In einem Schreiben der Gemeinde Oberdorf an die Gemeinde Niederdorf vom Oktober 1997 mit Kopie an das Tiefbauamt wird der Ausbau des bestehenden Uferweges aus verschiedenen Gründen klar abgelehnt und die Beibehaltung der Linienführung über den Grittweg verlangt. Aus diesem Grund hat die BPK das Begehren nicht berücksichtigt.


- Ebenfalls nicht berücksichtigt wurde das Begehren der Gemeinde Känerkinden für den Bau eines Rad- und Fussweges entlang der Kantonsstrasse Buckten-Känerkinden mit Fortsetzung nach Diegten. In seiner Begründung weist der Gemeinderat auf den starken Ausflugs-Zweiradverkehr hin. Diese Zielgruppe wird jedoch im Regionalplan nicht speziell berücksichtigt, andernfalls müssten zusätzlich noch zahlreiche weitere Verbindungen für den Freizeit- und Tourismusverkehr aufgenommen werden.


- Mit dem Übertritt des Laufentals zum Baselbiet hat der Kanton Basel-Landschaft verschiedene Berner Radroutenprojekte übernommen. Dazu gehört auch das Projekt für die Radroute entlang der Lüssel zwischen Brislach und Zwingen. Diese Linienführung wird allerdings von den beiden betroffenen Gemeinden abgelehnt, weil die Route abgelegen und stellenweise unübersichtlich sei. Die Gemeinderäte befürchten, dass eine solche Verbindung von den Schülerinnen und Schülern nicht angenommen und der Zweiradverkehr nach wie vor auf der Kantonsstrasse verkehren würde. Aus diesem Grund beantragen sie, die Radroute zwischen Brislach und Zwingen entlang der Kantonsstrasse zu führen. Nachdem die BPK die örtlichen Verhältnisse besichtigt und die Gemeindevertreter angehört hat, teilt sie diese Befürchtungen und stimmt dem Begehren der Gemeinden mit 7 : 3 Stimmen bei einer Enthaltung zu. Gleichzeitig beantragt die BPK, den Rahmenkredit um 2 Millionen Franken zu erhöhen, weil die Baukosten und der Landerwerb für eine Radanlage entlang der Kantonsstrasse infolge der topographischen Verhältnisse und der angrenzenden Überbauung wesentlich teurer sind.


- Im Rahmen der Vernehmlassung haben verschiedene Laufentaler Gemeinden und Interessengruppen beantragt, im Regionalplan eine rechtsufrige Radroute entlang der Birs zwischen Zwingen und Grellingen durch das „Chessiloch" aufzunehmen. Da es sich dabei um eine ausgesprochene Ausflugs- und Schönwetterroute handeln würde, wurde dieses Begehren nicht berücksichtigt. Nach eingehender Diskussion ist auch die BPK zum Schluss gekommen, dass eine solch abgelegene Route durch den Wald - abgesehen von den hohen Ausbaukosten und den Konflikten mit dem Naturschutz - nicht den Zielen des Regionalplans entspricht. Zudem sollen vorerst die Auswirkungen der Umfahrung Grellingen auf das Verkehrsgeschehen zwischen Grellingen und Zwingen abgewartet werden. Die bestehende Hauptstrasse in Grellingen wird zweifellos sehr stark entlastet werden.


- Im Zusammenhang mit der Planungs- und Kreditvorlage über die regionalen Radrouten im Baselbiet wurde auch die Vorlage 95/85 vom 4. April 1995 betreffend Bewilligung des Verpflichtungskredites und Erteilung des Enteignungsrechtes für den Bau der Radroute entlang der Kantonsstrasse Gelterkinden-Rickenbach abschliessend behandelt. Dabei war - nach der Anhörung der Gemeindevertreter und einer nochmaligen Besichtigung der Strecke - die Beibehaltung der Radroute im Regionalplan grundsätzlich unbestritten. Hingegen war die BPK der Meinung, dass der Projektumfang und die Kosten gegenüber der regierungsrätlichen Vorlage reduziert werden müssen. Die BPK verweist dazu auf den separaten Bericht zur Vorlage 95/85.


Schliesslich liess sich die BPK von der Verwaltung über die bisherigen Investitionen sowie die in den nächsten Jahren geplanten Bauvorhaben und die zu erwartenden Kosten beim Ausbau des Radroutennetzes im Baselbiet orientieren. Für das bisher ausgebaute 170 km lange Radroutennetz wurden bis Ende 1997 rund 45 Millionen Franken investiert. Für die Projekte und Bauarbeiten im laufenden Jahr sind 2 Millionen Franken vorgesehen. Unter der Voraussetzung, dass der Landrat die Planungs- und Kreditvorlage über die regionalen Radrouten im Kanton Basel-Landschaft beschliesst, sollen ab 1999 die Radrouten Lausen-Liestal, Gelterkinden-Rickenbach, Ormalingen-Rothenfluh, Birsfelden-Schweizerhalle-Augst, Breitenbach-Brislach-Zwingen sowie abschnittsweise die Routen im Homburgertal, im Diegtertal, im Frenkental, im Laufental, im Waldenburgertal und zwischen Allschwil und Oberwil ausgebaut und mit Wegweisern beschildert werden.


4. Beschluss


In der Schlussabstimmung hat die Bau- und Planungskommission dem formell und inhaltlich geänderten Entwurf eines Landratsbeschlusses mit 10 Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt.




Binningen, 29. September 1998


Landrätliche Bau- und Planungskommission
Der Präsident: Ruedi Felber


Entwurf Landratsbeschluss


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