Abwassersanierung im Auhafen, Muttenz; Bewilligung eines Verpflichtungskredites für den Bau (Landratsbeschluss)
Landrat / Parlament || Inhalt des Berichts 1998-209 vom 9. April 1999
Landratsbeschluss (Entwurf)
über die Abwassersanierung im Auhafen, Muttenz; Bewilligung eines Verpflichtungskredites für den Bau
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Vom
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Dem Entwässerungs- und Havariekonzept des Auhafens, Muttenz wird zugestimmt.
2. Der für den Bau eines Entwässerungs- und Havariesystems im Auhafen erforderliche Verpflichtungskredit von CHF 9,2 Mio inkl. 7,5% Mwst zu Lasten des Kontos 2250/14937 501.90/999 wird bewilligt. Nachgewiesene Lohn- und Materialpreis-Aenderungen gegenüber August 1998 werden bewilligt.
3. Gemäss Rheinhafengesetz vom 30. März 1992 Art. 12 ist der Kanton befugt, von den Baurecht nehmern Beiträge für die Erstellung und Erneuerung von Erschliessungsanlagen zu erheben.
4. Ziffer 1 des Landratsbeschlusses Nr. 92/50 vom 17. Juni 1992 (Konzept über die Abwassersanierung und Havariewasser-Rückhaltung im Auhafen, Muttenz) wird aufgehoben.
5. Ziffer 2 des Beschlusses untersteht gemäss § 31 Abs. 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung vom 17. Mai 1984 der fakultativen Volksabstimmung.