1998-150 (1)

Landrat / Parlament || Bericht vom 28. September 1998 zur Vorlage 1998-150


Bericht der Finanzkommission an den Landrat


Software für die Personal- und Lohnadministration / Antrag auf Bewilligung eines Verpflichtungskredites


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen



Landratsbeschluss (Entwurf)
1. Generelle Bemerkungen zur Vorlage

Das neue Personalgesetz und die Dezentralisierung der Personalverwaltung sind Anlass, eine Vereinheitlichung und Professionalisierung der Personaladministration durchzusetzen. Aus diesem Grund sollen die heutigen Insellösungen durch eine EDV-Lösung ersetzt werden, die für die ganze Kantonsverwaltung gilt und sowohl zentral als auch dezentral einsetzbar ist. Da Personaladministration und Lohnauszahlung sehr stark miteinander verbunden sind, wurde auch letztere in die Überlegungen einbezogen.


Mit der Vorlage 98/150 wird dementsprechend ein Verpflichtungskredit für die Beschaffung und Einführung einer neuen Personal- und Lohnadministration-Software in der Höhe von Fr. 2,4 Mio beantragt. In diesem Betrag sind Zusatzprogrammierungskosten von Fr. 0,9 Mio enthalten, die für die automatische Rückbelastung der Gemeindeanteile an der Lehrpersonalbesoldung notwendig sind.


Der Einsatz der neuen Software ist gemäss den von Verwaltungsseite erhaltenen Auskünften für die ganze Verwaltung, exklusive die Spitäler, vorgesehen (vgl. auch Ziffer 2.3).




2. Kommissionsberatung


2.1. Einleitung


Die Finanzkommission behandelte die Vorlage an ihrer Sitzung vom 23. September 1998 in Anwesenheit von Herrn Regierungsrat Dr. Hans Fünfschilling sowie den Herren Dr. Martin Thomann, Finanzverwalter, und Roland Winkler, Vorsteher der Finanzkontrolle.


2.2. Eintretensdebatte


Angesichts der über 11'000 verwalteten Personalverträge ist der Bedarf für eine einheitliche Lösung über die gesamte Kantonsverwaltung unbestritten. Neben Verbesserungen im Internen Kontrollsystem (IKS), der Optimierung von Abläufen usw. sind dadurch auch Auswertungen und Analysen möglich, für die zwar ein Bedarf besteht, die aber heute nicht oder nur mit grossem Aufwand erstellt werden können.


2.3 Einbezug der Spitäler


Zur Zeit hat jedes Spital ein separates Lohnprogramm. Ein Bedarf für den Übergang auf das einheitliche EDV-System gemäss dieser Vorlage besteht dort offenbar nicht. Deshalb sind die Spitäler aus der Vorlage 98/150 ausgeklammert worden.


Die Finanzkommission ist aber klar der Meinung, dass aus Wirtschaftlichkeitsüberlegungen (Kosten, Controlling und Revision) auch die Spitäler in die kantonsweite Vereinheitlichung einzubeziehen sind. Selbstverständlich soll eine gewisse zeitliche Erstreckung bis zur Ablösung der heutigen Programme möglich sein.


Die Finanzkommission beantragt deshalb, im Landratsbeschluss eine neue Ziffer 2 aufzuführen, die in naher Zukunft eine Vereinheitlichung in der ganzen Staatsverwaltung (einschliesslich Spitäler) gewährleistet.




3. Antrag


Die Finanzkommission beantragt dem Landrat einstimmig, dem beiliegenden Landratsbeschluss zuzustimmen.


Namens der Finanzkommission
der Präsident: Roland Laube


Gelterkinden, den 27. September 1998 




Landratsbeschluss (Entwurf)


Landratsbeschluss betreffend Bewilligung eines Verpflichtungskredites für die Einführung einer neuen Software für die Personal- und Lohnadministration


Vom


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


1. Für die Beschaffung und Einführung einer neuen Personal- und Lohnadministrations-Software (einschliesslich Zusatzprogrammierkosten) wird ein Verpflichtungskredit von 2.4 Millionen Franken zu Lasten der Konten 2100.311.80 / 318.81 und 318.83 bewilligt.


2. Die Software ist in der ganzen Kantonsverwaltung (einschliesslich Spitäler) einzusetzen.


3. Ziffer 1 steht unter dem Vorbehalt der fakultativen Volksabstimmung gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung.


Back to Top