Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 25. November 1994 (Landratsbeschluss)
Landrat / Parlament || Inhalt des Berichts 1998-078 vom 26. März 1999
Landratsbeschluss (Entwurf)
über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 25. November 1994
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
vom
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
I.
1. Dem Beitritt des Kanton Basel-Landschaft zur lnterkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen wird zugestimmt.
2. Der Beitritt erfolgt unter der Voraussetzung, dass das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (Beschaffungsgesetz) vom in der Volksabstimmung angenommen wird.
II.
Der Beitritt erfolgt auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Beschaffungsgesetzes vom
III.
Dieser Beschluss unterliegt gemäss § 30 Buchstabe b der Kantonsverfassung der obligatorischen Volksabstimmung.
Liestal,
Im Namen des Landrates
der Präsident:
der Landschreiber: