Bericht an den Landrat
Landrat / Parlament || Bericht vom 27. August 1998 zur Vorlage 1998-040
Bericht der Geschäftsprüfungskommission
über die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit vom Juli 1997 bis Juni 1998 und zum Amtsbericht 1997 des Regierungsrates 98/40
Inhaltsübersicht des Berichts
Geschäfte des Landrats
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Hinweise und Erklärungen
4. Bericht der GPK zum Amtsbericht des Regierungsrates
4.1 Finanz- und Kirchendirektion
Erster Teil: Regierungstätigkeit
1 Finanz- und Kirchendirektion: Keine Bemerkungen
Zweiter Teil: Verwaltungstätigkeit
4 Staatsarchiv
4.3 Bestände
Zwei Drittel (115 m) des Nettozuwachses stammen von verschiedenen Abteilungen der Kantonspolizei. Wegen ihres Umzuges in die Gutsmatte hatte diese vorausschauend ihre z.T. Jahrzehnte alten Ablagen aufarbeiten lassen. Auch wenn dies ein besonderes Ereignis war, so ist auch in Zukunft mit solchen umfangreichen Ablieferungen aus irgendeinem Sektor der Verwaltung oder des Gerichtswesens zu rechnen.
Die Kapazität der Archivmagazine muss als prekär bezeichnet werden. 1985 wurde der Magazinbestand der Kantonsbibliothek im Staatsarchiv deponiert, in der Annahme, dass jene in absehbarer Zeit einen neuen Bibliotheksbau würde beziehen können. Als die Raumreserven des Staatsarchivs 1989 erschöpft waren, wurde der Magazintrakt unterkellert. Nun ist es wiederum soweit, dass das Staatsarchiv die von der Kantonsbibliothek belegten 1400 ml dringend benötigt. Mit dem Hochbauamt soll vereinbart sein, dass dieses bis Mitte 1998 eine Auslagerungsmöglichkeit beschafft. Dabei wäre es sicher sinnvoll, die im Staatsarchiv untergebrachte Zweigstelle der Kantonsbibliothek an einen anderen Standort zu verlegen. Aus organisatorischen Gründen sollte es vermieden werden, dass das Staatsarchiv eine Zweigstelle an einem anderen Standort zugewiesen erhält.
Dritter Teil
Finanz- und Kirchendirektion: Keine Bemerkungen
3 Steuerwesen
Die GPK hat sich eingehend über die Behandlung von Einsprachen informieren lassen. Von 188 Einsprachen wurden immerhin deren 112 oder 60% ganz oder teilweise gutgeheissen. Dieser Sachverhalt zeigt, dass die Steuerpflichtigen ernst genommen werden und, sofern sie ihre Unterlagen in Ordnung halten, auch zu ihrem Recht kommen.
3.1.5 Buchprüfungen
Von den 225 durchgeführten Buchprüfungen wurden insgesamt steuerbare Einkommen und steuerbarer Ertrag von 25,45 Mio. Franken und Vermögen bzw. Kapital von 47,2 Mio. Franken aufgerechnet, d.h. nachträglich als steuerbar erklärt. Dies ergibt in etwa folgende Steuermehreinnahmen:
Staats- und Gemeindesteuern Fr. 6'358'400
Bundessteuern Fr. 1'915'800
Total Fr. 8'274'200
Auch wenn noch einige Fälle an die Steuerjustizbehörden weitergezogen und möglicherweise gutgeheissen werden, lässt sich dieser Betrag auch aus der Sicht der Prävention sicher sehen.
Bei den 51 Buchprüfungen im Bereich der Grundstückgewinnsteuer handelt es sich ausschliesslich um Revisionen von komplexen Bauabrechnungen im Zusammenhang mit Gesamtüberbauungen. Die Grundstückgewinnsteuer aus den im Revisionsverfahren veranlagten Fällen von 5,8 Mio. Franken ergibt Steuereinnahmen von 1,45 Mio. Franken, woran die Gemeinden zur Hälfte partizipieren.
Bei den Branchenprüfungen werden die Betriebe nach dem Stichprobeverfahren ausgewählt. Dabei werden verschiedene Veranlagungstatbestände beurteilt. Die Branchenprüfungen erfolgen präventiv und ermöglichen der Steuerverwaltung, ihre Kenntnisse über die spezifischen Belange der fraglichen Branche zu vertiefen.
4 Personalwesen
4.2 Stellenausschreibungen
Trotz Rezession ist es auch heute noch schwierig, in gewissen Bereichen qualifizierte MitarbeiterInnen zu finden. Dies trifft insbesondere für folgende Personalkategorien zu: Bauleiter Strassenbau/Tiefbau, Berufsschullehrkräfte für Krankenpflege, Buchhalter, Controller, landw. MitarbeiterInnen mit Bio-Ausbildung sowie qualifiziertes Personal für spezielle EDV-Aufgaben.
5 Informatik
5.1.2 Systementwicklung
Der Internetauftritt des Kantons unter der Federführung der Landeskanzlei ist ein Erfolg. So wurde das Angebot im ersten Trimester dieses Jahres von 21'480 BesucherInnen in Anspruch genommen. Dabei wurde die home-page 17'694 mal angewählt, wobei 287'650 Seiten des Angebots betrachtet wurden.
6 Finanzverwaltung
6.3 Tresoreriemanagement
Die aktivere Bewirtschaftung der liquiden Mittel des Kantons hat zu einer Ertragsverbesserung von über 1 Mio. Franken geführt.
7 Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann
7.2 Gewalt im sozialen Nahraum
Die im Amtsbericht erwähnte interdisziplinäre Arbeitsgruppe hat bis heute 9 Sitzungen abgehalten. Als erstes hat sie die problematischen Bereiche und Situationen herausgearbeitet, welche Opfer häuslicher Gewalt durchlaufen. Dann wurden mögliche Massnahmen zur Lösung der Probleme für die verschiedenen Arbeitsbereiche und Behörden zusammengetragen. Obwohl die Arbeitsgruppe nicht den Auftrag hat, Gesetzesänderungen vorzuschlagen, hat sie es als wichtig erachtet, die Gelegenheit der Revision der Strafprozessordnung dazu zu benützen, auf verbesserten Opferschutz hinzuwirken. Die Arbeitsgruppe wird ihren Bericht zuhanden der Regierung gegen September dieses Jahres abliefern können.
Empfehlungen an die Regierung: Keine
4.2 Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion
1.4.2 Gesundheitswesen
Drogenhilfe
Mit Befriedigung hat die Subkommission II davon Kenntnis genommen, dass die Verbindung zwischen dem Gassenzimmer und den therapeutischen Einrichtungen funktioniert. Mehrere Drogenabhängige fanden den Weg vom Gassenzimmer in die Therapie. Die Anzahl der Therapien ist konstant. Da für 1998 ein tieferer Wert vorgesehen war, braucht es einen Nachtragskredit. Die Erfolgsquote bei den Therapien beträgt etwa 50 bis 60%.
Tierschutz
Dem Amtsbericht ist zu entnehmen, dass 1997 drei Gesuche um Bewilligung von Tierversuchen abgelehnt wurden. Im ersten Fall war das Versuchsziel nicht hinreichend begründet. Zudem war einerseits die Fragestellung auch ohne Tierversuch beantwortbar, anderseits kam das Produkt beim Menschen schon zur Anwendung. Im zweiten Fall wurde ein Versuch beantragt, der mit einer schweren Belastung für das Tier verbunden gewesen wäre, und im dritten Fall war der Versuch nicht tauglich konzipiert.
Gesundheitsförderung
Zu denken gab der Subkommission die Feststellung, dass der Alkoholkonsum bei Jugendlichen im Steigen begriffen ist. Die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion hat in Zusammenarbeit mit der Erziehungsdirektion das Blaue Kreuz Baselland beauftragt, eine Präventionskampagne "Jugend ohne Alkohol" zu planen und ein einsatzfähiges Projekt vorzulegen. Vorgesehen ist ein Wettbewerb, mit welchem Jugendliche aufgefordert werden, sich in kreativer Weise mit dem Thema auseinander zu setzen. Im weiteren sollen Informationsabende für Eltern durchgeführt und das Gastwirtschafts- und Verkaufspersonal in Bezug auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen geschult werden.
1.5 Spitalabkommen
1.5.2 Ausserkantonale Spitäler
Beim Augenspital Basel ist eine markante Abnahme der Pflegetage zu verzeichnen. Der deutliche Rückgang zeigt den generellen Trend zu kürzeren Aufenthaltsdauern in der Chirurgie und zu vermehrter ambulanter Behandlung. Diese Entwicklung hat sich international besonders in der Ophthalmologie niedergeschlagen. Sie ist vor allem bedingt durch neue Entwicklungen in der Medizinaltechnik (z.B. Laser). Während die durchschnittliche Aufenthaltsdauer im Jahre 1994 noch 6,6 Tage betrug, waren es 1997 lediglich 4,4 Tage.
6 Kantonales Laboratorium
6.4.4 Aussendienste/Lebensmittelkontrolle
Der Kauf von landwirtschaftlichen Produkten vom Hof und das Selberpflücken sind beliebt. Die neue Lebensmittelgesetzgebung erfasst nun auch die landwirtschaftliche Produktion. Die Betriebe, welche den Verkauf ab Hof einrichten oder Selbstpflück-Anlagen betreiben, müssen die für Lebensmittelbetriebe erforderlichen Selbstkontrollen durchführen. Die Selbstkontrolle ist produkt- und herstellungsspezifisch.
Das Konzept zur Selbstkontrolle enthält eine Analyse möglicher Gefahren für die Konsumentinnen und Konsumenten. Darin enthalten sind auch Massnahmen, welche dazu dienen, die erkannten Risiken zu beherrschen (sogenannte Leistungspunkte). Während sich die Selbstkontrolle und die dazugehörige Dokumentation bei Selbstpflückbetrieben auf die Bestimmung einzelner Pestizide beschränken kann (ein Lenkungspunkt ist beispielsweise die Konzentration eines bestimmten Pestizids nach Einhaltung der Wartefrist), wäre sie beim Verkauf von Fleisch ab Hof auch auf die gesetzlich vorgeschriebenen Lagerungstemperaturen oder auf die Bekämpfung von Nagern in den Verkaufsräumen auszuweiten.
Die Betriebe haben Arbeitsanweisungen zu erstellen mit Angaben darüber, wer bei welcher Tätigkeit wann was machen muss. Zu diesen Arbeitsanweisungen gehören auch Kontrollunterlagen, die entsprechende Auskünfte geben.
Das Landwirtschaftliche Zentrum Ebenrain veranstaltet in Zusammenarbeit mit der kantonalen Lebensmittelkontrolle Einführungskurse für Landwirtinnen und Landwirte in die Selbstkontrolle.
4.3 Bau- und Umweltschutzdirektion
1 Direktionssekretariat
Da Rolf Schneider auf Ende dieses Jahr in die vorzeitige Pension geht, wird das Direktionssekretariat (DSK) mit einer Organisationsanalyse überprüft. Das Ziel ist ein schlankes, effizientes DSK. Als erste Resultate erfolgen nun die Unterstellung der Telefonzentrale an das Hochbauamt, den Wechsel der Abteilung Öffentlicher Verkehr und der kantonalen Denkmalpflege zum Amt für Orts- und Regionalplanung. Ebenfalls wird die Abteilung AWF mit der Anstellung eines Controllers erweitert, vor allem um den Controllingbereich vollständig abdecken zu können.
Beim AIB wird zur Zeit die zweite Vorlage Industrielle Betriebe (IBBL) erarbeitet. Das ALV ist am neuen Standort im Berr'ischen Gut (Rheinstrasse 28) eingezogen. Am 15.05.98 nimmt der neuen Dienststellenleiter des AOR, Hans-Georg Bächtold, die Arbeit auf. Im AUE wird der bisherige Leiter, Heinz Peter, auf Ende Jahr auch in die vorzeitige Pension gehen. Die Suche nach einem neuen Dienststellenleiter läuft bereits. Im BIT ist die PRIMA-BIT-Analyse fast abgeschlossen. Eine interne Arbeitsgruppe prüft noch die PR-mässige Umsetzung. Das Hochbauamt wird vor allem durch die Arbeitsvergaben sehr beansprucht, da die Abklärungen immer ausführlicher werden. Beim Tiefbauamt wird bereits mit dem Leistungsauftrag sowie Fibu/Bebu mit vollem Engagement gearbeitet.
Nach einem etwas harzigen Start wird die Analyse des Umweltschutzlabors demnächst abgeschlossen. Ende Mai wird der Bericht der begleitenden Firma vorliegen. Aufgrund der Themenlandschaft wird dann das weitere Vorgehen festgelegt. Eine diesbezügliche Information an alle betroffen Personen wird anschliessend erfolgen.
In das Submissionsgesetz, neu Beschaffungsgesetz, konnten die Kantone AG und SO aus Zeitgründen nicht einbezogen werden. Diese Kantone sind aber die über interkantonale Vereinbarung zum Beschaffungswesen eingebunden (IVÖB) auch eingebunden. Diese Vereinbarung setzt das GAT/WTO-Abkommen und später auch das Binnenmarktgesetz um.
Seit 1992 stellt die Stabstelle Umweltschutz für Exportfirmen "Umweltbescheinigung" aus. Mit einer solchen Bescheinigung wird der Firma zuhanden einer ausländischen Behörde bestätigt, dass sie erstens über alle notwendigen Bewilligungen verfügt, und dass zweitens bei regelmässigen Kontrollen keine nennenswerte Verstösse gegen die Umweltschutzgesetzgebung festgestellt worden sind. Die "Umweltschutzbescheinigung" wurde aufgrund eines Bedürfnisses der Exportindustrie eingeführt und hat sich sehr bewährt.
Im vergangenen Jahr hat die Bau- und Umweltschutzdirektion eine kleine Arbeitsgruppe unter Leitung der Stabsstelle Umweltschutz eingesetzt, die sich erste Gedanken über die Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung im Kanton machen soll. Diese Arbeitsgruppe hat zum einen festgestellt, dass in den Bereichen Umweltschutz und Gesundheit bereits grosse Anstrengungen unternommen werden, die im Sinne der nachhaltigen Entwicklung verlaufen - bisher aber nicht unter diesem Titel wahrgenommen worden sind. Nachhaltige Entwicklung geht indessen über diese beiden Bereiche hinaus; es soll damit eine umfassende Strategie im Dreieck Umwelt-Gesellschaft/Soziales-Wirtschaft angestrebt werden.
Die Arbeitsgruppe hat nun auf der Basis der Agenda 21 und der vom Bund veröffentlichten Strategien geprüft, welche Handlungsfelder sich überhaupt für kantonale Strategien eignen bzw. in welchen Handlungsfeldern unser Kanton am effizientesten tätig sein könnte. Die Diskussion ist noch im Gange, politisch abgestützte Ziele sollen im Verlaufe dieses Jahres festgelegt werden. Als mittelfristiges Ziel wird eine kantonale Agenda 21 anvisiert, die direktionsübergreifend erarbeitet werden soll. Gleichzeitig sollen auch die Öffentlichkeit und ihre verschiedenen Meinungsträger (Gemeinden, Wirtschaft, Verbände) in den Prozess miteinbezogen werden. Das Stichwort „Prozess" ist wichtig: Es geht nicht um einen abgeschlossenen Katalog von einzelnen Massnahmen, sondern um einen fortlaufenden Prozess, der auf möglichst vielen Ebenen mit ganz unterschiedlichen Akteuren in Gang gesetzt werden soll. Dabei sollen auch die bestehenden Kontakte mit den Nachbarkantonen genutzt werden.
2 Amt für industrielle Betriebe (AIB)
Das Zuweisungsrecht für Abfälle (§ 28 Umweltschutzgesetzes) soll noch in diesem Jahr angewandt werden. Das Einzugsgebiet BL der erneuerten KVA Basel (für brennbare Abfälle) und der Deponieanlage Elbisgraben (für nicht brennbare Abfälle auf Reaktor- und Reststoffdeponien) wird festgelegt werden. Ein entsprechender Antrag an den Regierungsrat des Kantons BL ist in Arbeit.
5 Amt für Umweltschutz und Energie (AUE)
Der Altlastenkataster ist noch nicht fertiggestellt. Die GrundeigentümerInnen werden vor der Öffentlichkeit informiert.
Obwohl der Kanton nie Betreiber oder Grundeigentümer der Deponie Lindenstock war, übernimt er gewisse Überwachungs- und Analysekosten. Die Messwerte der belasteten Quellen weisen nach Angaben des AUE sinkende Tendenz auf.
Subventionen für Güllengruben werden in der Regel für neue oder erweiterte Düngeranlagen ausgerichtet. Sanierungen (Unterhalt, Sanierung von undichten Gruben etc.) werden nicht subventioniert.
Gemäss Angaben des LZE wurden in den letzten drei Jahren in unserem Kanton folgende Beträge für die Sanierung von Düngeranlagen (Güllengruben und Mistplätze zur Lagerung von Hofdünger) ausbezahlt:
| . | Kanton | Bund |
| 1995 | 291 550.-- | 146 927.-- |
| 1996 | 340 000.-- | 124 931.-- |
| 1997 | 174 740.-- | 75 168.-- |
| Durchschnitt | ||
| 1995 -97 | 268 763.-- | 115 675.-- |
Gemäss eidg. Gewässerschutzgesetz müssen im Jahre 2007 alle Landwirtschaftsbetriebe über den notwendigen Lagerraum für Gülle und Mist verfügen. In den nächsten Jahren rechnet das Amt deshalb mit einer grossen Nachfrage für die Sanierung von Düngeranlagen.
4.4 Justiz-, Polizei- und Militärdirektion
Feststellung
Empfehlungen der GPK zum Amtsbericht 1996
Die Stellungnahme der JPMD bzw die getroffenen Massnahmen erfüllen die Erwartungen der Subko IV und können - abgesehen von folgenden Einschränkungen - abgeschrieben werden:
1. Die JPMD wird ersucht, die Subko IV zu informieren, sobald die eingesetzte Arbeitsgruppe i.S. Bürgerrechtswesen abgeschlossen hat.
2. Ob die vorliegende Stellungnahme des Regierungsrates bezüglich Polizeileitung die seinerzeit durch die Subko IV geäusserten Bedenken richtig beurteilt, wird die Zukunft weisen. Die Subko IV wird die weitere Entwicklung beobachten.
Empfehlungen generell:
| Mit Schreiben vom 17.12.97 und 27.1.98 hat die JPMD umfassend Stellung genommen zu allen bisher offenen bzw. unbeantworteten Empfehlungen. Die meisten Empfehlungen können als erfüllt abgeschrieben werden. Die Subko IV wird sich gegenüber der JPMD bezüglich aller noch offenen Punkten vernehmen lassen. |
1.4 Zivilrechtsabteilung 2
1.4.1 Inspektorat der Bezirksschreibereien
Im vergangenen Jahr war eine markante Zunahme von Betreibungen, Pfändungen sowie von Verlustmassen bei Konkursen zu verzeichnen. Im Einklang mit einer Empfehlung der GPK hat der Regierungsrat anfangs 1998 zusätzliche 6,5 Stellen für die Betreibungs- und Konkursämter aller Bezirksschreibereien bewilligt. Sollten die Fallzahlen weiterhin stark ansteigen - was in Anbetracht des sich verbessernden wirtschaftlichen Umfeldes nicht zu hoffen ist - so erwägt der Regierungsrat eine weitere Personalaufstockung.
1.5 Polizeiabteilung
1.5.2 Strafvollzug und Strafregistratur, Bezirksgefängnisse
Die Belegung in den Bezirksgefängnissen ist gegenüber dem Vorjahr um 4'000 Tage gestiegen. Es wurde eine zusätzliche Betreuerstelle geschaffen. Probleme würden sich aus der Tatsache ergeben, dass die Klientel schwieriger wurde und dass verschiedene Haftregimes benötigt würden. In Ausschaffungshaft befänden sich durchschnittlich 9 Personen, welche seit kurzem ausschliesslich im UG Sissach untergebracht seien. Bezüglich Ausschaffungshaft hat die JPMD beim Kanton Basel-Stadt einen Bedarf an Plätzen angemeldet.
Die einschlägigen Vorschriften - so auch die EMRK - können in den Untersuchungsgefängnissen gemäss JPMD eingehalten werden.
1.5 Abteilung Datenschutz
Die zunehmende Vernetzung (lokale Netze, Intranet, Internet) und die tendenziell wachsende Komplexität der EDV-Lösungen bedarf eines gegenseitigen Problembewusstseins zwischen den jeweiligen EDV-Verantwortlichen und der Aufsicht Datenschutz. Dieses wird gemäss JPMD durch regelmässigen Gedankenaustausch und projektbezogene Zusammenarbeit mit der Informatik-Planung und -Koordination (IPK) sowie den entsprechenden EDV-Verantwortlichen gewährleistet.
3 Fremdenpolizei
3.2.1 Asylbereich
Die allermeisten abgewiesenen Asylsuchenden verfügen über keine gültigen Reisedokumente. Bei einer Vielzahl dieser Personen stehen weder die Identität noch der Herkunftsort fest. Es müssten teilweise aufwendige Sprachanalysen vorgenommen werden, um das tatsächliche Herkunftsgebiet nach Möglichkeit einzugrenzen und weitere kostspielige Aufwendungen zu minimieren. Es zeichne sich die Möglichkeit ab, dass der Bund künftig die Reisepapiere beschaffen könnte.
6 Militärverwaltung
6.1.3 Wehrpflichtersatz / Ersatzdienst
In Baselland ist das KIGA für die Bearbeitung zuständig. Dieses hat die Vollzugsaufgaben an die Caritas abgetreten. Die Einsatzplätze für Dienstleistende befinden sich beispielsweise Altersheimen, Spitälern, bei Bergbauern oder im Kulturgüterschutzbereich. Gemäss Auskunft der Regierung warteten im Mai 1998 52 Baselbieter auf ihren Einsatz. Die bisherigen Erfahrungen der Caritas und der Zivildienstleistenden schienen bisher gut.
7 Motorfahrzeugkontrolle
Die Situation in und mit der MFK hat sich für die JPMD beruhigt. An der Umsetzung von Empfehlungen der Subko IV wird zurzeit gearbeitet.
10 Statthalterämter
10.1 Vormundschaftliche Geschäfte / Fürsorgerischer Freiheitsentzug (FFE)
93% aller FFE in unserem Kanton würden als vorsorgliche Massnahme angeordnet, also wenn Gefahr im Verzug ist. Eine Arbeitsgruppe „Vormundschaftsrecht", eingesetzt vom Vorsteher JPMD, hat sich intensiv mit dem FFE auseinandergesetzt. Sie habe festgestellt, dass sich die Regelungen, wie sie seit 1.10.82 in Kraft sind, bewährt haben. Die Anordnung des vorsorglichen FFE durch Ärzte als einzige Änderung stehe zur Diskussion.
Eine Umfrage der JPMD bei den Statthalterämtern hat ergeben, dass sich per 31.12.97 11 Personen in definitiv angeordneten FFE befanden. Unterbringungsort war in 10 Fällen die Kantonale Psychiatrische Klinik Liestal und in 1 Fall die Trinkerheilstätte Effingerhort.
11 Amt für Bevölkerungsschutz
Von der Bedeutung der Lokalradios im Katastrophenfall ausgehend, wurde die JPMD durch die Subko IV mit der Frage bezüglich der erwähnten Medien und ihrer Einbindung konfrontiert. Es wurde die Frage gestellt, wie mit der Tatsache umgegangen wird, dass auch bei den Radios Personalfluktuation besteht. Der Subko wurde geantwortet, dass die Radios wie alle KKS-Mitglieder alarmiert, aufgeboten und sofort in die Arbeit einbezogen würden. Das gelte sowohl für den Ernstfall als auch für die regelmässig stattfindenden Übungen und Ausbildungen. Probleme, die durch Mutationen bei den Lokalradios hätten entstehen können, würden sich nicht ergeben.
Empfehlungen
Zu 1.5 Datenschutz
Der Regierungsrat wird ersucht, zu prüfen und berichten, ob bezüglich der Zusammenarbeit der Verwaltung bzw der EDV-Verantwortlichen mit der Abteilung Datenschutz verbindliche Weisungen zu erlassen sind.
zu 3.2.1 Asylbereich
Dem Regierungsrat wird empfohlen, beim Bund auf eine baldige Übernahme der Reisepapiere bei Rückschaffungen hinzuwirken.
4.5 Erziehungs- und Kulturdirektion
Auswahl aus den zusätzlich eingeholten Auskünften:
1.4 Sprachheilwesen
Der Pauschalvertrag mit dem Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) hat sich bewährt. Zur Auszahlung kommt neu ein Pauschalbeitrag pro Volksschülerin und Volksschüler. Dadurch entfällt die aufwendige und komplizierte Jahresabrechnung. Das BSV beteiligt sich jetzt mit rund 2,3 Millionen Franken weniger an den Kosten für das Sprachheilwesen, was sich zu einem Viertel auf den Kanton und zu drei Vierteln auf die Gemeinden auswirkt. Die Restzahlung 1996 wurde erst 1997 verbucht, was nach einem höheren Jahresbeitrag aussieht. Mit dem gültigen Vertrag wird der gesamte Beitrag des BSV in vierteljährlichen Raten im laufenden Rechnungsjahr verbucht. Es ist zu befürchten, dass die Beitragszahlungen des Bundes weiter zurückgehen werden.
1.6.6 Visitationskommission
Auf das Schuljahr 1993/94 wurde eine Reform der DMS-3 der Gymnasien durchgeführt, die nach dem Abschluss ausgewertet wurde. Statt wie bei der Evaluation der Gymnasialreform eine schriftliche Befragung bei Lehrkräften, Schülerschaft und Experten durchzufahren, setzte man für die Auswertung der DMS-3-Reform eine Visitationskommission ein. Die Ergebnisse der Evaluation sind in einem Bericht zusammengefasst. Vor allem im Bereich der Sozialkompetenz hat die Kommission wertvolle Hinweise geliefert. Die Schlussfolgerungen und konkreten Massnahmen für die weitere Entwicklung der DMS-3 werden zur Zeit durch die Pädagogische Arbeitsstelle zusammen mit der Rektorenkonferenz der Gymnasien vorbereitet. Die Visitationskommission wurde aufgelöst.
1.8 Stabsstelle für Hochschulfragen
Die Erfahrungen mit dieser neuen Stelle sind sehr positiv. Die Stelleninhaberin ist de facto persönliche Mitarbeiterin des Direktionsvorstehers bei den Vorbereitungsarbeiten für den Fachhochschulrat sowie den Universitätsrat. Sie führt auch das Sekretariat des Fachhochschulrates. Der Landrat wird in der zweiten Hälfte 1998 zum ersten Mal über einen Leistungsauftrag der FHBB beschliessen müssen. In dieser Vorlage werden finanzielle Mittel für die Führung des Fachhochschulrats enthalten sein.
1.9 Verwaltungsabteilung
Im Rahmen des Projekts Leistungsauftrag wurde mit den drei beteiligten Dienststellen das Controlling aufgebaut. An drei Stichtagen wird dem Direktionsvorsteher Bericht erstattet. Wegen der Probleme mit dem NRW kann man den ersten Controllingtermin nicht einhalten. Im April 1998 nahm man zur Kenntnis, dass die FKD den anderen Direktionen kein Personal mehr für die Einführung der Betriebsbuchhaltung zur Verfügung stellt. Die Finanzbuchhaltung hat jetzt Priorität. Das NRW läuft weiter auf Sparflamme.
4.7 Ausbildungsbeiträge
Die GPK stellt mit Befriedigung fest, dass die Kommission für Ausbildungsbeiträge auf Grund der GPK-Empfehlung (Übertragung der Routine-Entscheide an die Verwaltung) 1997 sechs Sitzungen weniger abgehalten hat als im Vorjahr. Allerdings hält die Kommission daran fest, eine monatliche Sitzung durchzuführen.
Die ebenfalls von der GPK empfohlene Sonderaktion für Rückzahlungen von ehemaligen Stipendienempfängerinnen und -empfängern war wenig erfolgreich. Die angeschriebenen Personen haben bei insgesamt bezogenen Fr. 8'811'993.- nur Fr. 38'540.- zurückbezahlt, was weniger als einem halben Prozent entspricht. Die Aktion soll deshalb nicht wiederholt werden.
9.6.1 Sportstättenbau
Zurzeit wird ein kantonales Sportanlagenkonzept erarbeitet. Der Ist-Zustand wurde von einem Planungsbüro erhoben und in einem Bericht dargestellt. Gegenwärtig erhebt ein Planer den Soll-Zustand und arbeitet mögliche Optimierungen von überkommunalen Sportanlagen aus. In einer weiteren Phase werden neu zu bauende Anlagen mit Nachbarkantonen und -regionen abgesprochen und evt. in die Planung aufgenommen. Ob eine regionale Zusammenarbeit wirklich zustande kommt, ist noch offen.
Was die Schwimmhallen betrifft, so werden Gemeinden nicht mehr in der Lage sein, grössere Schwimmbäder allein zu finanzieren. Der Kanton kann nicht alle unterstützen, sondern wird eine Auswahl treffen müssen.
10.3.1 Kulturpolitische Massnahmen
Der Projektkredit für Literaturförderung BS/BL von Fr. 160'000.- ist nicht in der Kulturvertragspauschale von Fr. 6'080'00.- enthalten. Ab 1999 stellt BL die Hälfte des Gesamtkredits, also Fr. 80'000.- zur Verfügung.
10.4.3 Kantonsmuseum
Der Nutzen der zehn Museums-Apéros im Jahr 1997 wird als hoch eingeschätzt. Es handelt sich dabei um Veranstaltungen, die einem interessierten Publikum den Blick hinter die Kulissen ermöglicht. Die Besucherzahlen schwanken zwischen 35 und 50. Jeder Museumsapéro zieht neben einem Stammpublikum wechselnde Personenkreise an. Zu jedem Anlass lädt man eine Direktion, eine Dienststelle oder eine andere Verwaltungseinheit speziell ein.
Viele der kleineren Anlässe werden ausschliesslich mit dem normalen Personalbestand bestritten. Für Ausstellungen kauft die Museumsleitung fallweise zusätzliche Leistungen von Drittpersonen und Firmen ein, die über den Ausstellungskredit finanziert werden.
Empfehlungen
keine
Die Empfehlungen zum Amtsbericht 1996 sind erledigt.