1998-164 (1)
Landrat / Parlament || Bericht vom 15. November 1998 zur Vorlage 1998-164
Bericht der Finanzkommission an den Landrat
Voranschlag 1999 (Vorlage 98/164)
Budgetanträge zum Voranschlag 1999 (Vorlage 98/164-1 bis 3)
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Inhaltsverzeichnis
1. Generelle Bemerkungen
2. Kommissionsberatung
3. Budgetanträge
4. Beschluss
A Zusammensetzung und Zuständigkeitsgebiete der Subkommissionen
B Dienststellen mit Leistungsaufträgen Teil 1 / Teil 2
C Mehrjahresvergleich von Rechnung, Budget und Finanzplan
1.1 Einleitung
Der vorliegende Bericht behandelt neben dem Voran-schlag 1999 (Vorlage 98/164) auch die dazugehörigen Budgetanträge (Vorlage 97/164-1 bis 3). Die budgetrelevanten Anträge, über die anlässlich der Beratung im Landrat zu entscheiden ist, sind in Kapitel 3 in chronologischer Reihenfolge aufgeführt.
1.2 Kennzahlen des Voranschlages 1999
In der nachfolgenden Tabelle sind die wichtigsten Zahlen des Voranschlages 1999 im Vergleich zu den Vorjahren dargestellt. Ein ausführlicher Mehrjahresvergleich kann der Beilage C entnommen werden.
Tabelle: Mehrjahresvergleich von Rechnung und Budget
Da die Finanzkommission keine Änderungsanträge zum vorgelegten Budget stellt und auch keine Budgetanträge zur Annahme empfiehlt, sind der Voranschlag gemäss Antrag Finanzkommission und gemäss Antrag Regierung identisch.
1.3 Bemerkungen zum Voranschlag 1999
1.3.1 Budgetrichtlinien 1999
Der Regierungsrat hat bei der Erstellung des Voranschlages für das Jahr 1999 wiederum auf die letztbekannte abgeschlossene Staatsrechnung (1997) abgestellt.
Die Budgetrichtlinien 1999, die der Regierungsrat im März 1998 verabschiedet und der Finanzkommission zur Kenntnis gebracht hat, beinhalten folgende drei Zielsetzungen:
- Laufende Rechnung ausgeglichen
- Nettoinvestitionen Fr. 160 Mio
- Selbstfinanzierungsquote 75 %
Aus der vorherigen Tabelle geht hervor, dass die Budgetziele bei der laufenden Rechnung und der Selbstfinanzierungsquote knapp eingehalten sind. Letztere entspricht somit auch exakt der von der Finanzkommission schon vor längerer Zeit fixierten mittelfristigen Minimalquote von 75 %. Der dritte Eckwert - das Netto-Investitionsvolumen - wird unwesentlich überschritten.
1.3.2 Personalkosten
Bei den Personalkosten ist im Voranschlag keine Teuerungszulage eingerechnet. Dies entspricht dem Antrag der Regierung gemäss Vorlage 98/228 betreffend Teuerungsausgleich für das Jahr 1999. Im Budget sind hingegen die zu erwartenden Dienstalterszulagen berücksichtigt. Sie machen rund 0,8 % pro Jahr aus.
1.3.3 Saldo der laufenden Rechnung
Der Saldo der laufenden Rechnung liegt leicht unter jenem des Jahres 1997. Zur Hauptsache tragen folgende Faktoren zur Veränderung bei (+ = Verbesse-rung / - = Verschlechterung):
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Mio Fr.
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Tiefere Einkommenssteuern (nat. Personen)
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- 6
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Höhere übrige Steuereinnahmen
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+ 27
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Höhere Ausschüttung Nationalbank
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+ 16
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Auflösung Fonds obl. Krankenversicherung
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+ 13
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Höherer Personalaufwand
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- 13
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Höherer Sachaufwand (v.a. EDV)
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- 17
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Tiefere Passivzinsen
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+ 24
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Höhere Prämienverbilligungen KVG
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- 17
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Höhere Beiträge an/von Bund/Kantone (netto)
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- 41
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Übrige Veränderungen (Saldo)
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+ 5
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Verschlechterung gegenüber 1997
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- 9
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1.3.4 Netto-Investitionen / Selbstfinanzierung
Dem Grundsatz des verstetigten Investitionsvolumens folgend wird im Voranschlag 1999 mit Nettoinvestitionen von Fr. 162 Mio gerechnet.
Der Selbstfinanzierungsgrad von 75 % bedeutet eine Verschlechterung gegenüber 1997, als 88 % erreicht wurden. Die mittelfristige Zielsetzung wird damit gerade noch erreicht.
1.3.5 Finanzierungssaldo / Verschuldung
Der Finanzierungssaldo weist einen Fehlbetrag von Fr. 41 Mio auf, was bedeutet, dass sich der Kanton in 1999 um diesen Betrag weiter verschulden muss. Per Ende 1999 werden die Schulden somit auf einem Stand von Fr. 1,14 Mrd sein.
1.4 Finanzplan 2000 bis 2002
Auf den Seiten 7 bis 9 des Berichtes des Regierungsrates wird der Finanzplan für die Jahre 2000 bis 2002 präsentiert (vgl. auch Beilage C). Sowohl bei den Saldi der laufenden Rechnung wie auch bei den Finanzierungssaldi sind Verschlechterungen gegenüber dem Budgetjahr 1999 vorgesehen. So resultieren beispielsweise jährlich deutlich negative Ergebnisse bei den laufenden Rechnungen sowie Finanzierungsfehlbeträge von bis zu Fr. 83 Mio. Die Staatsverschuldung vergrössert sich deshalb bis gegen Ende des Jahres 2002 auf Fr. 1,32 Mrd.
Gegenüber dem letztjährigen Finanzplan haben sich die Perspektiven somit verschlechtert.
1.5 Leistungsaufträge
Der Regierungsrat kann dem Landrat beantragen, für Dienststellen bzw. Dienststellengruppen die Kreditverschiebungskompetenz innerhalb der laufenden Rechnung zu erhalten. Voraussetzung dazu ist, dass er diesen Dienststellen einen Leistungsauftrag erteilt hat.
Aufgrund der Geschäftsordnung sind diese Leistungsaufträge gemäss § 4 des Dekrets zum Finanzhaushaltsgesetz (FHG) zusammen mit dem Voranschlag der Finanzkommission zur Kenntnis zu bringen. Dies bedeutet, dass die Finanzkommission die Leistungsaufträge bei ihrer erstmaligen Erstellung nicht materiell prüft, sondern nur formell zur Kenntnis nimmt.
Die Dienststellen, denen gestützt auf einen vom Regierungsrat erteilten Leistungsauftrag neu die Kreditverschiebungskompetenz erteilt werden soll, gehen aus den Anträgen gemäss Regierungsvorlage (Seite 10, Ziffer 5) hervor. Die Finanzkommission hat die Unterlagen zu den Leistungsaufträgen dieser Verwaltungseinheiten erhalten und zur Kenntnis genommen.
Vorbehältlich der Zustimmung des Landrates werden per 1. Januar 1999 die in Beilage B aufgeführten Dienststellen einen Leistungsauftrag gemäss § 4 des Dekrets zum FHG sowie die Kreditverschiebungskompetenz innerhalb der laufenden Rechnung haben.
2.1 Einleitung
Die Finanzkommission behandelte die Budgetvorlage an ihrer Sitzung vom 11. November 1998 in Anwesenheit von Herrn Regierungsrat Dr. Hans Fünfschilling sowie der Herren Dr. Martin Thomann, Finanzverwalter, und Roland Winkler, Vorsteher der Finanzkontrolle. Zu verschiedenen sachbezogenen Fragen wurde zudem Herr Regierungsrat Eduard Belser angehört.
Zuvor hatten die vier Subkommissionen den Voranschlag eingehend geprüft sowie die neuen Leistungsaufträge formell durchgesehen und schriftliche sowie mündliche Zusatzauskünfte bei den verschiedenen Stellen eingeholt. Die Zusammensetzung und Zuständigkeitsgebiete der Subkommissionen der Finanzkommission gehen aus Beilage A hervor.
2.2 Finanzpolitische Würdigung
Die Beurteilung des Voranschlages 1999 fällt ähnlich aus wie in den Vorjahren. Dass damit eine gewisse Kontinuität demonstriert wird, ist zweifellos positiv - zumindest ist dies grösseren Ausschlägen nach unten vorzuziehen. Es herrscht weitgehend Einigkeit, dass auch in der Zukunft eine kontinuierliche Entwicklung - allerdings in Richtung einer Verbesserung - angestrebt werden muss. Dazu ist es einerseits notwendig, die Ausgaben weiterhin im Griff zu halten und andererseits allfälligen Begehrlichkeiten auf der Einnahmenseite entgegenzutreten.
Grundsätzlich kann von einem guten Preis-Leistungsverhältnis der staatlichen Leistungen unserer Verwaltung gesprochen werden, insbesondere auch wenn über die Kantons- oder Landesgrenzen hinausgeschaut wird.
Es sind aber auch Entwicklungen auszumachen, die zwar von Kontinuität zeugen, aber leider im weniger erfreulichen Sinne. Zwei bekannte Beispiele:
- Die Verschuldung nimmt seit Jahren zu. Von 1989 bis 1999 hat bzw. wird sie sich beinahe verdoppeln. Ein Ende dieser Entwicklung ist zur Zeit nicht absehbar (vgl. Finanzplan). Immerhin ist die Höhe der Verschuldung - zumindest im internationalen Vergleich - noch vertretbar.
- Die Ausgaben für Informatik, die in der Regel damit begründet werden, dass sie Rationalisierungen ermöglich würden, nehmen ebenfalls seit Jahren zu. Es stellt sich deshalb schon gelegentlich die Frage, wann denn eigentlich die angekündigten Einsparungen kommen werden. Diesbezüglich kann gesagt werden, dass das mit Sicherheit nicht im Jahr 1999 der Fall sein wird. Denn in diesem Jahr muss einem allfälligen Jahr-2000-Crash vorgebeugt werden.
Im Budgetjahr kann von verschiedenen positiven Faktoren - wie tiefes Zinsniveau, keine Teuerung oder einmalige Erträge - profitiert werden. Trotzdem ist keine markante Verbesserung der Rechnungslage möglich. Dies unterstreicht die sich eher wieder verschlechternden Zukunftsperspektiven, die auch im Finanzplan zum Ausdruck kommen (vgl. Ziffer 1.4.).
2.3 Keine Änderungsanträge der Kommission
Aus der Arbeit der Subkommissionen gingen keine budgetwirksamen Anträge hervor. Dies zeigt, dass das Sparpotential aus Sicht der Finanzkommission für das Jahr 1999 als weitgehend ausgeschöpft betrachtet wird.
In der Kommission wurde auch das "verstetigte Investitionsvolumen" zur Diskussion gestellt. Eine überwiegende Mehrheit steht weiterhin hinter diesem Grundsatz. Sie spricht sich deshalb gegen Kürzungen bei den Nettoinvestitionen aus, da dies den Kanton längerfristig teurer zu stehen käme.
Die drei Budgetanträge empfiehlt die Finanzkommission entsprechend den Anträgen des Regierungsrates abzulehnen (vgl. Ziffer 3.).
3.1 EDV-Ausgaben (98/164-1)
Budgetantrag von Rosy Frutiger: Kürzung der EDV-Ausgaben über die gesamte Verwaltung um 10 %
Antrag: Die Finanzkommission beantragt dem Landrat mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Budgetantrag abzulehnen .
Begründung: Eine Reduktion konkreter Projekte, die teilweise schon laufen, macht im Interesse einer wirkungsvollen Kantonsverwaltung keinen Sinn. Besonders ist auch auf die notwendigen ausserordentlichen Zusatzausgaben im Zusammenhang mit der Problematik des Jahrtausendwechsels hinzuweisen. Bei einer linearen Reduktion werden zudem jene bestraft, die bereits heute seriös budgetieren.
3.2 Position 2201.366.20 (98/164-2)
Budgetantrag von Esther Aeschlimann: Erhöhung der Position 2201.366.20 (Prämienverbilligung KVG) um Fr. 1'000'000.-
Antrag: Die Finanzkommission beantragt dem Landrat mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen, den Budgetantrag abzulehnen .
Begründung: Im Jahre 1998 rechnet der Regierungsrat bei den Prämienverbilligungen KVG mit einem Minderaufwand von mehreren Millionen Franken gegenüber dem budgetierten Betrag von Fr. 69 Mio. Deshalb kann trotz in 1999 vorgesehener Mehrleistungen von Fr. 2 Mio (Erhöhung Richtprämie für Kinder) der Gesamtbetrag im Voranschlag 1999 auf Fr. 68 Mio reduziert werden. Eine Heraufsetzung des Budgetbetrages hätte - bei sonst unveränderten Vorgaben - höchstens psychologischen Charakter und bliebe ohne Folge für den tatsächlichen Aufwand.
3.3 Position 2405.301.20 (98/164-3)
Budgetantrag von Ursula Jäggi-Baumann: Erhöhung der Position 2405.301.20 (Massnahmen und Strafvollzug) um Fr. 450'000.-
Antrag: Die Finanzkommission beantragt dem Landrat mit 8 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, den Budgetantrag abzulehnen .
Begründung: Dem Anliegen der Antragstellerin wird insofern Rechnung getragen, als zur Zeit eine Analyse im Gange ist, die unter anderem die Frage der Gefangenenbetreuung in den Bezirksgefängnissen untersucht. Sollte sich aus dieser Analyse, die in drei Monaten abgeschlossen sein soll, ein entsprechender Handlungsbedarf ergeben, so würde die Regierung mit einer separaten Vorlage die entsprechenden Mittel beantragen. Die Kommission ist der Meinung, dass diese Abklärungen und deren Ergebnisse abgewartet werden sollen, um einen gut fundierten Entscheid zu ermöglichen.
Die Finanzkommission beantragt dem Landrat mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Anträgen gemäss Regierungsvorlage (Seite 10) zuzustimmen.
Namens der Finanzkommission
der Präsident: Roland Laube
Gelterkinden, den 15. November 1998