1998-215 (1)
Landrat / Parlament || Bericht vom 7. Juni 1999 zur Vorlage 1998-215
Bericht der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission an den Landrat
Bericht zur Altersversorgung im Kanton Basel-Landschaft mit Anhang 2 "Altersprojektionen 1996 - 2020" und Anhang 3 "Kennzahlen und Finanzierungselemente"
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Landratsbeschluss (Entwurf)
1. Einleitung
Am 23. Januar 1992 hat der Landrat die Ziffern 1 und 2 der Motion 89/71 "Ueberarbeitung des kantonalen Alterspflege-Leitbildes" von Landrat Peter Brunner überwiesen.
Bei der Kenntnisnahme der "Folgeplanung 1993 zum Psychiatriekonzept" am 4. Dezember 1995 hat der Landrat beschlossen, die Altersvorsorge nicht an die Folgeplanung zu koppeln. Im Kommissionsbericht ist zur Ausarbeitung eines kantonalen Alterspflege-Leitbildes folgendes festgehalten: "Es liegt schon ein Alterspflegeleitbild vor. 1984 wurden die Bedürfniszahlen an die tatsächliche Entwicklung angepasst, und somit ist es noch gut brauchbar. Die Kommission ist mehrheitlich der Auffassung, dass ein von Regierungsrat Eduard Belser bis in 20 Monaten versprochener Bericht zur Altersversorgung konkreter und somit für den Landrat zweckdienlicher ist. Bei der Beratung des Berichtes kann dann über die Erfüllung der Motion Brunner entschieden werden".
Zu diesem Thema hat der Regierungsrat nun die Vorlage 98/215 an den Landrat verabschiedet. Sie besteht aus den beiden Elementen:
Vorlage des Regierungsrates und
Altersbericht.
Der Altersbericht besteht aus den 3 Teilen:
- Bericht zur Altersversorgung
- Altersprojektionen 1996 - 2020
- Kennzahlen und Finanzierungselemente
Die Vorlage des Regierungsrates gibt eine Uebersicht der Planungsgrundlagen:
- Alterspflege-Leitbild Baselland
- Versorgungsschlüssel in der Altershilfe
- Bericht "Ritschard"
- Umsetzung der Planungsergebnisse
und ergänzende Angaben zum Altersbericht:
- Ausgangslage
- Bericht zur Altersversorgung im Kanton Basel-Landschaft
- Aufgabenteilung Kanton/Gemeinden
- Resultate der Vernehmlassung zum Bericht und Zusatzfragen
- Umsetzung der Vernehmlassungsresultate
In Anbetracht des Umfanges des Altersberichtes kann die folgende Zusammenfassung der Abschnitte 2 "Bestandesaufnahme" und 3 "Schlussfolgerungen" des Altersberichtes Teil 1 "Bericht zur Altersversorgung" nur als grobe Orientierungshilfe dienen.
Bestandesaufnahme (Abschnitt 2, Altersbericht S. 4)
Grundlage bilden die Erhebungen im Rahmen der Lizentiatsarbeit von V. Weibel im Jahre 1997 sowie der durch die Pro Senectute im August 1995 erarbeitete Bericht zur Lage der Betagten im Kanton Basel-Landschaft. Zudem wurden alle Gemeinden, Alters- und Pflegeheime, Alterssiedlungen, Tagesstätten und Spitex-Organisationen mit Hilfe von Fragebogen befragt. Im weiteren werden die Ausmasse der bestehenden Einrichtungen den Planwerten des Alterspflege-Leitbildes aus dem Jahr 1975 und der Ueberprüfung dessen Richtquoten aus dem Jahr 1984 gegenübergestellt.
Als Betagte werden in diesem Bericht alle Personen im Alter von 65 und älter bezeichnet. Die Untergruppe der Hochbetagten umfasst alle Personen ab 80 Jahren.
Soziodemographische Gesichtspunkte (Abschnitt 2.1, S. 4-9)
In den nächsten Jahren ist im Kanton Basel-Landschaft kein starkes Bevölkerungswachstum zu erwarten. Hingegen wird eine deutliche Veränderung des Altersaufbaus eintreten.
Die Projektion zeigt bis im Jahr 2010 folgende Veränderungen gegenüber dem Jahr 1995:
Die betagten Personen werden um rund 11'000 Personen zunehmen und dann einen Anteil von rund 15 % der Bevölkerung stellen. Bei den hochbetagten Personen wird der Zuwachs gegen 4'000 Personen betragen und dann einen Anteil von rund 5 % der Bevölkerung ausmachen. Im Jahre 2010 wird der Anteil der über 65-jährigen Personen etwa dem Anteil der unter 20-jährigen Personen entsprechen und wird ihn in den folgenden Jahren sogar übertreffen. Die Graphiken auf den Seiten 6 und 7 zeigen, dass es jedoch zwischen den Gemeinden grössere Unterschiede in Altersaufbau gibt, und einzelne Gemeinden schon jetzt einen Anteil von betagten Personen aufweisen, wie er im kantonalen Durchschnitt für das Jahr 2010 prognostiziert wird.
Als beste Möglichkeit des Wohnens wurde im Rahmen der Untersuchung der Pro Senectute die eigene Wohnung genannt. Gemäss Volkszählung 1990 lebten von den Betagten ab 65 Jahren 89 % und von den Hochbetagten 71 % in der eigenen Wohnung. 4 % der über 64-Jährigen und 8 % der über 79-Jährigen wohnten mit Verwandten zusammen. Lediglich 6 % der über 64-Jährigen und ein Fünftel der über 79-Jährigen lebten am Stichtag in Kollektivhaushalten (Altersheime, Heilstätten, Spitäler).
Auch die sozioökonomische Struktur der kommenden Betagten wird sich im Vergleich zu den jetzigen Betagten verändern.
Die zukünftigen Rentnerinnen und Rentner werden über eine bessere Ausbildung und soziale Position verfügen. Allerdings weisen die Frauen im Vergleich zu den Männern einen schlechteren Bildungsstand auf und noch über eine längere Zeit wird ein grosser Teil der Bevölkerung lediglich über eine obligatorische Schulbildung verfügen.
Die ältere Generation ist heute als Gruppe nicht mehr wirtschaftlich schwach. Die kommenden Rentnerinnen und Rentner werden zunehmend in den Genuss von Einkommen aus der im Jahr 1985 gesetzlich eingeführten beruflichen Vorsorge (2. und 3. Säule) kommen.
Das Risiko chronischer Krankheiten und Behinderungen steigt im Alter deutlich an. Die individuellen Unterschiede des Gesundheitszustandes von Betagten sind jedoch sehr gross. Trotz einer im Vergleich zu den Jüngeren grösseren Morbidität wird die eigene Gesundheit von einer Mehrheit der Betagten als gut bzw. sehr gut eingestuft. Im zeitlichen Verlauf können wesentliche Verbesserungen der Gesundheit der über 65-jährigen Personen beobachtet werden. Im Vergleich mit der Situation vor fünfzehn Jahren hat sich der Anteil der behinderten oder funktional eingeschränkten Betagten um 20 % verringert.
Alters- und Pflegeheime (Abschnitt 2.2, S. 9-15)
Gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) sind Pflegeheime Institutionen, an deren Leistungen die soziale Krankenversicherung Beiträge zu entrichten hat. Die Leistungsverordnung zum KVG schreibt die Erhebung des Grades der Pflegebedürftigkeit der einzelnen Pensionärin und des einzelnen Pensionärs unter Verwendung von mindestens vier Stufen vor.
Heute stehen im Kanton Basel-Landschaft für die etwa 37'000 Betagten rund 2'200 Betten in Alters- und Pflegeheimen zur Verfügung. Alle Gemeinden sind in eine Alters- und Pflegeheim-Region eingebunden oder verfügen über ein eigenes Alters- und Pflegeheim. Die Bettenquote wurde im Jahr 1984 innerhalb einer Bandbreite von 4.8 bis 5.9 Betten pro 100 Betagte festgelegt. Mit dem heutigen Angebot haben wir den oberen Grenzwert von 5.9 erreicht. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass es zwischen den Bezirken grössere Unterschiede gibt und dass auf Bezirksebene sowohl der obere Grenzwert überschritten als auch der untere Grenzwert unterschritten wird.
Gemäss Einschätzung von Verantwortlichen der Alters- und Pflegeheime hat sich die Struktur der Heimbewohnerinnen und -bewohner in den letzten Jahren verändert. In den erhobenen Heimen sind ein Viertel der Bewohnerinnen und Bewohner Pensionärinnen und Pensionäre in Altersheimbetten, insgesamt 75% sind auf Pflegeleistungen angewiesen. Und die Verschiebung von Alters- zu Pflegeheimbetten wird weitergehen. Der Heimeintritt erfolgt in höherem Alter - heute sind über 70 % der Eintretenden 80-jährig und älter - und damit besteht eine höhere Pflegebedürftigkeit, 80 % der Eintretenden sind mittel oder schwer pflegebedürftig.
Im gesamten Kanton standen zur Zeit der Erhebung 49 Notfall- und/oder Entlastungsbetten zur Verfügung, rund zwei Drittel waren belegt. Eine klare Abgrenzung zwischen Entlastungs- und Notfallbetten existiert nicht. Die grosse Mehrheit der Alters- und Pflegeheime wendet für eine Aufnahme Selektionskriterien an.
Alterswohnungen / Alterssiedlungen (Abschnitt 2.3, S. 15-18)
Das Angebot von Alterswohnungen bzw. Alterssiedlungen hat das Ziel, Betagten situationsgerechte Wohnungen im örtlichen Rahmen anzubieten sowie die Heimebene - in Zusammenarbeit mit den ambulanten Diensten - zu entlasten. Als weiteres Ziel kann die Entlastung des Wohnungsmarktes genannt werden (Wechsel von Betagten in eine kleinere Wohnung).
Ausser im Bezirk Liestal hat sich seit 1974 die Bettenquote pro 100 Betagte überall verringert. Insgesamt liegt sie im Jahr 1997 bei 3.0 Betten, was unter dem im Jahr 1984 geschätzten Richtwert von 4 bis 5 Betten pro 100 Betagte liegt. Im Jahr 1975 wurde sogar von einem Wert von 7.0 ausgegangen.
Die Altersstruktur in den Alterswohnungen hat sich seit 1984 verändert. Waren 1984 37 % der Bewohnerinnen und Bewohner 80 Jahre alt oder älter, sind es 1997 rund 50 %. Bei der Alterstruktur der Bewohnerinnen und Bewohner fällt auf, dass heute 7 % unter 65 Jahre alt sind, die Alterswohnungen somit nicht ausschliesslich von Betagten genutzt werden.
Tagesstätten (Abschnitt 2.4, S. 1921)
Tagesstätten sind Einrichtungen der Altershilfe, in denen Betagte tagsüber betreut werden. Das Ziel der Tagesstätten ist es, die Pflegebereitschaft der Angehörigen zu erhalten.
Im Kanton Basel-Landschaft sind 10 Tagesstätten vorhanden. Zwischen den Bezirken gibt es grosse Unterschiede in der Anzahl der angebotenen Plätze, grosse Unterschiede gibt es auch in der Auslastung sowohl zwischen den Bezirken als auch innerhalb der Bezirke.
Für das mangelnde Interesse der Betagten und/oder ihrer Angehörigen geben die Verantwortlichen die Hemmschwelle zur Nutzung der Tagesstätte und die teilweise mangelnde Information der Bevölkerung über das Angebot der Tagesstätten an.
Spitex-Organisationen (Abschnitt 2.5, S. 22-26)
Das Ziel der Spitex-Organisationen besteht gemäss Spitex-Gesetz darin, jenen Personen, die wegen Alter, Behinderung oder Krankheit auf besondere Dienstleistungen angewiesen sind, zu ermöglichen, selbstbestimmt in ihrem Wohnbereich zu verbleiben, sofern nicht medizinische oder andere Umstände - wie ein unverhältnismässiger Aufwand - einen Heim- oder Spitaleintritt erfodern.
Bei den Spitex-Organisationen lässt sich folgende Einteilung machen:
- Gemeindekrankenpflege (diplomiertes Personal)
- Hauspflege (teilweise diplomiertes Personal)
- Betagtenhilfe (geschultes Personal und Laien)
Die Dienstleistungen der Spitex werden zum grössten Teil von betagten Personen in Anspruch genommen. Im Jahr 1996 waren 84 % der durch die Gemeindekrankenpflege betreuten Personen über 64 Jahre alt, bei der Hauspflege/Betagtenhilfe lag der Anteil der Betagten bei 65 %.
Die heutige Versorgungslage im Spitex-Bereich liegt in bezug auf die gesamte Bevölkerung über dem Richtwert und bezogen auf die betagte Bevölkerung an der oberen Grenze der Bandbreite. In der Versorgungslage bestehen aber grosse Unterscheide zwischen den Bezirken. So weist im Bereich der Gemeindekrankenpflege der Bezirk Waldenburg die höchste Stellenquote auf, der Bezirk Sissach die tiefste Stellenquote. Im Bereich der Hauspflege/Betagtenhilfe besteht die grösste Versorgung im Bezirk Arlesheim, die tiefste Versorgung im Bezirk Laufen.
Das Spitex-Angebot wird zum grössten Teil im Rahmen der üblichen Arbeitszeiten angeboten. Allerdings ist zu beachten, dass bei der Sektion Baselland des Schweizerischen Roten Kreuzes Kapazitäten für Nachtstrukturen bestehen, die im gesamten Kanton angeboten werden.
Gemeinden (Abschnitt 2.6, S. 27-28)
Die Erhebung bei den Gemeinden zur Bestandesaufnahme der verschiedenen Dienste im Bereich der Altershilfe führte zur Auswertung der Fragebogen von 75 der 86 Gemeinden.
Fragen und Antworten umfassen folgende Bereiche:
- Haltung in bezug auf die demographische Alterung
- Altersleitbild
- Bereich Wohnen
- Bereich Pflege zu Hause
- Bereich Hauswirtschaft
- Bereich Beratung/Information
- Bereich ergänzende Alterseinrichtungen
Für rund die Hälfte der Gemeinden ist die kommende demographische Alterung ein wichtiges Thema und sie ziehen entsprechende Konsequenzen. Ueber ein Altersleitbild verfügen 10 der 75 antwortenden Gemeinden. Die verschiedenen Angebote sind nicht in allen Gemeinden bekannt.
Einschätzung der Versorgungslage (Abschnitt 2.7, S. 29-30)
Die Befragung wurde zu folgenden Bereichen durchgeführt:
- Alters- und Pflegeheime
- Koordination/Beratung in der Alterspflege
- Spitex
- Altershilfen in den Gemeinden
- Angebot im Altersbereich
- Lücken im Dienstleistungsbereich
Grossmehrheitlich wird die Versorgungslage mit genügend bis sehr gut bezeichnet. Nicht ganz so gut wird die Koordination der einzelnen Institutionen der Alterspflege beurteilt. Teilweise werden Lücken in der Verfügbarkeit von kleineren Dienstleistungen bemängelt, wie etwa Fahrdienste, administrative Hilfen beim Ausfüllen der Steuererklärung und anderer Formulare oder kleine Hilfeleistungen in Haus und Garten.
Schlussfolgerungen (Abschnitt 3, S. 31)
Veränderte Rahmenbedingungen (Abschnitt 3.1, S. 31-32)
Im Kanton Basel-Landschaft wird in den nächsten zwanzig Jahren eine starke demographische Alterung stattfinden. Die Zahl der Hochbetagten dürfte um rund 4'000 Personen zunehmen. Allerdings werden sich die zukünftigen Rentnerinnen und Rentner in verschiedener Hinsicht von den heutigen unterscheiden:
- bessere Ausbildung und höherer sozioökonomischer Status
- mehrheitlich wirtschaftlich gut gestellt
- wesentliche Verbesserung des Gesundheitszustandes der Betagten
- Trend zu mehr Selbständigkeit
- höheres Alter beim Heimeintritt
- Wirtschaftslage beeinflusst möglicherweise einen Heimeintritt
- schon heute bestehen kulturelle Unterschiede zwischen den einzelnen Gemeinden
All diese Faktoren können einen Einfluss darauf haben, dass sich das Pflegefallrisiko der zukünftigen Betagten und/oder die Inanspruchnahme von Alters- und Pflegeheimen - trotz zunehmendem Durchschnittsalter - verändern. Eine genaue Grössenordnung in bezug auf die benötigten Kapazitäten bzw. den "Bedarf" kann jedoch aus heutiger Sicht nicht abgeschätzt werden.
Leitlinien für die Versorgung im Altersbereich (Abschnitt 3.2, S. 32-36)
· Zentrale Rolle der Gemeinden
In der aktiven Alterspolitik sind die Gemeinden die Hauptakteure. Altersleitbilder, die auf eine Generationenplanung ausgerichtet sind, begünstigen umfassende und vernetzteLösungen, deren Teile aufeinander abgestimmt sind.
· Vernetzung des bestehenden Angebotes
Ein zentrales Anliegen ist die vernetzte und koordinierte Zusammenarbeit zwischen Spitex-Organisationen, Tagesstätten, Heimen und weiteren Organisationen der Altersbetreuung. Auch die örtliche Zusammenfassung - in Form von Stützpunkten - kann in Betracht gezogen werden. Gerade für kleinere Gemeinden empfiehlt sich die Teilnahme in einem Gemeindeverbund, wie er in Form der Altersheimregionen schon besteht, auch in weiteren Bereichen.
· Wohnbereich
Den Gemeinden wird empfohlen, Pflegeplätze anhand von Normzahlen in einer knapp genügenden Zahl zu planen bzw. bereitzustellen. Auf eine Ueberschussplanung sollte bewusst verzichtet werden.
Bei den Wohnformen ist ein flexibles Angebot wichtig. Alterswohnungen sollten bei Bedarf in Altersheimbetten umgebaut werden können. Zudem wird den Gemeinden empfohlen, in ihrer Planung auch neue flexible Angebote zu prüfen, um Schwankungen des Bedarfs ohne Verzug auffangen zu können.
Ein zentraler Wunsch der Betagten ist es, so lange wie möglich in der eigenen Wohnung zu bleiben. Auch bei einem allfälligen Heimeintritt wird eine möglichst große Selbstbestimmung gewünscht.
Die Krankenpflege-Leistungsverordnung verlangt ab Anfang 1998 eine Einreihung der Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegeheime aufgrund von mindestens vierPflegebedarfsstufen, welche die Grundlage für die Höhe der Tarife bilden, die von den Krankenkassen übernommen werden. Heute wird die Einstufung durch die Heime vorgenommen und durch einen niedergelassenen Arzt bestätigt. Den Gemeinden wird aufgrund ihrer Verantwortung gegenüber den Heimen empfohlen, sicherzustellen, dass die Einstufung im gesamten Kanton nach einheitlichen Kriterien erfolgt.
· Spitex
Die Verantwortung für das Angebot an Spitex-Diensten liegt bei den Gemeinden.
Leistungen der Spitex-Organisationen werden zum grössten Teil von Betagten in Anspruch genommen. Aus diesem Grund muss in Zukunft mit einem Ausbau der Kapazitäten gerechnet werden.
Die pflegerische Betreuung Betagter zu Hause ist oft an die Voraussetzung gebunden, dass die Dienstleistungen - zumindest teilweise - auch an Wochenenden und an Randzeiten angeboten werden können. Es hat sich gezeigt, dass diese Zeiten im Kanton Basel-Landschaft teilweise lückenhaft abgedeckt werden bzw. bestehende Angebote einen kleinen Bekanntheitsgrad aufweisen.
Die Freiwilligenarbeit bietet ein grosses Potential an Ressourcen. Den Gemeinden wird empfohlen, dieses Potential durch eine attraktive Weiterbildung und bewussWürdigung zu stützen.
· Offene Fragen
Wie sollen die steigenden Ansprüche der Bevölkerung in bezug auf die Wohnsituation berücksichtigt werden ?
Welche Wartezeiten sind bis zu einem Heimeintritt zumutbar ?
Unter welchen Voraussetzungen wird eine Familie zur bezahlten Pflege der Familienangehörigen zugelassen, wie wird die Qualität dieser Art von Pflege sichergestellt ?
2. Kommissionsberatung
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission hat die Vorlage an sieben Sitzungen beraten. Die Beratungen wurden begleitet von Regierungsrat Eduard Belser, Rosmarie Furrer, Direktionssekretär VSD, Dominik Schorr, Kantonsarzt und Leiter Hauptabteilung Gesundheit, Elke Rausch, Leiterin Alters- und Pflegeheime.
Angehört wurden:
Bruna Roncoroni, Geschäftsführerin Pro Senectute
Dr. Ueli Mäder, Höhere Fachschule im Sozialbereich und Soziologisches Seminar der Universität Basel
Pia Glaser, Gemeindepräsidentin Binningen
Max Hofer, Gemeindepräsident Füllinsdorf
Heinz Rockweiler, Gemeindepräsident Roggenburg
Margrit Borer, Gemeinderätin Roggenburg
Therese Gutzwiller, Heimleiterin Alters- und Pflegeheim "Im Bruel", Aesch
Heinz Grob, Spitex-Verband Baselland, Schweizerisches Rotes Kreuz, Sektion Baselland
Walter Rösli, Kantonalverband der Altersvereine Baselland
Dr. H.P. Meister, Sanitätsdepartement Basel-Stadt, Leiter Planung
Eintreten
Allgemein wird zum Ausdruck gebracht, dass der Bericht eine gute Uebersicht über den Stand der Alterversorgung gibt und die aktuelle Altersversorung im Kanton Basel-Landschaft als gut bezeichnet werden kann. Teilweise wird bemängelt, dass keine konkreten Zukunftsperspektiven entwickelt wurden. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die Altersversorgung Aufgabe der Gemeinden ist und es dem Kanton nicht zusteht, die Alterspolitik zu diktieren. Hingegen sollen durch diesen Bericht weitere Gemeinden ermuntert werden, ihre Zukunftsperspektiven der Altersversorgung in einem Altersleitbild zu dokumentieren
Eintreten wird mit 10 zu 0 Stimmen beschlossen.
Die wichtigsten Punkte der Beratung sind nachfolgend zusammengefasst:
Betagte / Hochbetagte (Abschnitt 2.1 Soziodemographische Gesichtspunkte)
Die Unterteilung Betagte für Personen ab 65 Jahren und Hochbetagte für Personen ab 80 Jahren wird ebenfalls in der Statistikpraxis, im Arbeitsrecht (Pensionsalter) und in der Nationalfondsstudie des Bundes gemacht. Trotzdem muss sich niemand mit 65 Jahren schon als betagt fühlen.
Altersaufbau (Abschnitt 2.1)
In den nächsten Jahren wird der Kanton Basel-Landschaft eine überdurchschnittliche Zunahme an betagten und hochbetagten Personen aufweisen. Nach dem Jahr 2020 dürfte die Zunahme an betagten Menschen abflachen, hingegen dürfte der Anteil an hochbetagten Menschen noch weiter zunehmen. Der Anteil von Personen über 65 Jahren an der Gesamtbevölkerung dürfte sich zwischen 20 und 25 % einpendeln.
Wirtschaftliche Stellung (Abschnitt 2.1)
Die ältere Generation ist heute als Gruppe nicht mehr wirtschaftlich schwach. Diese Aussage ist als "Durchschnittswert" richtig. Es ist aber wichtig festzuhalten, dass es noch immer ältere Personen gibt, die einkommensschwach und ohne Reserven sind.
Gesundheitszustand (Abschnitt 2.1)
Grosse Fortschritte sind im Bereich der orthopädischen Behinderungen erzielt worden, während bei den psychischen Behinderungen die Fortschritte bescheidener ausfallen. Die psychischen Behinderungen fallen mehr ins Gewicht, weil die Anzahl Betagter ständig steigt.
Das Instrument der Befragung liefert keine zuverlässigen Angaben über den Gesundheitszustand. Die Befragten neigen dazu, ihren Gesundheitszustand zu gut zu beurteilen.
Alters- und Pflegeheime (Abschnitt 2.2)
Die Kapazitätsplanung im Alters- und Pflegeheimbereich sollte in Absprache mit den Nachbargemeinden erfolgen. Durch Einsatz der kantonalen Subvention als Steuerungsmittel kann der Kanton verhindern, dass Ueberkapazitäten geschaffen werden.
Seit längerer Zeit ist die Umwandlung von Altersheimbetten in Pflegeheimbetten im Gange, dieser Prozess wird noch weiter andauern. Vermehrt wird nach Einzelzimmern nachgefragt. Die Umrüstung auf Einerzimmer in bestehenden Heimen ist kostenintensiv.
Die Zahl der Personen auf der dringlichen Warteliste hat sich in letzter Zeit deutlich verringert. Bei der Warteliste muss berücksichtigt werden, dass sich einige Personen vorsorglich an mehreren Stellen anmelden. Der Eintritt in ein Pflegeheim erfolgt heute eher selten auf einen bestimmten Zeitpunkt hin, sondern aufgrund eines Ereignisses, wie zum Beispiel eines Schenkelhalsbruchs oder eines Schlaganfalls. Hohe Priorität haben sicher jene Leute, die sich im Spital befinden und auf einen Platz in einem Pflegeheim warten.
Grundsätzlich werden private und öffentliche Heime nicht unterschiedlich behandelt, sofern sie den Planungen der Gemeinden entsprechen. Im Kanton sind nur zwei private Heime bekannt. Die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Heime haben weder Anspruch auf Gemeindesubventionen noch auf Krankenkassenbeiträge.
Personen, denen das Einleben in einem Heim nicht gelingt, können in ein anderes Heim oder in das Kantonale Altersheim verlegt werden. Eine psychische Erkrankung kann zu einer Einweisung in die Kantonale Psychiatrische Klinik führen.
Für die Zuteilung in die vierstufige Pflegebedürftigkeit wird der Aufwand für die Pflege in Stunden und Minuten und damit der Schweregrad gemessen. Generell wird die erste Beurteilung durch einen niedergelassenen Arzt der Gemeinde in Absprache mit der Leitung Pflegedienst vorgenommen. Bei Differenzen kann ein fachärztliches Gutachten beim Kanton eingeholt werden.
Die Mitglieder der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission messen der Qualitätssicherung in den Alters- und Pflegeheimen eine grosse Bedeutung bei. Die Frage soll aber im Zusammenhang mit der ebenfalls zur Beratung anstehenden Aenderung des Alters- und Pflegeheimdekretes entschieden werden. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben hat der Kantonsarzt bis jetzt folgende Bereiche beachtet: Hygiene, Interventionen bei Krankheitshäufungen aufgrund des Epidemiegesetzes, Berufsbewilligungen für das Pflegepersonal und Apothekerwesen.
Ein Modell für ein Alterszentrum ist in Allschwil verwirklicht.
Alterswohnungen / Altersiedlungen (Abschnitt 2.3)
Alterswohnungen können als flexibles Angebot dienen, und bei Bedarf in Altersheimbetten umgebaut werden. Es ist aber nicht möglich, in diesem Bereich quantitative Vorgaben zu machen.
Eine entscheidende Rolle spielt der Preis der Wohnung. In einem Neubau sind zu Beginn die Wohnungen, selbst wenn sie subventioniert sind, für Leute mit bescheidenem Einkommen kaum erschwinglich.
Eine erhöhte Attraktivität weisen Alterswohnungen in der Nähe von Alters- und Pflegeheimen auf, wo auch eine gewisse Kombination der Betreuung möglich ist.
Die Ausgestaltung der Infrastruktur wird durch die Trägerschaft bestimmt. Bei Stiftungen können Zweckänderungen nur mit Zustimmung des Kantons durchgeführt werden. Alle anderen Trägerschaften können sofort anderweitig über die Wohnungen verfügen, wenn sie die Subventionen zurückbezahlen.
Tagesstätten (Abschnitt 2.4)
Die Tagesstätten finden bis jetzt noch keinen grossen Zustrom, und einige mussten wegen mangelnder Nachfrage sogar wieder geschlossen werden. In Anbetracht der Zunahme des Anteils der betagten Personen sollte aber die Möglichkeit der Weiterentwicklung solcher Einrichtungen erhalten bleiben.
Geprüft werden sollte der finanzielle Aspekt. Eine betreuende Angehörige erhält zum Beispiel von der Gemeinde 25 Franken pro Tag. Wenn sie nun den Patienten an die Tagesstätte abgibt, muss sie 50 Franken bezahlen und verliert an diesem Tag ihre Entschädigung.
Spitex-Organisationen (Abschnitt 2.5)
Die Qualitätssicherung bei Spitex läuft über Vereinbarungen mit den Krankenversicherern. Im Juli 1998 wurde ein neuer Vertrag zwischen dem Spitex-Verband Baselland und dem Verband Basellandschaftlicher Krankenversicherer unterzeichnet. Gesamtschweizerisch wird versucht ein Qualitätssicherungssystem einzurichten. Zur Zeit sind zwischen den Vorstellungen der Westschweiz und der Deutschweiz aber noch grössere Differenzen. Indem der Kanton aber unbürokratisch die Aus- und Weiterbildungskosten übernimmt, leistet er einen bedeutenden Beitrag an die Qualitätssicherung. Die Spitex-Dienste haben im Kanton Basel-Landschaft bezüglich Qualität in den letzten Jahren klar zugelegt.
Der Bund hat die zahlungspflichtigen Spitex-Stunden auf 60 pro Quartal resp. 240 Stunden pro Jahr festgelegt. Einen höheren Pflegebedarf bezahlen die Krankenkassen nur, wenn er durch ein Arztzeugnis nachgewiesen werden kann. Die Gemeinden können abwägen, etwas mehr in die Spitex-Dienste zu investieren, wenn dadurch ein Heimeintritt vermieden werden kann.
Im Juli 1998 beauftragte der Regierungsrat den Spitex-Verband Baselland mit dem Betrieb der kantonalen Spitex-Koordinationsstelle und mit der Mitarbeit als private Institution bei der Koordination der Altershilfemassnahmen. Die Aufgaben des Verbandes wurden in einem separaten Leistungsauftrag präzisiert. Der Aufbau der Koordinationsstelle ist gut angelaufen, aber noch nicht abgeschlossen.
Offensichtlich bestehen Unklarheiten bei der Regelung der Pflege durch Angehörige. Das Spitex-Gesetz sagt klar, dass die Gemeinden bzw. die Spitexorganisationen diese Möglichkeiten vorsehen müssen. Unter diese Regelung fallen aber nur die Pflegeleistungen, die nach Krankenpflege-Leistungsvereinbarung (KLV) den Krankenkassen in Rechnung gestellt werden können, nicht aber sogenannte hauswirtschaftliche Leistungen. Die Anstellung von betreuenden Angehörigen ist nur für die Pflege von Langzeitklienten vorgesehen, d.h. von Klienten, die voraussichtlich während mindestens 6 Monaten betreut werden müssen. Eine zurückhaltende Anstellungspraxis wird im Falle von privaten Anbietern empfohlen.
Gemeinden (Abschnitt 2.6)
Aufgrund der Aufgabenteilung kommt den Gemeinden die wichtigste Rolle in der Altersversorgung zu. Die heutige Altersversorgung im Kanton Basel-Landschaft kann als gut bezeichnet werden.
Der Altersbericht soll die Gemeinden verstärkt für die Aufgaben sensibilisieren, die durch die kommende demographische Entwicklung in den nächsten 20 Jahren auf sie zukommen werden.
Eine gute Grundlage um die anfallenden Aufgaben zu konkretisieren kann ein Altersleitbild abgeben. Bei der Erarbeitung eines Altersleitbildes ist es von Vorteil eine Fachperson von aussen beizuziehen, wie das bei vielen anderen Planungsaufgaben üblich ist.
Einschätzung der Versorgungslage (Abschnitt 2.7)
Die jetzige Versorgungslage im Kanton Basel-Landschaft ist gut. Hauptanliegen des Berichtes ist es, auf die kommende Entwicklung aufmerksam zu machen, damit die Gemeinden rechtzeitig die entsprechenden Konsequenzen ziehen können.
Beiträge für Alters- und Pflegeheimbewohnerinnen und - Bewohner (Anhang 3 "Kennzahlen und Finanzierungselemente", Abschnitt 4.2)
Die Beiträge liegen in einer Grössenordnung von 12 MiIlionen Franken. Bis 1997 wurden diese Beiträge je zu 50 % vom Kanton und von den Gemeinden getragen. Seit 1998 müssen die Gemeinden alleine für die Gesamtsumme von 12 Millionen Franken aufkommen.
Die Gesamtkosten für alle 28 Alters- und Pflegeheime betragen gegen 130 Millionen Franken. Rund die Hälfte davon wird durch die Bewohnerinnen und Bewohner selber aufgebracht. Seit der Einführung des neuen KVG fliessen etwa 10 Millionen Franken mehr aus dieser Quelle an die Heime.
Bei den "Sieben Bausteinen" muss die Reihenfolge nicht immer dem dargestellten Schema entsprechen. Der Gemeindebeitrag bleibt aber immer der letzte Baustein innerhalb des Systems. Der Kanton Basel-Landschaft hat seit 1990 ein komfortables Finanzierungssystem, sodass niemand fürsorgeabhängig wird wegen seines Alters oder der notwendigen Pflege im Alter, obwohl ein Heimaufenthalt pro Person und Monat doch zwischen 6'000 und 7'000 Franken kostet. Zu Diskussionen führt ab und zu der Vermögensverzehr, besonders wenn ein Eigenheim vorhanden ist. In diesem Fall wird aber in den ersten drei Jahren nur der Katasterwert eingesetzt, und erst danach der Verkehrswert. Bei den Ergänzungsleistungen wird das Haus gemäss Bundesrecht von Anfang an als Vermögenswert zum Verkehrwert eingesetzt.
Ergänzungsleistungen (Anhang 3, Abschnitt 7)
Es gibt Personen, die Anrecht auf Ergänzungsleistungen hätten, sich aber nicht anmelden. Wie gross dieser Personenkreis ist, ist nicht bekannt. Auch die Gründe für die Nicht-Anmeldung sind nicht bekannt.
Viele Gemeinden stellen das entsprechende Informationsblatt dem in Frage kommenden Personenkreis automatisch zu. Von Zeit zu Zeit erscheinen diese Informationen auch in den Tageszeitungen. Möglicherweise sind einige der betroffenen Personen nicht in der Lage die Anmeldung selber zu organisieren und haben auch keine Bezugsperson, oder sie wollen sich nicht anmelden.
Diesem Umstand ist vermehrt Beachtung zu schenken. Das bedeutet aber nicht, dass systematisch alle Betroffenen ausfindig gemacht werden sollen, und eine persönliche Beratung stattfinden soll.
Resultate der Vernehmlassung zum Bericht und Zusatzfragen (Vorlage des Regierungsrates, Abschnitt 25)
Bei diesen Resultaten ist zu berücksichtigen, dass die Vernehmlassung sich praktisch nur auf den "Bericht zur Altersversorgung" bezieht. Anhang 2 "Altersprojektionen 1996 - 2020" und Anhang 3 "Kennzahlen und Finanzierungselemente" wurden in dieser Form aufgrund der Vernehmlassungsresultate beigefügt.
Information / Koordination
In einigen Bereichen existieren noch Lücken bezüglich Information und/oder Koordination. Die Kommission ist aber mehrheitlich der Meinung, dass diese Defizite mit Hilfe der bestehenden Organisationen und Strukturen behoben werden können. Der Kanton nimmt einen Teil dieser Aufgabe wahr und auch er muss gegebenenfalls seine Anstrengungen verstärken. Die Bildung einer speziellen Kommission ist zur Zeit nicht angezeigt.
Evaluationsbericht
Hauptanliegen des Berichtes ist es, auf die kommende Entwicklung aufmerksam zu machen, damit die Gemeinden rechtzeitig die entsprechenden Konsequenzen ziehen können. Die Kommission erachtet es deshalb als wichtig, dass der Regierungsrat bis in etwa 6 Jahren dem Landrat einen Evaluationsbericht vorlegt. Die Evaluation sollte vor allem die Bereiche abdecken, die im Bericht unter dem Abschnitt 3.2 "Leitlinien für die Versorgung im Altersbereich" aufgeführt sind. Im weiteren sind folgende Punkte von grosser Bedeutung: Qualitätssicherung in Alters- und Pflegeheimen und Spitex-Diensten, Information/Koordination, Betagte Ausländerinnen und Ausländer, Betreuung von demenzkranken Personen.
3. Antrag
In Anbetracht, dass die Altersversorgung in den kommenden Jahren an Bedeutung gewinnen wird, und diese Entwicklung mit der entsprechenden Aufmerksamkeit verfolgt werden muss, hat die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission den Entwurf des Landratsbeschlusses um die
Ziffer 3 erweitert:
Der Regierungsrat wird beauftragt, bis in etwa sechs Jahren dem Landrat einen Evaluationsbericht vorzulegen. Im Bericht soll dargelegt werden, inwieweit die "Leitlinien für die Versorgung im Altersbereich" erfüllt werden, welche allfälligen neuen Trends in der Altersversorgung sich abzeichnen und welche Entwicklungen nicht erwartungsgemäss verlaufen.
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission beantragt dem Landrat mit 10 zu 0 Stimmen dem erweiterten Landratsbeschluss zuzustimmen und
- den Altersbericht zustimmend zur Kenntnis zu nehmen
- die Motion (89/71) von Landrat Peter Brunner als erfüllt abzuschreiben
- den Regierungsrat zu beauftragen, in etwa sechs Jahren dem Landrat einen Evaluationsbericht vorzulegen.
Laufen, den 7. Juni 1999
Im Namen der
Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission
der Präsident: Marcel Metzger