1998-240 (1)

Landrat / Parlament || Bericht vom 6. Januar 1999 zur Vorlage 1998-240


Bericht der Erziehungs- und Kulturkommission an den Landrat


Neukonzeption von Brückenangeboten


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen



Landratsbeschluss (Entwurf) || Vertrag



Ausgangslage

Nach dem 9. Schuljahr, dem Ende der obligatorischen Schulzeit, besuchen ca. 600 Baselbieter Jugendliche ein Brückenangebot, zwei drittel aller Schulabgänger findet direkt eine Lehrstelle. Sei es wegen ungenügender Qualifikation, wegen gestiegener Anforderungen in vielen Berufen oder wegen der angespannten Lage auf dem Lehrstellenmarkt ist ihnen einen direkten Einstieg in eine Lehrstelle verwehrt.


Heute wählen diese jungen Menschen eine Vorlehre, einen Vorkurs, die Weiterbildungsklasse des Laufentales, die Kaufmännische Vorbereitungsschule oder das 10. Schuljahr der Berufswahlschule Basel. Viele unentschlossene beginnen aber auch die 2jährige Diplommittelschule DMS 2, bis sie das ihnen Entsprechende gefunden haben. Dies ist nicht der Sinn der DMS 2 und behindert die Lernwilligen, die sich bewusst für 2 Jahre Ausbildung an dieser Schule entschieden haben.


Um das Angebot nach der obligatorischen Schulzeit übersichtlicher zu gestalten, mit Basel-Stadt abzusprechen und die DMS 2 zu entlasten sollen nun an einer Triage-Stelle alle Anmeldungen des Kantons eintreffen, wo die je optimale Lösung zusammen mit der/m Jugendlichen gefunden werden kann.




Kommissionsberatung:


Die Erziehungs- und Kulturkommission wurde am 10. Dezember 1998 von Regierungsrat Peter Schmid, dem Leiter des Amtes für Berufsbildung Niklaus Gruntz und dem Projektleiter der Brückenangebote Ruedi Meier über die Vorlage „Brückenangebote Modell 2+2" orientiert. (siehe vor allem Vorlage S. 5)


Dabei besteht das „Schulische Brückenangebote SBA" aus der Variante Basis, wo primär der Schulstoff der obligatorischen Schulzeit gefestigt und wiederholt wird, und der Variante SBA plus, einem rein schulischen Angebot, das die BewerberInnen zu schulisch anspruchsvollen Berufsausbildungen soll.


Demgegenüber werden die Jugendlichen der „Kombinierten Brückenangeboten KBA" nur 2 Wochentage in der Schule verbringen und drei Tage in der Wirtschaft beschäftigt sein. Arbeiten die „Vorlehren A" vor allem berufsorientierend, so werden AbsolventInnen der „Vorlehre B" dahingehend vorbereitet, dass sie ihren Vorstellungen, Wünschen und Neigungen entsprechend, die sie bereits kennen, gezielt auf ein bestimmtes Berufsfeld hin vorbereitet werden.


Die neu zu schaffende Triage-Stelle soll in Zusammenarbeit mit den Lehrstellensuchenden den geeigneten Weg suchen und in einer Art Vertrag die Rechte und Pflichten der Jugendlichen festhalten. Dadurch sollen auch die heute häufigen Mehrfachanmeldungen vermieden werden, durch die die weiterführenden Schulen zur Zeit Probleme mit der Klassenbildung und der effektiven Klassengrösse bei Schulbeginn bekunden. Unterschiedliche Gewichtungen der Kantone in der beratenden Arbeit liessen die Einrichtung je einer Triage-Stelle in BL und eine BS sinnvoll erscheinen, welche je ca. 600 Rat-Suchende zu begleiten haben und in gutem Kontakt zu einander stehen sollen.


Die Kommission hat den Vertrag durchgesehen, der in Basel Stadt vom Regierungsrat abschliessend unterzeichnet wird; ausser der berichtigten Zählweise ist er unverändert diesem Bericht nochmals beigefügt.




Finanzen


Neue Kosten entstehen durch die Triage-Stelle (+Fr. 140'000.-), die Fortbildung der Lehrpersonen (+Fr. 200'000.-) und die vollen Kosten, welche Basel Stadt neu berechnet(+Fr. 798'000.-). Demgegenüber sind Minderausgaben zu erwarten durch den vermehrten Einsatz in Betrieben (-Fr. 139'000.-); ebenso werden einige, welche bis jetzt 2 Jahre DMS 2 besucht haben, in Zukunft das einjährige Brückenangebot benutzen(-Fr. 159'000.-). Für die Ausarbeitung des Konzeptes sind Fr. 160'000.- im Budget 1999 eingestellt. Nach der Einführungsphase wird mit einem jährlichen Mehraufwand von Fr. 640'000.- gerechnet.


Für SchülerInnen aus Baselland, die in der Stadt eine Schule besuchen, bezahlte der Kanton bis jetzt Fr. 13'000.-, was klar unter dem Aufwand des Kantons Basel Stadt lag. Neu wird uns die Ausbildung SBA jährlich Fr. 17'750.- kosten (Vertrag §2); beim KBA, wo die Schüler einen Teil der Ausbildung in der Wirtschaft tätig sind, betragen die Jahreskosten Fr. 15'000.- (Vertrag §5); eine angefragte Pivatschule hat allerdings noch höher offeriert.




Beschluss und Antrag


Die Kommission empfiehlt dem Landrat einstimmig (12:0 ohne Enthaltungen), den vorliegenden Vertrag zu genehmigen und dem beiliegenden Landratsbeschluss in allen drei Punkten zuzustimmen.


Erziehungs- und Kulturkommission
Die Präsidentin: Andrea von Bidder
Binningen, 6. Januar 1999



Vertrag
zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Kanton Basel-Landschaft über die Neukonzeption von Brückenangeboten

Der Kanton Basel-Landschaft, vertreten durch den Regierungsrat und der Kanton Basel-Stadt, vetreten durch den Regierungsrat, vereinbaren:




§ 1


Alle Brückenangebote / 10. Schuljahr in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt werden koordiniert. Insbesondere handelt es sich um:


a. das Schulische Brückenangebot Basis


b. das Schulische Brückenangebot plus


c. die Allgemeine Vorlehre A


d. die Berufsfeldausgerichteten Vorlehren B




§ 2


Das Schulische Brückenangebot Basis wird vom Kanton Basel-Stadt für beide Kantone geführt. Auszubildende aus dem Kanton Basel-Landschaft werden ohne zahlenmässige Beschränkung aufgenommen.


Der Kanton Basel-Landschaft entrichtet dem Kanton Basel-Stadt einen Beitrag von 8'875 Fr. pro Schüler bzw. Schülerin und Semester.




§ 3


Schulische Brückenangebote plus werden in Basel-Landschaft und Basel-Stadt jeweils für die Auszubildenden des eigenen Kantons angeboten.




§ 4


Allgemeine Vorlehren A werden in Basel-Landschaft und Basel-Stadt jeweils für die Auszubildenden des eigenen Kantons angeboten.




§ 5


Berufsfeldausgerichtete Vorlehren B werden in beiden Kantonen angeboten. Die Aufnahme erfolgt nicht auf Grund des Wohnortkantons, sondern auf Grund der Berufsrichtung und ohne zahlenmässige Beschränkung pro Kanton.


Der Wohnortkanton entrichtet dem Schulortkanton in diesem Fall einen Beitrag von 7'500 Fr. pro Schüler bzw. Schülerin und Semester.




§ 6


Auszubildende beider Kantone, die ein Brückenangebot / 10. Schuljahr besuchen möchten, haben sich bei der Triagestelle ihres Wohnortkantons zu bewerben. Bei Eignung nimmt diese die Zuteilung auf die Angebote gemäss § 2 - 5 vor.




§ 7


Die Anpassung des Kantonsbeitrages an die Teuerung und die Rechnungsstellung erfolgen analog den Bestimmungen des Regionalen Schulabkommens der Nordwestschweiz vom 22. Juni 1993 (1) .




§ 8


Dieser Vertrag bedarf der Genehmigung des Landrates des Kantons Basel-Landschaft. Er tritt unter der Bedingung, dass die finanziellen Mittel, die zur Vertragserfüllung durch den Kanton Basel-Landschaft erforderlich sind, in einer allfälligen Volksabstimmung bewilligt werden, auf Beginn des Schuljahres 2000/2001 in Kraft. Er ersetzt die Zusatzvereinbarung zum Regionalen Schulabkommen 1981 vom 24./27. August 1984 (2) .




§ 9


Er kann unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren jeweils auf den 31. Juli schriftlich gekündigt werden, erstmals jedoch auf den 31. Juli 2004 (3) .




Fussnoten


1. GS 31.510, SGS 649.2


2. GS 28.658, SGS 649.211


3. Die Vereinbarung bedarf der Genehmigung des Landrates des Kantons Basel-Landschaft.


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