Vereinbarung Beitragsleistung Kt. Basel-Landschaft und Kt. Basel-Stadt an Fahrten von Behinderten (partnerschaftliches Geschäft) (Landratsbeschluss)

Landrat / Parlament || Inhalt des Berichts 1998-188 vom 26. November 1998


Landratsbeschluss (Entwurf)


betreffend Vereinbarung über die Beitragsleistung des Kantons Basel-Landschaft und des Kantons Basel-Stadt an Fahrten von Behinderten (partnerschaftliches Geschäft)


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





vom

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst unter der Voraussetzung, dass der Kanton Basel-Stadt einer gleichlautenden Vorlage zustimmt:


1. Der Vereinbarung über die Beitragsleistung an Fahrten von Behinderten wird zugestimmt.


2. Für 1999 wird der Betrag des Kantons Basel-Landschaft in Höhe von 798'000 Franken in das Budget der Kontogruppe 2552.365.50-2 eingesetzt.


3. Die für 1998 bevorschussten Beiträge in Höhe von 225'000 Franken für Normalfahrten und Fr. 12'000 für Spontanfahrten werden bewilligt.


4. Die Kompetenz zur Anpassung der Vereinbarung wird dem Regierungsrat übertragen.


5. Die Ziffern 1 und 2 dieses Beschlusses unterstehen dem fakultativen Referendum gemäss § 31 b der Kantonsverfassung.


6. Diese Vereinbarung ersetzt die Vereinbarung über die Realisierung des Projektes Behindertentransport in der Region (Vereinbarung Behindertentransport).



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