1998-244

Landrat / Parlament || Vorlage 1998-244 vom 24. November 1998


Änderung des Dekrets zum Steuer- und Finanzgesetz
- Erhöhung des Wohnkostenabzuges gemäss § 33 Abs. 1 lit. d StG von Fr. 400.- auf Fr. 1000.-


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen




Änderung Dekret zum Steuer- und Finanzgesetz (Entwurf)

1. Ausgangslage

Gemäss dem Text in § 33 Abs. 1 lit. d des geltenden Steuer- und Finanzgesetzes kann der Landrat den Wohnkostenabzug von Fr. 400.- auf Fr. 1000.- erhöhen. Es liegt jedoch nur rein vom Text her eine Kann-Vorschrift vor, faktisch muss der Landrat den Mietkostenabzug auf Fr. 1000.- erhöhen, um das aufgrund der tiefen Eigenmietwerte bestehende Ungleichgewicht zwischen Eigentümern und Mietern zu beseitigen und so eine bundesverfassingskonforme Besteuerung zu gewährleisten. Der Regierungsrat beantragt deshalb dem Landrat, von seiner Kompetenz Gebrauch zu machen und den Wohnkostenabzug wie schon für die Steuerveranlagungsperioden 1995/96 und 1997/98 auch für die Veranlagungsperiode 1999/2000 auf Fr. 1000.- zu erhöhen.




2. Antrag


Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragt der Regierungsrat dem Landrat:


Der in § 33 Abs. 1 lit. d des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern und den Finanzausgleich (Steuer- und Finanzgesetz) erwähnte Mietkostenabzug von Fr. 400.- sei durch Landratsbeschluss für die Veranlagungsperiode 1999/2000 auf Fr. 1000.- zu erhöhen.




Liestal, 24. November 1998


IM NAMEN DES REGIERUNGSRATES
die Präsidentin: Schneider-Kenel
der Landschreiber: Mundschin



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