1998-75 (1)

Landrat / Parlament || Bericht vom 14. Mai 1998 zur Vorlage 1998-075


Bericht der Erziehungs- und Kulturkommission an den Landrat


Vereinbarung über den beruflichen Unterricht für Dentalassistetinnen und Dentalassistenten in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen




Landratsbeschluss
Übersicht

Diese Vorlage vollzieht ein ab 1. Januar 1998 in Kraft getretenes Bundesgesetz, wonach eine dreijährige Ausbildung zur DentalassistentIn die zweijährige Berufslehre für ZahnarztgehilfIn ersetzt.


Die Regierung ist überzeugt, in der Privatschule Medidacta in Basel, wo Zahnarztstühle und entsprechendes Ausbildungsmobiliar und -material bereits vorhanden ist, die geeignete Institution gefunden zu haben, so dass eine Vereinbarung vorliegt mit den drei Partnern Medidacta, Kanton Basel-Stadt und Kanton Basel-Landschaft.


Der erste Ausbildungsgang soll im August 1998 beginnen.




Kommissionsberatung


Die Erziehungs- und Kulturkommission wurde am 7. Mai 1998 von Regierungsratspräsident Peter Schmid über den Verlauf der geführten Verhandlungen informiert und die verschiedenen Überlegungen und Gründe, welche zur Vereinbarung mit Medidacta geführt haben, haben auch uns überzeugt.


Es gibt keine staatlichen Schulen mit entsprechender Ausstattung und die Medidacta hat seit Jahren ZahnarztgehilfInnen ausgebildet.


Die Federführung dieser bikantonalen Ausbildung liegt beim Kanton Basel-Stadt, welcher auch das Präsidium der Aufsicht führenden Schulkommission stellen wird. Gemäss einer Umfrage bestand kein Interesse der übrigen Nordwestschweizer Kantone an einer gemeinsamen Ausbildung.


Für die Lehrverträge gelten die kantonalen Bestimmungen des Lehrortes.


Bis jetzt gab es keine Möglichkeit, ZahnarztgehilfIn als Anlehre zu absolvieren; dies kann sich ändern, da die Ausbildung zur DentalassistentIn neu drei Jahre dauern wird.


Die Medidacta bietet als Weiterbildung für Zahnarztgehilf-Innen auch die Ausbildung zum/r DentalhygienikerIn an.


Betreffend Leistungsauftrag (Vereinbarung Ziff 3.) wurde festgehalten, dass die vom BIGA ausgearbeiteten Lehrpläne sehr detailliert abgefasst sind.


Da Vorgehensweise und Vereinbarung dieses Geschäftes jenen bei der Ausbildung zur/m Medizinischen PraxisassistentIn entsprechen, welche am 25. März 1996 vom Landrat verabschiedet wurde, konnten sowohl die Kommissionsberatung wie auch dieser Bericht relativ kurz gehalten werden.




Finanzen


Die mutmasslichen Kosten pro Kopf werden für 1998/1999 mit Fr. 3'900.- angegeben. Davon werden Fr. 500.- vom Bund erwartet; der Kanton Basel-Landschaft überweist den fixen Betrag von Fr. 3'400.- pro SchülerIn an den Kanton Basel-Stadt, unabhängig von den effektiven Bundesbeiträgen (Vereinbarung Ziff. 11).


Der Standortkanton ist für das Einholen der Bundessubventionen verantwortlich (Vereinbarung Ziff. 12).


Gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung unterstehen neue, jährlich wiederkehrende Ausgaben von mehr als Fr. 50'000.- dem fakultativen Referendum, weshalb der Landratsbeschluss durch eine diesbezüglichen Ziffer 4. zu ergänzen ist.




Beschluss und Antrag


Die Kommission empfiehlt dem Landrat einstimmig (12 zu 0, ohne Enthaltungen), dem beiliegenden, ergänzten Landratsbeschluss in allen vier Punkten zuzustimmen.


Binningen, 14. Mai 1998


Im Namen der Erziehungs- und Kulturkommission
die Präsidentin: Andrea von Bidder



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