1998-30 (1)

Landrat / Parlament || Vorlage 1998-030 vom 10. März 1998


Beantwortung der Interpellation 98/30 von Rolf Rück, SP, vom 5.. Februar 1998, bezüglich der erheblich geringeren Erstellungskosten für die neue Kehrichtverbrennungsanlage Basel


Zur Interpellation von Rolf Rück vom 5. Februar 1998


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





Am 5. Februar 1998 reichte Rolf Rück, SP Lausen, eine Interpellation mit folgendem Wortlaut ein:

"Der Vorlage 95/211, Abfallvereinbarung mit dem Kanton Basel-Stadt kann entnommen werden, dass infolge Reduktion der Abfallmenge, die dem Grossen Rat 1994 genannten Projektkosten von 380 Mio. Fr. auf 270 Mio. Fr., also um 110 Mio. Fr. reduziert werden konnten.


Verschiedene Presseberichte haben informiert, dass für die Kehrichtverbrennungsanlage sogar nur noch mit Erstellungskosten von 208 Mio. Fr. gerechnet werden muss, also 62 Mio. Fr. weniger, als in der Landratsvorlage genannt. Diese erfreuliche Nachricht erweckt aber auch grosses Erstaunen bezüglich der Qualität der Anlageplanung und der Genauigkeit der ursprünglich ermittelten Projektkosten.


Ich ersuche deshalb den Regierungsrat um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:


1. Wurden die in der Landratsvorlage erwähnten 270 Mio. Fr. Projektkosten aufgrund eines von politischen Behörden genehmigten Pflichten- oder Lastenheftes ermittelt? Wenn nein, welche anderen Unterlagen wurden dann für die Kostenermittlung berücksichtigt?


2. Welcher Genauigkeitsgrad wurde für die Projektkostenermittlung vorgegeben?


3. Worauf beruhen die um 62 Mio. Fr. tieferen Anlage-Kosten:


3.1 Auf Verzicht technischer Ausrüstungskomponenten, die im Kostenanschlag von 270 Mio. Fr. enthalten waren, und wenn ja, weshalb? (z.B. Eigenstromerzeugung)


3.2 Auf Verwendung preisgünstigerer Ausrüstungskomponenten als im Kostenvoranschlag vorgesehen? Wenn ja, ergeben sich dadurch höhere Betriebs- und Unterhaltskosten?


4. Wie hoch stellt sich der Entsorgungspreis pro Tonne für die kostengünstiger erstellte Anlage?"




Einleitung


Im Ratschlag Nr. 8499 vom 26. April 1994 an den grossen Rat des Kantons Basel-Stadt betreffend Ersatz, Ausbau und Sanierung der Kehrichtverbrennungsanlage Basel wird von Investitionskosten von 380 Mio. Fr. ausgegangen.


In der Vorlage an den Landrat betreffend Abschluss einer Abfallvereinbarung mit dem Kanton Basel-Stadt usw. Nr. 95/211 vom 28. November 1995 sind Investitionskosten von 270 Mio. Fr. für Ersatz, Ausbau und Sanierung der Kehrichtverbrennungsanlage Basel erwähnt.


Zu diesem Zeitpunkt waren aufgrund einer Projektüberprüfung folgende Projektänderungen bereits beschlossen:


- Nichtrealisierung Neubau 3. Verbrennungslinie, sondern Sanierung und Nachrüstung einer bestehenden Ofenlinie


- Nichtrealisierung Kondensationsturbine


- Nichtrealisierung Reststoffbehandlung


- Vereinfachung Vorbehandlung


- Vereinfachung Abgasreinigung (Denox)


- Reduktion des Baukörpers aufgrund der obigen Projektänderungen


- Realisierung einer Anlieferungshalle anstelle der vorgesehenen Lärmschutzwand


- Verzicht auf ein zusätzliches Infrastruktur-Gebäude


Diese Projektänderungen führten zu der erwähnten Reduktion der Investitionskosten von ursprünglich 380 Mio. Fr. auf die in der Vorlage Nr. 95/211 erwähnten 270 Mio. Fr..




Beantwortung der Fragen


1. Wurden die in der Landratsvorlage erwähnten 270 Mio. Fr. Projektkosten aufgrund eines von politischen Behörden genehmigten Pflichten- oder Lastenheftes ermittelt? Wenn nein, welche anderen Unterlagen wurden dann für die Kostenermittlung berücksichtigt?


Antwort


Der oben erwähnte Ratschlag enthält auch das Pflichtenheft für das Projekt. Im übrigen bestand die dauernde Verpflichtung, das Projekt laufend mit Blick auf die Abfallmengenentwicklung zu überprüfen und mögliche Reduktionen vorzunehmen, ohne die Umweltauflagen zu verletzen.




2. Welcher Genauigkeitsgrad wurde für die Projektkostenermittlung vorgegeben?


Antwort


Die im erwähnten Ratschlag aufgezeigten Investitionskosten entsprechen einer Genauigkeit von ± 10 %.




3. Worauf beruhen die um 62 Mio. Fr. tieferen Anlage-Kosten:


Antwort


Die Einsparung von weiteren 62 Mio. Fr. (von 270 Mio. Franken auf die mutmassliche Endkostensumme von 208 Mio. Fr.) ergeben sich im wesentlichen durch


a) Verzicht auf die Sanierung der alten Verbrennungslinie; das Projekt enthält nur noch die beiden neuen Linien


b) Kostenoptimierung bei der Wahl der Baumaterialien (z.B. Fassade).


c) Vergabe von wenigen grossen, statt einer grossen Anzahl kleiner Aufträge


d) Einsparungen in der Planung, welche sich v.a. aus der Reduktion der Anzahl Schnittstellen durch Punkt c) ergeben


e) Konjunkturell bedingte günstigere Vergaben




3.1 Auf Verzicht technischer Ausrüstungskomponenten, die im Kostenanschlag von 270 Mio. Fr. enthalten waren, und wenn ja, weshalb? (z.B. Eigenstromerzeugung)


Antwort


Aufgrund der prognostizierten Mengen und der Erkenntnis, dass eine Sanierung der alten Verbrennungslinie auf den geforderten Stand nur mit unverhältnismässig hohem Aufwand möglich ist, wurde auf die Sanierung der Linie verzichtet. Sie wird abgebrochen. Auf weitere Ausrüstungskomponenten wurde nicht verzichtet.




3.2 Auf Verwendung preisgünstigerer Ausrüstungskomponenten als im Kostenvoranschlag vor-
gesehen? Wenn ja, ergeben sich dadurch höhere Betriebs- und Unterhaltskosten?


Antwort


Die tieferen Anlagekosten ergeben sich - wie aus der Antwort zur Frage 3 hervorgeht - nicht aus der Verwendung preisgünstigerer Ausrüstungskomponenten, welche höhere Betriebs- und Unterhaltskosten zur Folge hätten.




4. Wie hoch stellt sich der Entsorgungspreis pro Tonne für die kostengünstiger erstellte Anlage?"


Antwort


Zur Zeit kann mit einem geplanten Entsorgungspreis in der KVA Basel als Folge der kostengünstiger erstellten Anlage von Fr. 198.--/t gerechnet werden.




Liestal, 10. März 1998


Im Namen des Regierungsrates


der Präsident: Schmid


der Landschreiber: Mundschin



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