über einen Investitionsbeitrag an den binationalen Flughafen Basel-Mülhausen (Landratsbeschluss)
Landrat / Parlament || Inhalt des Berichts 1998-145 vom 21. Dezember 1998
Landratsbeschluss (Entwurf)
über einen Investitionsbeitrag an den binationalen Flughafen Basel-Mülhausen
(Investitionsvorhaben 1997-2004)
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
vom
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Dem Flughafen Basel-Mulhouse wird gestützt auf Artikel 4 der Vereinbarung zwischen der Eidgenossenschaft und den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft betreffend Zusammenarbeit bei der Wahrung der schweizerischen Interessen auf dem binationalen Flughafen Basel-Mülhausen (Zusammenarbeits-Vereinbarung) vom 25. November 1997/14. Januar 1998, in Verbindung mit dem Nachtrag Nr. 4 zum Pflichtenheft (Anhang II) des französisch-schweizerischen Staatsvertrages vom 4. Juli 1949, an das Investitionsvorhaben 1997-2004 zu Lasten Konto Nr. 8010.361.30 „Euro-Airport" ein Investitionsbeitrag von maximal CHF 33,35 Mio. bewilligt.
2. Die Auszahlung des Investitionsbeitrages erfolgt gemäss Baufortschritt und unter Berücksichtigung folgender Auflagen:
- Einhaltung der in der Vereinbarung zum Abflugverfahren „Direktstart Hochwald" vom 27. April 1998 zwischen der Flughafendirektion, dem Wirtschafts- und Sozialdepartement des Kantons Basel-Stadt, der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion des Kantons Basel-Landschaft, dem Bundesamt für Zivilluftfahrt und der Schweizer Delegation des Verwaltungsrates abgesprochenen Regelung (inkl. Anhang);
- Fristgerechte Realisierung der Verlängerung der Ost/West Piste um mindestens 220 Meter im Jahr 1999 und namhafte Verlagerung der Starts Richtung Süd auf die Ost/West Piste;
- Revision des heutigen Pistenbenützungskonzepts zur Ermittlung von Flugrouten, welche die Lärmbelastung unter Berücksichtigung der Anzahl betroffener Personen objektiv minimieren, unter Beachtung der in der oben erwähnten Vereinbarung zum Abflugverfahren „Direktstart Hochwald" abgesprochenen Regelung;
- Restriktivere Handhabung der Ausnahmebewilligungen in der Sperrzeit zwischen 24.00 Uhr und 05.00 Uhr und eine weitere Annäherung der Nachtflugregelung in der übrigen Nachtzeit mit dem Ziel der Handhabung wie bei den anderen schweizerischen Landesflughäfen (insb. Zürich-Kloten);
- Vorlage eines Beschlussantrages durch die Flughafendirektion an den Verwaltungsrat des Flughafens zur Einführung schadstoffabhängiger Landetaxen;
- Sicherung der Möglichkeit eines künftigen Anschlusses des Flughafens an das öffentliche Schienennetz.
3. Der Regierungsrat wird beauftragt, zusammen mit den zuständigen schweizerischen und französischen Luftfahrtbehörden sowie dem Kanton Basel-Stadt abzuklären, wieweit eine Risikoanalyse ein sinnvolles Instrument zur Entscheidfindung bei der Festlegung von An- und Abflugverfahren für den Flughafen Basel-Mülhausen sein könnte und gegebenenfalls eine solche Analyse in Auftrag zu geben.
4. Bei Nichteinhalten der unter Ziffer 2 genannten Auflagen oder Nichtrealisierung gewisser Teile des Investitionsvorhabens durch den Flughafen hat der Regierungsrat mit dem Kanton Basel-Stadt und dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Konsultationen aufzunehmen. Er kann mit der Auszahlung zuwarten oder entsprechende Kürzungen vornehmen.
5. Der Regierungsrat berichtet dem Landrat jährlich im Amtsbericht über den Stand der Bemühungen zur Erfüllung der unter Ziffer 2 genannten Auflagen.
6. Die Motion 98/14 von Landrat H. Frey Verlängerung der Ost/West-Piste des Flughafens Basel / Mulhouse wird als erfüllt abgeschrieben.
Ziffer 1 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.
Liestal,
Im Namen des Landrates
Der Präsident:
Der Landschreiber: