Bericht an den Landrat
Landrat / Parlament || Bericht vom 27. August 1998 zur Vorlage 1998-040
Bericht der Geschäftsprüfungskommission
über die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit vom Juli 1997 bis Juni 1998 und zum Amtsbericht 1997 des Regierungsrates 98/40
Inhaltsübersicht des Berichts
Geschäfte des Landrats
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Hinweise und Erklärungen
1. Einleitung
Der Landrat, verpflichtet durch die Kantonsverfassung (§ 67 Abs.1 lit.a), hat den vom Regierungsrat jährlich erarbeiteten Amtsbericht zu genehmigen. Dazu hat er die Amtsberichte der kantonalen Gerichte und jene der selbständigen Verwaltungsbetriebe nach den entsprechenden Gesetzesvorschriften teilweise zu genehmigen oder zur Kenntnis zu nehmen.
Die Geschäftprüfungskommission übt im Auftrag des Landrates generell und hauptsächlich die Kontrolle über die Geschäftsführung der Exekutivorgane unseres Staates aus. Insbesondere ist sie aber mit der Überweisung durch das Büro des Landrates beauftragt und zuständig, die bereits erwähnten Berichte zu prüfen.
Dazu ist allerdings zu bemerken, dass zur Zeit darüber diskutiert wird, wie weit die Aufsichtsbefugnisse gegenüber den parastaatlichen Organisationen gehen soll. Einigkeit besteht lediglich darüber, dass die Aufsicht distanzierter sein soll als gegenüber der eigentlichen Staatsverwaltung.
Selbstredend begnügt sich die Geschäftprüfungskommission nicht mit einer allgemeinen Durchsicht der Geschäfts- und Tätigkeitsberichte. Sie führt vielmehr aufgrund von Hinweisen aus dem Parlament, aus Kreisen des Personals oder von Dritten und schliesslich aufgrund eigener Beobachtungen Stichproben, Visitationen und auch eingehende Untersuchungen durch. Aufgrund dieser Untersuchungen und Abklärungen versucht sie alsdann die allenfalls festgestellten Mängel in der Regel in Form von Empfehlungen an die zuständigen Verantwortlichen zu beheben. Nur in Ausnahmefällen muss sie einen entsprechenden parlamentarischen Vorstoss einbringen.
Seit einiger Zeit wird die Bearbeitung der Empfehlungen durch die Adressaten mittels einer Pendenzenliste überwacht. In der Regel tragen Regierung und Verwaltung den Beanstandungen und Empfehlungen der GPK Rechnung. Dank ihrer politischen Stellung gelingt es der GPK in manchen Fällen auch, Missverständnisse zu beseitigen oder aufgestaute Probleme zu lösen. Die Geschäftsprüfungskommission sieht sich in vielen Fällen eher als Vermittlerin denn als richtendens Aufsichtsorgan.
Mit der Einführung der wirkungsorientierten Verwaltungsführung (WoV) bricht auch für die GPK ein neues Zeitalter an. Künftig wird sie sich nicht mehr darauf beschränken können, die Rechts- und Ordnungsmässigkeiten des staatlichen Handelns zu überprüfen. Vermehrt wird sie sich mit der Zielerreichung, der Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwaltungstätigkeit auseinander setzen müssen. In diese neue Rolle muss sich die GPK noch einarbeiten und finden. Es wird auch zu prüfen sein, welche zusätzlichen und neuen Instrumente ihr zur Verfügung stehen können, um in der Lage zu sein, die öffentliche Aufgabenerfüllung bezüglich Notwendigkeit, Wirksamkeit, Finanzierbarkeit und Wirtschaftlichkeit zeitgemäss überprüfen zu können. Es wird nicht zu umgehen sein, die Mitglieder der GPK mit diesen neuen Kontrollinstrumenten vertraut zu machen - und damit ist auch für die GPK Ausbildung angesagt!
Die GPK ist ein Milizorgan, dessen Mitglieder nur über eine begrenzte Zeit verfügen, wodurch ihre Möglichkeiten beschränkt sind. Trotz dieser beschränkten Ressourcen darf aber behauptet werden, dass die GPK in Wahrnehmung ihrer Kompetenzen einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Verwaltungstätigkeit unseres Staates und unserer parastaatlichen Organisationen leistet.
Der GPK steht in der Person von Frau Marianne Knecht eine engagierte und selbständige Sekretärin zur Verfügung, was stark zur Erhöhung der Effizienz der GPK beigetragen hat. Nicht mehr wegzudenken ist auch die unabhängige juristische Beratung der Kommission durch Frau Dr. Catherine Christen-Westenberg. Beiden Mitarbeiterinnen sei an dieser Stelle gedankt für ihre wertvolle Unterstützung.
Nachstehend berichten die Subkommissionen der GPK in geraffter Form über die Schwergewichte ihrer Kontrolltätigkeiten in der Zeit vom 1. Juli 1997 bis 30. Juni 1998.
2. Subkommissionen, Sonderkommission und ihre Mitglieder
Subko I: Finanz- und Kirchendirektion
- Landeskanzlei
- Basellandschaftliche Beamtenverversicherungskasse
- Basellandschaftliche Gebäudeversicherung
- Sozialversicherungsanstalt
Bruno Krähenbühl, Präsident
Peter Brunner
Hans Ulrich Jourdan
Subko II : Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion
Oskar Stöcklin, Präs.
Heinz Aebi
Heidi Tschopp
Subko III : Bau- und Umweltschutzdirektion
- Sicherheitsinspektorat
Andres Klein, Präsident
Roger Moll
Ruedi Zimmermann
Subko IV: Justiz-, Polizei- und Militärdirektion
- Motorfahrzeugprüfstation
- Gerichte
- Ombudsman
- Rechtspflegekommission
Hans Rudi Tschopp, Präs. bis 31.12.1997
Paul Rohrbach, Präsident ab 1.1.1998
Remo Franz
Claude Janiak, ab 1.1.1998
Subko V: Erziehungs- und Kulturdirektion
- Fachhochschule beider Basel FHBB
Alfred Zimmermann, Präsident
Kurt Schaub
Liselotte Schelble, bis September 1997
Claude Janiak, bis 31.12.1997
Hans Peter Ryser, ab 1.1.1998
Sonderkommission Vertragswesen
Andres Klein, Präs.
Hans-Ulrich Jourdan
Heidi Tschopp
Remo Franz
Kurt Schaub
3. Tätigkeiten der Geschäftsprüfungskommission
3.1 Visitationen
Gemäss Visitationsplan wurden die nachstehend aufgeführten Amtsstellen von den Subkommissionen besucht und darüber zuhanden der Gesamt-GPK berichtet. Mit der Genehmigung dieser Berichte - nach gewalteter Diskussion - wurden sie zu anerkannten Stellungnahmen der GPK.
Subkommission I
- BL Beamtenversicherungskasse 03.07.1997
- Finanz- und Kirchendirektion 12.11.1997
- Finanzverwaltung (Neues Rechnungswesen) 17.12.1997
- Finanzkontrolle (Persönliche Zulagen) 16.01.1998
- Aussprache mit Direktionsinformatikern betr. Neues Rechnungswesen 17.02.1998
- Informatikplanung und -koordination (IPK) 23.02.1998
- Finanz- und Kirchendirektion 29.05.1998
- BL Gebäudeversicherung 08.06.1998
- BL Pensionskasse 15.06.1998
- Sozialversicherungsanstalt BL 29.06.1998
Subkommission II
- Kantonales Amt für Industrie, 07.12.1995
Gewerbe und Arbeit (KIGA) 13.06.1996
- Jagd- und Fischereiverwaltung 21.11.1996
- Landw. Zentrum Ebenrain: Dienststellenleiter 30.01.1997, Fachst. für Obst- und Weinbau 22.05.1997, Landwirtschaftliche Ausbildung 23.06.1997
- Kantonsspitäler: Laufen 06.11.1997, Bruderholz 20.11.1997, Liestal 26.03.1998
- Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion (VSD) betr. Amtsbericht 13.05.1997
Subkommission III
- Werkhof Kreis 1 Aesch, TBA 28.07.1997
- Abteilung Projektierung, TBA 10.09.1997
- Abteilung Ausbau und Unterhalt, TBA 24.10.1997
- Tiefbauamt 10.11.1997
- Sicherheitsinspektorat SIT 17.11.1997
Subkommission IV
- Folterspiele Zeglingen 01.11.1997
- Motorfahrzeugkontrolle Füllinsdorf 20.10.1997
- Staatsanwaltschaft 22.04.1997
- Bezirksschreiberei Arlesheim 14.10.1996
- Polizeiabteilung Liestal 18.03.1997
- Statthalteramt Arlesheim 06.11.1997
- Justiz-, Polizei- und Militärdirektion (JPMD) betr. Amtsbericht 08.05.1998
Subkommission V
- Erziehungsrat 26.08.1997
- Lehrerseminar: Befragung von Seminaristinnen Mai 1997
- Lehrerfortbildung 22.09.1997
- Kantonsbibliothek 04.11.1997
- Erziehungs- und Kulturdirektion (EKD) betr. Amtsbericht 24.04.1998
Sonderkommission Vertragswesen
- Finanzkontrolle 17.11.1997
- FKD, Regierungsrat Hans Fünfschilling 20.11.1997
- Finanzkontrolle 15.12.1997
3.2 Kurzfassungen der von der Gesamt-GPK verabschiedeten Berichte
Finanz- und Kirchendirektion
1. Bericht über die Auswirkungen des revidierten Finanzhaushaltsgesetzes auf das kantonale Subventionswesen (Wirkungskontrolle)
1.1 Ausgangslage
In den Empfehlungen der GPK zum Amtsbericht 1995 (Vorlage 96/40) wurde der Regierungsrat ersucht, der GPK bis spätestens Ende 1996 (verlängert bis Ende Sept. 1997) einen Zwischenbericht über das kant. Subventionswesen zu unterbreiten. Mit RRB 1098 vom 29.4.1997 hat der Regierungsrat die Direktionen angewiesen, die Subventionen und Beiträge der Kontengruppe 36 zu überprüfen. Die Dienststellen wurden beauftragt, die eingestellten Beträge kritisch auf die materielle Stichhaltigkeit in Gegenwart und Zukunft zu überprüfen.
Nach Überprüfung des erwähnten Zwischenberichtes ergaben sich für die Subko I folgende
1.2 Schlussfolgerungen
Aus der Sicht der Subko I wurden die Subventionen und Beiträge bisher nur marginal angegangen. Das Subventionsdickicht ist bei weitem noch nicht ausreichend gelichtet. Insbesondere wurde bei aktuellen, von der Verwaltung selbst vorgenommenen Überprüfungen, noch zuwenig auf die vom FHG vorgegebenen Kriterien abgestellt. Sicher braucht es politischen Mut, traditionelle Subventionen unter eine scharfe Lupe zu nehmen. Zu erwartender Widerstand darf die Verwaltung und die Regierung jedoch nicht davon abhalten, dem neuen FHG zum Durchbruch zu verhelfen. Es ist wichtig, dass überholte Subventionen und Beiträge aufgehoben bzw. auf Zukunftsaufgaben umgeschichtet werden können. Für die GPK wäre es inakzeptabel, wenn der regierungsrätliche Überprüfungsauftrag mangels Durchsetzungswillen zu Makulatur würde.
1.3 Empfehlungen
Mit der Erwartung, die kantonalen Subventionen und Beiträge wesentlich senken zu können, wird dem Regierungsrat empfohlen:
| - | vertraglich geregelte Subventionen/Beiträge nach Ablauf der Vertragsdauer nur nach eingehender Überprüfung im Sinne von § 6 FHG zu erneuern |
| - | sämtliche nicht vertraglich oder gesetzlich geregelten Subventionen/Beiträge bis spätestens Mitte 1998 mittels RRB auf den 31. Dezember 1999 zu befristen. Eine allfällige Erneuerung der fraglichen Subventionen / Beiträge setzt die Erfüllung sämtlicher FHG-Kriterien für die Gewährung von Subventionen voraus. |
2. Bericht über die Ausrichtung von persönlichen Zulagen an das kantonale Personal ,
Besuch vom 16. Januar 1998
2.1 Ausgangslage
Gemäss § 38 des Dekrets zum Beamtengesetz kann der Regierungsrat zur Gewinnung, Erhaltung oder Auszeichnung besonders qualifizierter MitarbeiterInnen bis zu 20% über die Ansätze des Maximums der betreffenden Lohnklasse hinausgehen. Auch ohne Befristung ist auf den Ablauf der Amtsperiode hin zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die persönliche Zulage noch gegeben sind.
Die von der GPK in Auftrag gegebene Überprüfung durch die Finanzkontrolle ergab folgendes
2.2 Resultat
Auf Ende 1997 erhielten 115 MitarbeiterInnen persönliche Zulagen in unterschiedlicher Höhe (permanente Zulagen). In der Zeit vom 1.12.96 bis 30.11.97 wurden zudem zwecks Auszeichnung zusätzlich 27 einmalige Zulagen ausgerichtet. Die Kosten für diese Zulagen betrugen 1997 ca. 1,1 Mio Franken (1,4‰ der Gesamtlohnsumme). Zur Gewinnung wurden 10, zur Erhaltung 33 und zur Auszeichnung 42 MitarbeiterInnen berücksichtigt. In 30 Fällen wurden Zulagen ausgerichtet, für die keine rechtliche Abdeckung durch § 38 des Dekrets bestand.
2.3 Dem Regierungsrat wird empfohlen:
| - | für die rechtlich nicht abgedeckten Fälle - unter Beachtung des Grundsatzes von Treu und Glauben - bei der Erstellung der neuen Arbeitsverträge rechtlich abgesicherte Regelungen zu treffen; |
| - | dafür zu sorgen, dass künftig die periodische Überprüfung der individuellen Anspruchsberechtigung effizienter organisiert und sorgfältiger als bisher vorgenommen wird (Automatismus einbauen). |
3. Bericht über das Neue Rechnungswesen (NRW) in der kantonalen Verwaltung,
Besuch vom 17. Februar 1998
3.1 Ausgangslage
In verschiedenen Fraktionen des Landrates waren kritische Stimmen zum Neuen Rechnungswesen (NRW) zu hören. Auch beim Personal herrschte eine gewisse Unruhe. Die Subko I wurde daher beauftragt, dem Malaise rund um das NRW nachzugehen. Im Einvernehmen mit der FKD wurden verschiedene Anhörungen durchgeführt, und zwar bei der Projektleitung, bei den Direktionsinformatikern, bei der Projektcontrollerin, bei den Direktionscontrollern und bei verschiedenen direktbetroffenen AnwenderInnen.
Nach der Auswertung der Anhörungen und in Kenntnis verschiedenster Projektunterlagen und Stellungnahmen, kam die GPK zu folgender
3.2 Gesamtbeurteilung
Das NRW hat im Rahmen des Modernisierungsprozesses der kant. Verwaltung und der Regierungstätigkeit eine herausragende strategische Bedeutung. Die vom Landrat seinerzeit genehmigten Zielsetzungen haben auch heute noch ihre Gültigkeit. Es ist wichtig, dass dieses Projekt zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden kann.
Bei der Realisierung des Projektes ist die Termin- und Kostenplanung bis heute korrekt eingehalten worden. Es liegen keine Kreditüberschreitungen vor.
Die kant. Finanzbuchhaltung ist funktionsfähig; sie weist aber bezüglich Systemverfügbarkeit und Benutzerfreundlichkeit noch Mängel auf, die unbedingt zu beheben sind.
Die Akzeptanz des NRW durch das betroffene Personal lässt noch zu wünschen übrig; eine markante Verbesserung der Information, Kommunikation und Motivation ist dringend angebracht.
In verschiedenen Projektbereichen bestehen Personalengpässe, die sich als Hemmnis für eine gedeihliche Projektentwicklung erweisen. Ohne Zweifel hat die Projektleitung auch den Ausbildungsaufwand beim betroffenen Personal unterschätzt.
Bei der Einführung der Finanzbuchhaltung ist von der Projektleitung bewusst auf eine Optimierung der Verwaltungsabläufe verzichtet worden, um das Projekt nicht zusätzlich noch mit organisatorischen Änderungen zu belasten. Die finanzrelevanten Prozessabläufe sind deshalb nicht durchgehend optimal ausgestaltet.
Die seinerzeit gewählte Systemarchitektur ist heute nicht mehr zeitgemäss; die Ablösung durch eine echte Client/Server-Lösung drängt sich auf.
Dem Projektmanagement konnte der Vorwurf nicht erspart werden, vor Projektbeginn eine zuwenig realistische Risikoanalyse durchgeführt zu haben. Aus diesem Manko haben sich in der Folge gewisse Planungs-, Organisations- und auch Führungsmängel ergeben.
3.2 Empfehlungen an den Regierungsrat
| - | Bei allen vom NRW betroffenen Dienststellen sind unverzüglich aktuelle Mängellisten erstellen zu lassen. Die vorgebrachten Mängel sind sodann - allenfalls durch einen aussenstehenden Fachexperten - auf ihre Berechtigung hin überprüfen zu lassen. Für die Behebung der als berechtigt befundenen Mängel sind von der Lieferfirma - mit dem nötigen Druck - verbindliche und termingebundene Verbesserungsvorschläge anzufordern. Kann keine befriedigende Problemlösung angeboten werden, ist zu überprüfen, ob das CS/2 nicht besser auf dem heutigen Stand einzufrieren ist, bis eine zukunftsträchtigere Software zur Verfügung steht. |
| - | So rasch als möglich ist ein funktionstüchtiges, direktionsübergreifendes Gremium (Task Force) einzurichten, in dem sämtliche Direktionen kompetent vertreten sind. Dieses Gremium ist insbesondere für die Verbesserung der Motivation, der Information und der Kommunikation zuständig und verantwortlich zu erklären. |
| - | Für die AnwenderInnen ist pro Direktion ein sogenannter „Runder Tisch" (Modell JUPOMI) einzurichten, an dem die Betroffenen ihre Probleme und Sorgen vorbringen können. Kompetente Kontaktpersonen sorgen für eine speditive Bearbeitung der vorgebrachten Probleme. |
| - | Im Bereich des Supports ist zu überprüfen, ob die vorhandene Personalkapazität ausreicht oder allenfalls zu erhöhen ist. |
| - | Nach erfolgter Konsolidierung des Projektes ist überprüfen zu lassen, ob die finanzrelevanten Prozessabläufe optimal und den Bedürfnissen des NRW entsprechend ausgestaltet sind. Sollten bei den Dienststellen organisatorische Anpassungen nötig werden, sind diese flexibel, rasch und transparent vorzunehmen. Die Kompetenzen sind entsprechend neu zuzuteilen. |
| - | Die Ablösung der bestehenden Systemarchitektur durch eine echte Client/Server-Lösung ist mit Priorität voranzutreiben. |
| - | Die DienststellenleiterInnen aller Direktionen sind anlässlich einer Aussprache über die Zukunft des NRW, insbesondere über die Auswirkungen bezüglich Sistierung der BeBu, zu informieren. |