1998-209 (1)
Landrat / Parlament || Bericht vom 9. April 1999 zur Vorlage 1998-209
Bericht der Bau- und Planungskommission an den Landrat
„Abwassersanierung im Auhafen, Muttenz; Bewilligung eines Verpflichtungskredites für den Bau"
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Landratsbeschluss (Entwurf)
Einleitung
Die Kommission hat die Vorlage an 2 Sitzungen, am 1. Februar und 18. März beraten.
Der Leiter der Rheinhäfen, Karlheinz Baumgartner, sein Stellvertreter Christian Baumann sowie Wolfgang Märki, Geschäftsführer der Hardwasser AG in der Funktion als Bauverwalter der Rheinhäfen, erläuterten das Projekt, das sich in der vorgelegten Fassung auf die Erkenntnisse des Projektes „Cisterna", welches für den Birsfelderhafen ausgearbeitet wurde, abstützt.
Im Verlauf der ersten Sitzung besichtigte die Kommission die bereits erstellte Oelabscheideanlage im Birsfelderhafen und anschliessend die Oertlichkeiten im Auhafen, die als Standort für eine Abscheideanlage gleicher Dimensionierung dienen sollen.
Nachfolgend wurden die technischen Aspekte des Projektes abschliessend beraten.
Die zweite Sitzung diente der Neuformulierung der Ziffer 3 des vorgelegten Entwurfes des Landratsbeschlusses.
Schwerpunkte
Folgende Schwerpunkte kristallisierten sich in der Diskussion heraus:
- das Ausmass des Gefahrenpotentials im Auhafen
- Gewässerverschmutzungen und ihre Behebung
- die Einbindung der Baurechtnehmer in die Finanzierung des Projektes.
Diskussionen
In der intensiv geführten Diskussion wurden die aufgeworfenen Fragen von den Fachleuten wie folgt beantwortet:
- Welche Güter werden - zur Abschätzung des Gefahrenpotentials - umgeschlagen und gelagert?
Es sind dies: Erdölderivate wie Dieselöl, Heizöl und Benzin, Dünger, Zucker, Quarzsande, Getreide, Abfallösungsmittel und Maschinen.
- Wie wird Gewässerverschmutzungen begegnet?
Austretende Produkte infolge von Havarien landseits sind von den Anlagebetreibern zurückzuhalten. Bei Transportunfällen übernehmen die Oelabscheider, mit denen die Ausläufe in den Rhein gesichert sind, die Rückhaltung. Bei Havarien am oder auf dem Rhein, ein äusserst seltenes Vorkommnis, werden Oelsperren eingesetzt. Als letzte Sperre auf basellandschaftlichem Gebiet wirkt das Kraftwerk Birsfelden.
- Wie können die Baurechtnehmer in die Finanzierung eingebunden werden und wie muss Ziffer 3 des Landratsbeschlusses rechtskonform formuliert werden?
Gemäss Rheinhafengesetz können die Baurechtnehmer zu Beitragszahlungen verpflichtet werden. Zudem sind in den auf Privatrecht abgestützten Baurechtsverträgen Beitragsverpflichtungen der Baurechtnehmer enthalten.
Ergebnis der Beratungen
In der ersten Sitzung wurde der technische Layout des Projektes gutgeheissen.
Nach eingetretener Beratung änderte die Bau- und Planungskommission in der zweiten Sitzung Ziffer 3 des Landratsbeschlusses gemäss beiliegendem Entwurf ab.
Mit dieser Korrektur verabschiedete die Kommission am 18. März 1999 in der Schlussabstimmung die „Abwassersanierung im Auhafen, Muttenz; Bewilligung eines Verpflichtungskredites für den Bau" einstimmig zu Handen des Landrates.
Antrag
Die Bau- und Planungskommission beantragt dem Landrat, dem beiliegenden Entwurf eines Landratsbeschlusses zuzustimmen.
Binningen, 9. April 1999
Im Namen der Bau- und Planungskommission
der Präsident: Rudolf Felber