1998-163 (1)
Landrat / Parlament || Bericht vom 24. Oktober 1998 zur Vorlage 1998-163
Bericht der Finanzkommission an den Landrat
Änderung des Kirchendekrets: Zusammensetzung und Wahl der Verwaltungskommission der Stiftung Kirchen- und Schulgut
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Generelle Bemerkungen zur Vorlage
Gemäss § 3 des Kirchendekrets wird die Stiftung Kirchen- und Schulgut von einer fünfköpfigen Verwaltungskommission geleitet, die vom Landrat gewählt wird. Neben vier Mitgliedern, die Stimmberechtigte der evangelisch-reformierten Landeskirche sein müssen, gehört der Vorsteher der Finanz- und Kirchendirektion der Kommission von Amtes wegen an.
Die Vorlage sieht vor, anstelle des Landrates den Regierungsrat als Wahlbehörde für die Verwaltungskommission einzusetzen. Zudem sollen die zwingende Einsitznahme des Finanz- und Kirchendirektors in der Kommission und die Nennung von Wahlvoraussetzungen im Dekret fallen gelassen werden.
Kommissionsberatung
Die Finanzkommission behandelte die Vorlage an ihrer Sitzung vom 21. Oktober 1998 in Anwesenheit von Herrn Regierungsrat Dr. Hans Fünfschilling sowie den Herren Dr. Martin Thomann, Finanzverwalter, und Roland Winkler, Vorsteher der Finanzkontrolle.
Die Kommission schliesst sich der Meinung des Regierungsrates an. Die politische Bedeutung der Verwaltungskommission ist nicht mehr derart gross, dass sich die zwingende Einsitznahme eines Regierungsrates sowie die Wahl der Kommissionsmitglieder durch den Landrat rechtfertigen lassen würde.
Die juristischen Erwägungen in der Regierungsvorlage zur Frage der Nennung von Wahlvoraussetzungen im Dekret nimmt die Kommission zur Kenntnis. Mit dem Vorschlag des Regierungsrates auf dekretierte Wahlvoraussetzungen vollständig zu verzichten, werden allfällige juristische Unklarheiten ausgeschlossen.
Antrag
Die Finanzkommission beantragt dem Landrat einstimmig, der Dekretsänderung gemäss Regierungsvorlage zuzustimmen.
Namens der Finanzkommission
der Präsident
Roland Laube
Gelterkinden, den 24. Oktober 1998