1998-89 (1)
Landrat / Parlament || Bericht vom 27. Mai 1998 zur Vorlage 1998-089
Bericht der Finanzkommission an den Landrat
Nachtragskreditbegehren zum Haushalt 1998
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Korrigierter Entwurf des Landratsbeschlusses gemäss Antrag des Regierungsrates
(Die drei mit "A" gekennzeichneten Nachtragskredite lehnt die Finanzkommission ab.)
1. Einleitung
Da die Nachtragskredite meist nur einen kleinen Bruchteil des entsprechenden Gesamtbudgets ausmachen, könnte die Meinung aufkommen, diese "kleinen" Beträge seien durch Einsparungen in anderen Bereichen wieder zu kompensieren. Diese Erwartungshaltung ist richtig bei Verwaltungsstellen, denen die Kreditverschiebungskompetenz erteilt worden ist. In diesem Sinne wurden richtigerweise auch nur für Verwaltungsstellen ohne Kreditverschiebungskompetenz Nachtragskreditbegehren gestellt.
Solange nicht für die gesamte Verwaltung Leistungsaufträge (mit entsprechender Kreditverschiebungskompetenz) bestehen, muss somit am bisherigen Nachtragskreditverfahren gemäss § 24 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG) festgehalten werden. Bei einem Fehlen der Möglichkeit für Nachtragskredite bestände für die Verwaltung ein Anreiz, bereits bei der Budgetierung in allen Positionen gewisse "Reserven" vorzusehen.
2. Kommissionsberatung
2.1. Eintreten
Die Finanzkommission behandelte die Vorlage an ihrer Sitzung vom 20. Mai 1998 in Anwesenheit von Herrn Regierungsrat Dr. Hans Fünfschilling sowie den Herren Dr. Martin Thomann, Finanzverwalter, und Roland Winkler, Vorsteher der Finanzkontrolle.
Der Terminplan für die Beratung der Nachtragskreditbegehren ist wie üblich sehr eng, da einerseits die Nachträge in der Regel nicht bereits zu Jahresbeginn bekannt sein können und andererseits die Vorlage gemäss FHG in der ersten Jahreshälfte im Landrat verabschiedet werden muss. Die Terminierung der jetzigen Vorlage sieht wie folgt aus:
- 12.5.1998: Verabschiedung im Regierungsrat
- 20.5.1998: Beratung in der Finanzkommission
- 28.5.1998: Abgabe Bericht der Finanzkommission
- 11.6.1998: Beratung im Landrat
Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Allerdings wurde einmal mehr festgestellt, dass es kaum möglich ist, die Vorlage angesichts des traditionell engen Terminrahmens vertieft zu behandeln. Zudem sind die zum Teil sehr knappen und nicht in jedem Fall Klarheit verschaffenden Begründungen in der Regierungsvorlage der Beratungseffizienz auch nicht gerade förderlich und ergeben bei der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit Probleme auf. Die Finanzkommission stellt deshalb einstimmig den nachfolgenden Zusatzantrag.
Zusatzantrag der Finanzkommission
In Zukunft sind bei der Vorlage betreffend Nachtragskreditbegehren für jeden beantragten Kredit folgende Informationen zwingend aufzuführen:
1. Handelt es sich beim Nachtragskreditbegehren um einen Geschäftsvorfall, der
a. zum Zeitpunkt der Budgetierung nicht bekannt bzw. nicht zu erwarten war, oder der
b. bei der Budgetierung vergessen worden ist?
(In beiden Fällen ist eine Begründung aufzuführen.)
2. Sind die beantragten Mittel zum Zeitpunkt der Vorlage bereits ganz bzw. teilweise ausgegeben oder noch nicht?
3. Die Begründungen in der Vorlage sind zwar möglichst knapp zu halten, aber dennoch so ausführlich, dass sie für den Landrat eine ausreichende Entscheidungsgrundlage darstellen.
2.2. Detailberatung
2.2.1. Allgemeines
In drei Fällen konnte die Finanzkommission den Nachtragskrediten nicht zustimmen (vgl. Ziffer 2.2.2). Den übrigen Begehren wurde mehr oder weniger deutlich zugestimmt (vgl. Ziffer 2.2.3.).
Auf Seite 1 der Regierungsvorlage stimmt der zweite Spaltentitel nicht (richtig wäre nicht Minder- sondern Mehr ertrag). Zudem ist ein Betrag (Fr. 200'000.-, Nr. 2250.351.10-4) in die falsche Kolonne geraten, was sich entsprechend auf die Totalwerte auswirkt. Dasselbe gilt für den Entwurf für einen Landratsbeschluss in der Beilage der Regierungsvorlage.
In der Beilage zu diesem Bericht handelt es sich um die entsprechend korrigierte Fassung des Entwurfes für einen Landratsbeschluss gemäss Antrag des Regierungsrates (d.h. inkl. von der Finanzkommission abgelehnte Nachtragskredite).
2.2.2. Zur Ablehnung beantragte Kreditbegehren
Für die folgenden drei Nachtragskreditbegehren sind die Begründungen aus Sicht der Kommissionsmehrheit nicht ausreichend:
VSD - Fürsorgeamt - 2220.362.10-1/452.10 (Mehr-aufwand Fr. 940'000.- / Mehrertrag Fr. 230'000.-):
Ablehnung mit 8 zu 3 Stimmen.
VSD - Kantonsspital Laufen - 2290.314.10 (Mehr-aufwand Fr. 100'000.-):
Ablehnung mit 6 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen.
EKD - Schulinspektorat - 2520.361.10 (Mehraufwand Fr. 350'000.-):
Ablehnung mit 7 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
2.2.3. Zur Annahme beantragte Kreditbegehren
Bei den übrigen Nachtragskreditbegehren war die Begründung ausreichend, so dass sie mit der nachfolgenden Ausnahme ohne Gegenstimmen gutgeheissen wurden.
BUD - Amt für Umweltschutz und Energie - 2334.365.80 (Mehraufwand Fr. 450'000.-):
Zustimmung (mit Stichentscheid) bei 5 zu 5 Stimmen und 1 Enthaltung.
2.3. Voraussichtliche Entwicklung
Gemäss § 24, Abs. 3 des Finanzhaushaltsgesetzes informiert der Regierungsrat gleichzeitig mit der Vorlage zu den Nachtragskreditbegehren über die voraussicht-liche Entwicklung der Einnahmen, der Minderausgaben und der zwingend vorgeschriebenen Ausgaben, welche gemäss § 25 des Finanzhaushaltsgesetzes nicht über das Nachtragskreditverfahren laufen müssen.
Insgesamt rechnet der Regierungsrat mit keiner starken Veränderung des Saldos der laufenden Rechnung.
2.4. Auswirkungen
Die Nachtragskredite gemäss Anträgen der Finanzkommission wirken sich auf den genehmigten Voranschlag 1998 wie folgt aus:
Tabelle - Auswirkung der Nachtragskredite auf das Budget
| |
|
a
|
b
|
c
|
|
RG
1997 |
BU
1998 |
Nachträge
|
BU*
1998 |
|
|
Mio Fr.
|
Mio Fr.
|
Mio Fr.
|
Mio Fr.
|
|
|
Ertrag
|
2'011
|
1'926
|
+ 0.2
|
1'926
|
|
Aufwand
|
2'001
|
1'927
|
- 3.8
|
1'931
|
|
Saldo lfd. Rechnung
|
+ 9
|
- 1
|
- 3.6
|
- 5
|
|
Abschreibungen VV
|
129
|
104
|
0.0
|
104
|
|
Selbstfinanzierung
|
138
|
103
|
-3.6
|
99
|
|
Nettoinvestitionen
|
- 157
|
- 170
|
0.0
|
- 170
|
|
Finanzierungssaldo
|
- 19
|
- 67
|
- 3.6
|
- 71
|
|
Schulden per 31.12
|
1'031
|
1'098
|
|
1'102
|
|
Selbstfinanzierungsgrad
|
88 %
|
60 %
|
58 %
|
a - Genehmigtes Budget 1998
b - Nachtragskredite gemäss Antrag Finanzkommission
c - Budget 1998 (inkl. Nachtragskredite)
Gesamthaft verursachen die Nachtragskredite somit eine Verschlechterung des Saldos der laufenden Rechnung um Fr. 3,6 Mio.
3. Antrag
Die Finanzkommission beantragt dem Landrat einstimmig,
1. die drei in Ziffer 2.2.2 aufgeführten Nachtragskreditbegehren abzulehnen,
2. den übrigen Nachtragskreditbegehren zuzustimmen,
3. dem Zusatzantrag der Finanzkommission gemäss Ziffer 2.1. zuzustimmen.
Namens der Finanzkommission
der Präsident: Roland Laube
Gelterkinden, den 27. Mai 1998