Entwurf Landratsbeschluss über die Abwassersanierung im Auhafen, Muttenz; Bewilligung eines Verpflichtungskredites für den Bau (Landratsbeschluss)
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-209 vom 20. Oktober 1998
Landratsbeschluss (Entwurf)
über die Abwassersanierung im Auhafen, Muttenz;
Bewilligung eines Verpflichtungskredites für den Bau
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Vom
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Dem Entwässerungs- und Havariekonzept des Auhafens, Muttenz wird zugestimmt.
2. Der für den Bau eines Entwässerungs- und Havariesystems im Auhafen erforderliche Verpflichtungskredit von CHF 9,2 Mio inkl. 7,5% Mwst zu Lasten des Kontos 2250/14937 501.90/999 wird bewilligt. Nachgewiesene Lohn- und Materialpreis-änderungen gegenüber August 1998 werden bewiligt.
3. Die flächenbezogene Belastung der Baurechtnehmer entspricht den Ansätzen der Gemeinde Birsfelden für das Gebiet des Birsfelderhafens.
4. Ziffer 1 des Landratsbeschlusses Nr. 92/50 vom 17. Juni 1992 (Konzept über die Abwassersanierung und Havariewasser-Rückhaltung im Auhafen, Muttenz) wird aufgehoben.
5. Ziffer 2 des Beschlusses untersteht gemäss § 31 Abs. 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung vom 17. Mai 1984 (1) der fakultativen Volksabstimmung.
Fussnoten:
1 GS 29.276, SGS 100