1998-75
Landrat / Parlament || Vorlage 1998-075 vom 14. April 1998
Vereinbarung über den beruflichen Unterricht für Dentalassistentinnen/Dentalassistenten in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Kantonale Vereinbarung
1. Einleitung
Auf den 1. Januar 1998 wurden die Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Dentalassistentin/Dentalassistent in Kraft gesetzt. Diese dreijährige Berufslehre tritt an die Stelle der bisherigen zweijährigen Ausbildung der Zahnarztgehilfin/des Zahnarztgehilfen.
Durch die Unterstellung dieses Berufs unter das Bundesgesetz über die Berufsbildung ändert sich für die Zahnärztinnen und Zahnärzte wenig, da sie - anders als im Falle der Humanmedizinerinnen und -mediziner bei der Schaffung der Lehre der Medizinischen Praxisassistentin - schon immer als Lehrmeisterinnen und Lehrmeister in die Lehrlingsausbildung eingebunden waren.
Nach Art. 32 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung sind die Kantone zuständig für die Organisation des Berufsschulunterrichts. Nach Einholung zweier Offerten - die eine stammt von der Huber Widemann Schule in Basel, die seit Schuljahr 1996/97 im Auftrag der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft den Berufsschulunterricht für Medizinische Praxisassistentinnen durchführt, die andere von der Medidacta, die über eine langjährige Erfahrung in der Ausbildung von Zahnarztgehilfinnen und demgemäss bereits über erfahrene Lehrkräfte und eine komplette technische Infrastruktur verfügt - wurde in Verhandlungen mit Vertretern des Kantons Basel-Stadt, der Zahnärztegesellschaften beider Basel und Verantwortlichen der Medidacta ein Entwurf für eine Vereinbarung ausgearbeitet, nachdem sich die Offerten der beiden Schulen kaum voneinander unterschieden, was die veranschlagten Kosten angeht.
2. Vereinbarung über den beruflichen Unterricht an der Medidacta
Für die Beauftragung der Medidacta sprach einerseits, dass diese Schule schon über die notwendige Infrastruktur (insbesondere vollausgerüstete Zahnarztstühle) verfügt und über eine langjährige Ausbildungspraxis für Zahnarztgehilfinnen verfügt und andererseits, dass die Zahnärztegesellschaften beider Basel bereits bisher sehr eng mit der Medidacta zusammenarbeiten und sich aus ihrer Sicht ein Wechsel der Schule negativ auf die Lehrlingsausbildung auswirken würde.
Die Vereinbarung - die sich eng an der bestehenden Vereinbarung mit der Huber Widemann Schule für den Schulunterricht der Medizinischen Praxisassistentinnen anlehnt, die sich bisher bestens bewährt hat - sieht vor, dass die Medidacta im Rahmen eines Leistungsauftrags mit der Organisation und Durchführung des beruflichen Unterrichts für Lehrtöchter und Lehrlinge mit Lehrort in Basel-Stadt oder Baselland beauftragt werden soll (Beilage). Dieser Leistungsauftrag verpflichtet die Medidacta insbesondere, den beruflichen Unterricht gemäss den bundesrechtlichen Vorschriften durchzuführen, bestimmte Klassengrössen einzuhalten, eine Fachleitung und qualifizierte Lehrkräfte einzusetzen und ein Schulreglement zu erlassen. Die Aufsicht über den Unterricht soll durch eine Schulkommission wahrgenommen werden, der Vertreter/innen der Vereinbarungskantone sowie der kantonalen Zahnärztegesellschaften angehören sollen. Den Vorsitz dieser Kommission soll eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des baselstädtischen Amtes für Berufsbildung und Berufsberatung führen (Grund: Standortkanton der Schule ist Basel-Stadt). Die Vereinbarung kann jeweils auf Ende des Schuljahres, frühestens aber auf den 31. Juli 2001 gekündet werden.
3. Kosten
Die Vereinbarung sieht vor, dass der Kanton Basel-Landschaft an den Kanton Basel-Stadt pro Schüler/in und Lehrjahr einen fixen Pro-Kopf-Betrag ausrichtet. Dieser an den Landesindex der Konsumentenpreise gebundene Ansatz beträgt für das Schuljahr 1998/99 Fr. 3'400.-. Die mutmasslichen Bundessubventionen für deren Einholung der Kanton Basel-Stadt verantwortlich ist, sind bei diesem Betrag bereits abgezogen.
Mitte März 1998 lagen dem Amt für Berurfsbildung und Berufsberatung 22 Gesuche von Zahnärztinnen und Zahnärzten im Kanton für eine Ausbildungsbewilligung vor, und es ist mit rund 30 Lehrverhältnissen auf Lehrbeginn im Sommer 1996 zu rechnen. Wegen fehlender Erfahrungswerte ist es schwierig, verlässliche Aussagen zur längerfristigen Entwicklung der Lehrlingszahlen - und damit der Kosten - zu machen, doch rechnen wir in den nächsten Jahren nicht mit einer Ausweitung des Lehrstellenangebots. Geht man deshalb von durchschnittlich 30 neuen Lehrverhältnissen pro Jahr aus, belaufen sich die jährlichen Kosten für den Berufsschulunterricht der Dentalassistentinnen und Dentalassistenten mit Lehrort im Kanton Basel-Landschaft auf Fr. 102'000.- pro Lehrjahr, was bis in drei Jahren jährlich wiederkehrende Kosten in Höhe von Fr. 306'000.- ergibt (Berechnungsbasis: Landesindex der Konsumentenpreise vom 31. Mai 1997).
4. Anträge des Regierungsrates
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Beschlüsse gemäss beiliegendem Entwurf zu fassen.
Liestal, 14. April 1998
Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Schmid
der Landschreiber: Mundschin