Bericht an den Landrat

Landrat / Parlament || Bericht vom 27. August 1998 zur Vorlage 1998-040


Bericht der Geschäftsprüfungskommission


über die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit vom Juli 1997 bis Juni 1998 und zum Amtsbericht 1997 des Regierungsrates 98/40


Inhaltsübersicht des Berichts
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





Subkommission IV

Justiz-, Polizei- und Militärdirektion


1. Folterspiele in Zeglingen; Bericht vom 1. September 1997


1.1 Ausgangslage


Das Auftragsdatum für die Subko geht zurück auf den 29.9.1994 bzw. auf Hinweise des Regierungsrates anlässlich einer Interpellations-Beantwortung im Landrat vom 5.12.1994. Gegenstand der Abklärungen sollten nicht Schuldfragen, sondern lediglich die Verfahrensabläufe sein.


1.2 Schlussfolgerungen


Die Triage der hängigen Fälle nach Dringlichkeit im Blick auf den Eintritt der absoluten Verjährung ist eine Aufgabe, die grundsätzlich allen in der Strafuntersuchung involvierten Instanzen zukommen:


- dem Statthalteramt,
- der Staatsanwaltschaft und
- der Überweisungsbehörde.


Alle haben u.a. gemäss Gerichtsverfassungsgesetz (SGS 170), Strafprozessordnung (SGS 251) und Verordnung über die Aufgaben des Ersten Staatsanwalts (SGS 170.21) in ihrem Tätigkeitsbereich Aufgaben und Kompetenzen, um diesem Aspekt direkt oder indirekt Nachachtung zu verschaffen:


- das Statthalteramt (der verantwortliche Untersuchungsbeamte und der Statthalter) ab Beginn der Untersuchung, bei den eigenen Aufgaben, beim Einbezug der Täter und Opfer, im Verkehr mit Anwälten und Experten sowie in der Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft und der Überweisungsbehörde


- die Staatsanwaltschaft (der verantwortliche Staatsanwalt und der Erste Staatsanwalt) bei ihrer spezifischen Aufgabe und aufgrund der speziellen Weisungs- und Eingriffskompetenzen in die Tätigkeit des Statthalteramtes


- die Überweisungsbehörde (das Kollegium und der Präsident) im Rahmen der ihr obliegenden Entscheide in den einzelnen Strafverfahren und der periodischen Geschäftskontrollen.



1.3 Empfehlungen


Weil der Verjährungsfrist-Aspekt im Fall "Folterspiele" zu wenig zum Tragen gekommen ist, unterbreitet die Subko IV Empfehlungen, die ihr geeignet scheinen, unerwünschte Wiederholungen zu vermeiden.


Die Überweisungsbehörde möge - in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft und den Statthaltern:


Die Staatsanwaltschaft möge - in Zusammenarbeit mit den Statthaltern
- Massnahmen prüfen, welche geeignet sind, frühzeitig Klarheit über die Notwendigkeit von Expertisen zu schaffen.


Die Statthalterkonferenz möge - in Zusammenarbeit mit den Instituten, welche häufig für Gutachten beigezogen werden
- Massnahmen prüfen, welche geeignet sind, die Erstellung von Expertisen zu beschleunigen und die Einhaltung vereinbarter Termine sicherzustellen



2. Polizeiabteilung Liestal; Besuch am 18. März 1997


2.1 Thema und Zweck des Besuches, Vorgehen


Es ging um einen Besuch im Rahmen des Visitationsprogrammes, ohne einen sonstigen speziellen Anlass. Die Subkommission hat in die allgemeinen Aufgaben und speziellen Probleme sowie deren Bewältigung Einblick erhalten. Ferner waren die verfügbaren Mittel zu beurteilen.


2.2 Feststellungen


Die fachlichen Grundlagen sind in Bezug auf das Passwesen durch Bundesrecht und Weisungen, in Bezug auf den Strafvollzug durch Bundesrecht, Konkordat und kantonales Recht, in Bezug auf den Bereich Strafregister durch Bundesrecht (wobei hier in den nächsten Jahren starke Änderungen zu erwarten sind), geregelt.


Die Zuständigkeitsnormen in StPO und EG StGB bieten eine ausreichende Regelung.


Betreffend Untersuchungsgefängnisse (UG) ist Grundsätzliches in EGZGB und -StPO geregelt, zudem ist eine Verordnung in Arbeit.


Für Lotterien etc. bestehen ein Gesetz und eine Verordnung, für das Taxiwesen eine Verordnung, das Kinowesen ist mit einem Gesetz und einer Verordnung geregelt.


Über die öffentlichen Sammlungen besteht nur eine kurze Bestimmung im EG StGB (der Kanton Basel-Stadt hat demgegenüber ein eigenes Gesetz in dieser Materie).


In Sachen Opferhilfe bestehen eine bundesrechtliche Regelung (OHG) und eine kantonale Verordnung betreffend Zuständigkeit für Entschädigung / Genugtuung und einer Kommission (die Kommission wird aufgrund eines interkantonalen Vertrages von den Kantonen BS und BL zusammen geführt).



2.3 Schlussfolgerungen


- Um eine reibungslose und effiziente Führung und damit einen effizienten Betrieb zu gewährleisten, wäre eine Strukturanalyse eventuell angemessen, da nur sie aufzeigen kann, wo die eigentlichen Schwachpunkte der Polizeiabteilung liegen.


- Im Pass- und Patentbüro bestehen EDV-Systeme unterschiedlicher Hersteller nebeneinander, welche nicht miteinander kommunizieren können. Demzufolge wäre eine Vereinheitlichung der Systeme und der Programme angezeigt. Eine genauere Abklärung auch mit anderen Kantonen könnte verhindern, dass das Rad neu erfunden werden müsste. In den Bereichen Opferhilfe, Pass- und Patentbüro und Strafvollzug wird festgestellt, dass ein Zeitmangel zur Ausarbeitung von Statistiken bestehe. Auch diesbezüglich könnte ein einheitliches EDV-System Abhilfe schaffen, da die Auswertungen abteilungsübergreifend vorgenommen werden könnten.


- Im Strafvollzug stehen einerseits die Probleme bei der Gefangenenbetreuung an (abwechselnde Betreuung durch die Polizei und UG-Betreuer mit unterschiedlichen Kompetenzen) und andererseits der fragliche Zustand des Untersuchungsgefängnisses Laufen.


- Die Subko IV hat einen guten Gesamteindruck bekommen. Erstmals wurden frei ausgewählte Angestellte konkret in den Besuch einbezogen.



2.4 Empfehlungen


Der JPMD wird empfohlen, durch die Polizeiabteilung (PA) die Probleme der einzelnen Fachbereiche und ihres gegenseitigen Zusammenwirkens bis zum 30.6.1998 in einem Bericht zusammenzustellen, um darauf gestützt über die Notwendigkeit einer Strukturanalyse zu befinden.


Der JPMD wird empfohlen, sich bis zum 30.6.1998 durch die Polizeiabteilung (PA) ein Konzept zur Vereinheitlichung der EDV und einen Zeitplan zu dessen Umsetzung erstellen zu lassen.


Der JPMD wird empfohlen, bis am 30.6.1998 zu prüfen, wie die Betreuung der UG (Zusammenarbeit zwischen uniformierten und zivilen Betreuern) künftig besser geregelt werden kann.




3. Staatsanwaltschaft Liestal, Besuch vom 22. April 1997


3.1 Thema und Zweck des Besuches


Der Besuch erfolgte im Rahmen des Visitationsprogrammes, ohne speziellen Anlass.


Zu Beginn wurden mit der Ersten Staatsanwältin allein ihre spezifischen Aufgaben besprochen. Anschliessend wurden die Büroräumlichkeiten, deren Ausstattung und die technischen Hilfsmittel (EDV) besichtigt. Dann fand mit allen oben aufgeführten Personen gemeinsam ein eingehendes Gespräch statt. Grundlage bildete der im voraus zugestellte Fragebogen.


3.2 Aufgaben der Staatsanwaltschaft


Nach Vorarbeit durch die Strafuntersuchungsbehörden (Statthalterämter) hat die Staatsanwaltschaft die Verfahrensakten formell und materiell zu prüfen und dann zu entscheiden, ob Anklage zu erheben, ein Strafbefehl zu erlassen oder das Verfahren einzustellen ist. Im Bussenanerkennungsverfahren obliegt ihr die Genehmigung der Verfügung des Statthalteramtes. Wird Anklage erhoben, vertritt sie den Fall vor den Strafgerichtsinstanzen.


3.3 Als Hauptprobleme werden genannt:


- die zunehmende Komplexität der Fälle, speziell im Bereich von komplizierten Wirtschaftsdelikten. Hier könnte die geforderte Schaffung eines - mit entsprechenden Fachleuten ausgestatteten - besonderen Untersuchungsrichteramtes die Lösung bringen. Allerdings könnte auch eine entsprechende Spezialisierung bei der Staatsanwaltschaft und den Gerichten nötig werden.


- die Abhängigkeit von der Qualität der Voruntersuchung (zu geringer Einfluss auf die Beweissammlung in den Voruntersuchungen, die immer zentraler wird), wobei Mängel sich kaum nachholen lassen. Der Einfluss auf die Strafuntersuchung, deren Leitung nach StPO theoretisch der Staatsanwaltschaft obliegt, beginnt faktisch erst nach Überweisung der Akten durch die Statthalterämter. Die auf den Einzelfall bezogene mögliche Anfrage oder Rückweisung wird als unzureichend angesehen. Zur Zeit versucht die Staatsanwaltschaft das Problem zu entschärfen, mittels genereller Weisungen und durch Absprachen anlässlich von periodischen Konferenzen mit den Statthaltern.


- die zunehmende Belastung durch auswärtige Zusammenarbeit (Arbeitsgruppen, Kommissionen).


Bei Drogenvergehen komme die Staatsanwaltschaft mit der heutigen Gesetzgebung gut zurecht. Die gewandelten gesellschaftlichen Vorstellungen wirkten sich mildernd auf das Strafmass aus. Die Strafverfolgung gebe auch Mittel zur Hilfe an Süchtige.



3.4 Empfehlung an die JPMD


- Es sei die sachliche Rechtfertigung der bedeutenden Lohndifferenz zwischen ordentlichen und ausserordentlichen Staatsanwälten zu prüfen.




4. Motorfahrzeugkontrolle; Besuch vom 20. Oktober 1997


4.1 Thema und Zweck


Die GPK hatte mit der Verabschiedung des Berichts vom 2.10.96 ff (Bericht i.S. Arthur Koch, Leiter MFK) die Subko IV beauftragt, die MFK im 2. oder 3. Quartal 1997 nochmals zu besuchen. Das Personal sollte bei dieser Gelegenheit auf geeignete Weise miteinbezogen werden.


4.2 Vorgehen


Die Subko IV führte in einem ersten Teil Einzelgespräche je mit Arthur Koch und Pascal Donati (Stellvertreter). Danach führten die Subkomitglieder individuelle Einzelgespräche mit sechs frei von ihr ausgewählten MitarbeiterInnen des übrigen Personals.


4.3 Zusammenfassung / Folgerungen


Die Subko ist befriedigt über das Resultat der verschiedenen Gespräche. Es stehen neue Herausforderungen an, insbesondere im Informatikbereich. Dies erfordert künftig eine bessere Delegation der Aufgaben und Kompetenzen von oben nach unten. Speziell Arthur Koch, teilweise auch Pascal Donati werden sich künftig wohl vermehrt vom Tagesgeschäft lösen müssen, um strategische Aufgaben und die Führung gezielter wahrnehmen zu können.


Die Angestellten äussern sich in den Einzelgesprächen mehrheitlich zufrieden. Nach Auffassung der Subko IV sollte die Personalführung in Zukunft weiter ausgebaut bzw. verbessert werden.


Arthur Koch wird nahegelegt, mit seinem Stellvertreter die Angelegenheit der Supervision gemäss Bericht der GPK vom 2.10.96 zu besprechen. Darüber hinaus ist auf die übrigen, im erwähnten Bericht ergangenen Empfehlungen zu verweisen. Die GPK erwartet bis Mitte des Jahres 1998 eine Antwort.


Die Stellungnahme der JPMD zur Empfehlung bzgl. Kundenbefragung ist noch ausstehend. Sie verzögert sich dem Vernehmen nach, weil koordinierte Anstrengungen in der ganzen JPMD vorbereitet werden.




5. Statthalteramt Arlesheim und im Bezirksgefängnis Arlesheim; Besuch vom 6. November 1997


5.1 Thema und Zweck des Besuches, Vorgehen


Besuch im Rahmen des Visitationsprogrammes ohne sonstigen speziellen Anlass. Einblick erhalten in die allgemeinen Aufgaben und die speziellen Probleme sowie deren Bewältigung. Beurteilung der verfügbaren Mittel.


5.2 Vorgehen


In einem ersten Teil des Besuchs beantwortete der Statthalter im Beisein der Protokollführerin die im voraus zugestellten Fragen aus der Sicht der Dienststellen-Leitung. Dann ergänzten E. Vetsch und H. Girod die Gesprächsrunde, wobei sie über ihre Funktionen als Stellvertreterin bzw. Stellvertreter des Statthalters wie auch als Leiterin bzw. Leiter ihrer Abteilungen, nämlich der Abteilungen "Betäubungsmittel und Organisierte Kriminalität bzw. "Übertretungen" sowie "Leib und Leben" berichteten. Auf den Beizug des Kanzleichefs und der Leiterin der "Zivilrechtsabteilung" wurde verzichtet, um das Besuchsprogramm nicht zu überladen. Über die Abteilung "Wirtschaftsdelikte" erteilte die stellvertretende Statthalterin, E. Vetsch, anstelle des auslandabwesenden Leiters, Hanspeter Berger, Auskunft.


Eine Gesprächspause wurde in Begleitung des Statthalters zu einer Besichtigung des dem Polizeiposten Arlesheim angeschlossenen Bezirksgefängnisses benutzt. Dort erteilte ein Gefangenenbetreuer Auskunft.


Während zwei Mitglieder der Subkommission das Gespräch mit der Dienststellen-Leitung bzw. mit Abteilungsleitern fortsetzten, führte ein Mitglied allein das Gespräch mit den drei Untersuchungsbeamten. Nach einem gegenseitigem internen Meinungsaustausch der Subkommissions-Mitglieder erfolgte die Schlussbesprechung mit dem Statthalter.



5.3 Feststellungen


Im Vergleich zum Stand der gesetzlichen Grundlagen, wie er anlässlich der Visitation des Statthalteramtes Sissach am 25.11.93 erhoben worden war (und als Bestandteil des Visitationsberichts bei den Akten liegt) wurden als Änderungen erwähnt:


- Der Auftrag zum Urteilsvollzug wird neu über das zuständige Gerichtspräsidium und nicht mehr durch die Polizeiabteilung des JPMD erteilt (Änderung vom 14.12.94 der §§ 280 und 286 ZPO)


- Die Mitunterzeichnung von Schuldbrief und Gült ist entfallen.


- Bei Ausschaffungshaft obliegt den Statthaltern nur noch die Anhörung, nicht mehr aber der Entscheid über die Ausschaffungshaft selbst (VO zum ANAG vom 13.6.95.


Künftige mögliche Änderungen und deren vermutliche Auswirkungen


Die beabsichtigte Einführung des Besonderen Untersuchungsrichteramtes (BUR) brächte mit dem Wegfall der Strafverfahren aus den Bereichen Organisierte Kriminalität (OK) und Wirtschaftsdelinquenz (WiD) die Abgabe von 4 Sollstellen an das neue Amt. Damit verbunden wäre dann eine Umstrukturierung des Amtsbetriebes, bei welcher das Untersuchungspersonal der reinen Spezialabteilungen zu "Generalisten" umgeschult würde. Ein Schritt in dieser Richtung werde bereits mit dem Projekt "Förderung des Generalistentums getan, weiches der internen Weiterbildung und auch der im Pikettdienst (der ungeachtet der Abteilungszugehörigkeit zu leisten ist) erforderlichen Vielseitigkeit diene.


Die Revision der StPO brächte den Statthalterämtern durch die vorgesehene Strafbefehls- und Einstellungskompetenz eine verstärkte richterliche Funktion, welche über das bisherige Bussenanerkennungsverfahren (BAV) hinausginge. Dies wird als grosse Herausforderung angesehen, weil die damit verbundene vermehrte juristische Tätigkeit neu zu erarbeitende Kenntnisse voraussetze. Falls die Ausgestaltung des Strafbefehls- und Einstellungsverfahren in vernünftigem Rahmen erfolge (Beschränkung auf EMRK-Minimal-Standards, Anwendung des Opportunitätsprinzips, einfache Wege auch bei Beschwerdeverfahren, unkompliziertes Haftrichterverfahren u.ä.), sei letztlich eine Vereinfachung und Straffung der Strafverfahren zu erwarten.


Die Änderung der Gerichtsorganisation sieht die Aufhebung der Überweisungsbehörde vor, heute vorgesetzte Fachinstanz der Statthalter. An ihre Stelle träte das neu zu schaffende Kantonsgericht. Die gleichzeitig beabsichtigte Ausgliederung des Vormundschaftswesens sowie der Wegfall aller nicht strafrechtlicher Aufgaben brächte die Beschränkung der Statthalterämter auf die Durchführung von Strafverfahren. Der damit verbundene Bruch mit traditionellen Aufgaben, deren Erledigung bisher zu keinen Klagen Anlass gegeben habe, und der Verlust der Aufgabenvielfalt würde bedauert.


Mit Bezug auf das Opportunitätsprinzip herrsche der Wunsch vor, dass es gesetzlich verankert und ausgebaut werde.


Die mit der Privatisierung des Telefonverkehrs verbundenen Auswirkungen auf die Abhörung seien schwer abzuschätzen.



5.4 Schlussfolgerungen und Empfehlungen


- Der Besuch vermittelt den Eindruck einer gutgeführten Dienststelle mit gutmotivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.


Empfehlungen erübrigen sich.




Subkommission V


Erziehungs- und Kulturdirektion


1. Schulpsychologischer Dienst (SPD), Besuch vom 20. Januar 1997


Der SPD hat eine beratende Aufgabe vor allem bei Lernschwierigkeiten, Übertritten in Kleinklassen und bei Remotionen. Neu dazugekommen ist die Arbeit der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen mit ganzen Klassen. Bei mangelnder Klassendisziplin, extremer Gruppenbildung, Quälen von Mitschülern u.ä. unterstützen sie die Lehrkräfte.


Der SPD gibt sich Mühe, das Beste aus den Subventionskürzungen und der vorhandenen Personalkapazität zu machen. Man scheint auch bemüht zu sein, die nach Meinung der Subkommission zu langen Wartezeiten (bis mehrere Monate!) zu verkürzen. Die von der GPK empfohlene Supervision wurde schliesslich von der Erziehungsdirektion bewilligt.




2. Lehrerseminar: Befragung betr. Studienhefte


In ihrem Bericht über den Besuch des Lehrerseminars vom 28. August 1996 bemängelte die Subkommission den abstrakten Stil und die unübersichtliche grafische Gestaltung der Studienhefte. Zur Überprüfung dieser Feststellungen wurden im Jahr darauf 30 ehemalige Seminaristinnen und Seminaristen mit einem Fragebogen um ihre Meinung zu den Studienheften gebeten. Dabei wurden die Schlussfolgerungen der GPK bestätigt und die Empfehlungen nach einfacherer Sprache und besserem Lay-out wiederholt.




3. Gespräch mit einer Vertretung des Erziehungsrates (ER) am 26. August 1997


Die Subkommission wollte die Meinung von zufällig ausgewählten Mitgliedern des Erziehungsrates zur heutigen und künftigen Rolle dieses Gremiums kennen lernen. Der ER hat einerseits ein Anhörungs- und Antragsrecht, andererseits eigene Befugnisse. Zudem ist er zu Schulbesuchen verpflichtet.


Die GPK gelangte zu folgenden Feststellungen:


- Es besteht eine Diskrepanz zwischen dem Anspruch des ER auf umfassende Information und seinen beschränkten Kompetenzen.


- Die GPK geht einig mit den befragten Mitgliedern, dass Aufgaben und Kompetenzen eines künftigen ER im neuen Bildungsgesetz neu gestaltet werden müssen.


- Die heutige Praxis, dass der Leiter der Pädagogischen Arbeitsstelle das Sekretariat des ER führt, entspricht nicht der gesetzlichen Grundlage. Gemäss Dekret muss es der Direktionssekretär sein.




4. Lehrerinnen- und Lehrerfortbildung (LFBL), Besuch vom 22. September 1997


Die LFBL unterstützt die Lehrkräfte in ihrer Berufstätigkeit sowohl fachlich-methodisch wie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung. Ziel ist immer die Erhaltung und Erweiterung der Qualität des Unterrichts. Neben dem Kursprogramm und der Einzelberatung bietet man auch Gruppenberatung an. Ganz allgemein nimmt die Beratungstätigkeit zu.


1997 wurde die LFBL zur Koordinationsstelle für Erwachsenenbildung bestimmt.


Die GPK stellte fest, dass es eine wünschbare Zusammenarbeit mit dem Lehrerseminar nicht gibt. Zudem verlangte und erhielt sie Auskünfte zur obligatorischen Weiterbildung der Lehrkräfte und ihrer Überwachung.




5. Kündigung des Direktionssekretärs


Da die Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit dem Direktionssekretär ein grosses Echo in den Medien fand, verlangte die zuständige Subkommission Auskünfte vom Direktionsvorsteher. In einem Gespräch mit RR P. Schmid am 23. Oktober und nach der Prüfung von schriftlichen Unterlagen gelangte die Subkommission zur Überzeugung, dass die Kündigung begründet war und formell und menschlich korrekt durchgeführt wurde.




6. Kantonsbibliothek (KB), Besuch am 4. November 1997


Die Kantonsbibliothek hat in den letzten Jahren einen stetigen Aufschwung erlebt. Sie erfüllt im Zeitalter des Fernsehens eine wichtige Bildungsaufgabe. Die GPK hatte bereits zu den Amtsberichten 1995 und 1996 bemerkt, dass die räumlichen Verhältnisse ungenügend sind und dringend verbessert werden müssen. Nachdem der Regierungsrat am 1. Juli 1997 eine Unterbringung der KB im Amtshaus abgelehnt hat, besteht die Hoffnung, dass im Gebäude der ehemaligen Weinhandlung Roth eine baldige Lösung möglich ist.


Die GPK hält die auf 1. Januar 1997 eingeführte Benutzungsgebühr für gerechtfertigt und zumutbar.




Sonderkommission Vertragswesen


Schlussbericht vom 26. März 1998


Vorgehen


Am 25. April 1996 hat die Sonderkommission dem Landrat ihren ersten Bericht zum Vertragswesen vorgelegt (96/122). Der Landrat nahm diesen Bericht zur Kenntnis und gab acht Empfehlungen zuhanden der Regierung ab. In der Zwischenzeit hat die Regierung zu diesen Empfehlungen Stellung genommen, einige davon bereits umgesetzt, und andere werden im Zusammenhang mit dem neuen Finanzhaushaltsgesetz, dem neuen Personalgesetz und dem Neuen Rechnungswesen laufend umgesetzt. Damit sind die ersten drei Phasen des ursprünglichen Programms der GPK abgeschlossen.


Die vierte und heikelste Phase wurde von der Sonderkommission seit dem Sommer 1996 zusammen mit der Finanzkontrolle bearbeitet. Die Fragestellungen lauteten:


- Wie werden Verträge vergeben?
- Kommt es zu Unregelmässigkeiten oder Bevorzugungen?


Die Sonderkommission entwickelte einen Fragebogen zur Vergabe von Aufträgen. Dieser Fragebogen wurde im Herbst 1996 bei Befragungen in einigen Dienststellen getestet. Es wurde darauf geachtet, dass die Vergabungssituation bei unterschiedlichen Auftragstypen in allen Direktionen angeschaut wurde. Nach der Auswertung der Tests wurde der Fragebogen überarbeitet.


An einer Besprechung vom 17.3.1997 zwischen Vertretern der Finanzkontrolle und der GPK stellte sich heraus, dass die Fragen der GPK zur Vergabungspraxis sich in eine vorgesehene Schwerpunktsprüfung integrieren liessen. Die Finanzkontrolle erhob in der Folge im Rahmen der



Schwerpunktprüfung Beschaffungswesen


zusätzlich die Antworten zu folgenden Fragen:


1.0.1 Welche Ausgangslage führte zur Vergabe des Auftrages?


1.0.2 Wie ist man auf die AuftragnehmerIn gekommen?


1.0.3 Welche Kriterien wurden zur Auswahl der AuftragnehmerInnen angewendet?


1.0.4 Welche Beziehungen (persönlich, vereinsmässig, verwandtschaftlich, ...) bestehen zwischen der zuständigen Person beim Staat und der AuftragnehmerIn?


1.0.5 Wie werden die Solidität, Effizienz und das Fachwissen der AuftragnehmerIn geprüft?


Die Mitarbeiter der Finanzkontrolle haben im Zeitraum August bis November 1997 108 Rechnungen über einen Gesamtbetrag von 3,3 Mio. Franken überprüft und anschliessend den Revisionsbericht Nr. 086/1997 Schwerpunktsprüfung Rechnungswesen vom 18.12.1998 erstellt. Der Bericht enthält eine Zusammenfassung und detaillierte Empfehlungen zuhanden der jeweils Verantwortlichen in den Dienststellen.



Feststellungen


Die GPK ist mit der Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle sehr zufrieden. Sie ist ebenfalls zufrieden, dass die Revisoren keinerlei Hinweise auf Begünstigungen feststellen konnten. Weiter ist sehr zu begrüssen, dass die Vertragsabwicklung in den meisten Fällen durch die Finanzkontrolle als gut und nur in wenigen Fällen als zufriedenstellend bezeichnet werden konnte oder musste.


Da der Revisionsbericht sehr genau über die Details Auskunft gibt, werden hier nur einige interessante Details herausgegriffen.


Die Praxis, bei Aufträgen und Beschaffungen Konkurrenzofferten einzuholen, ist am zunehmen. Die GPK würde es begrüssen, wenn alle Dienststellen für alle Aufträge ab einer sinnvollen Höhe Konkurrenzofferten einholen würden. Dass in einigen wenigen Fällen sogar Aufträge ohne Offerte oder nur mündlich vergeben wurden, ist unverständlich.


Stossend empfindet die GPK das Verhalten des Tiefbauamtes. Obwohl das Thema seit Jahren im Brennpunkt der Diskussion steht, wurden für den Benzineinkauf noch nie schriftliche Offerten eingeholt.


Die GPK ist froh, dass auch die Finanzkontrolle die Forderung der GPK von 1996 unterstützt, für alle Direktionen Richtlinien für die Vergabe von Aufträgen und den Einkauf zu schaffen.


Dass nur ein einziger Fall der Nichtberücksichtigung des Submissionsgesetzes gefunden wurde, weist darauf hin, dass das Submissionsgesetz konsequent angewendet wird.


Die GPK hofft, dass mit dem neuen Rechnungswesen eine bessere Übersicht über das Inkasso und über die verschiedenen kleineren Kässelis in den Dienststellen geschaffen werden kann, damit nicht wieder Rückstände von Guthaben des Kantons über ein Jahr zurückliegen.



Schlussfolgerungen


Da die Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle gute Ergebnisse gebracht hat, verzichtet die GPK auf einen speziellen Bericht an den Landrat.


Die GPK bittet die Finanzkontrolle um eine kurze Berichterstattung auf Mitte 1998 über den Stand der Umsetzungen der Empfehlungen.


Fortsetzung


Back to Top