1998-228 (1)
Landrat / Parlament || Bericht vom 20. November 1998 zur Vorlage 1998-228
Bericht der Personalkommission an den Landrat
betreffend Teuerungsausgleich für das Jahr 1999
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
Landratsbeschluss (Entwurf)
1. Allgemeines
Die Personalkommission beriet die Vorlage an ihrer Sitzung vom 10. November 1998 im Beisein von Regierungsrat Dr. Hans Fünfschilling und Christoph Bucher, Personalchef.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, keinen Teuerungsausgleich für das Jahr 1999 zu beschliessen. Gemäss § 39 des Personaldekrets ist die Teuerungsanpassung - im Anschluss an die Diskussion mit den Personalverbänden - alljährlich durch den Landrat zu beschliessen. Orientierungsgrösse für die Verhandlungen des Regierungsrates ist nach derselben Bestimmung der Oktoberstand des Landesindexes der Konsumentenpreise. Seit Oktober 1997 betrug die Teuerung 0,0%. Falls der Landrat dem Antrag des Regierungsrates zustimmt, bleiben die Lohntabellen im Anhang II des Personaldekrets unverändert.
Die Vorlage des Regierungsrates zeigt die teilweise durch die Massnahmen des seinerzeitigen Sparpaketes geprägte Geschichte des Teuerungsausgleichs in den Jahren '94-'97.
2. Kommissionsberatungen
Die Personalkommission diskutierte die Lohnfrage vor dem Hintergrund der Situation in der Wirtschaft der Nordwestschweiz sowie mit Blick auf das laufende Projekt der Besoldungsrevision des Kantons, welches 1999 Vorlagereife erreichen wird.
Die gemäss § 11 des Personaldekrets zu gewährenden Dienstalterszulagen belaufen sich auf knapp ein Prozent der budgetierten Personalkosten, wobei davon auszugehen ist, dass rund 60% des Staatspersonals in den Genuss einer solchen Zulage kommen werden.
In der Kommission wurde auf die Pflicht jeder Arbeitgeberin und jedes Arbeitgebers hingewiesen, jeweils am Jahresende die gute Mitarbeit des Personals zu würdigen. Seitens des Regierungsrates wurde bestätigt, dass sich auch der Arbeitgeber Kanton verpflichtet fühle, Überlegungen anzustellen bezüglich Lohn, Boni oder Freitagen. Der stark gesetzlich gesteuerte Kanton stehe jedoch mit der Besoldungsrevision vor einer grossen Runde, die es rechtfertige, keine besonderen Vorhaben mehr zu starten. Im Rahmen der Besoldungsrevision werden die Fragen der Einstufung, des Lohnsystems und des generellen Lohnniveaus eingehend zu diskutieren sein.
Die Personalkommission beschloss einstimmig, mit 9 : 0 Stimmen auf die Vorlage einzutreten.
3. Antrag der Personalkommission
Die Personalkommission beantragt dem Landrat einstimmig, mit 9 : 0 Stimmen, dem beigelegten Entwurf des Landratsbeschlusses betreffend Teuerungszulage des Staatspersonals zuzustimmen.
Münchenstein, 20. November 1998
Im Namen der Personalkommission
Der Präsident: Dölf Brodbeck
Entwurf
betreffend Teuerungszulage für das Staatspersonal ab 1. Januar 1999
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf § 39 des Dekrets zum Personalgesetz vom 5. Februar 1998, beschliesst:
Per 1. Januar 1999 erfolgt keine Erhöhung der Löhne gemäss Anhang II des Personaldekrets.
Liestal,
Im Namen des Landrats
der Präsident:
der Landschreiber: