1998-140 (1)
Landrat / Parlament || Bericht vom 27. September 1998 zur Vorlage 1998-140
Bericht der Finanzkommission an den Landrat
Beiträge an die Basler Verkehrs-Betriebe für das Jahr 1996
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
1. Generelle Bemerkungen zur Vorlage
1.1. Gesetzliche Grundlage
Gemäss § 7 des Staatsvertrages zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft vom 26. Januar 1982 sind alle von den Basler Verkehrs-Betrieben (BVB) auf Gebiet des Kantons Basel-Landschaft bzw. von der Baselland-Transport AG (BLT) und der Autobus AG Liestal (AAGL) auf Gebiet des Kantons Basel-Stadt betriebenen Linien zu erfassen und nach Tram und Bus getrennt zu verrechnen. Anstelle von Zahlungen wird soweit wie möglich ein realer Ausgleich der Fahrleistungen vorgenommen.
1.2. Höhe des Staatsbeitrags
Der zu beschliessende Staatsbeitrag, der an die BVB auszurichten ist, errechnet sich zusammengefasst wie folgt:
Gegenüber dem Vorjahr ist somit eine Verminderung des zu leistenden Staatsbeitrages um Fr. 0,3 Mio zu verzeichnen. Die starken Veränderungen der frankenmässigen BVB-Leistungen in Baselland einerseits sowie der verrechneten Kostensatzdifferenz andererseits heben sich gesamthaft beinahe auf. Sie sind eine Auswirkung der geänderten Grundlagen der Abgeltungsrechnung (vgl. S. 2 der Regierungsvorlage).
Die Entwicklung des Staatsbeitrages in den letzten sieben Jahren geht aus Beilage A hervor.
1.3. Gemeindeanteile
Gemäss § 8 des Gesetzes zur Förderung des öffentlichen Verkehrs haben die begünstigten Gemeinden einen Anteil von 45 % an den Staatsbeitrag von Fr. 1,11 Mio zu leisten. Die mit dem unveränderten Verteilschema ermittelten Gemeindeanteile belaufen sich somit auf gesamthaft Fr. 0,50 Mio (1995: 0,64 Mio). Im Totalbetrag des Jahres 1996 sind auch die Gutschriften an die Gemeinden Allschwil, Muttenz und Pratteln von insgesamt Fr. 0,33 Mio verrechnet. Sie ergaben sich dank der Überschusse der BVB-Linien 6 und 14.
2. Kommissionsberatung
2.1. Einleitung
Die Finanzkommission behandelte die Vorlage an ihrer Sitzung vom 23. September 1998 in Anwesenheit von Herrn Regierungsrat Dr. Hans Fünfschilling sowie den Herren Dr. Martin Thomann, Finanzverwalter, Roland Winkler, Vorsteher der Finanzkontrolle, und Renato Baroffio, Abteilung öffentlicher Verkehr.
2.2. Ausgleich der Fahrleistungen
Gemäss § 6 des Staatsvertrages sollen möglichst gleich grosse reale Fahrleistungen der BVB und der BLT auf ausserkantonalem Gebiet angestrebt werden. In den beiden letzten Jahren ergaben sich die folgenden - nicht wesentlich veränderten - Verhältnisse:
2.3. Komplexität der Abgeltungsrechnung
Die Ermittlung der an die BVB zu leistenden Beiträge ist eine äusserst komplexe Angelegenheit, was beim Studium der Regierungsvorlage schnell klar wird. Der Hauptgrund dafür liegt darin, dass bei der Ermittlung der Zahlen verschiedene nicht aufeinander abgestimmte Rechtsgrundlagen (Staatsvertrag, Eisenbahngesetz usw.) zu beachten sind. Die daraus resultierenden komplizierten Mechanismen haben zur Folge, dass es nur noch für Spezialisten möglich ist, die Übersicht über die gesamte Abgeltungsrechnung zu haben.
Die Finanzkommission hat aus diesem Grund die Finanzkontrolle beauftragt, die Abrechnung zahlenmässig auf ihre Plausibilität hin zu prüfen. Das Ergebnis dieser Kontrollen ergab keine Beanstandungen, so dass der Vorlage zugestimmt werden kann.
Im Hinblick auf künftige Abgeltungsrechnungen bzw. zur Evaluation allfälliger Vereinfachungen in der Abrechnungsmethode hat die Kommission dem Regierungsrat den Auftrag erteilt, die heutige Methode und alle sie beeinflussenden Grundlagen in übersichtlicher Form darzulegen und der Kommission im ersten Quartal 1999 entsprechend Bericht zu erstatten.
Eine vereinfachte Darstellung der heutigen Methode zur Ermittlung des Staatsbeitrages an die BVB geht aus den Beilagen B und C hervor.
3. Antrag
Die Finanzkommission beantragt dem Landrat einstimmig, dem Landratsbeschluss gemäss Regierungsvorlage zuzustimmen.
Namens der Finanzkommission
der Präsident: Roland Laube
Gelterkinden, den 27. September 1998