Total Investitionen (inkl. MWSt)

Landrat / Parlament || Vorlage 1998-144 vom 18. August 1998


Bewilligung des Verpflichtungskredites für das Integrale Entsorgungs-System (IES)


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen



Landratsbeschluss (Entwurf) II Inhaltsübersicht




Zurück zum vorhergehenden Teil

8 Realisierung


8.1 Randbedingungen


Gespräche mit dem Verband der Kehrichtabfuhrunternehmer des Kantons Basel-Landschaft haben gezeigt, dass eine Umstellung der Fahrzeugflotte innert kurzer Frist mit Schwierigkeiten verbunden ist. Zahlreiche Fahrzeuge sind bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschrieben. Immerhin besteht ein Occasionenmarkt für Kehrichtfahrzeuge, so dass diese bei der Beschaffung von Neuen verkauft oder eingetauscht werden können. Ein Teil der bis zur Umstellung auf IES noch nicht abgeschriebenen Fahrzeuge kann im Nahbereich der KVA Basel eingesetzt werden. Die zeitliche Staffelung der Umstellung auf IES wird den Übergang wirtschaftlich verkraftbar machen, umso mehr, als die geplante Einführung des IES den Transportunternehmern seit 1994 bekannt war und sie um Zurückhaltung bei der Beschaffung von neuen Fahrzeugen gebeten wurden.


8.2 Terminplan Umsetzung


Abbildung 7 zeigt wie die Umsetzung des IES zeitlich ablaufen soll. Der definitive Betrieb der KVA Basel beginnt am 1. Januar 1999. Ende 1998, anfangs 1999 wird mit dem Landratsbeschluss zu diesem Verpflichtungskredit gerechnet. Die schrittweise Inbetriebnahme des IES kann nach Evaluation, Beschaffung und Vergabe auf Mitte 2000 vorgesehen werden.


Die Umsetzung bedingt eine enge Zusammenarbeit in der Vorbereitung und Durchführung zwischen allen Beteiligten (Kanton, Gemeinden, Abfallunternehmern und SBB). Beispielsweise soll gemeinsam mit den Kehrichtabfuhrunternehmern und den Gemeinden das Pflichtenheft und die Liste der anzufragenden Lieferanten von Fahrzeugen und Aufbauten erstellt werden. Die Ausschreibung und der Offertvergleich werden durch das AIB durchgeführt. Der Kauf der Container durch den Kanton soll auf der Basis eines gemeinsamen Systementscheides der Kehrichtabfuhrunternehmer erfolgen. Kommt keine Einigung zustande, trifft der Kanton den Entscheid.




9 Kosten


9.1 Allgemeines


In den nachfolgenden Kostenzusammenstellungen werden sämtliche Aufwendungen, welche innerhalb der Systemgrenze Transport im ganzen Einzugsgebiet anfallen - wie in Anhang 6 dargestellt -, aufgeführt.


9.2 Investitionskosten und Finanzierung


Innerhalb der erwähnten Systemgrenze fallen für das IES folgende Investitionskosten an:

Abb. 8: Die Investitionen von Kanton und Abfuhrunternehmern


Die Investitionen bei beiden Partnern werden in Form von Kapitaldienstkosten auf die Transportkosten und damit auf die Sackgebühr umgelegt, im Durchschnitt aller Gemeinden ohne Kostensteigerung.


Unter der Systemeinführung wird die Unterstützung für die Evaluation von Containern und Fahrzeugen, der Entscheid, die Vergabe, Aktivitäten für die Oeffentlichkeitsarbeit usw. verstanden.


9.3 Auswirkungen auf die Kehrichtsackgebühren


Die Kosten für das Sammeln des Kehrichts werden - wie heute - von den Gemeinden direkt auf den "Sack" umgelegt. Der Strassentransport der Abfälle von den Agglomerationsgemeinden direkt in die KVA Basel bzw. von den übrigen Gemeinden zur nächsten Container-Umladestelle wird ebenfalls von den Gemeinden finanziert und direkt auf den "Sack" umgelegt. Die gesamten Bahntransportkosten von den Container-Umladestellen zur KVA übernimmt der Kanton und stellt sie zusammen mit den eigentlichen Entsorgungskosten - wie bisher - den Gemeinden in Rechnung, welche diese ebenfalls auf den "Sack" umlegen.


Heute haben die Agglomerationsgemeinden geringere Transportkosten als die Gemeinden an der Peripherie unseres Kantons. Zusätzlich profitieren die Agglomerationsgemeinden von der gemäss Gesetz vorgeschriebenen Mischrechnung für die Entsorgungskosten in verschiedenen Entsorgungsanlagen. Gemeinden des mittleren und oberen Kantonsteiles, welche heute ihren Abfall noch in der Deponie Elbisgraben entsorgen, zahlen den gleichen Tonnenpreis wie die in die KVA liefernden Agglomerationsgemeinden, nämlich Fr. 195.--. Dies, obschon für den Elbisgraben die effektiven Kosten nur Fr. 145.-- /t betragen würden.


Die Bahntransportkosten haben eine für alle Gemeinden gleiche Erhöhung um einige Rappen pro Kehrichtsack zur Folge. Gleichzeitig hat für die mittleren und am Rande unseres Kantons liegenden Gemeinden die Reduktion der Strassentransportleistung eine Reduktion der Strassentransportkosten zur Folge. Um wieviele Rappen es sich handelt, wird weiter unten aufgeführt. Über alle Gemeinden betrachtet ist das IES kostenneutral.


Das IES für den Kanton Basel-Landschaft verursacht Bahntransportkosten gemäss folgender Aufstellung (Details hierzu siehe Anhang 10):

Die Bahntransportkosten ergeben bei einer für das Jahr 2000 für unseren Kanton angenommenen Menge an Hauskehricht, Sperrgut sowie Gewerbe- und Industrieabfällen von 92 400 Tonnen/Jahr Mehrkosten von ca. Fr. 10.-- pro Tonne bzw. ca. 5 Rp . für einen durchschnittlich 5 kg schweren 35 l-Kehrichtsack . In den Gemeinden mit Bahntransport entfällt durch die Einführung des IES der Strassentransport zwischen der Container-Umladestelle und der Verbrennungsanlage. Dies hat für diese Gemeinden eine Reduktion der Strassentransportkosten bis zu 18 Rp. pro 35 l-Kehrichtsack zur Folge.




Für eine stadtnahe Gemeinde mit Direktanlieferung wie beispielsweise Schönenbuch sieht dies wie folgt aus:

Für Gemeinden mit Bahnanlieferung wie beispielsweise Laufen oder Anwil ergibt sich folgendes:

Mit anderen Worten: Durch die Einführung des IES ändern sich die Sackgebühren in unseren Gemeinden in einer Bandbreite von + 5 Rp. bis - 13 Rp.. Insgesamt besteht Kostenneutralität. Die von der leichten Erhöhung (ca. 2 % der Sackgebühr) betroffenen Gemeinden profitieren auf der anderen Seite von einer kleineren Zahl von Durchfahrten von Lastwagen aus entfernteren Gebieten durch ihre Gemeinde. Schliesslich kommt auch hier in einem gewissen Sinn der Solidaritätsgedanke , wie er im Abwasserbereich seit Jahrzehnten gute Tradition ist, zum Ausdruck.


Die Auswirkungen auf die Umwelt werden in einem späteren Kapitel dargelegt.


9.4 Überprüfung mit den Jahreskosten


Für die Ermittlung der Jahreskosten wurden - in Absprache mit dem Fuhrunternehmerverband - für den Strassentransport Richtpreise des Schweizerischen Nutzfahrzeugverbandes (ASTAG) und für den Bahntransport Richtoffertpreise der SBB zugrunde gelegt. Aus Abbildung 9 (der detaillierte Jahreskostenvergleich findet sich im Anhang 10) geht hervor, dass das IES tatsächlich ohne Kostensteigerung eingeführt werden kann.

Abb 9: Reine Strassenanlieferung und IES haben praktisch gleiche Jahreskosten zur Folge.


Fortsetzung


Back to Top