1998-43 (1)

Landrat / Parlament || Vorlage 1998-043 vom 28. April 1998


Schriftliche Beantwortung der Interpellation 98/43 von Landrat Theo Weller, Muttenz, bezüglich "37.5 oder 92 Millionen für die KVA Basel? Was geschieht mit den Abstimmungsversprechungen?"


Zur Interpellation von Theo Weller vom 19. Februar 1998


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





Am 19. Februar 1998 reichte Landrat Theo Weller, Muttenz, eine Interpellation mit folgendem Wortlaut ein:

"37,5 oder 92 Millionen für die KVA Basel? Was geschieht mit den Abstimmungsversprechungen?




1. Allgemeines


In der Volksabstimmung vom 22.9.96 hat das baselbieter Stimmvolk zwei Krediten zugestimmt, welche die Erfüllung der Verpflichtungen aus der "Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Kanton Basel-Landschaft über die Abfallbewirtschaftung" (kurz Abfallvereinbarung genannt) ermöglichen sollten. Zugestimmt wurde dem Verpflichtungskredit von Fr. 34,5 Mio. für die Erhöhung der Kapitalbeteiligung von bisher Fr. 3 Mio. auf Fr. 37,5 Mio. an der REDAG und dem Kredit von Fr. 10 Mio. für eine Kostendeckungsgarantie. Von weiteren Krediten für die KVA war nicht die Rede.


Die bis vor kurzem noch offene Frage, ob der baselstädtische Regierungsrat dem Grossen Rat einen Ratschlag zur Genehmigung die bisher nur von Baselland gutgeheissene Abfallvereinbarung unterbreiten werde, ist nun beantwortet. Der Ratschlag Nr. 8802 vom 20.1.98 betreffend "Abschluss einer Abfallvereinbarung mit dem Kanton Basel-Landschaft" (kurz Ratschlag genannt) wurde dem Grossen Rat am 27.1.98 zugestellt. Der Ratschlag enthält zahlreiche Teilberichte und ist versehen mit 12 Beilagen. Es handelt sich um ein nachahmenswertes Beispiel einer offenen und umfassenden Information.




2. Folgen des Ratschlages


2.1 Höhe der Investition unseres Kantons


Gemäss Ratschlag (S. 29) betragen die voraussichtlichen Projektkosten (nur noch) Fr. 208 Mio. (statt wie ursprünglich angenommen Fr. 380 Mio.). Zur Beteiligung unseres Kantons an der Finanzierung des Baus der KVA entnimmt man dem Ratschlag (S. 33/34) folgende Ueberlegungen:


Als massgebend wird die Beteiligung unseres Kantons am Aktienkapital der REDAG (37,5 von 84,5 Mio. = 44,4 %) betrachtet. So steht es auch in Ziffer 0.3 des Darlehensvertrages zwischen unserem Kanton und der REDAG (Ratschlag S. 42).




Anmerkungen:


Der Ratschlag schafft damit einen Widerspruch zur den dem baselbieter Stimmvolk für die Abstimmung vom 22.9.96 gelieferten Informationen. Ziffer 2.1.2 der Abfallvereinbarung nennt nämlich ein anderes Mass der Beteiligung unseres Kantons, nämlich den Umfang des von ihm angemeldeten Abfallkontingentes. Letzteres beträgt aktuell 80'000 t/a. Bezogen auf die angenommene Kapazität von 246'000 t/a (Ratschlag S. 17) ergibt dies (nur) einen Anteil von 34,55 %.


Der Ratschlag ignoriert auch, dass als Investition für die KVA in der Volksabstimmung vom 22.9.96 nur ein Kredit von Fr. 34,5 Mio. zur Aufstockung des Aktienkapitals der REDAG gutgeheissen worden ist.


Aufgrund der Annahme des Ratschlages beliefe sich der Finanzierungsanteil unseres Kantons auf etwas mehr als Fr.   92 Mio. (44,4 % von Fr. 208 Mio.). Würde Ziffer 2.1.2 der Abfallvereinbarung eingehalten, so ergäben sich höchstens Fr. 82 Mio..




2.2 Baukredit an REDAG wird zu Investitionsdarlehen an Basel-Stadt


Gemäss Darlehensvertrag zwischen unserem Kanton und der REDAG (Ratschlag S. 42 - 45) gewährt unser Kanton der REDAG zunächst einen "zinslosen Baukredit in Darlehensform" (Ziffer 1.1., Ratschlag S. 42). Dieser soll dann "in ein Investitionsdarlehen des Kantons Basel-Landschaft an den Kanton Basel-Stadt umgewandelt" werden (Ziffer 2.1., Ratschlag S. 43).


Da der Kanton Basel-Stadt gemäss Ziffer 3 der "Verwaltungsvereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft betr. Bau und Betrieb der Kehrichtverbrennungsanlage" (Ratschlag S. 46) gleichzeitig Bauherr, Eigentümer und Betreiber der Anlage ist, erhält die über die Aufstockung des Aktienkapitals der REDAG hinausgehende Investition einen andern Charakter.




2.3 "Umfassende Mitspracherechte", "Maximum an Mitwirkung"?


Die Vertretung unseres Kantons im Verwaltungsrat der REDAG wird im neuen Konsortialvertrag in Ziffer 5.2, Absatz 1 (Ratschlag S. 53) wie folgt geregelt:


"Der Verwaltungsrat besteht aus 17 (siebzehn) Mitgliedern. Dem Kanton Basel-Stadt stehen 6 Verwaltungsratsmandate zu, dem Kanton Basel-Landschaft 5 Verwaltungsratsmandate. Die übrigen Partner haben Anspruch auf 6 Verwaltungsratsmandate."


Im Brief des Baudepartementes Basel-Stadt vom 17.7.96 an Frau Regierungsrätin Elsbeth Schneider-Kenel wurde folgender Vorschlag für die Gliederung des Verwaltungsrates nach erfolgter Erhöhung des Aktienkapitals auf Fr. 87,5 Mio. unterbreitet:


"Im Rahmen dieser Aktienkapitalerhöhung erhöht sich auch die Zahl der Verwaltungsratsmandate für den Kanton Basel-Landschaft nach folgender Tabelle:


Diesen Vorschlag hat Frau Regierungsrätin Schneider in einem Brief vom 14.4.97 wie folgt kommentiert:


"Die Vorschläge in diesem Schreiben entsprechen nicht unseren Vorstellungen, so dass bezüglich effektiver Zusammensetzung der erwähnten Gremien noch keine definitiven Aussagen gemacht werden können."


Der baselstädtische Vorschlag vom 17.7.96 hätte unserem Kanton eine Vertretung im Verwaltungsrat von 33,3 % gebracht, was Frau Regierungsrätin Schneider zurecht als ungenügend taxierte. Nun wird unserem Kanton nur noch eine Vertretung von 29,4 % zugebilligt, wogegen die übrigen, privaten Partner (deren Know-how nach beendigter Planungsphase und bald fertiggestelltem Bau nicht mehr benötigt wird) eine Ueber-Vertretung von 35,3 % erhalten sollen, obwohl sie nur 7,6 % Aktienkapital gezeichnet haben!




3. Feststellungen und Fragen


3.1 Landrat und Volk haben einen Kredit von Fr. 34,5 Mio. für den Bau der KVA bewilligt. Weitere finanzielle Mittel sollten günstiger durch die REDAG beschafft werden können.


- Wie kommt der Regierungsrat dazu, nun zu Lasten unseres Kantons und in eigener Kompetenz zusätzlich über Fr. 50 Mio. in die baselstädtische KVA zu investieren?


- Weshalb soll die Finanzierung durch Darlehen der Kantone plötzlich günstiger sein, als die bisher beabsichtigte Beanspruchung des Kapitalmarktes?




3.2 Gemäss Abfallvereinbarung Ziffer 2.1.2 beteiligt sich unser Kanton im Umfang des von ihm angemeldeten Abfallkontingents an der Finanzierung der KVA, was aufgrund der im Ratschlag genannten Werte eine Beteiligung von 34,55 % ergäbe. Nach Ziffer 0.3 des Darlehensvertrages (Ratschlag S. 42) soll sich unser Kanton entsprechend seinem Anteil am Aktienkapital der REDAG an den Kosten der Anlage beteiligen, welcher zur Zeit 44,4 % beträgt .


- Was legitimiert den Regierungsrat, vertragliche Verpflichtungen einzugehen, die wesentlich abweichen von den grundlegenden Informationen zur Volksabstimmung vom 22.9.96?




3.3 Dem Verwaltungsrat der REDAG sollen nach erfolgter Erhöhung des Aktienkapitals auf Fr. 84,5 Mio. 17 Personen angehören. Unserem Kanton, mit einem Anteil von 44,4 % am Aktienkapital sollen nur 5 Sitze zustehen, was einem Sitz-Anteil von nur 29,4 % entspricht. Gleichzeitig soll 6 privaten Unternehmen - mit bloss 7,1 % Aktienanteil - 6 Sitze, die zusammen eine Stimmkraft von 35,5 % vermitteln, eingeräumt werden. Die Benachteiligung unseres Kantons ist stossend.


- Wann und wie gedenkt der Regierungsrat seine vor der Volksabstimmung vom 22.9.96 abgegebenen Zusicherungen ("Beim Bau und Betrieb hat unser Kanton umfassende Mitspracherechte". "Die hohe Beteiligung am Aktienkapital sichert uns ein Maximum an Mitwirkung , an eigener Beeinflussung der Kosten und an Bundesbeiträgen") einzulösen?


- Weshalb lässt sich unser Regierungsrat mit einer noch schlechteren Lösung, als sie von Basel-Stadt mit Schreiben vom 17.7.96 offeriert worden war, abspeisen?




3.4 Dem Ratschlag ist zu entnehmen, dass folgende Vertragswerke noch nicht unterzeichnet sind:


- der aktualisierte (neue) Konsortialvertrag (Ratschlag S. 51 - 57),


- die Verwaltungsvereinbarung (Ratschlag S. 46 - 48) und


- der Darlehensvertrag (Ratschlag S. 42 - 45).


- Was unternimmt der Regierungsrat, um diese Vertragswerke vor der Unterzeichnung seinen Abstimmungsversprechungen und der Abfallvereinbarung anzupassen?


Der Interpellant ersucht um schriftliche Beantwortung."




Antwort des Regierungsrates


Vorbemerkung


Mit dem vom Landrat und Volk bewilligten Kredit zur Aufstockung des Aktienkapitals der REDAG, der Erstellerin der neuen KVA Basel, bringt unser Kanton seinen Willen zum Ausdruck, den Kanton Basel-Stadt wirkungsvoll für eine Leistung zu unterstützen, welche dieser nach Ablehnung der eigenständigen baselbieter Lösung für unseren Kanton langfristig erbringt. Deshalb stehen die Kapitalanteile der beiden Hauptaktionäre an der REDAG - Basel-Stadt und Basel-Landschaft - nach der Aufstockung in gleichem Verhältnis wie die von ihnen für die KVA Basel angemeldeten Abfallmengen. Dies ist bereits aus der Vorlage 95/211 des Regierungsrates an den Landrat vom 28. November 1995, Ziffer 2.7, Erhöhung der Kapitalbeteiligung an der REDAG, ersichtlich. Der Beteiligungsprozentsatz beträgt somit 44.4 %. Die Kapitalanteile der beiden Kantone stehen im gleichen Verhältnis wie ihre beiden Abfallkontingente. Ziffer 2.1.2 der Vereinbarung steht dazu nicht in Widerspruch.


Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt hat im übrigen am 11. März 1998 die Abfallvereinbarung ebenfalls genehmigt.


Mit der Einbindung zusätzlicher privater Partner (Novartis Services AG, Roche Holding AG, Coop Basel, Genossenschaft Migros Basel, Gewerbeverband Basel-Stadt, BASORAG) hat sich die REDAG ein hohes Know-how aus der Privatwirtschaft sichergestellt. Zusammen mit den Partnern der öffentlichen Hand wirken sie erfolgreich - wie die jüngsten Endkostenprognosen zeigen - auf eine möglichst kostengünstige Realisierung der Anlage hin.


In Beantwortung einer früheren Interpellation hat der Regierungsrat im Zusammenhang mit der Frage der Abordnung in einen Verwaltungsrat darauf hingewiesen, dass bekanntlich oberstes Organ einer Aktiengesellschaft die Generalversammlung sei. In der Generalversammlung entspricht die Stimmkraft eines Partners exakt seiner Kapitalbeteiligung. Im Verwaltungsrat wird selbstverständlich nach Möglichkeit ebenfalls eine Sitzverteilung entsprechend der Kapitalverteilung angestrebt, was aber gerade beim Vorhandensein von Partnern mit geringer Kapitalbeteiligung, deren Know-how der Verwaltungsrat jedoch nützen will, nicht immer möglich ist. Die Güte und das Gewicht einer Verwaltungsratsdelegation hängen nicht nur von der Anzahl Sitze, sondern auch der Qualität der einzelnen Mitglieder ab.




Die Antworten zu den einzelnen Fragen


Frage 3.1


Landrat und Volk haben einen Kredit von Fr. 34,5 Mio. für den Bau der KVA bewilligt. Weitere finanzielle Mittel sollten günstiger durch die REDAG beschafft werden können.


- Wie kommt der Regierungsrat dazu, nun zu Lasten unseres Kantons und in eigener Kompetenz zusätzlich über Fr. 50 Mio. in die baselstädtische KVA zu investieren?


- Weshalb soll die Finanzierung durch Darlehen der Kantone plötzlich günstiger sein, als die bisher beabsichtigte Beanspruchung des Kapitalmarktes?


Antwort


Ziel der REDAG war und ist es, die für die Realisierung der KVA Basel über das liberierte Aktienkapital benötigten finanziellen Mittel zu den bestmöglichen Konditionen auf dem Kapitalmarkt zu beschaffen. Der Regierungsrat hat die Variante Finanzierung über die Finanzverwaltung geprüft, zieht jedoch eine direkte Kapitalmarktfinanzierung durch die REDAG vor.




Frage 3.2


Gemäss Abfallvereinbarung Ziffer 2.1.2 beteiligt sich unser Kanton im Umfang des von ihm angemeldeten Abfallkontingents an der Finanzierung der KVA, was aufgrund der im Ratschlag genannten Werte eine Beteiligung von 34,55 % ergäbe. Nach Ziffer 0.3 des Darlehensvertrages (Ratschlag S. 42) soll sich unser Kanton entsprechend seinem Anteil am Aktienkapital der REDAG an den Kosten der Anlage beteiligen, welcher zur Zeit 44,4 % beträgt .


- Was legitimiert den Regierungsrat, vertragliche Verpflichtungen einzugehen, die wesentlich abweichen von den grundlegenden Informationen zur Volksabstimmung vom 22.9.96?


Antwort


Wie in der Vorbemerkung bereits dargelegt, kann der Regierungsrat keinen Widerspruch zwischen Abfallvereinbarung (bzw. der Landratsvorlage 95/211), den Informationen zur Volksabstimmung vom 22. September 1996 und dem Darlehensvertrag erkennen.


In Ziffer 2.7 der Vorlage 95/211 wird ausgesagt, dass sich das Aktienkapital der REDAG mit der Erhöhung der Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft auf 84.5 Millionen Fragen erhöht.


Die Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft (37.5 Millionen Franken) am gesamten Aktienkapital (84.5 Millionen Franken) beträgt somit 44.4 %. Die Beteiligungen der beiden Kantone am gesamten Aktienkapital (BL: 37.5 Millionen Franken; BS: 40 Millionen Franken) stehen im exakt gleichen Verhältnis wie die Abfallkontingente der beiden Kantone (BL: 80 000 t/a; BS 85 000 t/a). Beide Sachverhalte sind nicht neu; sie können der Landratsvorlage 95/211 entnommen werden.


Auch in den Abstimmungserläuterungen der Regierung ist dieser Sachverhalt dargelegt und der Beteiligungsprozentsatz von rund 44 % ausdrücklich erwähnt. In Ziffer 2.1.2 der Abfallvereinbarung ist zwar bewusst kein Prozentsatz enthalten; die Abfallvereinbarung ist jedoch im Kontext zur erwähnten Vorlage 95/211 zu verstehen, womit keine anderslautende Interpretation oder gar ein Widerspruch konstruiert werden kann. Der Regierungsrat hält entschieden fest, dass keine vertraglichen Verpflichtungen eingegangen werden, die wesentlich von den grundlegenden Informationen zur Volksabstimmung vom 22. September 1996 abweichen.




Frage 3.3


Dem Verwaltungsrat der REDAG sollen nach erfolgter Erhöhung des Aktienkapitals auf Fr. 84,5 Mio. 17 Personen angehören. Unserem Kanton, mit einem Anteil von 44,4 % am Aktienkapital sollen nur 5 Sitze zustehen, was einem Sitz-Anteil von nur 29,4 % entspricht. Gleichzeitig soll 6 privaten Unternehmen - mit bloss 7,1 % Aktienanteil - 6 Sitze, die zusammen eine Stimmkraft von 35,5 % vermitteln, eingeräumt werden. Die Benachteiligung unseres Kantons ist stossend.


- Wann und wie gedenkt der Regierungsrat seine vor der Volksabstimmung vom 22.9.96 abgegebenen Zusicherungen („Beim Bau und Betrieb hat unser Kanton umfassende Mitspracherechte ". „Die hohe Beteiligung am Aktienkapital sichert uns ein Maximum an Mitwirkung , an eigener Beeinflussung der Kosten und an Bundesbeiträgen") einzulösen?


- Weshalb lässt sich unser Regierungsrat mit einer noch schlechteren Lösung, als sie von Basel-Stadt mit Schreiben vom 17.7.96 offeriert worden war, abspeisen?


Antwort


Es ist richtig, dass die zahlenmässige Vertretung unseres Kantons im Verwaltungsrat der REDAG nicht ganz dem Anteil unserer Beteiligung am Aktienkapital entspricht. Es ist auch richtig, dass die Beteiligung unseres Kantons - prozentual betrachtet - etwas schwächer ist als von Basel-Stadt mit Schreiben vom 17. Juli 1996 offeriert.


Der prozentuale Anteil des Kantons Basel-Landschaft im Verwaltungsrat hätte vergrössert werden können, zum einen durch Aufstockung der Gesamtanzahl von Mitgliedern im Verwaltungsrat - wie dies im Schreiben BS vom 17. Juli 1996 aufgezeigt ist, oder aber durch Entfernen von einzelnen Verwaltungsräten der Privatwirtschaft. Beide Lösungen wären nicht im Sinne einer speditiven und effizienten Abwicklung des Projektes Realisierung KVA Basel gewesen, weshalb nun die vom Interpellanten dargestellte Vertretung verwirklicht wird. Dessen ungeachtet kann der Regierungsrat seine vor der Volksabstimmung vom 22. September 1996 abgegebenen Zusicherungen einlösen, bzw. hat sie auch schon ein gutes Stück eingelöst. Denn mit der bis zum heutigen Tag nur 12.5 %igen Beteiligung im Verwaltungsrat (2 Mitglieder von 16) hat er mit seiner Mitsprache dazu beigetragen, dass das Projekt optimiert und so kostengünstig wie nur möglich realisiert werden kann (der haushälterische Umgang mit den finanziellen Mitteln bei Einhalten der ökologischen Auflagen ist schliesslich oberstes Ziel). Der Regierungsrat wird ferner weiterhin darauf hinwirken, dass die dem Kanton Basel-Landschaft in Aussicht gestellten Bundesbeiträge von rund 15 Mio. Franken nur dem Kanton Basel-Landschaft, und damit den Abfallproduzentinnen und -produzenten in unserem Kanton zugute kommen.


Im übrigen wird die neue KVA diesen Sommer in die Inbetriebnahmephase starten. Die definitive Betriebsaufnahme ist auf anfangs 1999 geplant. Die meisten Investitionen sind getätigt oder geordert. Mit anderen Worten: Die Frage der Zusammensetzung des Verwaltungsrates hat sich vor allem wegen der Gegenwehr stark verzögert; sie wird aber ohnehin langsam hinfällig, da die KVA bald realisiert sein wird.




Frage 3.4


Dem Ratschlag ist zu entnehmen, dass folgende Vertragswerke noch nicht unterzeichnet sind:


- der aktualisierte (neue) Konsortialvertrag (Ratschlag S. 51 - 57),


- die Verwaltungsvereinbarung (Ratschlag S. 46 - 48) und


- der Darlehensvertrag (Ratschlag S. 42 - 45).


- Was unternimmt der Regierungsrat, um diese Vertragswerke vor der Unterzeichnung seinen Abstimmungsversprechungen und der Abfallvereinbarung anzupassen?




Antwort


Die Verträge sind gemeinsam von beiden Parteien im Geiste der Kooperation ausgearbeitet worden. Der Konsortialvertrag muss nicht angepasst werden. Die Verwaltungsvereinbarung sowie der Darlehensvertrag werden bezüglich finanztechnischer Details zur Zeit überprüft.




Liestal, 28. April 1998


Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Schmid
der Landschreiber: Mundschin



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