1998-209
Abwassersanierung im Auhafen, Muttenz;
Bewilligung eines Verpflichtungskredites für den Bau
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Inhaltsverzeichnis
|
1.
|
|
|
2.
|
|
|
3.
|
|
|
4.
|
|
|
5.
|
|
|
6.
|
|
Das beim Bau des Auhafens erstellte Entwässerungssystem ist so konzipiert, dass die Kanalisationsstränge direkt in den Rhein führen.
Alle unerwünschten Einleitungen gelangen somit in den Rhein. Je nach Störfall sind Auswirkungen auf das Gewässer möglich.
Die häuslichen Abwässer werden über Klärgruben dem Strassen- und Platzentwässerungsnetz oder direkt dem Rhein zugeleitet.
Die Entwässerung des Hafenareals basiert auf dem Prinzip des sogenannten Mischsystems, das heisst, die Abwässer und das Regenwasser werden gemeinsam im gleichen Kanalnetz in den Rhein geleitet
In Kenntnis dieser Unzulänglichkeiten erteilte die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion den Auftrag, die generelle Entwässerungsplanung des Auhafens zu überarbeiten.
Nebst den Auflagen des Gewässer- und Umweltschutzes waren auch Massnahmen zur Bewältigung von Havarien zu berücksichtigen.
Nach zeitaufwendigen Vorarbeiten mit wechselnden Aufgabenstellungen (Sandoz-Brand) in der Projektbearbeitung, lagen acht Lösungsvarianten vor.
Am 18. Februar 1992 bewilligte der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 494 und in der Folge der Landrat am 17. Juni 1992 mit Geschäft Nr. 92/50 einen Kredit von CHF 600'000.-- für die Detailausarbeitung der von den kantonalen Fachinstanzen bevorzugten Variante.
Der Titel dieser Vorlage hiess:
Vorlage an den Landrat über die Abwassersanierung und die Havariewasser-Rückhaltung im Auhafen Muttenz; mit Bewilligung eines Kredites für die Detailprojektierung bis und mit Baukreditvorlage.
Das ursprünglich auf 24 Mio Franken geschätzte Investitionsvolumen erhöhte sich in der Detailprojektierung auf 27 Mio Franken.
Das von den Fachinstanzen vorgeschlagene Projekt sah vor, das Hafenareal im Normalfall über 6 Oelabscheider/Rückhaltebecken in den Rhein zu entwässern, wobei im Falle einer Havarie das kontaminierte Wasser zu einem zentralen Löschwasserpumpwerk, das über eine Druckleitung mit dem Havariewassersystem der ehemaligen Sandoz verbunden wird, geleitet wird.
Für die Behandlung der häuslichen Abwässer war ein eigenes Kanalisationsnetz mit einer zentralen Klein-Kläranlage vorgesehen.
Zeitlich vorgeschoben wurde damals auch das Entwässerungs- und Havarieprojekt des Birsfelderhafens ausgearbeitet.
Im Juni 1994, anlässlich der ersten Sitzung der vorberatenden landrätlichen Bau- und Planungskommission über dieses Birsfelder Entwässerungs- und Havariesystem, ergab sich in Anwesenheit der für die Häfen zuständigen Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion, der fachlich für die Entwässerung und Gewässerschutz zuständigen Bau- und Umweltschutzdirektion sowie von Vertretern der Vereinigung für Schiffahrt und Hafenwirtschaft eine Kontroverse über Notwendigkeit und Umfang der in der Vorlage 94/129 vorgesehenen kostspieligen Massnahmen (Investitionsvolumen: 22 Mio Franken).
Bekanntlich wurde dann das Projekt „Birsfelderhafen" zurückgezogen, überarbeitet und im Dezember 1995 dem Regierungsrat und im Frühjahr 1996 dem Landrat unter dem Titel „CISTERNA" zur Genehmigung vorgelegt.
Die Schwerpunkte dieses Interventionskonzeptes, das logischerweise für beide Häfen Gültigkeit hat, sind:
Durch hochentwickelte Detektionssysteme in den Tankanlagen werden Ereignisse sofort erkannt. Als Konsequenz werden die stationären Brandschutzeinrichtungen aktiviert und die zuständige Feuerwehr alarmiert.
Die Feuerwehr hat jederzeit innerhalb von 15 Minuten nach der Alarmierung mit mindestens zehn entsprechend ausgebildeten und trainierten Feuerwehrleuten vor Ort im Einsatz zu sein. Spätestens nach weiteren 30 Minuten hat das Ereignis unter Kontrolle zu sein.
Da die bestehende Hafenfeuerwehr aus Präsenz- und Bestandesgründen diese Vorgaben nicht erfüllen kann, wird sie aufgelöst. Die Aufgabe des Ersteinsatzes bei Ereignissen in Tankanlagen wird der Berufsfeuerwehr Basel übertragen. Sie wird dafür angemessen entschädigt.
Den Brandschutz im übrigen Hafengebiet übernehmen die Ortsfeuerwehren Birsfelden respektive Muttenz.
Die Rückhaltung von Havariegut und kontaminiertem Löschwasser hat innerhalb des jeweiligen Betriebsareals zu erfolgen. Dazu sind in Einzelfällen die Rückhaltekapazitäten zu erhöhen oder die Lagermengen einzelner Tanks zu reduzieren.
Die Entwässerung der Hafenareale hat über Oelabscheider zu erfolgen.
Durch verkehrslenkende Massnahmen sind die Gefahrguttransporte auf die durch das Havariesystem geschützten Strassen zu zwingen. Zudem werden einzelne Strassen mit einer Geschwidigkeitsbegrenzung von 30 km/h belegt.
Beim Bekanntwerden der vorgängig erwähnten Divergenzen beim Projekt „Birsfelderhafen" wurden die Planungsarbeiten am Entwässerungsprojekt „Auhafen", das entsprechend den Vorgaben im Birsfelderhafen konzipiert war, konsequenterweise sofort unterbrochen.
Nachdem alle Erkenntnisse des Projektes CISTERNA vorlagen, wurden im Herbst 1996 die Planungsarbeiten mit der neuen Aufgabenstellung wieder aufgenommen. Gleichzeitig wurden alle aktiven und passiven Massnahmen dieses Interventionskonzeptes auch für den Auhafen als verbindlich erklärt.
Die Umsetzung des Entwässerungskonzeptes erwies sich wegen des nahezu nicht vorhandenen Gefälles als anspruchsvoller als erwartet.
Vereinfachend, und für den Investitionsaufwand äusserst willkommen war der Entscheid des Amtes für Umweltschutz und Energie, dass wegen des geringen Anfalls auf das geplante eigene Netz für häusliche Abwässer mit einer zentralen Klein-Kläranlage verzichtet werden kann und dass dieses durch Einzel-Kläranlagen oder abflusslose Gruben ersetzt werden kann.
Es wurde jedoch auch verlangt, dass das Entwässerungskonzept Teil eines noch zu erstellenden generellen Entwässerungsplanes (GEP) zu sein hat.
Das Projekt sieht vor, die mit Gefahrgut befahrenen Strassen über einen Oelabscheider mit einem Rückhaltevolumen von 80 m3 in den Rhein zu entwässern.
Dieses Rückhaltevolumen ist im Interventionskonzept „Cisterna" als die bei einem Transportunfall Bahn/Strasse anfallende Höchstmenge an Havariegut definiert worden.
Die Dimensionsierung dieses Abscheiders entspricht auch derjenigen des im Birsfelderhafen bereits erstellten Bauwerkes.
Das übrige Strassennetz des Auhafens wird über 4 Oelabscheider mit einem Rückhaltevolumen von je 1,5 m3 in den Rhein entwässert.
Im Ereignisfall kann das Wasser des ganzen Hafenareals oder falls nicht erforderlich, nur sektoriell über den Grossabscheider dem Rhein zugeführt werden.
Die Investitionskosten für die Abwassersanierung gemäss Beschrieb belaufen sich auf 9,2 Mio Franken inkl. 7,5% Mwst (+ 10%).
Bekanntlich hat der Landrat am 25. März 1996 mit Beschluss 95/231 entschieden, dass der Kanton sich mit höchstens 2,35 Mio Franken an den Kosten der Abwassersanierung (Trennkanalisation) im Birsfelderhafen beteiligen kann.
Den verbleibenden Netto-Investitionsbetrag legt die Gemeinde Birsfelden mit einer Ergänzung in ihrem Abwasserreglement flächenbezogen auf die Hafenwirtschaft um.
Es ist offensichtlich, dass die Belastung der Hafenansiedler im Auhafen durch die dortige Abwassersanierung aus Wettbewerbsgründen in der gleichen Grössenordnung zu liegen hat.
Die Flächenbelastung liegt im Birsfelderhafen bei rund 20.-- Fr./m2.
Mit einer Baurechtsfläche von 160'000 m2 im Auhafen, ergibt sich ein Beitrag der Baurechtnehmer an die Erstellungskosten des Entwässerungssystems von 3,2 Mio Franken.
Der Differenzbetrag zum gesamten Investitionsvolumen von 6,0 Mio Franken geht zu Lasten der Rechnung der Rheinhäfen.
Diese Belastung der Baurechtnehmer und die Finanzierung des Unterhaltes der Entwässerungsanlagen werden in einem Reglement, analog den kommunalen Abwasserreglementen festgehalten.
Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.
Liestal, 20. Oktober 1998
Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: E. Schneider
Der Landschreiber: W. Mundschin
1998-209_lrb.htm
Beschlussentwurf